AMTLICHER ANZEIGER SAANEN
09.09.2025Gemeinde Saanen
Rechtskraftbescheinigung
Rettungsdienst Wintersaison 2026/27, Verpflichtungskredit Fr. 216’000.–: fakultatives Finanzreferendum
In der Wintersaison 2026/27 benötigt ...
Gemeinde Saanen
Rechtskraftbescheinigung
Rettungsdienst Wintersaison 2026/27, Verpflichtungskredit Fr. 216’000.–: fakultatives Finanzreferendum
In der Wintersaison 2026/27 benötigt es einen Rettungsdienst mit Helikopter und Ambulanzfahrzeug inkl. 24-Stunden-Pikett. Zur Finanzierung braucht es einen Verpflichtungskredit über Fr. 216’0000.–.
Der Gemeinderat stellt fest, dass das fakultative Finanzreferendum ordentlicherweise im «Amtlichen Anzeiger Saanen» Nr. 31 vom 29. Juli ausgeschrieben wurde. Innert der angegebenen Frist wurde kein Referendum ergriffen. Der Beschluss des Gemeinderates ist dadurch rechtskräftig geworden.
Der Gemeinderat von Saanen
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-094
eBau-Nr. 2025-8854
Baugesuchsteller: Immobiliengesellschaft Armandia SA, p.a. Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser und Vertreter: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Installation eines erdverlegten Flüssiggastanks VITOGAZ Interra (4,3m³)
Strasse/Ort: Gigerlistrasse 6, 3780 Gstaad
Parzelle: 5718
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Technische Anlage
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 25 ff KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 9. September bis 9. Oktober 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 9. September 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-107
eBau-Nr. 2025-3455
Baugesuchsteller: Carmen und Sebastian Dölle, Flugbrunnen 431, 3065 Bolligen
Projektverfasser: Gobeli Bau AG, Alex Gobeli, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Sanierung Stallgebäude und Neubau Güllegrube und Mistplatz
Strasse/Ort: Rellerliweg 17, 3778 Schönried
Parzellen: 2742, (BR 2802)
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 9. September 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-164 eBau-Nr. 2024-19787
Baugesuchsteller: EBL (Genossenschaft Elektra Baselland), Thomas Häfelfinger, Mühlemattstrasse 6, 4410 Liestal
Projektverfasser: A Energie AG, Mischa Fontana, Lysstrasse 5, 3054 Schüpfen
Bauvorhaben: Neubau, Erweiterung Fernwärmenetz
Strasse/Ort: Moosweg/Promenadeweg, 3778 Schönried
Parzellen: 202, 570, 4386, 4549, 4551, 4642, 4927, 5933, 5977, 5978, 5979, 6369
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone, Wohnzone W3a, Wohnzone W3b
Nutzungsart: Erschliessung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
– Art. 48 WBG, Bauten und Anlagen am Gewässer
Einsprachefrist: vom 9. September bis 9. Oktober 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 9. September 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-076 eBau-Nr. 2024-15232
Baugesuchsteller: Einfache Gesellschaft Porte de Gstaad, p.A. Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau von vier neuen Chalets mit insgesamt 15 Wohnungen und gemeinsamer Einstellhalle auf Saanen GBB 410. Neue Zufahrt auf Saanen GBB 415. Neuer Kanalisationsanschluss mit Leitungsbau auf Parzelle 2494.
Alpenblickstrasse, 3780 Gstaad
Parzellen: 410, 415, 2494, 7154
Nutzungszone: Wohnzone W3a 70 Prozent
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG/Erschliessung/Parkierung
Ausnahmen:
– Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
– Art. 48 WBG, Bauten und Anlagen am Gewässer
Einsprachefrist: vom 9. September bis 9. Oktober 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 9. September 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmepublikation
eBau-Nr. 2024-19464
Baugesuchstellerin: Einwohnergemeinde Saanen, Fachbereich Infrastrukturen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasserin: Emch+Berger AG Bern, Niederlassung Spiez, Seestrasse 7, 3700 Spiez
Bauvorhaben: Ersatzneubau der Strassenbrücke über den Hubelgrabe mit einer Fahrbahnbreite von neu 3m
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Standort: Schönried, Hubelstrasse, Parzellen Nrn. 589, 1619, 3164, 3458, 3508 und 7088
Baugebiet: Verkehrsfläche, Erhaltungszone und Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Eingriffe in die Ufervegetation
– Beseitigen der Ufervegetation
– Überdecken/Eindolen eines Gewässers (Gewässerquerung)
– Unterschreiten des Gewässerabstandes
– Unterschreiten des Strassenabstandes
Schutzgebiete/Schutzzonen/Schutzobjekte:
– Ufervegetation
– Gewässerschutzbereich üB
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen, Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachestelle:Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 10. Oktober 2025
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die Verpflockung/Spraymarkierung verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche:
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Baugesuch Nr. 2025-075 eBau-Nr. 2025-7151
Baugesuchsteller: Rudolf Schmid, Underi Märetmattestrasse 10, 3792 Saanen
Projektverfasser: Fend & Partner AG, Hindergässli 7, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Balkonanbau mit Fenstertüre an der Ostfassade.
