Erläuterungen zu den Geschäften

  09.11.2021 Gemeinde, Politik, Saanen

Ordentliche Gemeindeversammlung vom 3. Dezember, 20.00 Uhr, Tennishalle Gstaad

1. Gesundheitscampus Simme Saane mit Spital Zweisimmen
Konsultativabstimmung betreffend Projekt der Gesundheit Simme Saane AG  (GSS)

Verfahren
Das Gesundheitswesen ist seit Jahren offensichtlichen grossen Veränderungen unterworfen. Die medizinischen Fortschritte, die Zusammensetzung und Bedürfnisse der Bevölkerung, die finanziellen und personellen Ressourcen usw. verändern das Leistungsangebot. Im Saanenland und Simmental ist dies akzentuierter spürbar. Insbesondere die Zukunft des Spitals Zweisimmen (Saanen wurde bereits 2012 geschlossen) und die fehlende Nachfolge für Hausarztpraxen beschäftigen die Region seit Längerem. Nach mehreren erfolglosen Anläufen (z.B. Neubauprojekte Saanenmöser und Dr. House/ Zweisimmen) initiierte Pierre Alain Schnegg, Regierungsrat Kanton Bern, im November 2018 unter Einbezug der Gesundheitsdirektion, der Spital STS AG und Vertretungen der Gemeinden aus dem Simmental und Saanenland das Projekt «Gesundheit Simme Saane» mit dem Ziel, eine regional abgestützte Lösung für die künftige medizinische Grund- und Spitalversorgung zu erarbeiten.

Trägerschaft
Im Oktober 2019 wurden die Projekterkenntnisse der Öffentlichkeit präsentiert und von den Gemeinden Boltigen, Därstetten, Diemtigen, Erlenbach i. S., Gsteig, Lauenen, Lenk, Oberwil i. S., Saanen, St. Stephan und Zweisimmen die Gesundheit Simme Saane GSS AG gegründet. Die Gemeinden bilden das Aktionariat und haben die GSS AG mit dem Aufbau und Betrieb des integrierten Gesundheitsnetzwerks «Gesundheit Simme Saane» zur Sicherstellung der medizinischen Grund- und Spitalversorgung im Simmental und Saanenland beauftragt.

Die GSS AG soll die stationäre und ambulante Gesundheitsversorgung im Einzugsgebiet Obersimmental, Saanenland und – sofern der Wunsch vorhanden ist auch im Niedersimmental – integrieren und koordinieren. Ein Ausschuss des Verwaltungsrates soll die jeweiligen zur GSS gehörenden Einheiten auf der strategischen Ebene führen (i. S. einer Holding). Dieser Zusammenzug soll die Kooperation mit allen interessierten medizinischen Versorgern fördern und durch die strukturierte sowie verbindliche Zusammenarbeit der verschiedenen Leistungserbringer Synergien erzielen, die sie bedarfsgerecht für eine patientenorientierte, sichere, effiziente und finanzierbare Gesundheitsversorgung im Einzugsgebiet einsetzt. Die Region soll die Führung der integrativen Gesundheitsversorgung durch die GSS in die eigene Hand nehmen.

Lösungsvorschlag
Der Verwaltungsrat der GSS AG hat seither in intensiver Arbeit verschiedene Möglichkeiten geprüft und schlägt mit dem Konzept «Gesundheitscampus Simme Saane» nun den Gemeinden folgende Lösung vor:

Angebot
Die GSS AG will die langfristige Existenzgrundlage für das Spital Zweisimmen mit Notfallaufnahme während 24 Std. über 365 Tage auf der Basis des heutigen Leistungsumfangs und die medizinische sowie pflegerische Grundversorgung im Simmental und Saanenland sicherstellen. Dazu koordiniert und vereinbart sie die Leistungserbringung mit den heutigen Partnern für das Spital, das Geburtshaus, das Alterswohnen und die Spitex. Zusätzlich entwickelt sie neue stationäre und ambulante Angebote mittels Belegarztsystem am Spital und ergänzt bei Bedarf das hausärztliche Angebot mit Praxisstandorten in Saanen und Zweisimmen. Ziel sind Kundennutzen und Synergiegewinne durch die Vernetzung sämtlicher Partner im Sinne der integrierten Versorgung.

Organisation
Der «Gesundheitscampus Simme Saane» ist als organisatorische und allenfalls rechtliche Zusammenfassung der zu gründenden Spital Simme Saane AG, der bestehenden Alterswohnen STS AG, des Spitexvereins Saane Simme und der Genossenschaft Maternité Alpine zu verstehen. Ambulante Medizentren werden nur gegründet, wenn in der hausärztlichen Grundversorgung kein genügendes Angebot durch Drittanbieter entsteht. Die GSS AG will im Auftrag der Gemeinden die strategische Führung der einzelnen Einheiten übernehmen.

Im «Gesundheitscampus Simme Saane» beteiligen sich die Gemeinden finanziell an einem Defizit. Aus diesem Grund sollen die Gemeinden zukünftig die Steuerungsrolle einnehmen und die langfristige strategische Ausrichtung des Spitals Zweisimmen und der integrierten Versorgung mitbestimmen.

Kosten
Die Spital STS AG hat gemäss eigenen Angaben per 31.12.2019 ein Betriebsdefizit von CHF 5’530’000.– für den Standort Zweisimmen ausgewiesen. Heute wird das Defizit vollumfänglich von der Spital STS AG getragen, die sich zu 100% im Besitz des Kantons Bern befindet.

Zukünftige Defizite sollen von Kanton, Spital STS AG und den Gemeinden anteilmässig finanziert werden. Die GSS AG geht von einem Bedarf von CHF 6 Mio. aus (inklusive Schwankungsreserve). Daran hat die Spital STS AG einen fixen Defizitbeitrag von CHF 2,5 Mio. pro Jahr zugesichert. Der Kanton hat einen Beitrag von CHF 2 Mio. pro Jahr zur Deckung von nicht gedeckten Leistungen in Aussicht gestellt. Dieser Kantonsbeitrag fliesst über einen Rahmenkredit, welcher alle vier Jahre vom Grossen Rat genehmigt werden muss. Die Differenz in der Höhe von CHF 1,5 Mio. pro Jahr geht zu Lasten der Gemeinden.

Die beantragten Gemeindebeiträge werden gemäss eines 5-Jahres-Durchschnittswerts auf der Basis der Einwohnerzahl und Logiernächte auf die Gemeinden aus dem Obersimmental und Saanenland verteilt. Davon übernimmt die Gemeinde Zweisimmen vorweg einen jährlichen Pauschalbeitrag von 10%, ausmachend CHF 150’000.– pro Jahr, als Standortabgeltung.

Der Gemeinde Saanen entstehen in diesem Berechnungsmodell jährliche Kosten von ca. CHF 730’000.– (ca. 48,5%), was einem Prokopfbeitrag von ca. CHF 100.– entspricht.

Behörden
Dieser Lösungsvorschlag wird von der Bergregion Obersimmental-Saanenland unterstützt. Auch die Gemeinderäte der 7 Gemeinden des Verwaltungskreises Obersimmental Saanenland unterstützen diese Stossrichtung und unterbreiten sie ihren Stimmberechtigten zur Stellungnahme.

Alternative
Falls die Lösung mit Spital nicht zustande kommt, führt es aus Sicht des Verwaltungsrats zur Schliessung des Spitals Zweisimmen inklusive Geburtshaus. Die GSS AG will aber ein ambulantes Notfallzentrum während 365 Tagen über 24 Stunden in Zweisimmen sowie je ein Gesundheitszentrum in Zweisimmen und Saanen sicherstellen sowie erweiterte Zusammenarbeitsformen und Synergiemöglichkeiten mit Alterswohnen, Spitex und Haus- sowie Spezialärzten erschliessen. Die integrierte Versorgung gilt weiterhin als oberstes Ziel: siehe Tabelle 1.

