Baugesuche für Zweitwohnungen können in allen Gemeinden des Kantons Bern noch bis am 31. Dezember 2012 bewilligt werden. Diese Position nimmt die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion ein.
Am 11. März 2012 haben Volk und Stände die Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» (Zweitwohnungsinitiative) angenommen. Der damit geschaffene neue Artikel 75b der Bundesverfassung und die zugehörige Übergangsbestimmung sehen vor, dass der Anteil von Zweitwohnungen am Gesamtbestand der Wohneinheiten und der für Wohnzwecke genutzten Bruttogeschossfläche einer Gemeinde auf höchstens zwanzig Prozent beschränkt ist. Erteilt eine Gemeinde, deren Zweitwohnungsanteil zwanzig Prozent übersteigt, nach dem 1. Januar 2013 eine Baubewilligung für eine Zweitwohnung, so ist diese nichtig.
Die neuen Verfassungsbestimmungen werfen zahlreiche Fragen auf. Insbesondere ist umstritten, ob Baugesuche für Zweitwohnungen noch bis Ende Jahr bewilligt werden können oder – wie das Bundesamt für Raumentwicklung annimmt – im Zweifelsfall sistiert werden müssen, bis die Ausführungsgesetzgebung des Bundes vorliegt. Um den Gemeinden ein möglichst einheitliches Vorgehen zu ermöglichen und eine Ungleichbehandlung der Berner Bevölkerung zu vermeiden, hat der Regierungsrat am 22. März 2012 die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) beauftragt, das Vorgehen bei der Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative eng mit den Gebirgskantonen zu koordinieren.
Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone hat sich an ihrem Treffen vom 30. März 2012 im Beisein von Regierungsrat Christoph Neuhaus dafür ausgesprochen, dass Baugesuche für Zweitwohnungen noch bis Ende Jahr bewilligt werden können. Dies gelte auch in Gemeinden, deren Zweitwohnungsanteil die Marke von 20 Prozent übersteigt. Diese Meinung wird von der Vereinigung für Landesplanung, von mehreren namhaften Rechtsprofessoren sowie von den Kantonen Freiburg und Luzern ausdrücklich geteilt. Die JGK schliesst sich dieser Haltung an. Gemeinden, die eine unerwünschte Entwicklung vermeiden wollen, können Planungszonen erlassen.
Baugesuche für Zweitwohnungen können in allen Gemeinden des Kantons Bern noch bis am 31. Dezember 2012 bewilligt werden. Diese Position nimmt die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion ein.
Am 11. März 2012 haben Volk und Stände die Volksinitiative «Schluss mit uferlosem Bau von Zweitwohnungen!» (Zweitwohnungsinitiative) angenommen. Der damit geschaffene neue Artikel 75b der Bundesverfassung und die zugehörige Übergangsbestimmung sehen vor, dass der Anteil von Zweitwohnungen am Gesamtbestand der Wohneinheiten und der für Wohnzwecke genutzten Bruttogeschossfläche einer Gemeinde auf höchstens zwanzig Prozent beschränkt ist. Erteilt eine Gemeinde, deren Zweitwohnungsanteil zwanzig Prozent übersteigt, nach dem 1. Januar 2013 eine Baubewilligung für eine Zweitwohnung, so ist diese nichtig.
Die neuen Verfassungsbestimmungen werfen zahlreiche Fragen auf. Insbesondere ist umstritten, ob Baugesuche für Zweitwohnungen noch bis Ende Jahr bewilligt werden können oder – wie das Bundesamt für Raumentwicklung annimmt – im Zweifelsfall sistiert werden müssen, bis die Ausführungsgesetzgebung des Bundes vorliegt. Um den Gemeinden ein möglichst einheitliches Vorgehen zu ermöglichen und eine Ungleichbehandlung der Berner Bevölkerung zu vermeiden, hat der Regierungsrat am 22. März 2012 die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) beauftragt, das Vorgehen bei der Umsetzung der Zweitwohnungsinitiative eng mit den Gebirgskantonen zu koordinieren.
Die Regierungskonferenz der Gebirgskantone hat sich an ihrem Treffen vom 30. März 2012 im Beisein von Regierungsrat Christoph Neuhaus dafür ausgesprochen, dass Baugesuche für Zweitwohnungen noch bis Ende Jahr bewilligt werden können. Dies gelte auch in Gemeinden, deren Zweitwohnungsanteil die Marke von 20 Prozent übersteigt. Diese Meinung wird von der Vereinigung für Landesplanung, von mehreren namhaften Rechtsprofessoren sowie von den Kantonen Freiburg und Luzern ausdrücklich geteilt. Die JGK schliesst sich dieser Haltung an. Gemeinden, die eine unerwünschte Entwicklung vermeiden wollen, können Planungszonen erlassen.