Diskussion über das revidierte Jagdgesetz

  28.08.2020 Saanenland

Die Vereinigung zum Schutz von Wild- und Nutztieren vor Grossraubtieren im Kanton Bern lud vergangenen Samstag zu einem öffentlichen Podium unter freiem Himmel im Justistal ein.

Die Podiumsteilnehmer diskutierten über die Abstimmungsvorlage zum revidierten Jagdgesetz vom 27. September 2020. Die Befürworter (Thomas Knutti, Präsident der Vereinigung und Grossrat SVP, und Samuel Krähenbühl, Grossrat SVP) hätten sich dagegen gewehrt, dass von einem Abschussgesetz gesprochen werde. Es handle sich hier um ein Schutzgesetz respektive um ein notwendiges Regulierungsgesetz in Sachen Wolf. «Nach neuem Gesetz müssten die Kantone im Falle eines Wolfabschusses diesen begründen und mit dem BAFU Rücksprache nehmen», heisst es in einer Medienmitteilung. Ausserdem bestünde die Möglichkeit des Verbandsbeschwerderechts. Thomas Knutti und Samuel Krähenbühl hätten an Alltagsbeispielen und an den Hängen und Gegebenheiten des Justistals aufgezeigt, warum es eine Regulierung des Wolfes brauche und welchen Schwierigkeiten und Herausforderungen die Tierhalter in ihrem Alltag ausgesetzt seien. Die Gegner der Vorlage (Verena Wagner, Präsidentin Pro Natura Kanton Bern, und Mathias Müller, Grossrat SVP) argumentierten, dass das bisherige Jagdgesetz von 1986 ausreichend für die heutige Situation und besser als die Vorlage vom 27. September sei. Aus ihrer Sicht brauche es zurzeit kein neues Gesetz. «Sie wollen nicht, dass die Kantone mehr Kompetenzen erhalten, und über (präventive) Abschüsse von Wölfen entscheiden dürfen.» Das neue Gesetz bringe keinen Mehrwert. Sie befürchten ungerechtfertigte Abschüsse. Mathias Müller habe sich besorgt über das aktuell spürbare Auseinanderklaffen von Stadt und Land beim Thema Wolf geäussert und an die Anwesenden appelliert, einen Schritt aufeinander zuzugehen.

Das Publikum, gemäss Medienmitteilung grösstenteils Befürworter des Jagdgesetzes, hätten ihre Erfahrungen als Jäger, Tierhalter und Züchter dargelegt und die Grenzen in Sachen Herdenschutzmassnahmen – z.B. bei nicht schützbaren Alpgebieten – aufgezeigt. Die Vermehrung der Wolfsrudel müsse zum Schutz der Wild- und Nutztiere stärker reguliert werden. Problemwölfe müssten bereits bevor Schaden entstehe abgeschossen werden können.

PD/ANITA MOSER


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