Zweitwohnungsinitiative: Noch (zu) viele offene Fragen

  19.03.2012 Hotellerie / Gastronomie, Wirtschaft, Tourismus, Saanenland

Verwirrung statt Klarheit: Die Leitlinien, die das Bundesamt für Raumordnung (ARE) erlassen hat, sorgen für Kopfschütteln und Verwirrung in den betroffenen Gemeinden. «Der Bund ist gefordert», betont Michael Teuscher.


Der neue Art. 75b BV über Zweitwohnungen ist seit dem 12. März 2012 in Kraft, hielt das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK am Donnerstag in einer Medienmitteilung fest. Das bedeutet, dass für Baugesuche, die nach dem 11. März 2012 eingereicht werden, die neue Verfassungsbestimmung über Zweitwohnungen gilt. Baubewilligungen, die vor dem 11. März 2012 rechtskräftig erteilt wurden, bleiben weiterhin gültig. Für die zum Zeitpunkt der Annahme der Verfassungsbestimmung bereits hängigen Gesuche sei eine «korrekte, pragmatische Lösung zu finden», so die Weisung des Bundes. Um die für die Umsetzung der Initiative offenen Fragen zu klären – unter anderem ist der Begriff Zweitwohnung zu definieren – hat Departementsvorsteherin Doris Leuthard eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Diese tagt erstmals in der ersten Aprilhälfte. Ziel sei es, diese Verordnungsanpassung kurz nach den Sommerferien in Kraft zu setzen, so das UVEk (siehe auch AvS vom 16. März).

Baustopp ab sofort für Zweitwohnungen
Gemäss UVEK bedeutet die Annahme der Initiative für die Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent einen sofortigen Baustopp für Zweitwohnungen. So auch für die drei Gemeinden Lauenen, Gsteig und Saanen. «Im Moment gilt für uns das, was das UVEK sagt: Bauvorhaben für Zweitwohnungen, die nach dem 11. März eingereicht wurden, müssen sistiert werden», sagt Aldo Kropf, Gemeindepräsident von Saanen. Dasselbe gilt für Gsteig und Lauenen. In seiner Gemeinde sei in der Regel allerdings das Regierungsstatthalteramt zuständig für Baugesuche für Zweitwohnungen, sagt Ruedi Trachsel, Gemeindepräsident von Lauenen, auf Anfrage. «Bei Baugesuchen mit einer Bausumme von über einer Million Franken ist generell das Regierungstatthalteramt Leitbehörde.» Diese Regelung gilt auch für die Gemeinde Gsteig. Nichtsdestotrotz erwarten alle drei Gemeindepräsidenten möglichst rasch Klarheit. «Ich erwarte vom Amt für Gemeinden und Raumordnung AGR nun rasch eine Stellungnahme sowie konkrete Weisungen, wie mit neuen Baugesuchen für Zweitwohnungen künftig verfahren werden soll», betont Ruedi Trachsel. Auch sein Amtskollege Martin Marti aus Gsteig wünscht sich, dass die Ausführungsbestimmungen so rasch wie möglich definiert werden.

Was ist eine Zweitwohnung?
Wie es konkret weitergehe, auch mit den EWA-Plänen der Gemeinde, sei noch völlig offen, betont Aldo Kropf. «Im Moment können wir nichts unternehmen. Sehr viel hängt von der Definition des Begriffs Zweitwohnung ab.» Dasselbe gilt auch für Gsteig, das im Rahmen der Ortsplanung auf neue Wohnzonen einen Erstwohnungsanteil von 50 Prozent festgelegt hat. Nach geltendem neuem Recht dürfen aber nur noch Erstwohnungen, Ferienwohnungen oder Hotels gebaut werden. «Die Frage ist, was ist eine Zweitwohnung, was eine Ferienwohnung?»

Keine klare Ansage vor der Abstimmung
Enttäuscht ist Aldo Kropf, dass nicht schon im Abstimmungskampf auf die sofortige Wirksamkeit des Verfassungsartikels aufmerksam gemacht worden sei. «Wir, viele andere auch und selbst die Initianten, sind davon ausgegangen, dass bis Ende Jahr Baugesuche für Zweitwohnungen bewilligt werden können», so der Gemeindepräsident. «Es stört mich sehr, dass der Bundesrat nicht klar darauf aufmerksam gemacht hat, dass der Passus sofort in Kraft tritt.»

«Der Bund ist gefordert»
Klare Worte findet auch Regierungsstatthalter Michael Teuscher: Es sei doch nicht Sinn der Sache, dass jeder Kanton, jede Gemeinde die Regeln anders auslege. Aber genau das passiere im Moment. «Nun ist der Bund gefragt. Es liegt nicht an Gemeinden und Kantonen, Recht zu setzen. Es braucht vom Bund eine einheitliche Regelung, die schweizweit gilt.»
Wie Baugesuche nun behandelt werden sollen, sei das eine. «Entscheidend ist die Nutzung», hält Teuscher weiter fest. «Diese ist in den Baugesuchen nicht definiert. Da geht es um den Neubau eines Chalets, um den Bau eines Mehrfamilienhauses. Wer das Haus, die Wohnungen wie nutzt, ist nicht definiert». Die Frage der Nutzung stelle sich auch bei einem Kauf/Verkauf. «Was macht der Notar, das Grundbuchamt? Solche Fragen brennen fast mehr als die Frage, wie Baugesuche gehandhabt werden.» Er hoffe, so Teuscher, dass etwas Sinnvolles zustande komme … Er scheint allerdings seine Zweifel zu haben.

Bergkantone reagieren erstaunt
Kritik am Vorgehen des Bundes kommt auch von der Regierungskonferenz der Gebirgskantone. Sie wehrt sich ebenfalls dagegen, dass auf nach dem 11. März 2012 eingereichte Baugesuche bereits die neue Verfassungsbestimmung über Zweitwohnungen anwendbar sein soll. In der Übergangsbestimmung zur Initiative würden ausdrücklich erst jene Baubewilligungen für nichtig erklärt, die ab dem 1. Januar 2013 – bis zum Inkrafttreten des Ausführungsrechts – erteilt werden, heisst es in der Medienmitteilung. Staatsrechtsprofessoren und sogar Exponenten des Initiativkomitees hätten erklärt, dass aufgrund dieser Übergangsbestimmung bis Ende 2012 noch Baugesuche auf Basis des geltenden kommunalen und kantonalen Baurechts eingereicht werden könnten.
Das Bundesamt für Raumordnung (ARE) und das UVEK versuchten, heikle Umsetzungsfragen ohne Einbezug der betroffenen Kantone via eine Medienmitteilung zu regeln, bevor die von Bundesrätin Doris Leuthard einberufene Arbeitsgruppe überhaupt getagt habe, kritisieren die Regierungen der Bergkantone. Damit würden die Arbeiten der Fachgruppe präjudiziert. Die Regierungen der Kantone Uri, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Graubünden, Tessin und Wallis fordern deshalb, «dass das ARE die Leitlinien zurückzieht und die Problematik – wie von Bundesrätin Leuthard in Aussicht gestellt – vorerst mit den betroffenen Kreisen bespricht.» Andernfalls werde mehr Verwirrung gestiftet als zur Klärung beigetragen.

Rückwirkender Baustopp für Lenk «unakzeptabel»
Der durch das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) ausgesprochene Baustopp rückwirkend auf den 13. März 2012 sei für den Gemeinderat Lenk inakzeptabel, schreibt dieser in einer Medienmitteilung. Die Zweitwohnungsinitiative habe massive kurz-, mittel- und langfristige Auswirkungen auf die Gemeinde. Arbeitsausfall, Steuerausfälle, erhöhter administrativer Aufwand mit entsprechender Kostenfolge für die Gemeinde seien nur einige Stichworte. «Investitionen müssen überprüft werden, und das Bauland der Gemeinde hat über Nacht an Wert verloren.» Der Gemeinderat Lenk setze sich seit Jahren aktiv mit der Problematik der unbewirtschafteteten Betten auseinander. 2010 seien ein räumliches Entwicklungskonzept mit Siedlungsbegrenzungen verabschiedet und in der laufenden Teilrevision der Ortsplanung Massnahmen zur Beschränkung des Zweitwohnungsbaus erarbeitet worden. Der Gemeinderat Lenk habe sich auch aktiv an der Gegenkampagne beteiligt und eine Inseratekampagne lanciert, um auf die Probleme bei einer Annahme der Zweitwohnungsinitiative hinzuweisen.
Weiter habe der Gemeinderat Lenk direkt mit Bundesrätin Leuthard und Regierungsrat Neuhaus Kontakt aufgenommen. Dabei seien schriftlich offene Fragen und Problematiken angesprochen sowie die Mitarbeit in der Arbeitsgruppe, welche die Ausführungsbestimmungen ausarbeite, angeboten worden. Der Gemeinderat Lenk werde weiterhin mit allem Nachdruck versuchen, die Auswirkungen für die Gemeinde auf ein erträgliches Mass zu reduzieren.

Anita Moser


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