Wegen häuslicher Gewalt verurteilt

  30.08.2022 Region

Das Regionalgericht Oberland sprach einen wegen häuslicher Gewalt angezeigten Täter in drei von vier Punkten schuldig.

KEREM S. MAURER
Ein dreissigjähriger, nicht aus dem Saanenland stammender aber hier wohnhafter Mann, wurde von seiner damaligen Lebenspartnerin, die im Saanenland aufgewachsen ist, angezeigt. Laut Strafbefehl wird ihm einfache Körperverletzung, Drohung, mehrfach begangene Tätlichkeiten und Ungehorsam gegen eine amtliche Verfügung vorgeworfen. Am letzten Mittwoch musste er sich vor dem Regionalgericht Oberland in Thun verantworten.

Gewürgt und mit dem Tod bedroht
Der Beschuldigte soll seine damalige Partnerin im November 2019 an Hals und Oberkörper gepackt, zu Boden gerissen und gewürgt haben. Währenddessen habe er ihr verkündet, dass heute ihr letzter Tag sei, er werde sie umbringen. Ferner habe der Beschuldigte seine Partnerin im Verlauf des Jahres 2019 mehrfach ins Gesicht geschlagen und sich ihr trotz einer Fernhalteverfügung des Regionalgerichts Oberland genähert.

Schuldig in drei von vier Punkten
Der Beschuldigte bestätigte vor Gericht, hinter seinen bereits gemachten Aussagen gegenüber Polizei und Strafverfolgungsbehörde zu stehen und verweigerte weitere Aussagen. Seine damalige Partnerin, die als Privatklägerin auftrat, sagte aus und wiederholte, sprich bestätigte ihre bereits gemachten Aussagen. Im Laufe der Verhandlung stellte sich heraus, dass wohl beide Parteien innerhalb ihrer Beziehung nicht zimperlich miteinander umgegangen waren. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass die Privatklägerin offenbar geschlagen wurde, sie den Beschuldigten aber im Gegenzug ebenso geohrfeigt, getreten und gebissen hat.

Letztlich hielt das Gericht die Aussagen der Privatklägerin für glaubhaft, was die einfache Körperverletzung mit zu Boden drücken und würgen, die ausgesprochene Drohung und den Ungehorsam gegen eine amtliche Verfügung betraf.

Geschädigte erhält Genugtuung
Freigesprochen wurde der Beschuldigte jedoch vom Vorwurf, im fraglichen Zeitraum mehrfache Tätlichkeiten gegen seine Partnerin begangen zu haben. Diese Tätlichkeiten liessen sich nicht beweisen, argumentierte das Gericht, weil in diesen Fällen der häuslichen Gewalt innerhalb der eigenen vier Wänden keine andere Zeugen zugegen waren. Letztlich stünde Aussage gegen Aussage, worauf das Gericht im Zweifel für den Angeklagten entschieden hätte.

Neben einer Geldstrafe, verschiedenen Bussen, den Verfahrenskosten sowie einer Entschädigung, muss der Beschuldigte seiner damaligen Partnerin eine Genugtuung bezahlen.

 


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