Gemeinde Saanen
Kehrichtabfuhr über die Festtage
Montag, 22. und Montag, 29. Dezember 2025
Die Abfuhr (Saanen, Schönried, Saanenmöser und Chalberhöni) wird wie üblich durchgeführt.
Dienstag, ...
Gemeinde Saanen
Kehrichtabfuhr über die Festtage
Montag, 22. und Montag, 29. Dezember 2025
Die Abfuhr (Saanen, Schönried, Saanenmöser und Chalberhöni) wird wie üblich durchgeführt.
Dienstag, 23. und Dienstag, 30. Dezember 2025
Die Abfuhr (Gstaad, Grund und Turbach) wird wie üblich durchgeführt.
Mittwoch, 24. und Mittwoch, 31. Dezember 2025
Die Abfuhr (Saanen, Schönried, Saanenmöser) wird durchgeführt.
Donnerstag, 25. Dezember 2025 und
Donnerstag, 1. Januar 2026
Findet keine Abfuhr statt.
Freitag, 26. Dezember 2025 und Freitag, 2. Januar 2026
Die Abfuhr (Gstaad, Grund) wird wie üblich durchgeführt.
Abfuhr Weihnachtsbäume
Mittwoch, 14. Januar 2026
Die Abfuhr der Weihnachtsbäume (inkl. Turbach und Chalberhöni) findet am Mittwoch, 14. Januar 2026 statt.
Die Weihnachtsbäume sind am gleichen Standort wie der Kehricht, spätestens bis um 7 Uhr des Abfuhrtages, bereitzustellen. Bitte Schmuck und Kerzen entfernen.
Weihnachtsbäume über 1,50m müssen verkleinert werden. Die Entsorgung der Weihnachtsbäume ist gratis!
Infrastrukturen Saanen
Fakultatives Referendum Ersatzneubau Fürholzbrücke, Gruben: Krediterhöhung auf Fr. 395’000.–
Die Fürholzbrücke in der Gruben ist in einem sehr schlechten Zustand und entspricht nicht mehr der heute üblichen Fahrbreite. Sie muss daher ersetzt werden. Die entsprechenden Planungsarbeiten wurden bereits beauftragt vor einem Jahr durch den Gemeinderat mit einem Planungskredit über Fr. 80’000.–. Vorgesehen ist der Abbruch der alten Brückenkonstruktion und ein Neubau einer breiteren Ortbetonbrücke. Nach den Vorabklärungen und geotechnischen Untersuchungen liegt nun ein Gesamtkostenvoranschlag mit einer Genauigkeit von +/–10 Prozent vor:
Nach Beratung durch die Infrastrukturkommission hat der Gemeinderat die Krediterhöhung von Fr. 80’000.– um Fr. 315’000.– auf neu Fr. 395’000.– gutgeheissen. Dieser Betrag unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum gemäss Art. 33, Abs. 1, Bst. a, des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Saanen (OgR) vom 13. September 2019. Die Akten liegen vom 16. Dezember 2025 bis 15. Januar 2026 während 30 Tagen in der Verwaltungsdirektion auf. 5 Prozent der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten, höchstens 200 Unterschriftsberechtigte, können demnach verlangen, das Geschäft sei einer kommenden Gemeindeversammlung zu unterbreiten.
Der Gemeinderat von Saanen
Fakultatives Referendum Unterbortstrasse Saanen, Bankettund Stützmauersanierung: Planungskrediterhöhung auf Fr. 295’000.–
Nach umfassenden Untersuchungen des Baugrundes und der bestehenden Stützmauer der Unterbortstrasse ob Saanen zeigten sich ausgewiesener Sanierungsbedarf, u.a. Böschungserosion. Ebenfalls bedarf es einer funktionierenden Strassenentwässerung, damit die Böschungserosion beendet werden kann. Das war der Hauptauslöser der Strassenschäden. Zudem wird geprüft, ob entlang der Unterbortstrasse ein Trottoir erstellt werden kann. Deshalb ist der bestehende Planungskredit zu erhöhen:
Gesamtplanungskosten inkl. NK und MWSt. Fr. 295’000.– Abzgl. Planungskredit vom 23.7.2024 Fr. –130’000.– Total Krediterhöhung Fr. 165’000.–
Nach Beratung durch die Infrastrukturkommission hat der Gemeinderat die Planungskrediterhöhung von Fr. 130’000.– um Fr. 165’000.– auf neu Fr. 295’000.– gutgeheissen. Dieser Betrag unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum gemäss Art. 33, Abs. 1, Bst. a, des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Saanen (OgR) vom 13. September 2019. Die Akten liegen vom 16. Dezember 2025 bis 15. Januar 2026 während 30 Tagen in der Verwaltungsdirektion auf. 5 Prozent der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten, höchstens 200 Unterschriftsberechtigte, können demnach verlangen, das Geschäft sei einer kommenden Gemeindeversammlung zu unterbreiten.
Der Gemeinderat von Saanen
Schuldenruf
(Summarisches Verfahren nach Art. 231 SchKG)
Schuldner: Miedler Heribert, geb. 5. Dezember 1942, von La Verrerie FR, Chalet Maya, Riedhubelstrasse 27, 3780 Gstaad, verst. am 19. Juni 2021
Datum der Konkurseröffnung: 19. November 2025
Eingabefrist bis: 10. Januar 2026
Wiedereröffnung des am 13. September 2022 mangels Aktiven eingestellten Konkursverfahrens aufgrund neu entdeckter Vermögenswerte, gemäss Entscheid des Regionalgerichts Oberland vom 18. November 2025.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im «Schweizerischen Handelsamtsblatt» sowie im «Amtsblatt des Kantons Bern» vom 10. Dezember 2025. Konkursamt Oberland
Dienststelle Oberland
Rechtskraftbescheinigung
Ausweichstellen Tromweg, Bissen: Krediterhöhung auf Fr. 410’000.–
Zur Verbesserung der Kreuzungsmöglichkeiten am Tromweg in der Bissen braucht es eine Krediterhöhung von
Fr. 50’000.– um Fr. 360’000.– auf neu Fr. 410’000.–. Damit können neue Ausweichstellen gebaut und die Strasse punktuell verbessert werden.
Der Gemeinderat stellt fest, dass das fakultative Finanzreferendum ordentlicherweise im «Amtlichen Anzeiger Saanen» Nr. 45 vom 4. November 2025 ausgeschrieben wurde. Innert der angegebenen Frist wurde kein Referendum ergriffen. Der Beschluss des Gemeinderates ist dadurch rechtskräftig geworden.
Der Gemeinderat von Saanen
Rechtskraftbescheinigung
Umbau ehemaliges Feuerwehrmagazin Saanen: Verpflichtungskredit Fr. 450’000.–
Das ehemalige Feuerwehrmagazin in Saanen steht leer, nachdem die letzte Nutzung endete. Damit dieser Raum besser genutzt werden kann, wird er zu Arbeitsplätzen für die Gemeindeverwaltung umgebaut. Die Platzverhältnisse im Gemeindehaus sind bekanntlich eng. Dazu ist ein Verpflichtungskredit von Fr. 450’000.– erforderlich.
Der Gemeinderat stellt fest, dass das fakultative Finanzreferendum ordentlicherweise im «Amtlichen Anzeiger Saanen» Nr. 45 vom 4. November 2025 ausgeschrieben wurde. Innert der angegebenen Frist wurde kein Referendum ergriffen. Der Beschluss des Gemeinderates ist dadurch rechtskräftig geworden.
Der Gemeinderat von Saanen
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-056.004
(eBau-Nr. 2022-13213)
Baugesuchsteller: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Wellnessbereich und Einstellhalle (bewilligt am 21. Mai 2024)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: diverse Grundriss- und Fassadenanpassungen, Neubau unterirdischer Verbindungsgang auf Saanen GBB-Nrn. 4309, 6211 und 6633 sowie temporäre Bauplatzinstallation auf Saanen GBB-Nr. 1703
Strasse/Ort: Gigerlistrasse 8, 3780 Gstaad
Parzellen: 1703, 4309, 6211, 6633
Nutzungszone: Wohnzone W3a, Landwirtschaftszone (temporäre Bauplatzinstallation)
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG, Altrechtliche Wohnung gemäss Art.10 ZWG
Schutzzone: Gewässerschutzzone
S1/3
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen: – Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 16. Dezember 2025 bis 16. Januar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 16. Dezember 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-146 (eBau-Nr. 2025-15032)
Baugesuchsteller: Bergbahnen Destination Gstaad AG, Matthias In-Albon, Egglistrasse 43, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Neubau Starthaus mit Lagerraum
Strasse/Ort: Horneggliweg 6d, 3778 Schönried
Parzelle: 2744
Nutzungszone: bestehende ÜO
Nutzungsart: Nebennutzfläche zu Skibetrieb
Einsprachefrist: vom 16. Dezember 2025 bis 15. Januar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 16. Dezember 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-144.003
(eBau-Nr. 2023-22367)
Baugesuchstellerin: Ana Maria de Moura Cunha, Wispilenstrasse 93, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi Architektur + Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch und Wiederaufbau Wohnhaus mit Einstellhalle (bewilligt am 26. Juli 2024)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Änderung Umgebungsgestaltung
Strasse/Ort: Obere Riedstrasse 14, 3780 Gstaad
Parzelle: 4298
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Umgebungsgestaltung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 16. Dezember 2025 bis 15. Januar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen Saanen, 16. Dezember 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2024-016.002
(eBau-Nr. 2023-13741)
Baugesuchsteller: STWG. Parz. 5385, p. A. Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Umbau des bestehenden Gebäudes (bewilligt am 25. April 2024)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: neues Panoramafenster an der Westfassade und die Entfernung eines Fensters im Untergeschoss sowie des angrenzenden Lichtschachts
Strasse/Ort: Bissenstrasse 70, 3780 Gstaad
Parzelle: 5385
Nutzungszone: Erhaltungszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Einsprachefrist: vom 16. Dezember 2025 bis 15. Januar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 16. Dezember 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-142
(eBau-Nr. 2025-12232)
Baugesuchsteller: Rieder Bau und Immobilien AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Vertreter/Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch best. Gebäude auf Saanen GBB. 5687. Neubau MFH mit vier Wohnungen, unterirdischen Nebenräumen und Hallenbad.
Strasse/Ort: Bissenstrasse 66, 3780 Gstaad
Parzelle: 5687
Nutzungszone: Erhaltungszone
Nutzungsart:
Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG, Umgebungsgestaltung
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone (Bauinstallationsplatz)
Einsprachefrist: vom 16. Dezember 2025 bis 16. Januar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 16. Dezember 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2021-123.003
(eBau-Nr. 2021-7402)
Baugesuchstellerin: Claudia Heine, Farbstrasse 41, 3792 Saanen
Projektverfasser: Reichenbach Architekten AG, Hanspeter Reichenbach, Dorfstrasse 4, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau Einfamilienhaus mit Einstellhalle (bewilligt am 3. März 2022)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Diverse Änderungen in der Umgebung, Einfahrtstor, Zäune, Hecken und Stützmauer
Strasse/Ort: Farbstrasse 41, 3792 Saanen
Parzellen: 1206, 1165, 1218
Nutzungszone: Wohnzone W270%
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG, Umgebungsgestaltung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 16. Dezember 2025 bis 15. Januar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 16. Dezember 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-137.002
(eBau-Nr. 2023-21587)
Baugesuchsteller: Einfache Gesellschaft Parzelle 6807, p.A. Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Vertreter/Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Hannes Bach, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Umbau von bestehendem Gebäude unter Einhaltung des bestehenden Volumens. Neuer Kanalisationsanschluss mit Leitungsbau.
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Aufheben der geplanten Kanalisations- und Werkleitungsanschlüsse. Ergänzen von einem Abwassertank und Batteriespeicheranlage inkl. Generator zur Ermöglichung einer Autarkie.
Strasse/Ort: Wispilenstrasse 161, 3780 Gstaad
Parzelle: 6807
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erstwohnung, Umgebungsgestaltung
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 16. Dezember 2025 bis 16. Januar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die Verpflockung Abwassertank und Pellettank verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 16. Dezember 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-049
(eBau-Nr. 2024-16139)
Baugesuchsteller/Projektverfasser: Alex und Margrit Gobeli, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Heubelüftung mit Holz verkleiden, Erweiterung Ökonomiegebäude und Platz
Strasse/Ort: Gstaadstrasse 108c, 3792 Saanen
Parzelle: 7153
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute, Erweiterung Nebennutzfläche
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 16. Dezember 2025 bis 16. Januar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 16. Dezember 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2022-050.001
(eBau-Nr. 2022-4010)
Baugesuchsteller: Christian Bedat, 17 chemin de Lulasse, 1253 Vandoeuvres
Projektverfasser und Vertreter: G. Hauswirth Architekten AG, Gottfried Hauswirth, Lauenenstrasse 18, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch Mehrfamilienhaus und Wiederaufbau als Einfamilienhaus mit Nebenräumen und zwei Parkplätzen im Untergeschoss sowie Verlegung des bestehenden Wanderwegs auf die Parzelle 5950 (bewilligt am 17. Februar 2023)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: geringfügige Anpassung der Raumaufteilung, Umgebungsgestaltung und Fenstereinteilung
Strasse/Ort: Fürholzstrasse 5, 3780 Gstaad
Parzelle: 1042
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Ausnahmen:
– Art. 24c RPG, Baute ausserhalb der Bauzone,
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung
Waldabstand
Einsprachefrist: vom 9. Dezember 2025 bis 9. Januar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 9. Dezember 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2022-109.002
(eBau-Nr. 2022-12032)
Baugesuchsteller: Einf. Gesellschaft Parz. 4227, p.A. Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Anbau neuer Einstellhalle unter Terrain, auf Saanen GBB-Nr. 4227. Umbau im Erdgeschoss mit diversen Fassadenänderungen und inneren Umbauarbeiten (bewilligt am 31. Oktober 2023).
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Ergänzung einer aussen aufgestellten Wärmepumpe im Bereich der Zufahrt
Strasse/Ort: Grubenstrasse 51, 3780 Gstaad
Parzellen: 4227, 893
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Umgebungsgestaltung/ Heizungsergänzung
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Bauten ausserhalb der Bauzone
– Art. 48 WBG, Bauten und Anlagen am Gewässer
Einsprachefrist: vom 9. Dezember 2025 bis 9. Januar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 9. Dezember 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2024-073.001
(eBau-Nr. 2024-10280)
Baugesuchsteller: Niklas Lindberg, Sonnenhofweg 3, 3792 Saanen
Vertreter: Klaus Breuninger, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi Architektur & Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus und eingeschossiger unterirdischer Anbau
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Anpassungen an Umgebung mit Saunahaus südseitig, geringfügige Grundrissänderungen im Hauptgebäude
Strasse/Ort: Sonnenhofweg 3, 3792 Saanen
Parzelle: 5902
Nutzungszone: W2
Nutzungsart: Umgebungsgestaltung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 9. Dezember 2025 bis 8. Januar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 9. Dezember 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2021-133.002
(eBau-Nr. 2023-14540)
Baugesuchsteller: Paolo Bozzo, Birkheimweg 28, 3778 Schönried
Projektverfasser und Vertreter: G. Hauswirth Architekten AG, Gottfried Hauswirth, Lauenenstrasse 18, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umbau und Renovation sowie Vergrösserung des Giebels (bewilligt 16. Februar 2022)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Anpassung oder Ergänzung von Fenstern sowie das Verbinden des Balkons auf der Südfassade und die Verkürzung des Vordaches auf der Ostfassade
Strasse/Ort: Birkheimweg 28, 3778 Schönried
Parzelle: 4271
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Einsprachefrist: vom 9. Dezember 2025 bis 8. Januar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 9. Dezember 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-124
(eBau-Nr. 2025-12815)
Baugesuchsteller: Les etablissements du Rosey, Christoph Gudin, Château du Rosey, 1180 Rolle
Vertreter: Jaggi Architektur + Innenarchitektur, Elisabeth Wampfler, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Snøhetta Studio Innsbruck ZT GmbH, Maria Theresienstrasse 57, 6020 Innsbruck
Bauvorhaben: Ersatzneubau Servicegebäude MOB mit Garage, Personal-Pausenraum mit WC.
Container-Provisorium beim Bahnhof Saanen
Strasse/Ort: Güterstrasse 30, 3780 Gstaad
Parzellen: 6637, 6048, 7080
Nutzungszone: Bahnareal
Nutzungsart: Gewerbliche Nutzung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 17 Abs.1 Bst. a KEnV, Ausnahme zum winterlichen Wärmeschutz
Einsprachefrist: vom 9. Dezember 2025 bis 8. Januar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 9. Dezember 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung

