EWA: Die Umsetzung ist der Knackpunkt

Das Massnahmenpaket, das die Gemeinde Saanen präsentierte, ist auf massive Kritik gestossen. «Auch uns ist bewusst, dass die Massnahmen nicht tel quel umgesetzt werden können und uns noch viel Arbeit bevorsteht», betont Toni von Grünigen im Interview.

Dem Gemeinderat blies am Mittwochabend ein kalter Wind entgegen. Die vorgeschlagenen Massnahmen, mit denen der Erstwohnungsanteil auf Gemeindeebene erhöht, respektive der Zweitwohnungsbau eingeschränkt werden soll, seien nicht oder zu wenig durchdacht und die Folgen einzelner Vorschriften viel zu einschneidend für einen Teil der Eigentumsbesitzer, argumentierten etliche Bürger. Kontrovers waren auch die Meinungen zum Bedarf an Erstwohnungen. Einig war man sich hingegen, dass die grösste Gefahr für die Region von der Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen» ausgeht. Die Initiative, die den Anteil von Zweitwohnungen in der Schweiz auf höchstens 20 Prozent pro Gemeinde begrenzen will, kommt am 11. März zur Abstimmung. «Wird diese Initiative angenommen, ist das EWA-Massnahmenpaket hinfällig, und die Folgen wären bedeutend einschneidender», sagt Toni von Grünigen. Er ist Vizegemeindepräsident und Vorsitzender der Spurgruppe, die die Massnahmen nun zu einem Mitwirkungsentwurf ausarbeitet.

Herr von Grünigen, am Mittwochabend hagelte es fast nur Kritik. Haben Sie das erwartet?
Aufgrund der Diskussionen seit der Publikation der Massnahmen haben wir mit dieser Reaktion gerechnet. Es ist aber zu bedenken, dass die Planungszone keine definitive Massnahme ist. Sie gibt uns die nötige Zeit, um eine Vorlage vorzubereiten, die dem Stimmbürger beantragt werden kann. Es ist ein Gerüst, eine Diskussionsgrundlage, die Detailfragen werden noch abgeklärt.

War es nicht dennoch kontraproduktiv, die Massnahmen so zu präsentieren? Hätte man sie nicht überdenken und abschwächen sollen, um den Kritikern den Wind wenigstens etwas aus den Segeln zu nehmen?
Eine Planungszone ist eine sehr einschneidende Massnahme. Wir mussten aber davon ausgehen, dass ohne Planungszone noch Immobiliengeschäfte abgewickelt worden wären, um nicht unter die Einschränkungen zu fallen. Die getroffenen Massnahmen wurden so von der Begleitgruppe vorgeschlagen und vom Gemeinderat mit der Planungszone verfügt. Die Massnahmen sind als Rahmen zu verstehen. In der nächsten Phase geht es nun darum, unter Einbezug der Vorbehalte, Argumente, Einwände und Vorschläge die Vorschriften so auszuarbeiten, dass sie mehrheitsfähig sind.

Gewerbe, Grundeigentümer/Vermieter, Immobilienmakler, GST, Notare – sie alle waren in der Begleitgruppe, die die Massnahmen erarbeitet hat, vertreten. Die Kritik am Mittwochabend kam aber fast ausschliesslich aus diesen Branchen und richtete sich gegen die Behörde. Hatte die Begleitgruppe überhaupt Einfluss?
Der Souverän hat uns, ausgehend von den zwei Erheblichkeitsanträgen, den Auftrag gegeben, Massnahmen zur flächendeckenden Erhöhung von Erstwohnungen, respektive zur Reduktion der Zweitwohnungen vorzuschlagen und einen interdisziplinären Bericht auszuarbeiten. Der Gemeinderat hat dafür eine breit abgestützte Begleitgruppe eingesetzt. Mit Ausnahme der Berater hatten sämtliche Mitglieder dieser Begleitgruppe Stimmrecht. Im Schlussbericht wurden die nun getroffenen Massnahmen dem Gemeinderat so vorgeschlagen. Alle Zwischenberichte und der Schlussbericht wurden von der Begleitgruppe und dem Gemeinderat genehmigt.

In der Vergangenheit war die Wohnungsnot für Ortsansässige/Arbeitnehmer ein Dauerthema. Nicht nur bei den Wohnungssuchenden selber, sondern auch bei den Arbeitgebern. Am Mittwoch bekam man aber den Eindruck, dass eher ein Überangebot besteht, dass Erstwohnungen mangels Interesse gar nicht vermietet werden können. Wie hoch schätzen Sie den Bedarf?
Aus verschiedenen Erhebungen geht hervor, dass viele Arbeitnehmer in unsere Gemeinde pendeln. Es ist auch bekannt, dass gerade junge Familie Schwierigkeiten haben, eine geeignete Wohnung in unserer Gemeinde zu finden. Von einem generellen Überangebot kann kaum die Rede sein. Studios und kleinere Wohnungen dürfte es zurzeit zwar genügend auf dem Markt haben. Was fehlt, sind wie erwähnt bezahlbare Wohnungen für junge Familien.

Kommen wir zu den Massnahmen. Ist eine flächendeckende Zone von 70/30 nicht zu hoch? Weshalb nicht 50/50 60/40 oder 30/70?
Wir wollten kein neues Mass schaffen. Als Instrument für die Förderung von Wohnraum für Einheimische kennen wir in unserer Gemeinde die Zonen 100 Prozent für Ortsansässige sowie 70/30 (= 70 Prozent für Ortsansässige/30 Prozent für nicht Ortsansässige).

Aber grundsätzlich wäre es möglich, eine neue Masseinheit zu definieren?
Ja, natürlich.

Auf heftigen Widerstand stösst die Tatsache, dass bisheriger Besitz von den neuen Vorschriften tangiert wird. Dass bei einem Ersatzbau oder bei einem grösseren Umbau das neue Recht zur Anwendung kommt und der Erstwohnungsanteil eingehalten werden muss. Wie informiert wurde, könnte man solche Fälle allenfalls mit Ausnahmen regeln. Kann man die Vorschriften nicht nur auf Neubauten/Neueinzonungen beschränken, um ein Regelwerk mit unzähligen Ausnahmen zu vermeiden?
Mit solchen Fragen werden wir uns bei der Ausarbeitung der Vorschriften auseinandersetzen. Es gibt verschiedene Instrumente, um solche Fälle zur regeln. Ausnahmen sind eine Möglichkeit, Ersatzabgaben eine weitere. Dem Besitzstand werden wir Beachtung schenken.

Marcel Bach hat am Mittwoch eine Kampfansage gemacht. Man werde einen Verein gründen und die Massnahmen mit allen Mitteln bekämpfen.
Wir begrüssen es, wenn Bürger konstruktiv mithelfen, eine Lösung zu finden. Wenn wir das Problem nicht selber lösen, werden uns Massnahmen von aussen aufgezwungen. Der Druck kommt nämlich nicht nur von den Saaner Stimmbürgern, sondern auch von Bund und Kanton.

Sie sprechen das revidierte Raumplanungsgesetz an.
Ja. Dieses ist seit 1. Juli 2011 in Kraft und verpflichtet Kantone und Gemeinden, «…mit geeigneten Massnahmen die Zahl neuer Zweitwohnungen zu beschränken, preisgünstige Erstwohnungen sowie die Hotellerie zu fördern und bestehende Zweitwohnungen besser auszulasten.» Wer die gesetzlichen Vorgaben bis 1. Juli 2014 nicht erfüllt, darf keine Zweitwohnungen mehr bewilligen. Gestützt auf dieses Gesetz hat der Kanton Bern den kantonalen Richtplan angepasst. Gemäss diesem dürfen unbewirtschaftete Zweitwohnungen pro Gemeinde höchstens 40 % des gesamten jährlichen Wohnungsbaus (Neubau und Umnutzungen) ausmachen. Bis 2014 müssen die betroffenen Gemeinden, darunter auch Saanen, die notwendigen Massnahmen im Rahmen ihrer Ortsplanung treffen, um die Zweitwohnungen zu beschränken und die «warmen Betten» zu steuern.

