Ausgeweitete Zertifikats- und Maskenpflicht

  07.12.2021 Saanenland

Der Bundesrat verstärkt die Massnahmen gegen die Pandemie. Seit gestern gilt eine ausgeweitete Zertifikats- und Maskenpflicht. Die Gültigkeit der Antigen-Schnelltests wird von 48 auf 24 Stunden verkürzt und bei der Einreise gilt eine verschärfte Testpflicht – auch für Geimpfte und Genesene. Die neuen Massnahmen sind bis am 24. Januar 2022 befristet.

Die Infektionen nehmen seit einigen Wochen stark zu. Neben lokalen Ausbrüchen hauptsächlich in Schulen sowie in Alters- und Pflegeheimen breitet sich das Virus auch wieder in der breiten Bevölkerung aus. «In den letzten Wochen ist auch die Zahl der schweren Erkrankungen und damit der Druck auf den Intensivstationen wieder stark gestiegen», schreibt der Bundesrat. Bei Geimpften und Genesenen sei der Verlauf der Infektion in der Regel milde.

Der Bundesrat beurteilt die Situation derzeit als sehr kritisch. Das Auftreten der Omikron-Variante stellt zudem neue Anforderungen an die Pandemiebekämpfung. Unklar sei, wie gut die Impfung vor schweren Verläufen schütze und wie gefährlich die neue Variante sei. «Um die Spitäler zu entlasten, bleibt die Impfung das beste Mittel. Wichtig ist zudem die rasche Auffrischimpfung.»

Ausweitung der Zertifikatspflicht
Die Zertifikatspflicht gilt neu in Innenräumen für alle öffentlichen Veranstaltungen sowie für alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien. Die bestehende Ausnahme für beständige Gruppen unter 30 Personen wird aufgehoben. Zudem gilt neu bei Veranstaltungen im Freien bereits ab 300 Teilnehmenden eine Zertifikatspflicht (bisher lag die Grenze bei 1000 Teilnehmenden).

Bei Treffen im Familien- und Freundeskreis in Innenbereichen gilt künftig ab elf Personen die dringliche Empfehlung, das Zertifikat einzusetzen. Der Bundesrat mahnt im privaten Bereich, insbesondere an Familienanlässen, zur Vorsicht.

Ausweitung der Maskenpflicht
Eine Maskenpflicht gilt drinnen neu überall dort, wo eine Zertifikatspflicht gilt – ausser bei privaten Treffen.

Um die Kontakte am Arbeitsplatz zu reduzieren, gilt eine dringliche Homeoffice-Empfehlung. Zudem müssen alle Mitarbeitenden in Innenräumen eine Maske tragen, in denen sich mehrere Personen aufhalten.

Möglichkeit zur Beschränkung auf 2G
Wo Maskentragen nicht möglich ist, gelten Ersatzmassnahmen: eine Sitzpflicht für die Konsumation im Restaurant oder das Erheben der Kontaktdaten bei Kultur- und Sportaktivitäten wie Chorproben oder Hallentrainings.

Alle öffentlichen Einrichtungen mit Zertifikatspflicht sowie alle Veranstaltungen innen und aussen haben zudem die Möglichkeit, den Zutritt auf geimpfte und genesene Personen (2G) zu beschränken und auf eine Maskenpflicht zu verzichten. Geimpfte und genesene Personen seien deutlich weniger ansteckend und nach einer Ansteckung mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit von einem schweren Verlauf oder einer Hospitalisation geschützt, begründet der Bundesrat. Zu diesem Zweck müsse die Prüf-App für die Covid-Zertifikate erweitert werden. Diese Anpassung werde erst per 13. Dezember 2021 zur Verfügung stehen. «Bis dann müssen die Betreiber der Einrichtungen oder die Veranstalter manuell prüfen, ob die entsprechende Person geimpft oder genesen ist.»

Beschränkung der Gültigkeitsdauer der Testzertifikate
Die Gültigkeitsdauer der Antigen-Schnelltests wird von 48 Stunden auf 24 Stunden reduziert – ab dem Zeitpunkt der Probeentnahme. Die kürzere Gültigkeit erhöhe die Aussagekraft der Testresultate. «Die Zeitdauer, in welcher Personen mit gültigem Testzertifikat infektiös werden können, wird dadurch stark reduziert.» PCR-Tests sind nach wie vor 72 Stunden gültig.

Einreise: Quarantäne aufgehoben, Testpflicht verstärkt
Der Bundesrat hat auch die Einreisebestimmungen geändert. Sämtliche Länder wurden von der Quarantäneliste gestrichen. Um die Einschleppung der neuen Omikron-Variante weiterhin möglichst zu verhindern, gilt bei sämtlichen Einreisen in die Schweiz neu ein verschärftes Testregime. Diese Testpflicht gilt auch für geimpfte und genesene Personen. Neben einem PCR-Test vor der Einreise ist ein zweiter Test (PCR-Test oder Antigen-Schnelltest) zwischen dem vierten und dem siebten Tag nach der Einreise durchzuführen. Die Testkosten müssen von den Einreisenden selber getragen werden.

Nicht geimpften Drittstaatsangehörigen, die aus Risikoländern oder -regionen in den Schengen-Raum einreisen wollen, wird die Einreise in die Schweiz für vorübergehende Aufenthalte ohne Erwerbstätigkeit bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen – abgesehen von gewissen Ausnahmen (Härtefälle) – verweigert. Betroffen seien insbesondere Tourismus- und Besuchsaufenthalte, heisst es in der Mittelung. Die Liste der Risikoländer und Regionen werde unter Berücksichtigung der Empfehlungen der EU-Kommission für die Schengen-Staaten laufend aktualisiert.

Aufhebung der Kapazitätsbeschränkungen
Dem Bundesrat ist es aufgrund der Vorgabe des Covid-19-Gesetzes nicht mehr möglich, aus epidemischer Sicht wünschenswerte Kapazitätsbeschränkungen anzuordnen, namentlich in Innenräumen. Deshalb werden die verbleibenden Kapazitätsbeschränkungen aufgehoben, etwa für religiöse Zusammenkünfte, im Bildungsbereich und für Veranstaltungen draussen. Die Kantone können weiterhin Kapazitätsbeschränkungen vorsehen.

Verzicht Testpflicht an Schulen
Der Bundesrat verzichtet nach der Konsultation darauf, alle Schulen der obligatorischen Schulen und der Sekundarstufe II zu verpflichten, repetitive Tests anzubieten. 17 von 26 Kantonen hätten eine solche Verpflichtung abgelehnt. Der Bundesrat hingegen ist von der Wirksamkeit repetitiver Tests überzeugt. Mit diesen könnten Ansteckungen früh entdeckt und Übertragungsketten unterbrochen werden. Damit werde auch die Gefahr reduziert, dass Schulen geschlossen oder ganze Klassen in den Fernunterricht geschickt werden müssen.

PD/ANITA MOSER


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