Härte im Fall Zölch

  25.02.2022 Gericht, Justiz

Über Jahre hinweg hatte Zölch Freunde und Bekannte, darunter auch solche aus dem Saanenland, um Darlehen gebeten und das Geld trotz gegenteiliger Versprechungen nie zurückgezahlt. Die Schadenssumme beläuft sich auf über 600`000 Franken. Vor einem Jahr verurteilte ihn das Regionalgericht Bern-Mittelland in neun Fällen wegen wiederholtem gewerbsmässigem Betrug und Unterschlagung von gepfändeten Unterlagen zu einer 12-monatigen unbedingten und einer 18-monatigen bedingten Gefängnisstrafe. In drei Fällen wurde der Ex-Brigadier freigesprochen. Sowohl sein Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft gingen in die Berufung.

Vor Obergericht verlangt Zölchs Anwalt am Freitag erneut einen Freispruch, da sein Mandant die Darlehensgeberinnen und -geber nicht arglistig getäuscht habe und der Tatbestand des Betrugs damit nicht erfüllt sei. Die Generalstaatsanwältin sah es anders: Sie betrachtete die arglistige Täuschung in allen zwölf Fällen als erfüllt und forderte, wie schon vor der Vorinstanz, eine 56-monatige unbedingte Gefängnisstrafe. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Zölch selber erschien auch am Freitag wieder nicht persönlich vor Gericht. Sein Verteidiger sagte, sein Mandant leide unter Schwindelgefühlen und liege seit Mittwoch im Spital. Er könne offenbar weder sitzen noch stehen. Weitere Untersuchungen seien nach Auskunft eines behandelnden Arztes noch ausstehend.

Zölch hatte in der Vergangenheit immer wieder Termine kurzfristig mit Verweis auf gesundheitliche Probleme platzen lassen. Das Obergericht lehnte eine Verschiebung der Verhandlung mehrfach ab. Mit ein wenig gutem Willen hätte der Beschuldigte wenigstens für eine anderthalbstündige Befragung vor Gericht erscheinen können, befanden die drei Richter.

Das zweitinstanzliche Urteil wird kommenden Mittwoch verkündet. 

Peter Schibli


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