Amtlicher Anzeiger
19.08.2025Gemeinde Saanen
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 1120 Gemeinde: Saanen
Teilstrecke: Lauenenstrasse ab Verzweigung alte Lauenenstrasse 2’588’508/1’146’769 bis ...
Gemeinde Saanen
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 1120 Gemeinde: Saanen
Teilstrecke: Lauenenstrasse ab Verzweigung alte Lauenenstrasse 2’588’508/1’146’769 bis 2’288’836/ 1’146’537
Dauer: 1. September bis 31. Oktober 2025
Ausnahmen: Einschränkung Fahrzeuge länger als 16,5m
Grund der Massnahme: Bau Kraftwerksleitung DN 800 WKW Turbach
Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung mit Lichtsignalanlage
Einschränkungen: Längenbeschränkung für Fahrzeuge länger als 16,5m
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung und Einschränkung für Fahrzeuge länger als 16,5m. Gwatt, 19. August 2025
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Einladung ausserordentliche Gemeindeversammlung vom Freitag, 19. September 2025, 20.00 Uhr, Kirche Saanen
Geschäfte
1. Neufassung Überbauungsordnung (ÜO) Nr. 27, «Parkhotel Gstaad» inkl. Änderung Zonenplan Nr. 4 und Waldfeststellungsverfahren
Zustimmung zur Neufassung der Überbauungsordnung Nr. 27
2. Änderung Zone mit Planungs pflicht (ZPP) B3 (Überbauungsordnung Nr. 44, Saanematte, Gstaad), Concerthall/Sportzentrum
Zustimmung zur Änderung der Zone mit Planungspflicht (ZPP) B3
3. Überbauungsordnung Nr. 88, «Tourismusgebiet Saanenmöser-Schönried»: Änderung «Speichersee Hornberg»
Zustimmung zur Änderung der Überbauungsordnung Nr. 88
4. Gstaad Saanenland Tourismus (GST): Neufinanzierung Jahre 2026–2029
Bewilligung eines jährlichen Gemeindebeitrages von total Fr. 1,6 Mio. für die Jahre 2026–2029
5. Erwerb ehemaliges Postgebäude Schönried, Saanen-GBB-Nr. 5338: Kaufsangebot
Ermächtigung zum Kaufsangebot von Fr. 2,1 Mio. (zzgl. Kaufsnebenkosten von Fr. 20’000.–) mit einem Gesamtkredit von Fr. 2,12 Mio.
6. Verschiedenes
Die Erläuterungen zu den Traktanden erscheinen im «Anzeiger von Saanen» vom 26. August 2025. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen in Saanen einzureichen (Art. 63ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Auszug aus dem Abstimmungs- und Wahlreglement (AWR) der Einwohnergemeinde Saanen vom 13. September 2019. Artikel 70, Absatz 1: «Die Stimmberechtigten können sich kurz und sachlich zum Geschäft äussern und Anträge stellen. Wer dazu technische Hilfsmittel einsetzen will, muss dies bis spätestens am Vortag der Verwaltungsdirektion melden und die entsprechenden Datenträger übermitteln.»
Wir laden alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Einwohnergemeinde Saanen angemeldet sind, herzlich zu dieser Versammlung ein.
Saanen, 19. August 2025
Gemeinderat von Saanen
Öffentliche Bekanntmachung
Geringfügige Änderung des Zonenplans Nr. 5, Grund «Meielsgrundgässli» nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)
Beschluss des Gemeinderats/Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Saanen hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 5. August 2025 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können im Sekretariat der Bauverwaltung eingesehen werden.
Saanen, 5. August 2025
Der Gemeinderat von Saanen
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2022-152.002
eBau-Nr. 2022-17723
Baugesuchsteller: Sylvain Charlois, Gsteigstrasse 134, 3783 Grund b. Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau, Abbruch, Abbruch und Ersatzneubau Wohnhaus
Projektänderung umfasst im Wesentlichen:
– Wechsel der geplanten Wärmeerzeugung: Wärmeerzeugung neu mittels Wärmepumpe Grundwasser
– Installation PV-Anlage
Strasse/Ort: Gsteigstrasse 136, 3783 Grund b. Gstaad
Parzelle: 2433
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Heizungswechsel von Pellet zu Grundwasser-Wärmepumpe
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 211 GSchV Bauen im Grundwasserbereich
Einsprachefrist: vom 19. August bis 18. September 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 19. August 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-087 eBau-Nr. 2025-8242
Baugesuchsteller: Golfclub Gstaad-Saanenland, Albert Bach, Postfach 421, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Tschanz Architektur AG, Waldmattenstrasse 5, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Interne Grundrissanpassungen im Gebäude Nr. 4, Ersatz der Elektroheizung durch eine Wärmepumpe.