In der aktuellen Ortsplanungsrevision hat man bereits Massnahmen getroffen. Es gibt praktisch keine neue Zone für Zweitwohnungen, dafür hat man die Zonen für Ortsansässige an verschiedenen Orten erweitert oder neue geschaffen. Noch bevor diese Massnahmen greifen, sollen nun aber neue Vorschriften erlassen werden.
Um die kantonalen Vorgaben einzuhalten, genügen die Massnahmen in der Ortsplanung kaum. Es geht nicht nur um die Erstellung von neuen Zweitwohnungen, berücksichtigt werden muss auch die Anzahl Umnutzungen von Erst- in Zweitwohnungen. Nochmals: Unser Ziel ist ein ausgewogeneres Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen: die Dörfer sollen belebt werden, respektive belebt bleiben, denn ausgestorbene Dörfer sind auch für den Tourismus nicht attraktiv. Dasselbe gilt für die Landwirtschaftszone, auch dort sollen auch in Zukunft Einheimische leben.

Gerade die Einheimischen, die Wohnungen an Ortsansässige vermieten, fühlen sich geprellt. Werden die Massnahmen umgesetzt, könnten sie die Erstwohnungen nicht mehr in Ferienwohnungen umnutzen. Besteht nicht die Gefahr, dass derzeit an Einheimische vermietete Wohnungen noch rasch «umgenutzt» und an nicht Ortsansässige vermietet oder verkauft werden?
Mit dem Erlass der Planungszone hat man das in den Dorfkernen verhindert. In den übrigen Gebieten der Gemeinde ist die Umnutzung auch zukünftig möglich. Dort greifen die Einschränkungen erst bei einem grösseren Umbau. Wir haben uns mit der Planungszone ein Zeitfenster von zwei Jahren verschafft, um neue Vorschriften zu erlassen, denn in der Planungszone darf nichts unternommen werden, das den Planungszweck beeinträchtigen könnte. Baugesuche/Umnutzungen, die vor dem 31. Oktober 2011 eingereicht wurden, sind von der Planungszone nicht betroffen.

Am 2. März läuft die Einsprachefrist für die Planungszone ab. Am 11. März kommt die Zweitwohnungsinitiative zur Abstimmung. Wird sie angenommen, ist das von der Gemeinde vorgeschlagene Massnahmenpaket hinfällig. Hätte man nicht besser die Abstimmung vom 11. März abgewartet?
Wir hatten durch die beiden Erheblichkeitsanträge den Auftrag von der Gemeindeversammlung und wir wollten vorwärtsmachen. Auch, weil uns die starke Zunahme von Umnutzungen in den Dörfern und Abparzellierungen (= Abtrennung von Wohnhäusern ab landwirtschaftlichen Grundstücken) Sorge bereitet. Von 2001 bis 2009 gab es jährlich zwischen 4 und 8 Abparzellierungen. 2010 waren es 20. Und wie bereits erwähnt wurde die Gemeinde Saanen auch vom Kanton als Gemeinde mit Handlungsbedarf bezeichnet. Wir haben also eigentlich nur unsere Hausaufgaben gemacht.

Wie geht es nun weiter?
Die achtköpfige Spurgruppe wird nun unter Einbezug der Vorbehalte/Argumente usw. einen Mitwirkungsentwurf zu den neuen Vorschriften ausarbeiten. Dieser wird voraussichtlich an der Gemeindeversammlung vom 8. Juni vorgelegt. An dieser Versammlung werden mit dem Grundsatzentscheid die Weichen für das weitere Vorgehen gestellt. Fällt der Grundsatzentscheid negativ aus, müssen wir neue Massnahmen prüfen, um die Vorgaben des Kantons zu erfüllen. Fällt er positiv aus, werden wir einen Kredit beantragen für die nächste Phase, die Mitwirkung. Diese wird voraussichtlich in der zweiten Junihälfte aufgelegt. Das letzte Wort haben die Stimmbürger. Sie haben uns den Auftrag gegeben und sie werden über das Massnahmenpaket nach Bereinigung der Mitwirkungseingaben/Einsprachen abschliessend abstimmen.

Interview: Anita Moser
Lesen Sie das ganze Interview in der Printausgabe vom 21. Februar

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