AMTLICHER ANZEIGER

  30.09.2025 Amtlicher Anzeiger

Gemeinde Saanen

Nächtliche Bauarbeiten Bahnhofstrasse/Gstaadstrasse

Als Betreiberin des Fernwärmeverbunds Saanen-Gstaad informiert Sie die EBL (Genossenschaft Elektra Baselland) über die kommenden Bauarbeiten:

6. bis 7. Oktober 2025 Bahnhofstrasse 4 7. bis 8. Oktober 2025 Gstaadstrasse 91 8.bis 9. Oktober 2025 Gstaadstrasse 12

Die Bauarbeiten finden zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr in der Nacht statt und werden so kurz wie möglich gehalten. Trotzdem kann es zu Lärmund Lichtemissionen während der Nacht kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter der Telefonnummer 0800 325 000 gerne zur Verfügung. https://ebl.ch/stoerungen

EBL (Genossenschaft Elektra Baselland)


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-020 eBau-Nr. 2024-13055

Baugesuchsteller: Walter Aellen, Stöckeweg 18, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Hefti & Domke Holzbau Gmbh, Turbachstrasse 39, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Anbau einer Remise/ Futterlager an bestehende Scheune
Strasse/Ort: Bissenstrasse 91a, 3780 Gstaad
Parzelle: 1154
Nutzungszone: Landwirtschaft
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 30. September 2025 bis 31. Oktober 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 30. September 2025

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Baugesuch Nr. 2025-120 eBau-Nr. 2025-13527

Baugesuchsteller/Projektverfasser: Brand Sport, Michel Brand, Güterstrasse 11, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Anbringen von zwei Fassadenbeschriftungen
Strasse/Ort: Güterstrasse 11, 3780 Gstaad
Parzelle: 3560
Nutzungszone: Dorfkernzone DK 9
Nutzungsart: Reklame
Einsprachefrist: vom 30. September 2025 bis 30. Oktober 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und

Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 30. September 2025

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Baugesuch Nr. 2025-096 eBau-Nr. 2025-9254

Baugesuchsteller: Till Schaap, v.d. Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Vertreter und Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Kleine interne Umbauarbeiten und zusätzlicher Einbau Fenster Südostfassade.
Strasse/Ort: Grüenbüelweg 14, 3778 Schönried
Parzelle: 4495
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Einsprachefrist: vom 23. September bis 23. Oktober 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 18. September 2025

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-065 eBau-Nr. 2025-5468

Baugesuchsteller/in: Thomas & Beatrice Stiefel, In der Letzi 1, 8700 Küsnacht
Vertreter und Projektverfasser: Tschanz Architektur AG, Waldmattenstrasse 5, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Um- und Ausbau bestehendes Chalet, Zusammenlegung zweier Wohnungen, Erstellen eines Gartenhauses
Strasse/Ort: Hubelstrasse 30, 3778 Schönried
Parzellen: 3899, 589
Nutzungszone: Erhaltungszone/ Landwirtschaftszone (nur temporäre Baustellenerschliessung)
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Ausnahmen: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone (für temporäre Baustellenerschliessung)/Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand/ Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe
Einsprachefrist: vom 30. September 2025 bis 31. Oktober 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 30. September 2025

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Projektänderung nach
Art. 43 BewD 2019-118.003 eBau-Nr. 2022-15660

Baugesuchsteller: WBM Invest AG,
Alte Lauenenstrasse 10, 3780 Gstaad
Vertreter und Projektverfasser: Kle-

ger & Koller Architekten AG, Oberdorfstrasse 9, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau zweier Mehrfamilienhäuser mit je einer Einstellhalle und gemeinsamer Garageneinfahrt (bewilligt am: 7. September 2020)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Geringfügige Grundrissund Fassadenanpassungen
Strasse/Ort: Riedhubelstrasse 17, 3780 Gstaad
Parzellen: 3663
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Schutzzone: Gewässerschutzzone S1/3
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 30. September 2025 bis 30. Oktober 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 30. September 2025

