AMTLICHER ANZEIGER
09.12.2025 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Gemeinde Gastgewerbe Schliessungsstunde am 31. Dezember 2025 sowie am 1. und 2. Januar 2026
In der Silvesternacht können die Gastgewerbebetriebe im Kanton Bern unbeschränkt offen gehalten werden.
In den ...
Gemeinde Saanen
Gemeinde Gastgewerbe Schliessungsstunde am 31. Dezember 2025 sowie am 1. und 2. Januar 2026
In der Silvesternacht können die Gastgewerbebetriebe im Kanton Bern unbeschränkt offen gehalten werden.
In den Nächten vom 1. auf den 2. Januar 2026 sowie vom 2. auf den 3. Januar 2026 sind die Gastgewerbebetriebe spätestens um 3.30 Uhr zu schliessen. Gestützt auf Art. 13 Gastgewerbegesetz sind keine zusätzlichen Überzeitbewilligungen erforderlich.
Wir bitten die Gäste sowie die Wirtinnen und Wirte auf die Nachtruhe der Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen und wünschen allen ein schönes Fest.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Rechtskraftbescheinigung Parkleitsystem der Bergbahnen, Gemeindeanteil, Verpflichtungskredit Fr. 245’000.–
Zur Finanzierung von vollgrafischen Tafeln fürs Parkleitsystem der Bergbahnen Destination Gstaad braucht es eine Kostenbeteiligung der Gemeinde Saanen von Fr. 245’000.–. Die anderen Gemeinden bezahlen ihren Anteil inkl. der BDG AG.
Der Gemeinderat stellt fest, dass das fakultative Finanzreferendum ordentlicherweise im «Amtlichen Anzeiger Saanen» Nr. 41 vom 14. Oktober 2025 ausgeschrieben wurde. Innert der angegebenen Frist wurde kein Referendum ergriffen. Der Beschluss des Gemeinderates ist dadurch rechtskräftig geworden.
Der Gemeinderat von Saanen
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2022-050.001
(eBau-Nr. 2022-4010)
Baugesuchsteller: Christian Bedat, 17 chemin de Lulasse, 1253 Vandoeuvres
Projektverfasser und Vertreter: G. Hauswirth Architekten AG, Gottfried Hauswirth, Lauenenstrasse 18, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch Mehrfamilienhaus und Wiederaufbau als Einfamilienhaus mit Nebenräumen und zwei Parkplätzen im Untergeschoss sowie Verlegung des bestehenden Wanderwegs auf die Parzelle 5950 (bewilligt am 17. Februar 2023)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: geringfügige Anpassung der Raumaufteilung, Umgebungsgestaltung und Fenstereinteilung
Strasse/Ort: Fürholzstrasse 5, 3780 Gstaad
Parzelle: 1042
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Ausnahmen:
– Art. 24c RPG, Baute ausserhalb der Bauzone,
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 9. Dezember 2025 bis 9. Januar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 9. Dezember 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2022-109.002
(eBau-Nr. 2022-12032)
Baugesuchsteller: Einf. Gesellschaft Parz. 4227, p.A. Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Anbau neuer Einstellhalle unter Terrain, auf Saanen GBB-Nr. 4227. Umbau im Erdgeschoss mit diversen Fassadenänderungen und inneren Umbauarbeiten (bewilligt am 31. Oktober 2023).