Strasse/Ort: Golfstrasse 4, 3777 Saanenmöser
Parzelle: 761
Nutzungszone: ÜO-Nr. 32 Golf Saanenland
Nutzungsart: Dienstleistung
Einsprachefrist: vom 19. August bis 18. September 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 19. August 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-106 eBau-Nr. 2025-10982
Baugesuchstellerin: Aliki-Maria Goulandris, Gmüntestrasse 1, 3780 Gstaad
Vertreter/Projektverfasser: G. Hauswirth Architekten AG, Lauenenstrasse 18, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung durch Luft-/Wasser-Wärmepumpe mit Aussengerät
Strasse/Ort: Gmüntestrasse 1, 3780 Gstaad
Parzelle: 3761
Nutzungzone: Ladwirtschaftszone
Nutzungsart: Technische Anlage
Schutzzone: Gewässerschutzzone
S1/3
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 19. August bis 18. September 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchs Akten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 19. August 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-097 eBau-Nr. 2025-9257
Baugesuchstellerin: Karen Hostettler Torgan, 260 Sheffield Drive, 93108 Santa Barbara, CA (USA)
Vertreter: ERES SA, Alberto Cibrario, Viktoriastrasse 3, 3780 Gstaad
Projektverfasser: FSW Kreatektur AG, Gsteigstrasse 18, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Sanierung Dachgeschosswohnung, Einbau Dachfenster und Fenster und Heizungsersatz durch eine Wärmepumpe
Strasse/Ort: Wispilenstrasse 76, 3780 Gstaad
Parzelle: 3918
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art.10 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24c RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 19. August bis 19. September 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 19. August 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-158.001
eBau-Nr. 2023-23150
Baugesuchsteller: John Spiro Latsis, Riedhubelstrasse 21, 3780 Gstaad
Projektverfasser/Vertreter: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Südwestseitige Erweiterung, Grundriss-, Fassaden- und Umgebungsanpassungen sowie Reduktion von zwei auf eine Wohneinheit
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Vergrösserung der Garage mit neuer Position der Wärmepumpe; untergeordnete Grundrissanpassungen
Strasse/Ort: Riedhubelstrasse 21, 3780 Gstaad
Parzelle: 2043
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Erweiterung Nebennutzfläche
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 19. August bis 18. September 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen Saanen, 19. August 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 11 Vanel– Saanen–Zweisimmen Gemeinden: Saanen, Zweisimmen 410.10492/Erneuerung Saanenmöserstrasse, 3. Prio.
Teilstrecke: Marchgrabenbrücke– Bächgrabenbrücke, Länge ca. 200m (Koord. 2’590’900/1’152’550/1200)
Dauer: 25. August – bis max. 5. September 2025
Ausnahmen: keine
Grund der Massnahme: Instand stellen eines Fahrbahnüberganges an der Marchgrabenbrücke.
Verkehrsführung: Umleitung durch Lichtsignal gesteuert
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.
Durchfahrtsbreite: max. 3.20m beschränkt
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 12. August 2025 Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Bau- und Ausnahmepublikation
eBau-Nr. 2025-10428
Baugesuchstellerin: Einwohnergemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasserin: Theiler Ingenieure AG, Oberdorfstrasse 17, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Definitive Bewilligung von zwei temporär erstellten Ausweichstellen mit Bau einer neuen Blocksteinmauer
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Standort: Gstaad, Bissenstrasse, Parzellen Nrn. 6989, 6991 und 5144
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahme: Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
Schutzgebiete/Schutz-, zonen/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich üB
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen, Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachestelle:Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 12. September 2025
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die Verpflockung/Spraymarkierung verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche:
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Baugesuch Nr. 2025-105 eBau-Nr. 2025-10914
Baugesuchstellerin: Hansruedi Spillmann, Litzistrasse 8, 3780 Gstaad
Vertreter/Projektverfasser: Hauswirth Architekten AG, Christian Hauswirth, Lauenenstrasse 18, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung durch Luft/Wasser-Wärmepumpe mit Aussengerät
Strasse/Ort: Litzistrasse 8, 3780 Gstaad
Parzelle: 3044
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Technische Anlage
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 12. August 2025 bis 11. September 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 12. August 2025 Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Bau- und Ausnahmegesuch 2025-014.000 eBau 2025-9884
Baugesuchsteller: Miteigentum Alp Matte, p.A. Mathias Oehrli, Hinterseestrasse 46, 3782 Lauenen b. Gstaad
Projektverfasser: Ingenieurbüro Weissen, Hinterseestrasse 27, 3782 Lauenen b. Gstaad
Parzellen-Nr.: 920
Adresse/Standort: Schönenbodenweg 49, Lauenen
Bauvorhaben: Neueindeckung Dach mit Materialwechsel
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Schutzzone/Schutzobjekte: Wildschutzgebiet; Gewässerschutzbereich Au
Nutzungsart: Alphütte
Ausnahme: bauen ausserhalb Bauzone
Auflage- und Einsprachefrist: bis 18. September 2025
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsanpsrüche, die der Gemeinde Lauenen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Lauenen, 19. August 2025
Gemeindeverwaltung Lauenen