Der Kanton muss die Bewilligungspraxis anpassen
14.10.2016 KantonDer Bund fordert eine strengere Praxis bei Ausnahmebewilligungen für Erweiterungen des Gebäudevolumens bei altrechtlichen Wohnbauten ausserhalb der Bauzonen anzuwenden. Die neuen Regeln gelten ab sofort; die seit August sistierten Baugesuchsverfahren werden wieder aufgenommen. Betroffen sind auch Baugesuche in den Gemeinden im Saanenland.