Regierungsrat erweitert Maskentrag- und Zertifikatspflicht

  30.11.2021 Saanenland

Weil sich die Corona-Situation auch im Kanton Bern deutlich verschärft, hat der Regierungsrat eine Ausweitung der Maskentragpflicht beschlossen. Die Massnahmen gelten seit gestern Montag, 29. November.

Da sich auch geimpfte Personen mit dem Virus infizieren und dieses weiterverbreiten können, hat der Regierungsrat beschlossen, die Maskentragpflicht unabhängig von einer allfälligen Zertifikatspflicht auszudehnen. Das heisst:
• Jede Person ab 12 Jahren muss während einer Veranstaltung, an Märkten sowie an Fach- und Publikumsmessen eine Gesichtsmaske tragen, unabhängig davon, ob der Zugang auf Personen mit einem Zertifikat beschränkt ist. Ausgenommen sind Rednerinnen und Redner, Personen, die sportliche oder kulturelle Aktivitäten ausüben, sowie Gäste während des Konsumierens von Speisen und Getränken. Ebenfalls ausgenommen sind Mitarbeitende ohne Kontakt zu Gästen oder Besucherinnen und Besuchern sowie Personen an privaten Veranstaltungen.
• Neu müssen Personen, die sich in öffentlich zugänglichen Innenräumen von Einrichtungen und Betrieben aufhalten, eine Gesichtsmaske tragen. Dies unabhängig davon, ob der Zugang auf Personen mit einem Zertifikat beschränkt ist. Bei der Maskentragpflicht gelten die gleichen Ausnahmen wie bei Veranstaltungen, Märkten sowie Fach- und Publikumsmessen. Die Maskentragpflicht gilt auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Kontakt zu Gästen oder Besucherinnen und Besuchern haben (bspw. Personal in Fitnesszentren).
• Die Maskentragpflicht gilt neu auch in den Aussenbereichen der Warteräume und den Zugängen des öffentlichen Verkehrs.
• Die Maskentragpflicht gilt auch für das Personal der Kindertagesstätten; die bislang geltende Ausnahme des Bundesrechts fällt weg.
• In der ambulanten Pflege tätige Personen, namentlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Spitexorganisationen, müssen eine Gesichtsmaske tragen.
• Die Maskentragpflicht in Innenräumen von Schulen wird auf Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr der Primarstufe sowie auf alle Lehrkräfte ausgedehnt. Die Maskentragpflicht gilt auch während des Unterrichts sowie für das administrative Schulpersonal und die Eltern bei Schulbesuchen. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kindergärten und Klassen bis zum vierten Schuljahr.
• Spitäler, Pflege-, Behinderten- sowie Kinder- und Jugendheime sind für Besucherinnen und Besucher ab 16 Jahren nur mit einem Zertifikat zugänglich.
Wie der Regierungsrat schreibt, sind die Massnahmen im öffentlichen Raum bis zum 23. Dezember befristet. Die erweiterte Maskenpflicht im Bildungsbereich gilt vorläufig bis zum 24. Januar 2022.

Massnahmen sollen Betriebsschliessungen vermeiden
Mit den neuen Massnahmen will der Regierungsrat Schliessungen oder Teilschliessungen von ganzen Branchen, wie sie in der Vergangenheit schon angeordnet werden mussten, wenn immer möglich vermeiden. Die Erfahrung habe gezeigt, dass mit einem sinnvollen und disziplinierten Einsatz von Schutzmasken das epidemiologische Geschehen eingedämmt werden könne.

Weitergehende Empfehlungen des Regierungsrats
Im Weiteren empfiehlt der Regierungsrat zudem dringend die Rückkehr zu möglichst viel Homeoffice. Sei das nicht möglich und teilen sich Personen die Räumlichkeiten, sollte in Gemeinschaftsbüros zwingend eine Maske getragen werden. Dies gelte auch für Sitzungen. Weiter empfiehlt der Regierungsrat den Spitalverantwortlichen, beim Personal die 3G-Regel einzuführen oder repetitive Testungen zu organisieren.

PD/ANITA MOSER


BERN HÄLT AM AUSBRUCHSTESTEN FEST

Von verschiedenen Seiten wurde in den vergangenen Wochen die Frage in den Raum gestellt, ob der Kanton Bern nicht wieder zum repetitiven Testen in Schulen zurückkehren soll. Der Regierungsrat sieht aus zwei Gründen davon ab. Zum einen habe ein Teil der Volksschulen auf eine Teilnahme am systematischen Testen verzichtet. Auch ein Teil der Schülerinnen und Schüler habe sich nicht regelmässig auf Corona testen lassen wollen. «Somit war es für die kantonalen Gesundheitsbehörden nicht möglich, sich ein flächendeckendes Bild von der Situation in den Schulen zu verschaffen», schreibt der Regierungsrat. Zum anderen hätten Zahlenvergleiche mit jenen Kantonen, die das repetitive Testen anwenden, gezeigt, dass der Kanton Bern bezüglich der Zahl der Corona-Fälle in den Schulen nicht schlechter abschneide. Eine Massnahme, die derart stark in den Schulbetrieb eingreife, müsse erwiesenermassen positive Auswirkungen haben, ansonsten sei darauf zu verzichten. Das Ausbruchstesten, mit dem deutlich weniger in den Schulalltag eingegriffen werde als mit dem repetitiven Testen, hat sich nach Auffassung des Regierungsrats im Kanton Bern bewährt.

PD/ANITA MOSER

 


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