Zustimmung aus der Bevölkerung scheint unbestritten

  20.04.2021 Feutersoey

Wie schon 2016 endete die öffentliche Auflage zur geplanten Umzonung bei der Schulanlage Feutersoey auch dieses Mal ohne Einsprachen. Ausstehend ist noch die Zustimmung des Stimmvolks an der Urne und die Bewilligung des Kantons.

JENNY STERCHI
Die Bevölkerung in Feutersoey und Gsteig scheint mit der geplanten Umnutzung des Schulhauses Feutersoey für Wohn- und Gewerbezwecke auch weiterhin einverstanden zu sein. Zumindest darf man davon ausgehen, weil während der öffentlichen Auflage zur geplanten Umzonung keine Einsprachen eingingen. Konkret wird sich dies jedoch an der am 13. Juni 2021 vorgesehenen Urnenabstimmung zeigen.

Ehemaliges Schulhaus mit neuem Nutzen
2016 verliessen die Schüler das Schulhaus in Feutersoey und folgen seither dem Unterricht im Schulhaus in Gsteig. Um das frei gewordene Gebäude weiterhin zu nutzen, wurden mehrere Ideen kreiert. Sowohl die Einrichtung mehrerer kleiner Studios als auch die Beherbergung von Praxen, Ateliers oder anderer kleiner Gewerbe seien vorstellbar. Das setzte jedoch eine Umzonung von der derzeitigen Zone für öffentliche Nutzung in eine Wohn-/Gewerbezone WG3 voraus.

Zu viele Baulandreserven
Nachdem im Anschluss an das öffentliche Mitwirkungsverfahren im Sommer 2016 die öffentliche Auflage zu einer entsprechenden Zonenplanänderung beim Schulhaus Feutersoey ohne Einsprachen verlaufen war und sich die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an der Gemeindeversammlung im Dezember 2016 für eine Umzonung ausgesprochen hatten, konnte das Planungsverfahren wegen Auflagen des Kantons nicht fortgesetzt werden. Demnach müssen Gemeinden, die eine Zonenplanänderung anstreben, jedoch über deutlich zu grosse Baulandreserven verfügen, Bauvorhaben zur Verringerung noch nicht überbauter Bauparzellen realisieren oder zumindest nachweislich planen. Die als deutlich zu gross bezeichnete Baulandreserve der Gemeinde Gsteig betrug damals 518 Quadratmeter. Spätere Berechnungen des Kantons führten zu einem wesentlich grösseren Überschuss.

Vor fünf Jahren endeten die Umzonungsanstrengungen mit der Erkenntnis, dass ohne eine verbindliche Aussage, welche Massnahmen der Gsteiger Gemeinderat zur Verbesserung dieser Bilanz unternehmen wird, vom Kanton keine Genehmigung der vorliegenden Zonenplanänderung zu erwarten ist.

Erneuter Versuch
Zu Beginn dieses Jahres startete die Gemeinde Gsteig laut Gemeindeschreiber Paul Reichenbach erneut den Versuch, mit einer erfolgreichen Zonenplanänderung das Schulhaus in Feutersoey endlich wieder nutzen und nicht zuletzt auch Einnahmen damit generieren zu können. Wieder gingen keine Einsprachen ein. «Die Voraussetzungen beim Schulhaus Feutersoey und das Vorhaben an sich sind gleich geblieben», erklärt Paul Reichenbach. «Der Schulhausplatz und der Spielplatz sollen weiterhin öffentlich zugänglich bleiben. Es geht allein um die Nutzung der Räume im Schulhaus.» Wie bereits vor fünf Jahren wird auch bei diesem Anlauf die geplante Umzonung den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zur Beschlussfassung unterbreitet. Dieses Mal unter besseren Voraussetzungen, weil der Kanton inzwischen für diese kleine Zonenplanänderung eine Bewilligung in Aussicht stellte.


Image Title

1/10

Möchten Sie weiterlesen?

Ja. Ich bin Abonnent.

Haben Sie noch kein Konto? Registrieren Sie sich hier

Ja. Ich benötige ein Abo.

Abo Angebote