Repetitive Coronatests an den Schulen

  14.01.2022 Kanton

Den Schulen wird unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, das repetitive Testen einzuführen.

Bedingung dafür ist, dass mindestens 80 Prozent der Schülerinnen und Schüler teilnehmen. Die Quote bezieht sich auf die einzelnen Schulstandorte und stellt die Sinnhaftigkeit der repetitiven Tests aus epidemiologischer Sicht sicher. Über die Einführung der repetitiven Tests entscheiden bei den Volksschulen deren Trägerschaften, d.h. die Gemeinden (z.B. Gemeinderat). Bei den übrigen Schulen die Schulleitungen. Der Kanton Bern hält grundsätzlich an der Strategie des Ausbruchstestens fest. Schulen, die am repetitiven Testen teilnehmen, können sich nicht gleichzeitig am Ausbruchstesten des Kantons beteiligen. Die Änderung gilt bis am 30. April 2022.

PD


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