Bekämpfung der Neophyten

  18.08.2020 Gemeinde, Lauenen

Die Goldrute ist die häufigste invasive Pflanze der Schweiz. Durch ihre dichten Bestände verdrängt sie die einheimische Vegetation auf weiten Flächen. Ihre vollständige Ausrottung gestaltet sich eher schwierig. In erster Linie muss die Samenbildung verhindert werden. Durch frühes und regelmässiges Schneiden vor der Blüte im Mai/Juni und August kann die Pflanze ermüdet werden. Ausgegrabene Goldruten müssen unbedingt in der Kehrichtverbrennung entsorgt werden.

Der Riesenbärenklau, welcher ebenfalls in Lauenen vorkommt, kann Massenbestände bilden und die übrigen Pflanzen verdrängen. An Fliessgewässern entsteht dadurch ein erhöhtes Erosionsrisiko. Achtung, das Berühren der Pflanze führt zusammen mit Sonnenlicht zu schweren Hautverbrennungen! Der Blütenstand ist vor der Ausreifung der Samen abzuschneiden und zu entsorgen (Kehrichtverbrennung). Im Frühling oder Herbst muss der obere ausschlagfähige Teil des Wurzelstockes ca. 15 cm tief mit Haue oder Spaten abgestochen werden. Nach einer erfolgreichen Bekämpfung müssen regelmässig Nachkontrollen durchgeführt werden.

Werden Fremdpflanzen auf einem Grundstück festgestellt, so ist der Liegenschaftseigentümer gesetzlich verpflichtet, diese entweder selbst oder auf eigene Kosten durch Dritte zu entfernen und zu vernichten.

Hiermit werden die Bevölkerung, die Gartenbauunternehmer, die Liegenschaftseigentümer und Immobilienverwalter in der Einwohnergemeinde Lauenen aufgefordert, die sich schnell verbreitenden Wucherpflanzen zu bekämpfen und mitsamt dem Wurzelwerk der Kehrichtverbrennung zuzuführen. Zudem ist die Gemeindeverwaltung über den Standort grösserer Vorkommnisse zu informieren. Besten Dank.

EINWOHNERGEMEINDE LAUENEN

GEMEINDEVERWALTUNG, 3782 LAUENEN

Telefon 033 765 30 15, Fax 033 765 32 42


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