AMTLICHER ANZEIGER
26.08.2025Gemeinde Saanen
Bekanntmachung
Kurtaxenreglement, Anhang 1: Teilrevision
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat ...
Gemeinde Saanen
Bekanntmachung
Kurtaxenreglement, Anhang 1: Teilrevision
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Saanen an seiner Sitzung vom 19. August 2025 den Anhang 1 des Kurtaxenreglementes revidiert hat. Der geänderte Anhang des Kurtaxenreglementes tritt ab 1. Januar 2026 in Rechtskraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amtshaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen, erhoben werden.
Gemeinderat von Saanen
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2020-171.003
eBau-Nr. 2020-2866
Baugesuchsteller: Suleimenov Nursultan, Route de Thonon 61, 1222 Vésenaz
Projektverfasser und Vertreter: Jaggi Architektur + Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Wohnhaus (bewilligt 6. Februar 2023)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Grundriss- und Fassadenanpassungen mit teilweise überdeckter Aussentreppe, Umgebungsgestaltung
Strasse/Ort: Lauenenstrasse 89, 3780 Gstaad
Parzelle: 2480
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 24c RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 26. August bis 26. September 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 26. August 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Verkehrserschwerung
Kantonsstrasse Nr. 1120 Gemeinde: Saanen
Teilstrecke: Lauenenstrasse ab Verzweigung alte Lauenenstrasse 2’588’508/1’146’769 bis 2’288’836/ 1’146’537
Dauer: 1. September bis 31. Oktober 2025
Ausnahmen: Einschränkung Fahrzeuge länger als 16,5m
Grund der Massnahme: Bau Kraftwerksleitung DN 800 WKW Turbach
Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung mit Lichtsignalanlage
Einschränkungen: Längenbeschränkung für Fahrzeuge länger als 16,5m
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung und Einschränkung für Fahrzeuge länger als 16,5m. Gwatt, 19. August 2025
Tiefbauamt des Kantons Bern,
Oberingenieurkreis I
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2022-152.002
eBau-Nr. 2022-17723
Baugesuchsteller: Sylvain Charlois, Gsteigstrasse 134, 3783 Grund b. Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau, Abbruch, Abbruch und Ersatzneubau Wohnhaus
Projektänderung umfasst im Wesentlichen:
– Wechsel der geplanten Wärmeerzeugung: Wärmeerzeugung neu mittels Wärmepumpe Grundwasser
– Installation PV-Anlage
Strasse/Ort: Gsteigstrasse 136, 3783 Grund b. Gstaad
Parzelle: 2433
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Heizungswechsel von Pellet zu Grundwasser-Wärmepumpe
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 211 GSchV Bauen im Grundwasserbereich
Einsprachefrist: vom 19. August bis 18. September 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 19. August 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-087 eBau-Nr. 2025-8242
Baugesuchsteller: Golfclub Gstaad-Saanenland, Albert Bach, Postfach 421, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Tschanz Architektur AG, Waldmattenstrasse 5, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Interne Grundrissanpassungen im Gebäude Nr. 4, Ersatz der Elektroheizung durch eine Wärmepumpe.
Strasse/Ort: Golfstrasse 4, 3777 Saanenmöser
Parzelle: 761
Nutzungszone: ÜO-Nr. 32 Golf Saanenland
Nutzungsart: Dienstleistung
Einsprachefrist: vom 19. August bis 18. September 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 19. August 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-106
eBau-Nr. 2025-10982
Baugesuchstellerin: Aliki-Maria Goulandris, Gmüntestrasse 1, 3780 Gstaad
Vertreter/Projektverfasser: G. Hauswirth Architekten AG, Lauenenstrasse 18, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung durch Luft-/Wasser-Wärmepumpe mit Aussengerät
Strasse/Ort: Gmüntestrasse 1, 3780 Gstaad
Parzelle: 3761
Nutzungzone: Ladwirtschaftszone
Nutzungsart: Technische Anlage
Schutzzone: Gewässerschutzzone S1/3
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 19. August bis 18. September 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchs Akten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 19. August 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-097
eBau-Nr. 2025-9257
Baugesuchstellerin: Karen Hostettler Torgan, 260 Sheffield Drive, 93108 Santa Barbara, CA (USA)
Vertreter: ERES SA, Alberto Cibrario, Viktoriastrasse 3, 3780 Gstaad
Projektverfasser: FSW Kreatektur AG, Gsteigstrasse 18, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Sanierung Dachgeschosswohnung, Einbau Dachfenster und Fenster und Heizungsersatz durch eine Wärmepumpe
Strasse/Ort: Wispilenstrasse 76, 3780 Gstaad
Parzelle: 3918
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art.10 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24c RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 19. August bis 19. September 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 19. August 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-158.001
eBau-Nr. 2023-23150
Baugesuchsteller: John Spiro Latsis, Riedhubelstrasse 21, 3780 Gstaad
Projektverfasser/Vertreter: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Südwestseitige Erweiterung, Grundriss-, Fassaden- und Umgebungsanpassungen sowie Reduktion von zwei auf eine Wohneinheit
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Vergrösserung der Garage mit neuer Position der Wärmepumpe; untergeordnete Grundrissanpassungen
Strasse/Ort: Riedhubelstrasse 21, 3780 Gstaad
Parzelle: 2043
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Erweiterung Nebennutzfläche
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 19. August bis 18. September 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen Saanen, 19. August 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Wiederwahl von Kirchgemeinderat
Erwin Annen, Gschwendstrasse 9, 3782 Lauenen, an der Kirchgemeindeversammlung vom Sonntag, 30. November 2025.
Erwin Annen, Kirchgemeinderat der Kirchgemeinde Lauenen, stellt sich für eine zweite Amtsdauer zur Verfügung. Gemäss Organisationsreglement, Artikel 62, kann ein schriftliches Auswahlverfahren durch zehn stimmberechtigte Kirchgemeindemitglieder verlangt werden.
Der Antrag für ein Auswahlverfahren muss innert dreissig Tagen, nach der Veröffentlichung des zur Wiederwahl stehenden Kirchgemeinderates im amtlichen Publikationsorgan der politischen Gemeinde, schriftlich an den Kirchgemeinderat gerichtet werden. Kirchgemeinderat Lauenen
Baugesuch 2025-017.000 eBau 2025-8673
Baugesuchsteller: Dean David Peter und Sylvia Barbara, Moosstrasse 21, 3782 Lauenen b. Gstaad
Projektverfasser: FSW Kreatektur AG, Gsteigstrasse 18, 3780 Gstaad
Parzellen-Nr.: 1647
Adresse/Standort: Lauenen, Moosstrasse 21
Bauvorhaben: Umbau Wohnung Erdgeschoss, Ausbau bestehende Laube
Baugebiet: Wohnzone W3
Schutzzone/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au
Nutzungsart: Erstwohnung
Ausnahmen: Keine
Auflage- und Einsprachefrist: bis 25. September 2025
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lauenen, 26. August 2025
Gemeindeverwaltung Lauenen
Bau- und Ausnahmegesuch 2025-014.000
eBau 2025-9884
Baugesuchsteller: Miteigentum Alp Matte, p.A. Mathias Oehrli, Hinterseestrasse 46, 3782 Lauenen b. Gstaad
Projektverfasser: Ingenieurbüro Weissen, Hinterseestrasse 27, 3782 Lauenen b. Gstaad
Parzellen-Nr.: 920
Adresse/Standort: Schönenbodenweg 49, Lauenen
Bauvorhaben: Neueindeckung Dach mit Materialwechsel
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Schutzzone/Schutzobjekte: Wildschutzgebiet; Gewässerschutzbereich Au
Nutzungsart: Alphütte
Ausnahme: bauen ausserhalb Bauzone
Auflage- und Einsprachefrist: bis 18. September 2025
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsanpsrüche, die der Gemeinde Lauenen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Lauenen, 19. August 2025
Gemeindeverwaltung Lauenen