Keine Verlängerung der Covid-Massnahmen

  29.04.2022 Saanenland

Der Regierungsrat des Kantons Bern verlängert die noch bestehenden und bis zum 30. April 2022 befristeten Massnahmen in der Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Covid-19 V) nicht. Damit entfällt per 1. Mai 2022 die Maskentragpflicht in den Spitälern sowie in den Alters- und Pflegeheimen, die Maskentragpflicht für die in der ambulanten Pflege tätigen Personen und die Maskentragempfehlung für Arztpraxen. Aufgehoben sind auch die Maskentragpflicht in Justizvollzugsanstalten sowie die Regelung zum Arbeitsentgelt im Justizvollzug.

PD


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