AMTLICHER ANZEIGER
23.12.2025 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Verkehrsmassnahme an der Grubenstrasse – Entscheid des Gemeinderats von Saanen
Der Gemeinderat informiert über den aktuellen Stand und die nächsten Schritte zu den Verkehrsmassnahme an der Grubenstrasse.
...Gemeinde Saanen
Verkehrsmassnahme an der Grubenstrasse – Entscheid des Gemeinderats von Saanen
Der Gemeinderat informiert über den aktuellen Stand und die nächsten Schritte zu den Verkehrsmassnahme an der Grubenstrasse.
Umfrage und Projektentwicklung: Die im Jahr 2022 durchgeführte Umfrage zeigte eine klare Mehrheit für eine Lösung mit Barrierenanlage. Ein erstes Projekt mit zwei Barrierenanlagen («oben und unten») musste nach zahlreichen Einsprachen zurückgezogen werden. Daraufhin wurde das Projekt «Mitte» entwickelt.
Barrierenanlage – Nutzung für Berechtigte: Die Barriere wird mit einem modernen Kamera- und Fernbedienungssystem ausgestattet, sodass berechtigte Nutzer sie bequem und ohne Aussteigen öffnen können. Für Zubringer und Besucher steht zusätzlich ein gut sichtbarer Druckknopf zur Verfügung, der jederzeit die Durchfahrt ermöglicht. Damit wird sichergestellt, dass die Einschränkungen für die Nutzer der Grubenstrasse so gering wie möglich bleiben.
Erheblichkeitsantrag: An der Gemeindeversammlung vom 19. September 2025 wurde ein Antrag von Arthur Rieben als erheblich erklärt: «Der Gemeinderat wird beauftragt zu prüfen, ob die Erstellung einer Barriere an der Grubenstrasse der Gemeindeversammlung zur Abstimmung unterbreitet wird.»
Nach eingehender Prüfung durch den Gemeinderat und die Verwaltung liegt die Zuständigkeit aufgrund der Kosten von unter Fr. 200’000.– beim Gemeinderat und wird daher nicht der Gemeindeversammlung unterbreitet.
Entscheid: Der Gemeinderat hat aufgrund der ganzen Vorgeschichte und nach sorgfältiger Prüfung aller Optionen beschlossen, am Standort «Mitte» (oberhalb der Verzweigung Grubenund Cheserystrasse) einen zweijährigen Testbetrieb mit einer vollwertigen und technisch komplett ausgestatteten Barrierenanlage durchzuführen. Damit sollen wichtige Erkenntnisse zur Funktionalität und praktischen Umsetzung gewonnen werden. Ziel ist es, die Auswirkungen der Massnahme sorgfältig zu überwachen, auszuwerten und bei Bedarf anzupassen.
Geplante Schritte
– Winter/Frühjahr 2026: Einreichen des Baugesuchs für den Testbetrieb
– Herbst 2026: Start des Testbetriebs
Fragen?
Bei Fragen steht Ihnen folgende Ansprechperson gerne zur Verfügung:
– Philipp Becker, Abteilungsleiter Infrastrukturen – Tel. 033 748 92 65
Der Gemeinderat verfolgt in dieser Frage eine neutrale Haltung und dankt der Bevölkerung für das Verständnis. Gemeinderat von Saanen
Bekanntmachung
Parkplatzbewirtschaftungsreglement, Anhang
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Saanen an seiner Sitzung vom 9. Dezember 2025 im Anhang des Parkplatzbewirtschaftungsreglements Änderungen erlassen hat. Im Anhang wurden wegfallende Parkplätze gelöscht, in Gstaad (Tanklager wegen Überbauung, Saanematte-West und Ost zufolge Vereinigung) und in Saanenmöser der Langzeitparkplatz mit 15 Stunden Beim Parkplatz Sportzentrumstrasse erfolgt eine Angleichung an die übrigen Zeitregelungen in der ganzen Gemeinde. Die zwei Stunden kostenlos entfallen damit. In Gstaad und Saanen wurden neu die Carparkplätze aufgenommen. Bei den nur im Winter durch die Firma BDG AG in Schönried und Saanenmöser bewirtschafteten Parkplätzen entsprechen die Tarife den Vorgaben der BDG AG. Dieser Tarif gilt ab drei Stunden bis max. einen Tag auch bei beiden Bahnhöfen Schönried und Saanenmöser. In den Parkhäusern Obergstaad und Saanen werden die Bedingungen in Klammer präzisiert, sowohl bei den Parkkarten für Anwohner und Firmen wie bei denjenigen der Arbeitnehmer. Weiter wird wie durch die Rechnungsprüfung verlangt eine Angleichung des Wortlauts mit den Parkuhren geschaffen. Die Änderung im Anhang des Reglements tritt ab 1. Januar 2026 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen, erhoben werden.