Konsultativabstimmung
Die Konsultativabstimmungen im November/Dezember 2021 sind ein wegweisender Richtungsentscheid. Die Stimmberechtigten aller 7 Gemeinden im Saanenland und Obersimmental werden bestimmen, in welche Richtung die weiteren Arbeiten gehen sollen.
Über folgende konsultative Frage wird abgestimmt:

«Soll das Detailprojekt «Gesundheitscampus Simme Saane» mit einem Spital in Zweisimmen vertieft erarbeitet und bis spätestens Ende 2022 einer verbindlichen Volksabstimmung vorgelegt werden?»

Obwohl noch viele Fragen offen sind, unterstützt der Gemeinderat Saanen die Stossrichtung für eine Lösung mit Spital in Zweisimmen. Die Nachteile eines Verlustes dieses stationären Angebotes wiegen wesentlich schwerer als die finanzielle Last, die der Gemeinde jährlich anfallen wird. Er plädiert deshalb für das Eintreten und die Fortsetzung der begonnenen Arbeiten zur Konkretisierung der Projektvorlage zu Handen eines verbindlichen Gemeindeversammlungsbeschlusses im 2022.

Den ausführlichen Konzeptbeschrieb finden Sie unter www.gssag.ch

Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Bejahung der konsultativen Frage und damit die Zustimmung zur Vertiefung der Projektvorlage zum «Gesundheitscampus Simme Saane» mit einem Spital in Zweisimmen.

2. Finanzplan:
Orientierung und Kenntnisnahme

Der Finanzplan für die Jahre 2022 - 2022 beruht auf folgenden Prognoseannahmen: siehe Tabelle 2.
Mit dem Realisierungsgrad bei den Investitionen wird dem Umstand Rechnung getragen, dass es bei der Erstellung des Finanzplanes jeweils sehr schwierig ist, verlässliche Werte einzusetzen, da die Projektrealisierungen oftmals durch unvorhersehbare Ursachen nicht im geplanten Ausmass erfolgen können.

Der Gemeinderat hat aufgrund der hervorragenden Rechnungsergebnisse der letzten Jahre und der ausgezeichneten Liquidität beschlossen, den Stimmberechtigten eine weitere Senkung sowohl der Anlage für die allgemeinen Steuern sowie auch derjenigen für die Liegenschaftssteuern zu beantragen. Er nimmt dadurch bewusst höhere Aufwandüberschüsse in Kauf, ist sich jedoch bewusst, dass die in den kommenden Jahren voraussichtlich anstehenden hohen Investitionsausgaben zu gegebener Zeit wiederum eine Erhöhung der Steueranlagen nötig machen könnten.

Die Gebührenansätze in den spezialfinanzierten Bereichen Wasser, Abwasser und Abfall sollen in den kommenden Jahren unverändert bleiben. Die prognostizierten Aufwandüberschüsse dienen dazu, die vorhandenen Saldi in den Betriebsreserven zu reduzieren.
Unter all diesen Voraussetzungen hat der Gemeinderat den Finanzplan 2022- 2026 mit folgenden Ergebnissen verabschiedet: siehe Tabelle 3.
3. Budget 2022: Genehmigung

Genehmigung Budget 2022, Festsetzung Steueranlagen

Das Budget 2022 rechnet mit folgenden Ergebnissen:

Ergebnis Gesamthaushalt
CHF –7’817’140.00

Ergebnis allgemeiner Gesamthaushalt
CHF –6’902’920.00
Ergebnis Wasserversorgung
CHF –337’770.00
Ergebnis Abwasserentsorgung
CHF –528’730.00
Ergebnis Abfallentsorgung
CHF –47’720.00