Strasse/Ort: Underi Märetmattestrasse 10, 3792 Saanen
Parzelle: 601
Nutzungszone: Dorfkernzone DK2
Nutzungsart: Fassadenänderung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Schutzgebiet: Ortsbildschutzgebiet Saanen, ISOS Saanen
Einsprachefrist: vom 2. September bis 2. Oktober 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 2. September 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2024-010.001
eBau-Nr. 2024-1083
Baugesuchsteller: Fend Immobilien AG, Hindergässli 7, 3792 Saanen
Vertreter: Fend & Partner AG, Raphael Fend, Hindergässli 7, 3792 Saanen
ProjektverfasserIn: Fend & Partner AG, Raphael Fend, Hindergässli 7, 3792 Saanen
Bauvorhaben; Interne Umbauarbeiten sowie teilweise Anpassungen an der Fassade.
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Rückbau und Teilerneuerung der Aussenwände. Geringfügige Anpassungen der Fassaden sowie Grundrissanpassungen.
Strasse/Ort: Hindergässli 3/5, 3792 Saanen
Parzellen: 1412, 988
Nutzungszone: Dorfkernzone DK1
Nutzungsart: zusätzliche Wohneinheit innerhalb der bestehenden Hauptnutzfläche (gestützt auf Art. 11 Abs.2 ZWG)/gewerbliche Nutzung
Schutzzone, Schutzgebiet, Schutzobjekt: Ortsbildschutzgebiet Saanen, ISOS Saanen, K-Objekt schützenswert
Einsprachefrist: vom 2. September bis 2. Oktober 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 2. September 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2022-153.001
eBau-Nr. 2022-17770
Baugesuchsteller: Bach Immobilien AG, Promenade 54, 3780 Gstaad
Projektverfasser/Vertreter: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau, Abbruch, Ersatzneubau Wohn- und Geschäftshaus mit Einstellhalle
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Verschiedene Grundrissund Fassadenanpassungen
Strasse/Ort: Lauenenstrasse 22, 3780 Gstaad
Parzelle: 2113
Nutzungszone: Kernzone K
Nutzungsart:
– Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG (bei Abbruch/Wiederaufbau)
– Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 2. September bis 2. Oktober 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 29. August 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Inkraftsetzung
Verordnung über Reisen, Exkursionen und Anlässe an der Volksschule Lauenen
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Lauenen an seiner Sitzung vom 1. September 2025 die Verordnung über Reisen, Exkursionen und Anlässe an der Volksschule Lauenen inkl. Anhänge erlassen hat. Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend auf den 1. August 2025 in Kraft.
Die Verordnung kann online unter www.lauenen.ch oder bei der Gemeindeverwaltung Lauenen eingesehen und bezogen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amtshaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen, erhoben werden. Lauenen, 9. September 2025
Der Gemeinderat Lauenen
Baugesuch 2025-012.000 eBau 2025-8875
Baugesuchsteller: Stockwerkeigentümerschaft Chalet Isabelle, p.A. Roland Annen, Lohnweg 23, 3122 Kehrsatz
Projektverfasser: FSW Kreatektur AG, Gsteigstrasse 18, 3780 Gstaad
Parzellen-Nr.: 1835
Adresse/Standort: Lauenen, Grünbühlstrasse 21
Bauvorhaben: Nordseitiger Liftanbau
Baugebiet: Zone mit Planungspflicht ZPP Nr. 1 «Grünbühl»
Schutzzone/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich üB
Nutzungsart: Personenlift
Ausnahmen: Keine
Auflage- und Einsprachefrist: 2. Oktober 2025
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lauenen, 2. September 2025
Gemeindeverwaltung Lauenen
GEMEINDE Gsteig
Bau- und Ausnahmepublikation
eBau-Nr. 2025-11838
Baugesuchsteller: Jörg und Vanessa Gander, Usseri Saalistrasse 10, 3784 Feutersoey
Projektverfasser: Gobeli Bau AG, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Erweiterung des Weidestalls und Neubau eines Mistplatzes mit Güllegrube
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Dach: Satteldach, Profilblech Sepiabraun RAL 8014
Standort: Feutersoey, Schmidsfangstrasse Nr. 2, Parzelle Nr. 107
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Unterschreiten des Waldabstandes
Schutzgebiete/Schutzzonen/Schutzobjekte:
– Objektschutzwald
– Gewässerschutzbereich üB
Auflagestelle: Bauverwaltung Gsteig, Gemeindeverwaltung, Gsteigstrasse 9, 3785 Gsteig und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachestelle :Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 10. Oktober 2025
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile und Verpflockung verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 1929
eBau-Nr. 2025-12882
Bauherrschaft: Perreten Philipp, Gsteigstrasse 148, 3784 Feutersoey
Projektverfasser: Gobeli Bau AG, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch der Scheune Nr. 1a sowie Neubau einer Lagerhalle mit Büro und unterirdischer Einstellhalle
Nutzungsart: Gewerbe
Hauptmasse: Breite: 16,20m; Tiefe: 27,30m; Firsthöhe: 7,61m
Bauart: Beton, Holzkonstruktion, Satteldach, Dachplatten Aluminium grau
Ort: Gsteig, Gretelistrasse 1
Flurname: Greteli
Parzelle: 422
Nutzungszone: Gewerbezone (unter Vorbehalt der Umzonungsgenehmigung)
Ausnahme: Bewilligung nach Art. 34 Baureglement für das Unterschreiten der minimal verlangten Dachneigung
Einsprachefrist: vom 2. September bis 2. Oktober 2025
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten und Profilierung: Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 Baugesetz): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 Baugesetz sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Gsteig, 29. August 2025
Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung