Gleichmässige Zuweisung der Ukraine-Flüchtlinge

  26.04.2022 Schweiz

Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, werden den Kantonen grundsätzlich wieder gemäss dem zwischen den Kantonen vereinbarten bevölkerungsproportionalen Verteilschlüssel zugewiesen. Davon ausgenommen sind Geflüchtete, die über eine längere Zeit bei nahen Verwandten wohnen können wie auch verletzliche Personen, die eine besondere Betreuung brauchen. Bereits bestehende Ungleichgewichte zwischen den Kantonen sollen schrittweise ausgeglichen werden.

Nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine haben viele Personen, die in die Schweiz geflüchtet sind, bei Verwandten oder Bekannten eine Unterkunft erhalten. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat bisher alle Geflüchteten, die bei der Registrierung eine private Unterbringungsmöglichkeit vorweisen konnten, dem jeweiligen Wohnkanton zugewiesen. Durch diese Zuweisungspraxis konnte der zwischen den Kantonen vereinbarte, bevölkerungsproportionale Verteilschlüssel bisher nicht eingehalten werden. Einige Kantone haben überproportional viele Geflüchtete aufgenommen. Um den Verteilschlüssel künftig besser einhalten und die bevölkerungsproportionale Verteilung schrittweise wiederherstellen zu können, haben Bund und Kantone eine Reihe von Massnahmen beschlossen. Sie werden seit gestern, Montag, umgesetzt.

Die Zuweisung der Geflüchteten an die Kantone erfolgt grundsätzlich wieder nach dem bewährten Verteilschlüssel. Geflüchtete werden prioritär jenen Kantonen zugewiesen, die bisher anteilsmässig weniger Personen aufgenommen haben als andere. Dies, bis die bevölkerungsproportionale Verteilung wiederhergestellt ist. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe wird bei der Vermittlung von Personen in Gastfamilien direkt ab den Bundesasylzentren ebenfalls die angepasste Praxis anwenden. Diese gilt nicht rückwirkend. Wer bereits vom SEM registriert worden und privat untergebracht ist, kann im zugewiesenen Kanton bleiben.

Ausnahmen bei erweiterter Kernfamilie und vulnerablen Personen
Das SEM wird Zuweisungswünsche für einen bestimmten Kanton weiterhin berücksichtigen, wenn Geflüchtete in der Schweiz bei Eltern, Grosseltern oder Kindern untergebracht werden möchten – unabhängig davon, ob sie direkt bei ihnen wohnen oder in ihrer Nähe. Zudem wird darauf geachtet, dass aus der Ukraine eingereiste Kernfamilien zusammenbleiben können. Bei entfernten Verwandten und eng befreundeten Personen wird der Zuweisungswunsch nur berücksichtigt, sofern die Zuteilung nicht zu neuen Ungleichgewichten führt. Das Gleiche gilt für Personen, die bei der Registrierung eine anderweitige Privatunterkunft angeben. Deren Gastgeber müssen sich jedoch künftig mit einer schriftlichen Bestätigung dazu bereit erklären, die Geflüchteten mindestens drei Monate bei sich aufzunehmen. In diesen Fällen wird geprüft, ob die Zuweisung in den gewünschten Kanton erfolgen kann. Dies führt zu Problemen, da die betroffenen Kantone nicht nur mehr Menschen unterbringen und mehr Kinder einschulen müssen, sondern auch mehr Sozialhilfeausgaben haben, um die Existenz der Betroffenen zu sichern und mehr Betreuungsleistungen erbringen müssen.

Von der neuen Praxis ausgenommen sind verletzliche Personen – etwa unbegleitete Minderjährige, Menschen mit körperlichen Einschränkungen oder gravierenden gesundheitlichen Problemen wie auch sehr alte Personen. Sie werden, wenn sie es wünschen, in der Nähe von Verwandten oder Bekannten untergebracht, da diese Nähe stabilisierend wirken kann. Zudem sollen verletzliche Personen möglichst optimal betreut werden. Diese Vorgabe berücksichtigt das SEM bei der Kantonszuweisung in Absprache mit den Kantonen.

Kantonswechsel nur in Ausnahmefällen möglich
Geflüchtete, die bereits einem Kanton zugewiesen werden, können beim SEM ein Gesuch um Kantonswechsel stellen. Diesem wird in der Regel dann zugestimmt, wenn sie dadurch bei ihrer erweiterten Kernfamilie – also bei Eltern, Kindern oder Grosseltern – wohnen können, wenn die Betreuungssituation von vulnerablen Personen verbessert werden kann oder wenn die Betroffenen sonst eine Arbeitsstelle nicht antreten könnten, weil der Arbeitsweg zu lang ist. In allen anderen Fällen können das SEM und beide betroffenen Kantone nur im Sinne einer Ausnahme zustimmen.

PD

Online-Anmeldung und Terminbuchung für die Registrierung in einem Bundesasylzentrum über https://registerme.admin.ch.
Personen, die Gruppen von vulnerablen Personen in die Schweiz bringen, werden gebeten, sich vorgängig bei [email protected] zu melden.

 


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