Diese Ergebnisse basieren auf folgenden Steueranlagen und Gebührenansätzen:
Steueranlagen (Kompetenz Gemeindeversammlung):
Gemeindesteuern: 1,2 der einfachen Steuer (neu, vorher 1,3)
Liegenschaftssteuern: 0.75‰ des amtlichen Wertes (neu, vorher 1,0‰)
Feuerwehrersatzabgabe: 4% der Staatssteuer, maximal CHF 400.00

Gebührenansätze (Kompetenz Gemeinderat, alle unverändert): Wasserzins: CHF 14.10 je Belastungswert (BW) für Wohnungen CHF 0.85 je m3 für Gewerbe nach Wasseruhren

Abwassergebühren: CHF 13.35 je BW (94.68% des jährlichen Wasserzinses) CHF 0.81 je m3 für Gewerbe nach Wasseruhr

Abfallgrundgebühren:
CHF 15.20 je Bewohnergleichwert (BGW) für Private
100% der berechneten Grundgebühr von CHF 15.20 pro BGW für das Gewerbe

Ein ausführliches Budget kann bei der Gemeindeverwaltung oder auf der Homepage www. saanen.ch bezogen werden.

Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung wie folgt:
a. Genehmigung Steueranlage von 1,2 für die Gemeindesteuern der natürlichen und juristischen Personen.
b. Genehmigung Steueranlage von 0.75‰ des amtlichen Wertes für die Liegenschaftssteuern
c. Genehmigung Steueranlage von 4% der Staatssteuer, max. CHF 400.–, für die Feuerwehrersatzabgabe.
d. Genehmigung Budget 2022 bestehend aus: siehe Tabelle 4.

4. Gstaad Saanenland Tourismus:
Gemeindebeiträge für die Jahre 2022– 2024

Bewilligung eines jährlichen Gemeindebeitrages von CHF 500’000.– für die Jahre 2022–2024

Ausgangslage
Die Gemeindeversammlung beschloss am 9. Dezember 2016 einen jährlichen Gemeindebeitrag an Gstaad Saanenland Tourismus (GST) von CHF 250’000.– für die Jahre 2017 bis 2021. Die kommunalen Unterstützungsbeiträge für GST sowie die Gstaad Marketing GmbH, respektive vor deren Gründung an GST als gebundene Marketingmittel, zeigen sich für die letzten 20 Jahre wie folgt: siehe Tabelle 5.

Auf der Basis der GST-Rechnung 2019/20 entspricht der an GST ausgerichtete Gemeindebeitrag einem Anteil von 2.87% des Gesamtertrages. Weiter finanziert sich GST hauptsächlich durch Kurtaxenerträge (knapp 1/3 des Gesamtertrages) sowie Dienstleistungserträge.

Im Jahr 2000 übernahm die Einwohnergemeinde Saanen von GST den Unterhalt der Sommerwanderwege. Zusätzlich hat die Gemeindeversammlung vom 23. September 2011 beschlossen, GST von deren Barleistungen an die Grossanlässe im Umfang von jährlich CHF 126’000.– zu entlasten. Die Gemeinde hat diese Aufgaben damals übernommen, um das Budget von GST zu entlasten.

Aktuelles Beitragsgesuch
GST beantragt eine Erhöhung der jährlichen Beiträge von aktuell CHF 250’000.– auf neu CHF 750’000.– pro Jahr. Begründet wird die Erhöhung mit den Zielen der Destinationsstrategie, dabei namentlich zusätzlicher personeller Ressourcen zu deren Umsetzung sowie mit den stetig steigenden Anforderungen im Bereich IT-Dienstleistungen zugunsten der Gästeschaft.

Mitbericht Finanzkommission
Dieser Gemeindebeitrag gilt als Betriebsbeitrag und wird buchhalterisch entsprechend der Erfolgsrechnung belastet. Die Erfolgsrechnung würde daher ab 2022 jährlich mit einem Betrag von CHF 750’000.– belastet (Mehrbelastung gegenüber vorher CHF 500’000.– pro Jahr). Die FiKo hat die finanzielle Tragbarkeit zu prüfen. Die politische Würdigung des Antrages erfolgt durch den Gemeinderat. Die Finanzkommission ist der Ansicht, dass der beantragte Gemeindebeitrag zwar finanziell tragbar ist, jedoch unter Berücksichtigung der allfälligen Senkung der Steueranlagen ab 2022 nicht in dieser Höhe ausfallen sollte.

Haltung des Gemeinderates
Die bisherigen CHF 250’000.– sollen auch weiterhin ausgerichtet werden. Zusätzlich sollen das Digitalisierungsprojekt «Gstaad on Line» mit jährlich CHF 200’000.– und die Neuschaffung der Stelle «Sport- und Freizeitkoordinator/in» mit jährlich CHF 50’000.– unterstützt werden. Der Totalbetrag von CHF 500’000.– (= neu ca. 5.5% des Gesamtertrages von GST) soll auf 3 Jahre befristet werden. Dies ermöglicht eine angemessene Frist zur Umsetzung der bevorstehenden Projekte sowie eine anschliessende Neufestsetzung fortfolgender Gemeindebeiträge.

Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Bewilligung der nachfolgenden jährlichen Beiträge an Gstaad Saanenland Tourismus für die Jahre 2022–2024:
1. CHF 250’000.– pro Jahr ohne Zweckbestimmung
2. CHF 200’000.– pro Jahr zur Mitfinanzierung des Digitalisierungsprojektes «Gstaad on Line»
3. CHF 50’000.– pro Jahr zur Mitfinanzierung der neuen Stelle «Sport- und
Freizeitkoordinator/in»
Die Gemeindebeiträge gemäss Ziffern 2 und 3 werden nur ausgerichtet, wenn die diesbezüglichen Aufwendungen nachgewiesen werden können.

5. Gstaad Marketing GmbH:
Gemeindebeiträge für die Jahre 2022– 2024

Bewilligung eines jährlichen Gemeindebeitrages von CHF 1’160’000.– für die Jahre 2022–2024

Ausgangslage
Die Gemeindeversammlung beschloss am 9. Dezember 2016 den jährlichen Gemeindebeitrag an die Gstaad Marketing GmbH (GM) von CHF 1’000’000.– für die Jahre 2017 bis 2021.

Die kommunalen Unterstützungsbeiträge für GST sowie die GM, respektive vor deren Gründung an GST als gebundene Marketingmittel, zeigen sich für die letzten 20 Jahre wie folgt: siehe Tabelle 5.

Auf der Basis der Rechnung 2019/20 entspricht der an GM ausgerichtete Gemeindebeitrag einem Anteil von ca. 30% des Gesamtertrages. Weiter finanziert sich GM hauptsächlich durch die Tourismusförderungs- und Beherbergungsabgaben, den übrigen Gemeindebeiträgen sowie den Beiträgen der Bergbahnen.

Aktuelles Beitragsgesuch
GM beantragt eine Erhöhung der jährlichen Beiträge von aktuell CHF 1’000’000.– auf neu CHF 1’160’000.– pro Jahr. Begründet wird die Erhöhung mit der Absicht, das Marketing für die Herbstsaison verstärken zu wollen («Herbstpush»).

Mitbericht Finanzkommission
Dieser Gemeindebeitrag gilt als Betriebsbeitrag und wird buchhalterisch entsprechend der Erfolgsrechnung belastet. Die Erfolgsrechnung würde daher ab 2022 jährlich mit einem Betrag von CHF 1’160’000.– belastet (Mehrbelastung gegenüber vorher CHF 160’000.– pro Jahr). Die FiKo hat die finanzielle Tragbarkeit zu prüfen. Die politische Würdigung des Antrages erfolgt durch den Gemeinderat. Die Finanzkommission ist der Ansicht, dass der beantragte Gemeindebeitrag zwar finanziell tragbar ist, jedoch unter Berücksichtigung der allfälligen Senkung der Steueranlagen ab 2022 nicht in dieser Höhe ausfallen sollte.