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Ergänzung einer aussen aufgestellten Wärmepumpe im Bereich der Zufahrt
Strasse/Ort: Grubenstrasse 51, 3780 Gstaad
Parzellen: 4227, 893
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Umgebungsgestaltung/ Heizungsergänzung
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Bauten ausserhalb der Bauzone
– Art. 48 WBG, Bauten und Anlagen am Gewässer
Einsprachefrist: vom 9. Dezember 2025 bis 9. Januar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 9. Dezember 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2024-073.001
(eBau-Nr. 2024-10280)
Baugesuchsteller: Niklas Lindberg, Sonnenhofweg 3, 3792 Saanen
Vertreter: Klaus Breuninger, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi Architektur & Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus und eingeschossiger unterirdischer Anbau
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Anpassungen an Umgebung mit Saunahaus südseitig, geringfügige Grundrissänderungen im Hauptgebäude
Strasse/Ort: Sonnenhofweg 3, 3792 Saanen
Parzelle: 5902
Nutzungszone: W2
Nutzungsart: Umgebungsgestaltung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 9. Dezember 2025 bis 8. Januar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 9. Dezember 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2021-133.002
(eBau-Nr. 2023-14540)
Baugesuchsteller: Paolo Bozzo, Birkheimweg 28, 3778 Schönried
Projektverfasser und Vertreter: G. Hauswirth Architekten AG, Gottfried Hauswirth, Lauenenstrasse 18, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umbau und Renovation sowie Vergrösserung des Giebels (bewilligt 16. Februar 2022)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Anpassung oder Ergänzung von Fenstern sowie das Verbinden des Balkons auf der Südfassade und die Verkürzung des Vordaches auf der Ostfassade
Strasse/Ort: Birkheimweg 28, 3778 Schönried
Parzelle: 4271
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Einsprachefrist: vom 9. Dezember 2025 bis 8. Januar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 9. Dezember 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-124
(eBau-Nr. 2025-12815)
Baugesuchsteller: Les etablissements du Rosey, Christoph Gudin, Château du Rosey, 1180 Rolle
Vertreter: Jaggi Architektur + Innenarchitektur, Elisabeth Wampfler, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Snøhetta Studio Innsbruck ZT GmbH, Maria Theresienstrasse 57, 6020 Innsbruck
Bauvorhaben: Ersatzneubau Servicegebäude MOB mit Garage, Personal-Pausenraum mit WC.
Container-Provisorium beim Bahnhof Saanen
Strasse/Ort: Güterstrasse 30, 3780 Gstaad
Parzellen: 6637, 6048, 7080
Nutzungszone: Bahnareal
Nutzungsart: Gewerbliche Nutzung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 17 Abs.1 Bst. a KEnV, Ausnahme zum winterlichen Wärmeschutz
Einsprachefrist: vom 9. Dezember 2025 bis 8. Januar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 9. Dezember 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-118 (eBau-Nr. 2025-8008)
Baugesuchstellerin: Barbara Jung, Gstaadstrase 6, 3792 Saanen
Projektverfasser: Theiler Ingenieure AG, Simon Krähenbühl, Oberdorfstrasse 17, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Verbinden zweier Wohneinheiten mittels Wanddurchbruch. Aufheben zweier Cheminées und Ersatz durch ein neues Cheminée (bereits ausgeführt).
Strasse/Ort: Gstaadstrasse 6, 3792 Saanen
Parzelle: 1065
Nutzungszone: Kernzone K
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 2. Dezember 2025 bis 5. Januar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 2. Dezember 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2024-034.001
(eBau-Nr. 2024-4907)
Baugesuchsteller: Alexander Grädel, v.d. Hansueli Müllener, Mattenstrasse 92, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Hansueli Müllener, Mattenstrasse 92, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau Mistlagerplatz und Güllegrube (bewilligt am 28. Juni 2024)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Verschiebung der Güllegrube gemäss Plan. Erhöhen der Flügelmauer von 40 auf 120cm.
Strasse/Ort: Meielsgrundstrasse 57, 3780 Gstaad
Parzelle: 125
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Mistlagerplatz
Schutzzone: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 2. Dezember 2025 bis 5. Januar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 2. Dezember 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-060 (eBau-Nr. 2025-4912)
Baugesuchstellerin: Sarah Schmid, Allmistrasse 51, 3792 Saanen
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Umbau der bestehenden Wohnung in zwei separate Wohneinheiten.
Strasse/Ort: Allmistrasse 51, 3792 Saanen
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Zusätzliche Wohneinheit innerhalb der bestehenden Hauptnutzfläche (gestützt auf Art. 11 Abs.2 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich üB
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 64 BauV, Unterschreitung Fensterfläche
– Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe
Einsprachefrist: vom 2. Dezember 2025 bis 5. Januar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 2. Dezember 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Bekanntmachung
Parkierungsreglement; Anhang
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Lauenen an seiner Sitzung vom 10. November 2025 im Anhang (Ziffer 3) des Parkierungsreglements Änderungen erlassen hat. Neu sind während der Wintermonate die Parkkarten der Bergbahnen Destination Gstaad AG (BDG) in der Zone B gültig und können im Auftrag des Gemeinderats durch die BDG herausgegeben werden.
Die Änderung im Anhang des Reglements tritt per sofort in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen, erhoben werden. Lauenen, 9. Dezember 2025
Der Gemeinderat
