Gemeinde Saanen
Kehrichtabfuhr über die Festtage
Dienstag, 30. Dezember 2025
Die Abfuhr (Gstaad, Grund und Turbach) wird wie üblich durchgeführt.
Mittwoch, 31. Dezember 2025
Die Abfuhr ...
Gemeinde Saanen
Kehrichtabfuhr über die Festtage
Dienstag, 30. Dezember 2025
Die Abfuhr (Gstaad, Grund und Turbach) wird wie üblich durchgeführt.
Mittwoch, 31. Dezember 2025
Die Abfuhr (Saanen, Schönried, Saanenmöser) wird durchgeführt.
Donnerstag, 1. Januar 2026
Findet keine Abfuhr statt.
Freitag, 2. Januar 2026
Die Abfuhr (Gstaad, Grund) wird wie üblich durchgeführt.
Abfuhr Weihnachtsbäume
Mittwoch, 14. Januar 2026
Die Abfuhr der Weihnachtsbäume (inkl. Turbach und Chalberhöni) findet am Mittwoch, 14. Januar 2026 statt.
Die Weihnachtsbäume sind am gleichen Standort wie der Kehricht, spätestens bis um 7 Uhr des Abfuhrtages, bereitzustellen. Bitte Schmuck und Kerzen entfernen.
Weihnachtsbäume über 1,50m müssen verkleinert werden. Die Entsorgung der Weihnachtsbäume ist gratis!
Infrastrukturen Saanen
Bau- und Ausnahme-
gesuch Nr. 2025-137
(eBau-Nr. 2025-16368)
Baugesuchsteller: Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern, FB Hydrometrie, Christoph Schlumpf, Reiterstrasse 11, 3013 Bern
Projektverfasser: Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern, FB Hydrometrie, Simon Jaun, Reiterstrasse 11, 3013 Bern
Bauvorhaben: Ersatz der alten Stützmauer mit den angebrachten hydrometrischen Sensoren, welche am 28. Januar 2025, bei der Schneeräumung, irreparabel beschädigt wurde.
Strasse/Ort: Lauenenstrasse, 3780 Gstaad
Parzelle: GBB 4061
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Technische Anlage
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der
Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung
Waldabstand
– Art. 18, 21 und 22 NHG, Eingriffe in die Ufervegetation
– Art. 48 WBG, Bauten und Anlagen am Gewässer
Einsprachefrist: vom 30. Dezember 2025 bis 30. Januar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 30. Dezember 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-148
(eBau-Nr. 2025-667)
Baugesuchsteller: Gerhard Moosmann, Bodenstrasse 31, 3783 Grund b. Gstaad
Projektverfasser: Gobeli Bau AG, Alex Gobeli, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben:
– Neubau Alpstall mit Güllengrube und Wohnteil, Abbruch Gebäude 20,
20a (BR 2761)
– Neubau Mistplatz mit Pumpleitung in
Schwemmkanal und Ersatz Hühnerhaus (bereits ausgeführt) (BR 2789)
Strasse/Ort: Berzgummstrasse 20, 23, 3781 Turbach
Parzellen: 2738 (BR 2791 & 2789)
Nutzungszone: Landwirtschaftszone/ Sömmerungsgebiet
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 30. Dezember 2025 bis 30. Januar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen, gem. Art. 16 Abs. 3 BewD wird witterungsbedingt und zugänglichkeitshalber auf eine Profilierung verzichtet.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 30. Dezember 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-141
(eBau-Nr. 2025-16588) Baugesuchsteller: Johann von Grünigen, Turbachstrasse 137, 3781 Turbach
Projektverfasser: Johann von Grünigen, Turbachstrasse 137, 3781 Turbach
Bauvorhaben: Anbau Pultdach für Heu und Strohlager
Strasse/Ort: Untere Riedstrasse 33a, 3780 Gstaad
Parzelle: 660
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 23. Dezember 2025 bis 23. Januar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung
erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 23. Dezember 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach
Art. 43 BewD 2025-041.001
(eBau-Nr. 2025-3118)
Baugesuchsteller: MFI Generalunternehmung AG, Kasernenplatz 2, 6000 Luzern
Vertreter und Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau eines bestehenden Chalets
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Projektanpassung aufgrund Einsprachen
Strasse/Ort: Grubenstrasse 7, 3780 Gstaad
Parzelle: 4465
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 23. Dezember 2025 bis 23. Januar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 23. Dezember 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Baugesuch 2025-026.000
eBau 2025-16949 Baugesuchsteller: Swisscom Immobilien AG, Alte Tiefenaustrasse 6, 3048 Worblaufen
Projektverfasser: Enerplan AG Bern, Obere Zollgasse 76, 3072 Ostermundigen
Parzellen-Nr.: 1457
Adresse/Standort: Mühlestrasse 4a, Lauenen
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Luft-/Wasser-Wärmepumpe
Baugebiet: Wohn- und Gewerbezone für dreigeschossige Bauten WG3
Schutzzone/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au
Nutzungsart: Heizung
Ausnahmen: Keine
Auflage- und Einsprachefrist: vom 23. Dezember 2025 bis 22. Januar 2026
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lauenen, 23. Dezember 2025
Gemeindeverwaltung Lauenen
Bau- und Ausnahmegesuch 2025-020.000
eBau 2025-13754 Baugesuchsteller: Turrian-Zumbrunnen Corina, Dorfstrasse 27, 3782 Lauenen b. Gstaad
Projektverfasser: Blum Christian, Chöliweg 10, 3781 Turbach
Parzellen-Nr.: 438
Adresse/Standort: Hinterseestrasse 44, Lauenen
Bauvorhaben: Neubau gedeckter Mistplatz mit Geräteunterstand
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Schutzzone/Schutzobjekte:
– Gewässerschutzbereich Au
– Moorlandschaft Nr. 19 Lauenensee
Nutzungsart: Mistplatz und Geräteunterstand
Ausnahme: Bauen ausserhalb Bauzone
Auflage- und Einsprachefrist: 23. Dezember 2025 bis 22. Januar 2026
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsanpsrüche, die der Gemeinde Lauenen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Lauenen, 23. Dezember 2025
Gemeindeverwaltung Lauenen
