AMTLICHER ANZEIGER

  23.09.2025 Amtlicher Anzeiger

Gemeinde Saanen

Rechtskraftbescheinigung

Aktualisierung der Gefahrenkarte gesamtes Gemeindegebiet: Krediterhöhung

Damit die Gefahrenkarte im gesamten Gemeindegebiet aktualisiert werden kann, was der Kanton zu 90 Prozent mitfinanziert, bedarf es einer Krediterhöhung von bisher Fr. 370’000.– um Fr. 130’000.– auf neu Fr. 500’000.–.
Der Gemeinderat stellt fest, dass das fakultative Finanzreferendum ordentlicherweise im «Amtlichen Anzeiger Saanen» Nr. 33 vom 12. August 2025 ausgeschrieben wurde. Innert der angegebenen Frist wurde kein Referendum ergriffen. Der Beschluss des Gemeinderates ist dadurch rechtskräftig geworden.
Der Gemeinderat von Saanen


Baugesuch Nr. 2025-096 eBau-Nr. 2025-9254

Baugesuchsteller: Till Schaap, v.d. Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Vertreter und Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Kleine interne Umbauarbeiten und zusätzlicher Einbau Fenster Südostfassade.
Strasse/Ort: Grüenbüelweg 14, 3778 Schönried
Parzelle: 4495
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Einsprachefrist: vom 23. September bis 23. Oktober 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen

Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 18. September 2025

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-116 eBau-Nr. 2025-13013

Baugesuchsteller: Bach Immobilien AG, Promenade 54, 3780 Gstaad
Vertreter und Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Installation eines erdverlegten Flüssiggastanks
Strasse/Ort: Gschwendstrasse 88, 3780 Gstaad
Parzelle: 4334
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Technische Installation
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 16. September bis 17. Oktober 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 16. September 2025

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Gemeinde Gsteig

Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 1932

eBau-Nr. 2025-13038

Bauherrschaft: Swisscom Broadcast AG, Ey 10, 3063 Ittigen
Projektverfasser: Axians Schweiz AG, Pulverstrasse 8, 3063 Ittigen
Bauvorhaben: Neuinstallation von zusätzlichen DAB-Antennen und Richtfunk an bestehendem Masten (bestehende Infrastruktur/keine 5-G-Technologie)
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Ort: Gsteig, Oldenegg, Bergstation Reusch-Oldenegg
Flurname: Oldenegg
Parzelle: Nr. 836, Baurecht Nr. 1079
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Ausnahmen: Art. 24 Raumplanungsgesetz für das Bauen ausserhalb des Baugebietes
Schutzgebiete/Schutzzonen/Schutzobjekte:
– Landschaftsschutzgebiet Olden-Reusch
– Pflanzenschutzgebiet Martisberg
– Objektschutzwald
– Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 16. September bis 16. Oktober 2025

Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten und Profilierung: Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Profile werden keine aufgestellt (bestehendes Gebäude).
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 Baugesetz): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 Baugesetz sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Gsteig, 12. September 2025

Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung


Kanton Bern

Spital STS AG

Übernahme Patientendossiers/Datenschutz

Per 1. Oktober 2025 übernimmt die Spital STS AG die Praxis Urologie Jeanneret im Bällliz 40 in Thun und führt diese als Praxis Urologie Bälliz weiter. Bis zur Praxisübernahme am 1. Oktober 2025 gilt aufgrund der Stellvertretung, dass ein Patientendossier in jedem Fall nur mit Einverständnis der Patientin oder des Patienten eingesehen werden kann (Datenschutz). Das Einverständnis gilt als erteilt, wenn die Patientin oder der Patient sich beim Stellvertreter in Behandlung begibt. Greift die Behandlung über den 1. Oktober 2025 hinaus, muss beim Patienten die neue Einwilligungserklärung eingeholt werden, welche der Rechtsnachfolger – also die Urologie Spital STS AG – dann aufbewahren muss. Nach der Praxisübernahme ist der Rechtsnachfolger im Lead; dies gilt insbesondere auch für die Einholung des Patienteneinwilligungsformulars. Erst nach vollständiger Einholung dieser Unterlagen, darf der Rechtsnachfolger Einsicht nehmen in das Patientendossier. Patienten, welche die Weitergabe ablehnen, können ihr Dossier in der Praxis gegen Vorweisen einer Identitätskarte abholen. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die Dossiers in der Praxis unter Verschluss.
Thun, 23. September 2025
Spital STS AG


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