Schulen können selbstständig repetitive Coronatests durchführen

  07.01.2022 Kanton

Die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) des Kantons Bern hat mit dem Leistungserbringer Together we Test (TwT) einen Vertrag für die Durchführung von regelmässigen Coronatests in den Schulen im Kanton Bern unterzeichnet.

Ab dem 10. Januar können sich Schulen bei TwT für repetitive Testungen anmelden. Es steht den Schulen frei, entweder repetitive Coronatests durchzuführen oder das kantonale Ausbruchstesten zu nutzen. Es wird jedoch keine vom Kanton organisierte spezifische Lösung für diese Durchtestungen wie im Jahr 2021 geben, sondern eine Standardlösung, die von den Schulleitungen mit dem Partner TwT selbstständig zu organisieren ist. Repetitive Tests müssen zweimal pro Woche durchgeführt werden und sind für die Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie das Schulpersonal obligatorisch. Die Eckpunkte der Lösung sind wie folgt:
– Der Kanton wird in zwei Regionen mit zwei fixen Testtagen eingeteilt.
– Das Pooling wird vom Labor übernommen. Neu wird mit Rückstellproben gearbeitet. Dabei werden die Speichelproben nach dem Pooling zu einem Teil zurückbehalten und bei positivem Poolergebnis direkt einzeln ausgewertet. Somit entfallen die zusätzlichen Einzeltests bei positivem Pool. Dies bedingt, dass die einzelnen Speichelproben auf der TwT-Plattform mit den Angaben zu den einzelnen Schülerinnen und Schülern hinterlegt werden.
– Für den Transport aller Proben ins Labor steht ein Kurierdienst zur Verfügung, der die Proben bei den Schulen abholt.

Keine Änderungen bei den Quarantänemassnahmen
Schulen, die am repetitiven Testen teilnehmen, können sich nicht gleichzeitig am Ausbruchstesten des Kantons beteiligen.

Die Schulleitungen melden weiterhin alle positiven Fälle an den Kanton. Die Quarantäneregeln gelten unabhängig von der Testmethode und sehen vor, dass spätestens ab vier positiven Fällen in einer Klasse eine Quarantäne angeordnet wird. Der Kantonsärztliche Dienst entscheidet fallbezogen, ob und wann Quarantänemassnahmen verschärft oder gelockert werden müssen.

Die Covid-19-Verordnung des Kantons Bern wird sobald als möglich angepasst, um das Obligatorium beim repetitiven Testen zu verankern.

PD


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