Der Gemeinderat Saanen
Gastgewerbe
Schliessungsstunde am 31. Dezember 2025 sowie am 1. und 2. Januar 2026
In der Silvesternacht können die Gastgewerbebetriebe im Kanton Bern unbeschränkt offen gehalten werden. In den Nächten vom 1. auf den 2. Januar 2026 sowie vom 2. auf den 3. Januar 2026 sind die Gastgewerbebetriebe spätestens um 3.30 Uhr zu schliessen.
Gestützt auf Art. 13 Gastgewerbegesetz sind keine zusätzlichen Überzeitbewilligungen erforderlich.
Wir bitten die Gäste sowie die Wirtinnen und Wirte auf die Nachtruhe der Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen und wünschen allen ein schönes Fest.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: M. Teuscher
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-141
(eBau-Nr. 2025-16588)
Baugesuchsteller: Johann von Grünigen, Turbachstrasse 137, 3781 Turbach
Projektverfasser: Johann von Grünigen, Turbachstrasse 137, 3781 Turbach
Bauvorhaben: Anbau Pultdach für Heu und Strohlager
Strasse/Ort: Untere Riedstrasse 33a,
3780 Gstaad
Parzelle: 660
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche
Ökonomiebaute
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 23. Dezember
2025 bis 23. Januar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 23. Dezember 2025
Einwohnergemeinde Saanen
Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2025-041.001
(eBau-Nr. 2025-3118)
Baugesuchsteller: MFI Generalunternehmung AG, Kasernenplatz 2, 6000 Luzern
Vertreter und Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau eines bestehenden Chalets
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Projektanpassung aufgrund Einsprachen
Strasse/Ort: Grubenstrasse 7, 3780 Gstaad
Parzelle: 4465
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 23. Dezember 2025 bis 23. Januar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 23. Dezember 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Kehrichtabfuhr über die Festtage
Montag, 22. und Montag, 29. Dezember 2025
Die Abfuhr (Saanen, Schönried, Saanenmöser und Chalberhöni) wird wie üblich durchgeführt.
Dienstag, 23. und Dienstag, 30. Dezember 2025
Die Abfuhr (Gstaad, Grund und Turbach) wird wie üblich durchgeführt.
Mittwoch, 24. und Mittwoch, 31. Dezember 2025
Die Abfuhr (Saanen, Schönried, Saanenmöser) wird durchgeführt.
Donnerstag, 25. Dezember 2025 und
Donnerstag, 1. Januar 2026
Findet keine Abfuhr statt.
Freitag, 26. Dezember 2025 und Freitag, 2. Januar 2026
Die Abfuhr (Gstaad, Grund) wird wie üblich durchgeführt.
Abfuhr Weihnachtsbäume
Mittwoch, 14. Januar 2026
Die Abfuhr der Weihnachtsbäume (inkl. Turbach und Chalberhöni) findet am Mittwoch, 14. Januar 2026 statt.
Die Weihnachtsbäume sind am gleichen Standort wie der Kehricht, spätestens bis um 7 Uhr des Abfuhrtages, bereitzustellen. Bitte Schmuck und Kerzen entfernen.
Weihnachtsbäume über 1,50m müssen verkleinert werden. Die Entsorgung der Weihnachtsbäume ist gratis!
Infrastrukturen Saanen
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-056.004
(eBau-Nr. 2022-13213)
Baugesuchsteller: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Wellnessbereich und Einstellhalle (bewilligt am 21. Mai 2024)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: diverse Grundriss- und Fassadenanpassungen, Neubau unterirdischer Verbindungsgang auf Saanen GBB-Nrn. 4309, 6211 und 6633 sowie temporäre Bauplatzinstallation auf Saanen GBB-Nr. 1703
Strasse/Ort: Gigerlistrasse 8, 3780 Gstaad
Parzellen: 1703, 4309, 6211, 6633
Nutzungszone: Wohnzone W3a, Landwirtschaftszone (temporäre Bauplatzinstallation)
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG, Altrechtliche Wohnung gemäss Art.10 ZWG
Schutzzone: Gewässerschutzzone
S1/3
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der
Bauzone
– Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 16. Dezember 2025 bis 16. Januar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 16. Dezember 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-146
(eBau-Nr. 2025-15032) Baugesuchsteller: Bergbahnen Destination Gstaad AG, Matthias In-Albon, Egglistrasse 43, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Neubau Starthaus mit Lagerraum
Strasse/Ort: Horneggliweg 6d, 3778 Schönried
Parzelle: 2744
Nutzungszone: bestehende ÜO
Nutzungsart: Nebennutzfläche zu Skibetrieb
Einsprachefrist: vom 16. Dezember 2025 bis 15. Januar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 16. Dezember 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-144.003
(eBau-Nr. 2023-22367) Baugesuchstellerin: Ana Maria de Moura Cunha, Wispilenstrasse 93, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi Architektur + Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Wohnhaus mit Einstellhalle (bewilligt am 26. Juli 2024)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Änderung Umgebungsgestaltung
Strasse/Ort: Obere Riedstrasse 14, 3780 Gstaad
Parzelle: 4298
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Umgebungsgestaltung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 16. Dezember 2025 bis 15. Januar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen Saanen, 16. Dezember 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2024-016.002
(eBau-Nr. 2023-13741) Baugesuchsteller: STWG. Parz. 5385, p. A. Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Umbau des bestehenden Gebäudes (bewilligt am 25. April 2024)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: neues Panoramafenster an der Westfassade und die Entfernung eines Fensters im Untergeschoss sowie des angrenzenden Lichtschachts
Strasse/Ort: Bissenstrasse 70, 3780 Gstaad
Parzelle: 5385
Nutzungszone: Erhaltungszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Einsprachefrist: vom 16. Dezember 2025 bis 15. Januar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 16. Dezember 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-142
(eBau-Nr. 2025-12232)
Baugesuchsteller: Rieder Bau und Immobilien AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Vertreter/Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch best. Gebäude auf Saanen GBB. 5687. Neubau MFH mit vier Wohnungen, unterirdischen Nebenräumen und Hallenbad.
Strasse/Ort: Bissenstrasse 66, 3780 Gstaad
Parzelle: 5687
Nutzungszone: Erhaltungszone
Nutzungsart:
Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG, Umgebungsgestaltung
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone (Bauinstallationsplatz)
Einsprachefrist: vom 16. Dezember 2025 bis 16. Januar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 16. Dezember 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2021-123.003
(eBau-Nr. 2021-7402)
Baugesuchstellerin: Claudia Heine, Farbstrasse 41, 3792 Saanen
Projektverfasser: Reichenbach Architekten AG, Hanspeter Reichenbach, Dorfstrasse 4, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Einstellhalle (bewilligt am 3. März 2022)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Diverse Änderungen in der Umgebung, Einfahrtstor, Zäune,
Hecken und Stützmauer
Strasse/Ort: Farbstrasse 41, 3792 Saanen
Parzellen: 1206, 1165, 1218
Nutzungszone: Wohnzone W270%
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG, Umgebungsgestaltung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 16. Dezember 2025 bis 15. Januar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 16. Dezember 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-137.002
(eBau-Nr. 2023-21587)
Baugesuchsteller: Einfache Gesellschaft Parzelle 6807, p.A. Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Vertreter/Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Hannes Bach, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Umbau von bestehendem Gebäude unter Einhaltung des bestehenden Volumens. Neuer Kanalisationsanschluss mit Leitungsbau.
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Aufheben der geplanten Kanalisations- und Werkleitungsanschlüsse. Ergänzen von einem Abwassertank und Batteriespeicheranlage inkl. Generator zur Ermöglichung einer Autarkie.
Strasse/Ort: Wispilenstrasse 161, 3780 Gstaad
Parzelle: 6807
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erstwohnung, Umgebungsgestaltung
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 16. Dezember 2025 bis 16. Januar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die Verpflockung Abwassertank und Pellettank verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 16. Dezember 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-049
(eBau-Nr. 2024-16139)
Baugesuchsteller/Projektverfasser: Alex und Margrit Gobeli, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Heubelüftung mit Holz verkleiden, Erweiterung Ökonomiegebäude und Platz
Strasse/Ort: Gstaadstrasse 108c, 3792 Saanen
Parzelle: 7153
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute, Erweiterung Nebennutzfläche
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 16. Dezember 2025 bis 16. Januar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und
Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 16. Dezember 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Baugesuch 2025-026.000 eBau 2025-16949
Baugesuchsteller: Swisscom Immobilien AG, Alte Tiefenaustrasse 6, 3048 Worblaufen
Projektverfasser: Enerplan AG Bern, Obere Zollgasse 76, 3072 Ostermundigen
Parzellen-Nr.: 1457
Adresse/Standort: Mühlestrasse 4a, Lauenen
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Luft-/Wasser-Wärmepumpe
Baugebiet: Wohn- und Gewerbezone für dreigeschossige Bauten WG3
Schutzzone/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au
Nutzungsart: Heizung
Ausnahmen: Keine
Auflage- und Einsprachefrist: vom 23. Dezember 2025 bis 22. Januar 2026
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lauenen, 23. Dezember 2025
Gemeindeverwaltung Lauenen
Bau- und Ausnahmegesuch 2025-020.000
eBau 2025-13754
Baugesuchsteller: Turrian-Zumbrunnen Corina, Dorfstrasse 27, 3782 Lauenen b. Gstaad
Projektverfasser: Blum Christian, Chöliweg 10, 3781 Turbach
Parzellen-Nr.: 438
Adresse/Standort: Hinterseestrasse 44, Lauenen
Bauvorhaben: Neubau gedeckter Mistplatz mit Geräteunterstand
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Schutzzone/Schutzobjekte:
– Gewässerschutzbereich Au
– Moorlandschaft Nr. 19 Lauenensee
Nutzungsart: Mistplatz und Geräteunterstand
Ausnahme: Bauen ausserhalb Bauzone
Auflage- und Einsprachefrist: 23. Dezember 2025 bis 22. Januar 2026
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsanpsrüche, die der Gemeinde Lauenen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Lauenen, 23. Dezember 2025
Gemeindeverwaltung Lauenen
