Diskussionen sind vorprogrammiert

  29.09.2017 Kanton

Die Interessengemeinschaft (IG) Ländlicher Raum kam in seiner September-Sitzung u.a. auf das Bauen im übrigen Gemeindegebiet sowie das Entlastungspaket des Kantons Bern zu sprechen. Beide Themen beinhalten ein gerüttelt Mass an Problemen.

Die strikte Handhabung der Baubewilligungen für das Bauen im übrigen Gemeindegebiet durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) des Kantons Bern führt zu Härtefällen. Wohnraum erweitern sei zum Beispiel nicht mehr möglich; Entwicklungschancen im ländlichen Raum würden damit abgewürgt. Dass ein Bauer, der auch auf andern Feldern pflüge, keine Angestellten beschäftigen darf, wurde von der IG als «unverhältnismässige Einschränkung» tituliert. Dieses Problem der Lohnunternehmen besteht schon seit längerer Zeit, und dies nicht nur im Kanton Bern. Die IG betrachtet die Entwicklung der Raumplanung mit Sorge, insbesondere die Revision des Bundesgesetzes (RPG II). Erwähnt wurde ebenfalls der Rustici-Artikel im Tessin, dank dem viele Gebäude neuen Bestimmungen zugeführt werden konnten, statt sie verfallen zu lassen. Das Bundesamt für Raumentwicklung hat jedoch kürzlich dem Kanton Bern mehr Spielraum bei Ausnahmebewilligungen für Anpassungen von Gebäuden ausserhalb der Bauzonen, die vor 1972 erstellt wurden, erteilt – das lässt hoffen.

Beim Entlastungspaket des Kantons Bern (EP 2018), welches im November im Grossrat diskutiert wird, seien Auswirkungen auf den gesamten Kanton zu befürchten. Die jährlich wiederkehrende Entlastung von 185 Millionen Franken ab dem Jahr 2021 trifft beispielsweise die Schülertransporte, die Spitex, die Gartenbauschule Hünibach, die Pflege sowie die Hotelfachschule in Thun, den Sport, die Bildung, die Jugendarbeit – sie alle werden Haare lassen müssen. Abzuwarten sei das weitere Vorgehen der Finanzkommission. Die IG sieht hier grosse Diskussionen vorprogrammiert. Etliche Grossräte wurden denn auch schon kontaktiert. Die IG hält fest, dass die Kantonsfinanzen auf jeden Fall stabil bleiben müssen.

PRESSEDIENST LÄNDLICHER RAUM


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