Haltung des Gemeinderates
Die bisherigen CHF 1’000’000.– sollen auch weiterhin ausgerichtet werden. Zusätzlich soll der «Herbstpush» wie beantragt mit CHF 160’000.– pro Jahr unterstützt werden. Der Totalbetrag von CHF 1’160’000.– (= neu ca. 1/3 des Gesamtertrages von GM) soll auf 3 Jahre befristet werden. Dies ermöglicht eine angemessene Frist zur Umsetzung des bevorstehenden «Herbstpushes» sowie eine anschliessende Neufestsetzung fortfolgender Gemeindebeiträge.

Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Bewilligung der nachfolgenden jährlichen Beiträge an die Gstaad Marketing GmbH für die Jahre 2022–2024:
1. CHF 1’000’000.– pro Jahr für allgemeine Marketingaktivitäten.
2. CHF 160’000.– pro Jahr zur Mitfinanzierung der Marketingaktivitäten zur Stärkung der Herbstsaison («Herbstpush»).
Der Gemeindebeitrag gemäss Ziffer 2 wird nur ausgerichtet, wenn die diesbezüglichen Aufwendungen nachgewiesen werden können.

6. Überbauungsordnung Nr. 23, «Grotschi», Abländschen: Neufassung
Neufassung der Überbauungsordnung (ÜO) Nr. 23 «Grotschi», Abländschen

Die Einwohnergemeinde Saanen ist Eigentümerin der Parzelle Nr. 6085 in Abländschen. Diese befindet sich innerhalb der rechtskräftigen Überbauungsordnung Nr. 23 «Grotschi», welche die Erstellung von Wohnhäusern auf der Hubelmatte bezweckt. Bisher konnten rund 20% des Wirkungsperimeters der Überbauungsordnung dem vorgesehenen Nutzungszweck zugeführt werden. Bislang wurden zwei Grundstücke durch Private überbaut.

Aufgrund einer konkreten Anfrage beabsichtigt die Gemeinde nun, eine Bauparzelle von ihrer Parzelle Nr. 6085 abzuparzellieren und zu verkaufen. Die privatrechtlichen Aspekte sowie die Lage und Nutzung der neuen Parzelle wurde in einer Vereinbarung zwischen der Gemeinde und dem künftigen Eigentümer geregelt. Sie soll an die Abländschenstrasse sowie die Nachbarparzelle Nr. 6424 angrenzen und mit einem Wohnhaus mit 100% Erstwohnungsanteil überbaut werden.

Die rechtskräftige Überbauungsordnung Nr. 23 «Grotschi», Abländschen wurde am 16. Dezember 1988 durch die kantonale Baudirektion genehmigt. Die Überbauungsordnung dient zur Erstellung von maximal 3-geschossigen Wohnhäusern für Ortsansässige mit begrenztem Zweitwohnungsanteil sowie von Ferienhäusern. Im Jahr 2002 wurden mittels einer geringfügigen Änderung die räumlichen Festlegungen zur Erschliessung und Parkierung aufgehoben, ein Baufeld wurde angepasst, dessen Erschliessung festgelegt und die Überbauungsvorschriften mit Artikeln zur Erschliessung sowie dem Erstwohnungsanteil wurden ergänzt.

Gestützt auf die neue Ausgangslage werden nun mit der vorliegenden Planung folgende Ziele verfolgt: Neufassung der bestehenden Überbauungsordnung Nr. 23 mit Festlegung der Detailerschliessung, gestützt auf ein Strassenbauprojekt, Schaffung von räumlich flexibleren Möglichkeiten zur Überbauung des Areals und Anpassung der Überbauungsordnung an die Verordnung über die Begriffe und Messwesen im Bauwesen (BMBV).

Die Mitwirkung wurde vom 20. Oktober bis 20. November 2020 mit einer öffentlichen Auflage gewährt. Im besagten Zeitraum gingen bei der Gemeinde keine Mitwirkungseingaben ein. Nach Abschluss der Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung wurde die öffentliche Auflage vom 11. Mai bis 11. Juni 2021 durchgeführt. Innerhalb der Auflagefrist wurden keine Einsprachen eingereicht.

Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Zustimmung zur Neufassung der Überbauungsordnung Nr. 23 «Grotschi», Abländschen.

7. ARA Saanen - Sanierung und Erweiterung Faulung: Gesamtkredit
Bewilligung Gesamtkredit von CHF 7’400’000.–

Die ARA Saanen wurde Anfang der 80er-Jahre erstellt, 1983 in Betreib genommen und seither laufend ausgebaut und erneuert. 2003–2005 erfolgte die Erweiterung der Biologie auf zwei Strassen. 2018 wurde die gesamte Belüftungstechnik erneuert.

Der Faulturm hat ein Volumen von 1200m³, der anfallende Klärschlamm wird in diesem anaerob gefault und die Schlammmenge wird entsprechend um rund einen Drittel reduziert. Die jährlich anfallende Schlammmenge beträgt ca. 9000m³. Gleichzeitig mit dem Klärschlamm wird der Anfall von Speiseabfällen aus dem gesamte Saanenland und Teilen des Obersimmentals im Faulturm vergärt. Daraus wird in zwei Blockheizkraftwerken Strom und Wärme für die Anlage gewonnen.

Der Faulturm ist seit 1983, der Inbetriebnahme der ARA, in Betrieb und wurde zuletzt vor 25 Jahren entleert und inspiziert. Seither läuft er ohne Unterbruch. Nach dieser langen Betriebszeit (38 Jahre) muss der Faulturm zwingend entleert, inspiziert und saniert werden. Zudem stösst die Faulung während der Winterhochsaison an ihre Kapazitätsgrenzen und es drohen Betriebsausfälle, welche erhebliche Kosten verursachen würden.

Massnahmen
Die ausführliche Konzeptstudie, welche für die bevorstehenden Arbeiten erstellt wurde, zeigte klaren Handlungsbedarf bei der Kapazität des Faulturms auf. Um die Betriebssicherheit zu gewährleisten und das Risiko eines Betriebsausfalls während der Winterhochsaison zu eliminieren, muss ein zweiter baugleicher Faulturm erstellt werden. Zudem ist die bestehende Schlamm- und Gasinfrastruktur zu sanieren. Gestützt auf die Konzeptstudie hat sich der Gemeinderat entschieden, die vorgeschlagenen Massnahmen in Angriff zu nehmen.
Diese lauten im Einzelnen:
– Sanierung der bestehenden Faulung ohne Betriebsunterbruch
– Sanierung bestehender Faulschlammtagesstapel
– Ersatz bestehender Leitungen, Armaturen und Aggregate
– Neubau / Ersatz des Gasspeichers
– Neubau / Ersatz der Gasfackel
– Erweiterung der Faulung zur Kapazitätsverbesserung und Erhöhung der Betriebssicherheit mit einem zweiten Faulturm
– Zusätzlicher Lagertank für Co-Substrat (Speisereste)

Zu diesem Zweck wurde das Ingenieurbüro Holinger AG, Bern, mit der Planung des aufwendigen Projekts beauftragt. Während der Ausführung des Vorhabens wird die Bauleitung durch ein ortsansässiges Ingenieurbüro als Subunternehmung wahrgenommen.

Kostenvoranschlag ARA Saanen – Sanierung und Erweiterung Faulung (+/–10%; Preisbasis Mai 2021): siehe Tabelle 6.

Der Gemeinderat bewilligte für die Ausarbeitung eines Vor- und Bauprojektes bereits einen Kredit von CHF 470’000.–. Dieser muss nun für die Realisierung der Sanierung / Erweiterung erhöht werden.

Die Finanzkommission erachtet dieses Projekt aufgrund der vorhandenen Bestände in den betroffenen Spezialfinanzierungen und trotz der sehr hohen Kosten als finanziell tragbar.

