Gemeinde Saanen
Römisch-katholische Kirchgemeinde Gstaad
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 16. November 2025, 11.00 Uhr, Kirche St. Josef, Gstaad
Traktanden:
1. ...
Gemeinde Saanen
Römisch-katholische Kirchgemeinde Gstaad
Ordentliche Kirchgemeindeversammlung
Sonntag, 16. November 2025, 11.00 Uhr, Kirche St. Josef, Gstaad
Traktanden:
1. Begrüssung, Genehmigung der Traktanden
2. Wahl der Stimmenzähler
3. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 17. Juni 2025
4. Budget und Steuerfuss 2026
5. Orientierung Neubau Pfarrhaus Gstaad
6. Verschiedenes
Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 17. Juni 2025 sowie das Budget 2026 können an folgenden Orten eingesehen werden:
Pfarramtssekretariat, Gstaad, Tel. 033 744 11 41
Eva Regli, Zweisimmen, Tel. 033 722 33 23
Michèle Kuhnen, Lenk, Tel. 033 733 18 27
Gstaad, im Oktober 2025
Der Kirchgemeinderat
Fakultatives Referendum
Parkleitsystem der Bergbahnen, Gemeindeanteil, Verpflichtungskredit CHF 245'000.–: fakultatives Finanzreferendum
Die Bergbahnen Destination Gstaad AG verfügt über ein Parkleitsystem, das erneuert werden muss. Ziel ist die Umsetzung eines einheitlichen, vollgrafischen Systems, das mit dem zukünftigen Parkleitsystem der Gemeinde Saanen kompatibel ist. Die BDG ersucht die Gemeinde Saanen um Übernahme der Mehrkosten, die durch die vollgrafischen Tafeln im Vergleich zum bisherigen analogen System entstehen. Die Einwohnergemeinde Saanen soll die Tafeln auf ihrem Gemeindegebiet mit CHF 103’000.– finanzieren sowie 30% der Kosten für die Eingangsportale an den Standorten Rougemont und Zweisimmen und die Zusatzkosten von CHF 142'000.– übernehmen. Die BDG beteiligt sich mit einem Anteil von 20%, der verbleibende Betrag wird von den Standortgemeinden Rougemont und Zweisimmen getragen.
Gemäss Angaben der BDG belaufen sich die Gesamtkosten des Projekts auf CHF 692’000.– (exkl. MwSt.). Der Kostenanteil der BDG beträgt 58%, jener der beteiligten Gemeinden (Saanen, Zweisimmen, Rougemont) 42%. Da der öffentliche Beitrag unter der Schwelle von 50% liegt, können die Vergaben ausserhalb der Vorgaben des öffentlichen Beschaffungswesens erfolgen. Die Kostenbeteiligung der Gemeinde Saanen von CHF 245’000.– unterliegt dem fakultativen Referendum und wurde vom Gemeinderat Saanen am 30. September 2025 zuhanden des fakultativen Referendums beschlossen.
Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum gemäss Art. 33, Abs. 1, Bst. a, des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Saanen (OgR) vom 13. September 2019. Die Akten liegen vom 14. Oktober bis 13. November 2025 während 30 Tagen in der Verwaltungsdirektion auf. 5% der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten, höchstens 200 Unterschriftsberechtigte, können demnach verlangen, das Geschäft sei einer kommenden Gemeindeversammlung zu unterbreiten.
Der Gemeinderat von Saanen
Verkehrssperrung
Kantonsstrasse Nr. 142 Col du Pillon–Gstaad–Saanen Gemeinde: Saanen Kleine Umfahrung Gstaad
Teilstrecke: Kleine Umfahrung Gstaad, Kreisel Sportzentrum bis Dubikreisel (Koord. 2 588 050/1 146 695 bis 2 587 977/1 147 431)
Dauer: Donnerstag, 16. Oktober 2025, 19.30 Uhr bis Freitag, 17. Oktober 2025, 05.00 Uhr
Ausnahmen: Keine
Grund der Massnahme: Jährliche Tunnelreinigung mit Spezialgeräten und Unterhalt technischer Einrichtungen.