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Projektänderung nach
Art. 43 BewD 2024-023.001 eBau-Nr. 2024-3308

Baugesuchsteller: Koshravi Arefe, Eibel Christoph, Seeweg 4, 6330 Cham
Vertreter: Tschanz Architektur AG, Waldmattenstrasse 5, 3778 Schönried
Projektverfasser: Tschanz Architektur AG, Waldmattenstrasse 5, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Ausbau Garage und Öltank zu Zimmer mit Du/WC, Ersatz Ölheizung mit Luftwärmepumpe, Erstellung von zwei Parkplätzen
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Anschluss Kanalisation an best. Leitung, Erweiterung Parkplätze, Änderung Fenstergrösse im Erdgeschoss, Anbau Abstellraum an der Westfassade und Ostfassade.
Strasse/Ort: Blümlismattstrasse 20, 3778 Schönried
Parzelle: 3695
Nutzungszone: Erhaltungszone
Nutzungsart: Umnutzung der Nebenräume in Wohnräume (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Schutzzone: Gewässerschutzbereich üB

Einsprachefrist: vom 30. September 2025 bis 30. Oktober 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 30. September 2025

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Gemeinde Gsteig

Änderung Zonenplan
Umzonung Parzelle Nr. 422 von Gewerbezone a (Ga) in Gewerbezone

(G) Genehmigung gemäss Art. 61 Baugesetz (BauG)

Die von der Gemeindeversammlung am 23. Mai 2025 beschlossene Änderung des Zonenplans, Umzonung Parzelle Nr. 422 von Gewerbezone a (Ga) in Gewerbezone (G), wurde in Anwendung von Art. 61 des Kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 9. Juni 1985 vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern am 11. August 2025 vorbehaltlos genehmigt.
Gemäss Artikel 110 der Kantonalen Bauverordnung (BauV) vom 6. März 1985 resp. Art. 45 der Gemeindeverordnung (GV) vom 16. Dezember 1998 wird diese Genehmigung hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Gemeinderat


Beschluss Änderung Waldstrassenplan «Feutersoey–Vorder

Walig» Nr. 12004

Das Amt für Wald und Naturgefahren AWN hat am 1. Oktober 2025 eine Änderung des Waldstrassenplans Nr. 12004 «Feutersoey–Vorder Walig» vom 8. September 2009 gestützt auf Art. 23 und 24 des Kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 32 der Kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997, beschlossen.

Der Waldstrassenplan legt fest, bei welchen Weganlagen es sich um Waldstrassen im Sinne des Waldgesetzes handelt und regelt die Fahrverbote. Er kann bei der Waldabteilung Alpen in Wimmis während den ordentlichen Büroöffnungszeiten eingesehen werden. Für Personen, welche nicht Beschwerde führen, wird der Waldstrassenplan mit Ablauf der Beschwerdefrist von 30 Tagen rechtskräftig.
Wimmis, 1. Oktober 2025

Amt für Wald und Naturgefahren Waldabteilung Alpen Michel Brügger Abteilungsleiter


Kanton Bern

Verkehrssperrung
Kantonsstrasse Nr. 142 Col du Pillon– Gstaad–Saanen Gemeinde: Gsteig

410.20671/Baulicher Kleinunterhalt 2025 SI Oberland West

Teilstrecke: KS 142 Gsteig Schüdeli (Koord. 2 586 860 / 1 137 495 bis 2 586 855 / 1 138 984)
Dauer: 8. Oktober 2025, 19.00 Uhr bis 9. Oktober 2025, 05.00 Uhr; Ausweichdatum: 9. Oktober 2025, 19.00 Uhr bis 10. Oktober 2025, 05.00 Uhr.
Ausnahmen: ÖV, Blaulichtorganisationen und Anwohner können die Baustelle bis jeweils 21.00 Uhr passieren.
Grund der Massnahme: Sanierung von Belagsfugen
Verkehrsführung: Eine Umleitung wird signalisiert.
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.
Gwatt bei Thun, 22. September 2025

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I


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