Wohin mit dem toten Liebling?

  15.10.2021 Saanenland

Trotz allem Schmerz, den der Tod eines geliebten Tieres verursacht, muss man sich darüber Gedanken machen, was mit den sterblichen Überresten desselben geschehen soll. Es gibt mehrere Möglichkeiten.

KEREM S. MAURER
Ob Hunde, Katzen, Hamster, Meerschweinchen oder auch Nutztiere: Wer Tiere in sein Leben lässt, muss diese eines Tages wieder gehen lassen. Denn alles, was geboren wird, stirbt naturgemäss eines Tages wieder. Spätestens dann stellt sich die Frage, was mit den sterblichen Überresten des Tieres geschehen soll. Selber vergraben, auf dem Tierfriedhof bestatten, kremieren und vielleicht aus der Asche ein Schmuckstück erstellen, ausstopfen lassen oder in die Kadaversammelstelle bringen? Egal, wofür man sich entscheidet: Um Konflikte mit dem Gesetzgeber zu vermeiden, sollte man sich an die geltenden Vorschriften halten.

Kostenpflichtige Sammelstelle
Die einzige Kadaversammelstelle im Saanenland steht in Saanen. Zwischen 2017 und 2019 wurden dort laut Angaben der Gemeinde rund 470 Tiere abgegeben. «Pro Jahr fallen etwa 160 Kadaver an. 56 aus Saanen, 41 aus Gsteig und 59 aus Lauenen», informiert Philipp Becker, Fachleiter Infrastrukturen bei der Gemeinde Saanen. «Doch diese Zahlen variieren, weil auch Schlachtabfälle und Totgeburten abgegeben werden», erklärt er. Das Abgeben von Kadavern in der Sammelstelle ist kostenpflichtig. Einwohnende von Saanen bezahlen 40 Rappen pro Kilogramm. Für Landwirte, die bei der Viehversicherungskasse (versichert Schafe, Ziegen und Rindviecher) versichert seien, übernehme diese Gebühr die Versicherung, sagt Barbara Reichenbach von der Viehversicherungskasse Saanen. Ist man nicht versichert, bezahlt man das selber.

Einwohnende aus den Gemeinden Gsteig und Lauenen bezahlen einen Franken pro Kilo Kadaver an die Sammelstelle in Saanen. Traugott Jaggi von der Viehversicherungskasse Gsteig erklärt den Preisunterschied: «Eigentlich bezahlen wir auch nur 40 Rappen pro Kilo. Die zusätzlichen 60 Rappen gehen an die Infrastruktur der Sammelstelle in Saanen, weil wir in Gsteig oder Lauenen keine unterhalten müssen.» Dieser Franken pro Kilo wird allerdings von den Gemeinden quasi als Beitrag an die Viehversicherungskasse übernommen. Die Viehversicherungskasse bezahlt dann dem Landwirt eine Entschädigung für das verstorbene Tier. «Wobei diese Entschädigung vielleicht die Hälfte des effektiven Wertes des Tieres beträgt», hält Jaggi fest.

Auch Haustiere kann man versichern. «Wir versichern Hunde und Katzen gegen Unfall und Krankheit», sagt Johannes von Grünigen, Mobiliarversicherung Agentur Saanen auf Anfrage. «Kommt ein Tier infolge eines Unfalls oder einer Krankheit ums Leben, übernehmen wir die Entsorgungskosten der Kadaversammelstelle.»

Bestattung auf privatem Grund
In der Verordnung über tierische Nebenprodukte (VTNP) – so werden Tierkadaver offiziell eingestuft – heisst es in Artikel 25 unter Buchstaben d: «Einzelne kleine Tiere bis zu einem Gewicht von zehn Kilogramm dürfen auf Privatgrund vergraben werden.» Auch im Saanenland? «Ja», sagt Philipp Becker, aber: «Das Tier sollte in eine Kiste gelegt und in mindestens einem Meter Tiefe vergraben werden, um zu verhindern, dass andere Tiere vom Verwesungsgeruch angezogen werden, den Kadaver ausgraben und auffressen.» Meldepflichtig ist eine solche Bestattung auf Privatgrund nicht, jedoch sollte man als Mieter erst beim Vermieter um Erlaubnis fragen, bevor man zu graben anfängt. «In Grundwasserschutzzonen oder in der Nähe von Quellfassungen ist das Beerdigen von Haustieren grundsätzlich verboten», betont Becker.

Wer wild entsorgt, wird angezeigt
Ebenso untersagt ist laut Philipp Becker das Vergraben oder Entsorgen von Tieren im Wald und auf öffentlichem Grund, egal ob Haus- oder Nutztiere und egal, wie schwer sie sind. Macht man es trotzdem, riskiert man eine Anzeige und allenfalls eine gerichtliche Vorladung. Denn laut dem Amt für Veterninärwesen (AVET) verstösst man mit der wilden Entsorgung von Tierkadavern irgendwo in der Natur nicht nur gegen die VTNP, sondern auch gegen das Tierseuchengesetz (TSG).

Asche zu Asche
In schweizweit zahlreichen Tierkrematorien können verstorbene Haustiere kremiert werden. Ein solches gibt es in unserer Region allerdings nicht. Viele von ihnen bieten einen Abholservice an. Eine Einzelkremierung mit anschliessender Aschezustellung kann je nach Gewicht des Tieres schnell einmal dreihundert Franken und mehr kosten – ohne Urne. Recherchen im Internet haben ergeben, dass man aus der Asche seines Tieres Edelsteine als Andenken pressen lassen kann.

Oder man lässt das Haustier auf einem Tierfriedhof bestatten. Davon gibt es laut Marlies Mörgeli, Leiterin Tierfriedhof am Wisenberg in Läufelfingen (BL), zwei in der Schweiz. Ihr Tierfriedhof steht allen Tieren offen. Auch jenen aus dem Saanenland, wie sie auf Anfrage bekannt gibt. Mörgelis Anliegen sei es, die Würde des Tieres auch nach seinem Tod zu wahren, allerdings «ohne es zu vermenschlichen», erklärt sie. Erd- und Urnenbestattungen sind möglich, inklusive Trauerbegleitung der Hinterbliebenen. Je nach Grösse des Tieres kostet ein Begräbnis – inklusive Holzschild mit den Daten des Tieres und drei Jahre Grabplatzmiete – zwischen 390 Franken für Katzen und bis zu 800 Franken für grosse Hunde. Nach Ablauf dieser Frist kann das Grab entweder für weitere drei Jahre gemietet oder aufgelöst werden.

Als letzte Möglichkeit sei an dieser Stelle die Tierpräparation, das klassische Ausstopfen, genannt. Walter Kunz aus St. Stephan, ehemaliger Wildhüter und Tierpräparator, sagt auf Anfrage, dass er jährlich eine bis zwei Anfragen betreffend einer Präparation eines Haustieres bekomme. Aber: «Selbst der beste Präparator kann den Blick oder die Mimik einer Katze oder eines Hundes nicht wiedergeben», sagt er, und begründet damit, weshalb er solche Anfragen mit wenigen Ausnahmen ablehne. Auch würde er selber nie ein eigenes Haustier, zu dem er eine nahe Beziehung hatte, präparieren lassen. Zu den Ausnahmen, die er schon präpariert hat, gehören eine zusammengerollte schlafende Katzen mit geschlossenen Augen und gegenwärtig stehe ein «zu früh gestorbenes Haushuhn auf der Warteliste». Die Preise für diese Arbeiten setzt Walter Kunz im Vergleich mit etwa gleich grossen Wildtieren an. Gemäss seiner Website kostet die Präparation eines Murmeltieres ab 300 Franken.

Keine hohe Dunkelziffer
Werden tote Tiere in die Kadaversammelstelle gebracht, entstehen also Kosten. Selbst wenn laut den Viehversicherungskassen rund 80 bis 90 Prozent der Landwirte versichert sind, bleibt ein Rest Unversicherter. Werden eigentlich viele tote Tiere einfach irgendwo in der Natur entsorgt? «Ich bin seit 25 Jahren Kassier bei der Viehversicherungskasse Gsteig und habe noch nie etwas von unsachgemässer Entsorgung toter Tiere irgendwo im Wald oder wo auch immer gehört», sagt Traugott Jaggi und ergänzt, dass die meisten Bauern Gönner bei der Rega oder der Air-Glaciers seien, um tote Tiere kostenlos von den Alpen hinunterzutransportieren. Auch Philipp Becker geht von einer sehr geringen Dunkelziffer aus. «Die Gesetzte sind sehr streng und werden auch dementsprechend kontrolliert. Daher nehmen wir an, dass die Dunkelziffer sehr gering ist.» Für festgestellte tote, kranke oder verletzte Tiere besteht eine unverzügliche Meldepflicht an die Wildhut oder die Kantonspolizei.

 


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