Wanderweg und Forstweg nicht tangiert

  28.11.2022 Politik

An der Gemeindeversammlung vom Freitag, 2. Dezember kommt unter anderem die ÜO Nr. 17, «Solsana/ Grand Hotel Sonnenhof» zur Abstimmung. Bei diesem Traktandum geht es um die Neufassung der Überbauungsordnung Nr. 17, «Solsana» aus dem Jahr 2016.

ANITA MOSER
Das Hotel Solsana wurde 1914 erbaut und war seit 1974 im Besitz des schweizerischen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (SBV). Im Laufe der Zeit wurde die Anlage in verschiedenen Etappen umgebaut und den Bedürfnissen der Klientel angepasst. Aus Anlass zum 100-jährigen Jubiläum plante die damalige Besitzerschaft eine Modernisierung der bestehenden Hotelinfrastruktur sowie eine Ergänzung mit hotelmässig bewirtschafteten Wohnungen. Das Projekt wurde in Zusammenarbeit mit dem Berner Heimatschutz erarbeitet und zur planungsrechtlichen Umsetzung wurde die damalige Überbauungsordnung Nr. 17, Solsana, angepasst. Anfang Dezember 2016 wurde die ÜO genehmigt. Das Projekt wurde jedoch nie umgesetzt.

Ende 2017 hat der SBV das Hotel an die Solsana AG verkauft. Eigentümer sind Bach Immobilien und die Matti Immobilien AG sowie zwei Minderheitsaktionäre (wir haben berichtet).

Grand Hotel Sonnenhof
Die neuen Eigentümer planen ein Fünfsternehotel mit 26 Zimmern und zwölf hotelmässig bewirtschafteten Wohnungen. Der Hauptbau soll grösstenteils erhalten bleiben. Abgerissen und ersetzt werden die nachträglich erstellten Anbauten links und rechts des erhaltenswerten Hauptbaus. Das Hotelprojekt haben die bekannten Architekten Herzog & de Meuron entworfen. Während der öffentlichen Mitwirkung im Frühling ging eine Eingabe ein. Das geplante Gebäude eigne sich ideal für die Anbringung einer Photovoltaikanlage, so der Mitwirkende. «Wir hatten bereits vorgesehen, das Dach mit einer Photovoltaikanlage auszustatten», hielt Mitbesitzer Marcel Bach bereits im Juni gegenüber dieser Zeitung fest.

Keine Einsprachen
Die Überbauungsordnung Nr. 17, «Solsana/Grand Hotel Sonnenhof» lag vom 11. Oktober bis 11. November öffentlich auf. Während dieser Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen, wie Gemeinderätin Patricia Matti auf Anfrage informierte.

Wanderweg und Forstweg bleiben erhalten
Wie die Gemeinderätin weiter ausführt, geht es bei der Abstimmung am 2. Dezember nicht direkt um das Hotelprojekt, sondern um dessen planungsrechtliche Voraussetzungen. Für die Umsetzung des neuen Projektes sei die Aufhebung der ÜO 17 sowie deren Neufassung respektive eine geringfügige Erweiterung erforderlich, so Matti. «Für die Zufahrt zur Einstellhalle ist die Einzonung der bestehenden Besucherparkplätze und eines Teils der Strassenparzelle notwendig», präzisiert die Gemeinderätin und hält fest: «Der Wanderweg und der Forstweg sind nicht tangiert, sie bleiben erhalten.»

Weitere und ausführliche Informationen siehe Erläuterungen zu den Traktanden im AvS vom 1. November


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