Quarantänedauerfrist im Kanton Bern wird auf sieben Tage verkürzt

  07.01.2022 Kanton

Der Kanton Bern verkürzt die Quarantänedauer von zehn auf sieben Tage. Er folgt damit den Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Die neue Regelung gilt ab sofort.

Die Quarantäne wird neu auf die Kontaktpersonen mit dem höchsten Infektionsrisiko ausgerichtet. Das heisst auf diejenigen, die mit der positiv auf das Coronavirus getesteten Person leben oder längere Zeit unter dem gleichen Dach verweilen oder im intimen Kontakt mit ihr gestanden haben. Wenn die Kontaktperson bis zum siebten Tag keine Symptome aufweist, kann sie die Quarantäne aufheben. Zur Aufhebung der Quarantäne ist kein Test erforderlich, sofern sich keine Krankheitssymptome bemerkbar gemacht haben.

Von der Quarantäne befreit sind Personen,
– deren letzte Impfdosis vor weniger als vier Monaten verabreicht wurde.
– die seit weniger als vier Monaten genesen sind.
– die mit der infizierten Person nicht im gleichen Haushalt wohnen/leben oder arbeiten oder mit ihr intimen Kontakt pflegen. Der Kantonsärztliche Dienst empfiehlt Personen, die nicht in Quarantäne gehen müssen, aber Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatten, Folgendes:
– Testen Sie sich vier bis sieben Tage nach dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person.
– Tragen Sie während sieben Tagen nach dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person eine Maske.
– Schränken Sie Ihre Kontakte so weit wie möglich ein und halten Sie einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zum Umfeld ein.
– Meiden Sie öffentliche Orte.

PD


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