Weiteres Vorgehen
Bei einer Annahme des Kredites soll im Herbst 2022 die Planungs- und Bewilligungsphase abgeschlossen werden. Mit einer prognostizierten Bauzeit von drei Jahren könnten die Bauarbeiten im Herbst 2025 fertiggestellt sein.

Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Gemeindeversammlung die Zustimmung zur Erhöhung des Investitionskredits von CHF 470’000.– um CHF 6’930’000.– auf total CHF 7’400’000.– zulasten Konto Nr. 7201.5032.30 ARA, Ausbau/Sanierung Schlammbehandlung.

8. Überbauungsordnung «Schneesportgebiet Eggli–Pra Cluen»: Änderung Spezialplan «Sprungschanzen»
Änderung des Spezialplanes der Überbauungsordnung «Schneesportgebiet Eggli–Pra Cluen» betreffend den Bau und Betrieb von Skisprungschanzen

Das Saanenland hat eine Skisprungtradition. Vielen sind die legendären Anlässe an der Mattenschanze am Eggli, Gstaad, noch in bester Erinnerung. Der Verein Skifuture Saanenland beabsichtigt den Neubau mit drei Skisprunganlagen über 15,35 und 60m für Sommerund Winterbetrieb, Sprungrichterturm, Infrastrukturgebäude für alpine und nordische Schneesportdisziplinen, Wettkampfleiterbüro und Kantine im Klubhaus, Pistenfahrzeugeinstellhalle, Garderoben, Toiletten, Mannschafts-, Lager- und Technikräume sowie einen Schräglift als Aufstiegshilfe.

Raumplanerische Grundlage für die Bewilligung des Bauvorhabens ist die Überbauungsordnung «Schneesportgebiet Eggli–Pra Cluen». Diese datiert vom 8. März 2012. Mit der vorliegenden Änderung dieser Überbauungsordnung sollen die Voraussetzungen für das Vorhaben, das vor allem der Nachwuchsförderung dient und von der Gemeinde Saanen unterstützt wird, geschaffen werden.

Die Verlegung der Rübeldorfstrasse wird als separates Baugesuch mit Bewilligung durch den Regierungsstatthalter behandelt. Diese Bewilligung kann gestützt auf die bestehende Überbauungsordnung unabhängig von der vorliegenden Änderung bewilligt werden. Das Projekt Skifuture Saanenland mit Trainingszentrum für nordische und alpine Disziplinen soll einen unabhängigen Renn- und Skisprungbetrieb im Sommer und im Winter ohne die Beanspruchung von Pisten der Bergbahnen Destination Gstaad AG ermöglichen.

Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkungsauflage vom 12. September bis 13. Oktober 2017 gingen bei der Gemeinde keine schriftlichen Eingaben ein. Nach Abschluss der Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung wurde die öffentliche Auflage vom 5. August bis 4. September 2020 durchgeführt. Während der öffentlichen Auflage wurden neun Einsprachen eingereicht. Die Einspracheverhandlungen wurden am 24. Juni 2021 durchgeführt. Eine Einsprache wurde zurückgezogen, fünf Einsprachen in Rechtsverwahrungen umgewandelt und drei Einsprachen bleiben aufrechterhalten. Der Gemeinderat hat die aufrechterhaltenen Einsprachen am 10. August 2021 abgewiesen.

Antrag: Der Gemeinderat beantragt der Stimmbevölkerung die Zustimmung zur Änderung Überbauungsordnung «Schneesportgebiet Eggli–Pra Cluen», Spezialplan «Sprungschanzen».

9. Verschiedenes
Die Gemeindeversammlung kann Anträge, die einen nicht angekündigten Gegenstand betreffen und in ihre Kompetenz (Zuständigkeit der Gemeindeversammlung) fallen, beraten und erheblich oder unerheblich erklären. Erheblich erklärte Anträge sind vom Gemeinderat einer späteren Versammlung zum definitiven Entscheid vorzulegen (Art. 63 AWR).
Saanen, 9. November 2021
Der Gemeinderat von Saanen


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