Auswirkungen der Neubewertung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke für das Saanenland

  28.02.2020 Leserbriefe

Sehr geehrte Damen und Herren
In der kommenden Frühlingssession beraten und entscheiden Sie über die Neubewertung der nichtlandwirtschaftlichen Grundstücke. Das Saanenland ist davon besonders stark betroffen. Aus folgenden Gründen sind die vorgesehenen Erhöhungen der amtlichen Werte in diesem Ausmass (bis das Dreifache) nicht hinnehmbar:
– Trifft die einheimischen Familien am empfindlichsten, höhere Steuern und Abgaben, kein Anrecht auf Sozialleistungen wie Krankenkassenprämien-Verbilligungen, Stipendien, Ergänzungsleistungen.
– Die meisten Einheimischen wollen weiterhin in ihren Eigenheimen wohnen, wollen nicht verkaufen und werden daher viel zu stark belastet.
– Heizt die Immobilienpreise und Mietzinsen weiter an und fördert die Spekulation nur noch.
– Die von kaufkräftigen Auswärtigen bezahlten Rekordpreise fallen zu stark ins Gewicht für die Berechnung der Verkehrswerte.
– Führt insbesondere bei älteren, abgelegenen Liegenschaften zu unrealistischen Werten (um Luxusliegenschaften stärker zu belasten, könnten z.B. die Bewertungsgrundlagen angepasst werden).
– Das Saanenland ist immer noch eine Randregion mit langen Anfahrtszeiten zu Spitälern, Spezialärzten, Berufsschulen, Behördendienstleistungen, Fachgeschäften usw.
– Dem Umstand, dass Besitzer von Wertschriften keine Kapitalgewinnsteuern, Liegenschaftsbesitzer wohl aber Grundstückgewinnsteuern bezahlen, ist Rechnung zu tragen.
– Liegenschaftswerte sind schwerer zu definieren als Wertschriften, Marktsituation, Alter, Abschreibungen usw.
– Die Auswirkungen auf die Festsetzung der Eigenmietwerte und später auch auf landwirtschaftliche Grundstücke sind völlig unklar.
– Vermehrte Erbstreitigkeiten sind vorprogrammiert.
– Könnte zu einer Abwanderung führen.
– Wir profitieren zweifelsohne von den Reichen, haben aber bereits jetzt auch gewisse Nachteile in Kauf zu nehmen.
– Es ist absurd, auf der einen Seite Gelder für Wohneigentumsförderung auszugeben, auf der anderen Seite dann diese dermassen zur Kasse zu bitten.
– Es ist nicht nachvollziehbar, dass eine Liegenschaft in unserer Region nur wegen des Nobelkurorts Gstaad so viel mehr wert sein soll als eine vergleichbare in einer anderen Randregion.
– Die vorgesehene automatisierte Anpassung ohne Augenschein verunmöglicht die Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse und das Mitspracherecht von Gemeindeschätzern und Grundeigentümern.
– Die rückwirkende Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2020 ist unfair.
– Ist es zumutbar, dass wir unsere abgelegene Wohnung auf 1400 m ü.M. zu einem Wert versteuern müssen, dem ein staatlich festgesetzter Verkaufspreis zugrunde liegt, den wir gar nicht erzielen wollen und/oder können?
Wir bitten Sie, dafür zu sorgen, dass die Auswirkungen dieser Neubewertung auch für das Saanenland vernünftig und tragbar ausfallen!

MARTINA UND HANSUELI REICHENBACH-HAURI


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