Verkehrsführung: Eine Umleitung wird signalisiert.
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.
3770 Zweisimmen,
23. September 2025
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Verkehrssperrung
Kantonsstrasse Nr. 11 Vanel–Saanen–Wimmis Gemeinde: Saanen Nordumfahrung Saanen
Teilstrecke: Nordumfahrung Saanen, Abzweigung Oeystrasse–Amtshauskreisel (Koord. 2 585 851/1 148 733 bis 2 586 310/1 148 872)
Dauer: Donnerstag, 16. Oktober 2025, 18.00 Uhr bis Freitag, 17. Oktober 2025, 05.00 Uhr
Ausnahmen: Keine
Grund der Massnahme: Jährliche Tunnelreinigung mit Spezialgeräten und Unterhalt technischer Einrichtungen.
Verkehrsführung: Eine Umleitung wird signalisiert.
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.
3770 Zweisimmen,
23. September 2025
Tiefbauamt des Kantons Bern,
Oberingenieurkreis I
Bau- und Ausnahmepublikation eBau-Nr. 2025-13162
Baugesuchstellerin: Einwohnergemeinde Saanen, Abteilung Infrastrukturen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasser: Baumann Vermessungen AG, Rübeldorfstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Sanierung des Wanderweges Gstaad–Eggli im Bereich Obers Motzi durch Änderung der Linienführung (Neubau ca. 330m, Rückbau ca. 200m)
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Standort: Gstaad, Obers Motzi, Parzelle Nr. 641
Baugebiet: Landwirtschaftszone/ Überbauungsordnung «Schneesportgebiet Eggli-Pra Cluen»
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Technische Eingriffe in Lebensräume geschützter Pflanzen
– Technische Eingriffe in Lebensräume geschützter Tiere
– Unterschreiten des Waldabstandes
Schutzgebiete/Schutzzonen/Schutz objekte:
– geschützte Pflanzen
– geschützte Tiere
– Schutzwald
– Gewässerschutzbereich üB
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen, Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen, und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 14. November 2025
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die Verpflockung/Spraymarkierung verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Baugesuch Nr. 2025-119 eBau-Nr. 2025-14282
Baugesuchstellerin: Elizabeth Woodward, Park Avenue 960, 10018 New York USA
Projektverfasser und Vertreter:
Hausprofi Saanenland GmbH, Susanne Staub, Turbachstrasse 67, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Zusammenlegung zweier Wohnungen
Strasse/Ort: Dorfstrasse 44, 3792 Saanen
Parzelle: 277
Nutzungszone: Dorfkernzone DK1
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Schutzgebiet: Ortsbildschutzgebiet Saanen, ISOS Saanen
Schutzobjekt: K-Objekt erhaltenswert
Einsprachefrist: vom 14. Oktober 2025 bis 13. November 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 13. Oktober 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Konzessionsgesuch für die Wasserentnahme aus der Saane, Eggli (Neuerteilung)
Gesuchstellerin: Bergbahnen Destination Gstaad AG, Egglistrasse 43, 3780 Gstaad
Gesuch: Die Bergbahnen Destination Gstaad AG ersucht um die Erteilung einer Konzession für die Wasserentnahme von maximal 200 l/s (12’000 l/ min) aus der Saane (Eggli) in Saanen zur technischen Beschneiung. Der jährliche Verbrauch beträgt rund 17’000m3.
