«Das politische Engagement der Region muss wohlüberlegt erfolgen»

  20.11.2020 Gemeinde

Die Gemeinde Saanen hat gegen die Neubewertung der Amtlichen Werte Einsprache erhoben. Darüber hinaus soll mit einem koordinierten politischen Vorgehen die Neukonzipierung der Amtlichen Werte angestrebt werden (siehe AvS vom 30. Oktober). Der «Anzeiger von Saanen» hat bei den Behörden nachgefragt.

ANITA MOSER

Welches sind die Hauptgründe für die Gemeindeeinsprache?
Der Gemeinderat musste feststellen, dass verschiedene preisbestimmende Merkmale in der Umsetzung der Neubewertung der Amtlichen Werte nicht berücksichtigt wurden. Daher hat die Gemeinde Einsprache erhoben, um gemeinsam mit der Steuerverwaltung einen Weg zu finden, die fehlerhaften Verfügungen zu korrigieren.

Wehrt sich die Gemeinde ganz grundsätzlich gegen die beiden Faktoren «Mietwertkategorie» und «Landrichtwerte», welche im Saanenland mehrheitlich angewendet werden?
Die von der Gemeinde engagierten Steuerexperten sind mit der kantonalen Steuerverwaltung im Gespräch. Dabei werden auch diese Aspekte besprochen, ja. Da sich die Gemeinde in laufenden Gesprächen mit der Steuerverwaltung befindet und durch die Gemeindeeinsprachen Rechtsmittelverfahren pendent sind, können wir uns derzeit nicht zu weiteren rechtlichen Details äussern. Dafür bitten wir die Bevölkerung und die Medien um Verständnis. Die Thematik geniesst bei uns aber höchste Priorität.

Der Gemeinderat hat finanzielle Mittel gesprochen, um eine politische Kampagne zu koordinieren. Wie hoch sind die gesprochenen Mittel?
Sowohl die Kosten der Begleitung der Rechtsmittelverfahren als auch jene des politischen Engagements sind derzeit noch nicht abschätzbar. Jedoch gehen wir davon aus, dass die Kosten über das laufende Budget finanziert werden können.

Was versteht man unter «politischer Kampagne»? Angestrebt wird, die «Rechtsgrundlagen zur Festsetzung der Amtlichen Werte grundsätzlich neu zu gestalten». Gibt es konkrete Vorstellungen, wie das umgesetzt werden könnte, wie man vorgehen will?
Diesbezüglich sind unsere Berater in engem Austausch mit Grossrat Hans Schär. Wie die politische Strategie aussehen wird, ist Gegenstand von Gesprächen. Klar ist, dass das politische Engagement der Region wohlüberlegt erfolgen muss.

Welche Grundlagenarbeit musste die Gemeinde vornehmen?
Die kantonale Steuerverwaltung hat die Neubewertungen der Liegenschaften selbstständig und ohne Mitarbeit der Gemeinden vorgenommen. Die Gemeinden waren im ganzen Prozess einzig dafür zuständig, den Eigentümern die Bewertungsprotokolle auf Verlangen auszuhändigen. Wie die Grundstücksbesitzer kann auch die Gemeinde nur Einsprache gegen eine Verfügung für eine betroffene Liegenschaft erheben. Sie hat deshalb überprüfen müssen, ob es Einsprachegründe gibt, welche für eine Vielzahl von Liegenschaften zutrifft, um so eine Einsprache gegen die Verfügung all dieser Liegenschaften erheben zu können.

Die Veranlagung betrifft ja das Steuerjahr 2020. Was raten Sie den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern? Sollen sie bezahlen trotz Einsprache?
Wir empfehlen den Steuerpflichtigen, die Rechnungen für die Liegenschaftssteuern zu bezahlen, auch wenn dagegen Einsprache erhoben wurde. Sollte ein Amtlicher Wert aufgrund der Einsprache neu festgelegt werden, wird die kantonale Steuerverwaltung automatisch eine Korrekturrechnung vornehmen und zu viel bezahlte Liegenschaftssteuern zurückerstatten (oder zu wenig bezahlte nachfakturieren).

Wird der Gemeinderat eine weitere Senkung der Liegenschaftssteuer ins Auge fassen – und wenn ja, wann?
Die Liegenschaftssteueranlage wurde bereits auf das Jahr 2020 von bisher 1,5 Promille auf neu 1,0 Promille des Amtlichen Wertes gesenkt. Zudem wurde die allgemeine Steueranlage ebenfalls von bisher 1,4 auf neu 1,3 reduziert. Über die Steueranlagen für das Jahr 2021 werden die Stimmberechtigten am 29. November 2020 abstimmen. Das Budget 2021 rechnet gegenüber 2020 mit unveränderten Steueranlagen, hingegen werden die Grundgebühren in den Bereichen Wasser, Abwasser und Abfall um je 5 Prozent gesenkt. Ob die Steueranlagen auf das Jahr 2022 weiter gesenkt werden können, wird sich im Rahmen des nächstjährigen Budgetprozesses zeigen.


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