Anstoss für die Lösungsfindung zu den Amtlichen Werten

  30.11.2021 Saanenland

Für die anstehenden Wintersession weist der Oberländerrat auf die Dringlichkeit einer Lösung hin, die es bei den seit über einem Jahr Widerstand auslösenden Amtlichen Werten braucht. Weiterhin erfuhren die Grossratsmitglieder vom Amt für öffentlichen Verkehr, wie sich die ÖV-Erschliessung des Berner Oberlands entwickelt hat.

In der Vorbereitung der Wintersession haben die Oberländer Grossrätinnen und Grossräte die Geschäfte der anstehenden Wintersession vorbereitet. Anlässlich eines Vorstosses für die Verbesserung der ÖV-Erschliessung in nichtstädtischem Gebiet informierten die beiden Co-Leister des Amtes für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination über die Situation. Das Berner Oberland hat in den letzten zwölf Jahren keine Buslinien verloren und sogar drei neue Linien dazugewonnen. Nicht zuletzt deshalb befürworten die Grossrätinnen und Grossräte den Vorstoss «nur» als Postulat (Prüfauftrag) anzunehmen.

Im Weiteren wurde eine Motion zu den Amtlichen Werten für Liegenschaften diskutiert, nachdem diese bereits zu zwei vorhergehenden Vorstössen aus Oberländer Reihen geführt hatten. Im Rahmen der Allgemeinen Neubewertung 2020 erhöhten sich die Amtlichen Werte in gewissen Gemeinden des Berner Oberlandes unverhältnismässig, beispielsweise in Iseltwald um 47,3 Prozent und in Lauenen um 133,7 Prozent. Die Motion 260-2020 Schär wurde vom kantonalen Parlament punkteweise beschlossen und die Motion 284-2020 Schwarz wurde komplett gutgeheissen. Seither haben die Grossratsmitglieder aus dem Berner Oberland aber wenig Bewegung in diesem Dossier festgestellt – dies, obwohl der Missstand gross und eine Lösung dringend ist. Die jetzige Motion wird als Anstoss für die Lösungsfindung gesehen.

Service public im Blickpunkt
Dass Postdienstleistungen in Apotheken oder Blumenläden verschoben werden, ist kein neueres Phänomen. Das Gremium der Oberländer Grossrätinnen und Grossräte fordert nun, dass eine Prüfung der Beiträge des Kantons an die Postdienstleistungen geschieht. Es könne nicht sein, dass der fixe Teil der Beiträge bei einer Apotheke mit hohen Lohnkosten der gleiche sei wie bei einem Blumenladen mit vergleichsweise tieferen Löhnen – der variable Teil hängt von der Anzahl Dienstleistungen ab. Sonst sei es für gewisse Standorte unmöglich, die Lohnkosten für die Betreuung der Poststelle zu decken, hält der Rat fest. Er schränkt aber auch ein, dass nicht der Kanton, sondern die Post Auftraggeber dieser Dienstleistungen sei.

PD

 


Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote