Isolation und Quarantäne auf fünf Tage verkürzt

  14.01.2022 Saanenland, Volkswirtschaft, Tourismus, Coronavirus

Der Bundesrat hat beschlossen, die Dauer der Isolation von zehn auf fünf Tage zu verkürzen. Ebenfalls nur noch fünf Tage dauert die Kontaktquarantäne. Diese Regelung gilt seit gestern Donnerstag.

Um die Isolation beenden zu können, muss eine Person weiterhin 48 Stunden ohne Symptome sein. Zudem können die Kantone Ausnahmen gewähren, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Ebenfalls auf fünf Tage verkürzt hat er die Kontaktquarantäne. Zudem wird die Quarantäne auf Personen beschränkt, die mit einer positiv getesteten Person im selben Haushalt leben oder in ähnlicher Weise regelmässigen und engen Kontakt hatten. Davon ausgenommen sind Personen, die ihre letzte Impfdosis vor weniger als vier Monaten erhalten haben oder vor weniger als vier Monaten genesen sind. Auch zur Kontaktquarantäne können die Kantone Ausnahmen gewähren, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten.

Grund für die Verkürzung von Isolation und Quarantäne sei die Omikron-Variante, bei der sich der zeitliche Abstand zwischen Infektion und Weitergabe des Virus verkürzt habe, argumentiert der Bundesrat. Zudem seien die Contact-Tracing-Strukturen der Kantone sowie Wirtschaft und Gesellschaft zuletzt unter Druck geraten, da in den letzten Wochen die Zahl der von Isolation und Quarantäne betroffenen Personen stark angestiegen sei.

Vermehrte Abwesenheiten von Arbeitnehmenden
Trotz der Entlastung durch kürzere Quarantäne- und Isolationsdauer sei vermehrt mit Abwesenheiten von Arbeitnehmenden zu rechnen, hält der Bundesrat fest und weist in diesem Zusammenhang auf die grosse Bedeutung der Homeoffice-Pflicht hin. Diese leiste einen wichtigen Beitrag, Übertragungen innerhalb der Betriebe zu verhindern. Gemäss dem Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL) und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) sind die Infrastrukturen für die wirtschaftliche Landesversorgung wie auch die kritischen Infrastrukturen gut auf zunehmende Abwesenheiten von Arbeitnehmenden vorbereitet.

Konsultation: aktuelle Massnahmen verlängern und Gültigkeitsdauer der Zertifikate verkürzen
Die Strategie des Bundesrats bleibe, die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Virus so zu wählen, dass eine Überlastung der Spitäler möglichst verhindert werde. Deshalb habe er am 17. Dezember 2021 weitgehende Einschränkungen beschlossen – unter anderem die 2G-Regel in gewissen Innenräumen, die Einschränkung privater Treffen und die Homeoffice-Pflicht. Diese Massnahmen sind bis am 24. Januar 2022 befristet. Angesichts der weiterhin angespannten Lage in den Spitälern sollen sie bis zum 31. März 2022 verlängert werden. Die Konsultation zur Verlängerung dauert bis am 17. Januar 2022.

Der Bundesrat will zudem die Gültigkeitsdauer aller Impfzertifikate von 365 auf 270 Tage reduzieren und damit sicherstellen, dass das Zertifikat in der EU weiterhin anerkannt bleibt. Analog dazu sollen auch die Genesenenzertifikate noch 270 Tage gültig sein. Zu dieser Verkürzung der Gültigkeitsdauer werden die Kantone ebenfalls konsultiert. Sie soll per 1. Februar 2022 in Kraft gesetzt werden.

PD/ANITA MOSER


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