(Ausnahme-) Bewilligungen: Art. 29 GSchG
Betroffene Parzelle-Nr.: 6259
Koordinaten: E = 2 587 825 / N = 1 146 451 (Entnahmestandort)
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 13. November 2025
Auflageort: Bauinspektorat Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Einsprachestelle: Amt für Wasser und Abfall, Reiterstrasse 11, 3013 Bern
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet, im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. In Kollektiveinsprachen und vervielfältigten Einzeleinsprachen ist anzugeben, wer die Einsprache rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
Bern, im Oktober 2025
Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern
Baugesuch Nr. 2025-129 eBau-Nr. 2025-11936
Baugesuchsteller: STWEG Chalet Bergrösli, v.d. Rudolf Stauffer, Gschwendstrasse 20, 3780 Gstaad
Vertreter und Projektverfasser: Rudolf Stauffer, Gschwendstrasse 20, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Einfache Überdachung des ungeschützten Eingangsbereichs
Strasse/Ort: Gschwendstrasse 20, 3780 Gstaad
Parzelle: 2935
Nutzungszone: Kernzone K
Nutzungsart: Eingangsüberdachung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 7. Oktober 2025 bis 6. November 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 7. Oktober 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-091 eBau-Nr. 2025-8832
Baugesuchsteller: Boris Ivanov, p.A. Gerax SA, Geschwendstrasse 2, 3780 Gstaad
Vertreter und Projektverfasser: Kleger & Koller Architekten AG, Oberdorfstrasse 9, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit unterirdischem Verbindungsbau und einer Einstellhalle mit Garageneinfahrt
Strasse/Ort: Ebnitbühlweg 21 und 23, 3780 Gstaad
Parzellen: 4315 und 4208
Nutzungszone: Erhaltungszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Einsprachefrist: vom 7. Oktober 2025 bis 6. November 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 7. Oktober 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2022-120.001 eBau-Nr. 2022-1949
Baugesuchsteller: Ernst Romang, Turbachstrasse 139, 3781 Turbach
Projektverfasser: Rolf Romang, Turbachstrasse 153, 3781 Turbach
Bauvorhaben: Neubau einer landwirtschaftlichen Remise mit Raum für eine Stückgutheizung zu Gebäude auf GBB 6564
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Umgebungs-, Grundrissund Fassadenanpassungen mit zusätzlichem Tor im OG
Strasse/Ort: Turbachstrasse 153c, 3781 Turbach
Parzellen: 2211 und 6564
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Remise
Schutzzone: Naturgefahrenzone mittlere Gefährdung
Schutzobjekt: Hauptgebäude GBB 6564 erhaltenswert
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 7. Oktober 2025 bis 7. November 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 7. Oktober 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-078.002 eBau-Nr. 2022-17641
Baugesuchsteller: Selina Flückiger und David Schürch, Brüggmattenweg 8b, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau B. Hauswirth GmbH, Stefan Hauswirth, Gstaadstrasse 96, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung Weidegemach Dritteli (bewilligt am 4. März 2023)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: geringfügige Grundrissund Fassadenanpassungen
Strasse/Ort: Brüggmatteweg 8b, 3780 Gstaad
Parzelle: 1135
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11, Abs. 2 ZWG)
Ausnahme: Art. 24c RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 7. Oktober 2025 bis 7. November 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 7. Oktober 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-111.002 eBau-Nr. 2023-18131
Baugesuchstellerin: Kirsty Elizabeth Bertarelli, Neueretstrasse 40, 3780 Gstaad
Vertreter und Projektverfasser: Gehret Design GmbH, Gewerbestrasse 19, 3784 Feutersoey
Bauvorhaben: Umbau/Sanierung des bestehenden Wohnhauses, Anbau Giebel
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Einbau Lift und kleine Anpassungen
Strasse/Ort: Neueretstrasse 40, 3780 Gstaad
Parzelle: 3993
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11, Abs. 2 ZWG)
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 7. Oktober 2025 bis 7. November 2025
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 7. Oktober 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Baugesuch 2025-022.000 eBau 2025-14460
Baugesuchsteller: Welten Samuel Max, Wyssgasse 9, 8004 Zürich
Projektverfasser: Reichenbach & Hauswirth AG, Dorfstrasse 34, 3782 Lauenen b. Gstaad
Parzellen-Nr.: 1420
Adresse/Standort: Sonnige Lauenenstrasse 22, Lauenen
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussen aufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe
Baugebiet: Zone mit Planungspflicht, ZPP Nr. 1 Grünbühl
Schutzzone/Schutzobjekte: Keine
Nutzungsart: Ferienhaus
Ausnahmen: Keine
Auflage- und Einsprachefrist: bis 13. November 2025
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lauenen, 14. Oktober 2025
Gemeindeverwaltung Lauenen