AMTLICHER ANZEIGER
06.01.2026 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Baugesuch Nr. 2025-150 (eBau-Nr. 2025-17763)
Baugesuchsteller: Hubert Jungen, Allmistrasse 15, 3792 Saanen
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
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Gemeinde Saanen
Baugesuch Nr. 2025-150 (eBau-Nr. 2025-17763)
Baugesuchsteller: Hubert Jungen, Allmistrasse 15, 3792 Saanen
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
GBauvorhaben: Umnutzung Lagerraum zu Büro/Praxisraum mit Kücheneinbau
Strasse/Ort: Allmistrasse 15, 3792 Saanen
Parzellen: GBB 71, BR 6474
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone
Nutzungsart: Gewerbliche Nutzung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 6. Januar bis 5. Februar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 6. Januar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-137
(eBau-Nr. 2025-16368)
Baugesuchsteller: Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern, FB Hydrometrie, Christoph Schlumpf, Reiterstrasse 11, 3013 Bern
Projektverfasser: Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern, FB Hydrometrie, Simon Jaun, Reiterstrasse 11, 3013 Bern
Bauvorhaben: Ersatz der alten Stützmauer mit den angebrachten hydrometrischen Sensoren, welche am 28. Januar 2025, bei der Schneeräumung, irreparabel beschädigt wurde.
Strasse/Ort: Lauenenstrasse, 3780 Gstaad
Parzelle: GBB 4061
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Technische Anlage
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der
Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung
Waldabstand
– Art. 18, 21 und 22 NHG, Eingriffe in die Ufervegetation
– Art. 48 WBG, Bauten und Anlagen am Gewässer
Einsprachefrist: vom 30. Dezember 2025 bis 30. Januar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 30. Dezember 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-148 (eBau-Nr. 2025-667)
Baugesuchsteller: Gerhard Moosmann, Bodenstrasse 31, 3783 Grund b. Gstaad
Projektverfasser: Gobeli Bau AG, Alex Gobeli, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben:
– Neubau Alpstall mit Güllengrube und Wohnteil, Abbruch Gebäude 20,
20a (BR 2761)
– Neubau Mistplatz mit Pumpleitung in
Schwemmkanal und Ersatz Hühnerhaus (bereits ausgeführt) (BR 2789)
Strasse/Ort: Berzgummstrasse 20, 23, 3781 Turbach
Parzellen: 2738 (BR 2791 & 2789)
Nutzungszone: Landwirtschaftszone/ Sömmerungsgebiet
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 30. Dezember 2025 bis 30. Januar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen, gem. Art. 16 Abs. 3 BewD wird witterungsbedingt und zugänglichkeitshalber auf eine Profilierung verzichtet.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 30. Dezember 2025
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Gsteig
Öffentliche Auflage des Nomenklaturplans mit zugehörigem Namenverzeichnis
Die Gewässernamen der Gemeinde Gsteig sind neu erhoben worden.
Der Nomenklaturplan mit zugehörigem Namenverzeichnis liegt vom 6. Januar bis 5. Februar 2026 in der Schalterhalle der Gemeindeverwaltung Gsteig öffentlich auf (kantonales Geoinformationsgesetz KGeoIG, Artikel 38).
Wer in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeinde schriftlich auf Fehler und Mängel des Nomenklaturplans aufmerksam macht (KGeoIG, Artikel 39).
Nach Erledigung der Einwendungen wird der Nomenklaturplan mit zugehörigem Namenverzeichnis durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt.
Gsteig, 6. Januar 2026
Gemeinderat Gsteig
Gemeinde Lauenen
Revision Bestattungsund Friedhofreglement
Auflage fakultatives Referendum
Das heute gültige Reglement aus dem Jahre 2010 ist wie folgt geringfügig geändert worden:
– Verlängerung der Ruhedauer von 20 auf 25 Jahre
– Ergänzung, dass die Angehörigen durch den Bestatter über die Bestimmungen der Erd- und Urnenbestattung der Gemeinde Lauenen informiert werden
– Verwendung Begriff «Urnenbestattung» statt «Feuerbestattung»
Der Gemeinderat hat das revidierte Reglement an seiner Sitzung vom 8. Dezember 2025 genehmigt. Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum betreffend den Erlass eines Reglements gemäss Artikel 26 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Lauenen vom 4. Juli 2008.
Die Unterlagen liegen vom 6. Januar bis und mit 6. Februar 2026 in der Gemeindeverwaltung Lauenen öffentlich auf und sind auf der Webseite www. lauenen.ch aufgeschaltet. Mindestens fünf Prozent der Stimmberechtigten können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung des Beschlusses des Gemeinderates durch Unterzeichnung eines Begehrens verlangen, dass das Reglement einer kommenden Gemeindeversammlung zu unterbreiten ist.
Lauenen, 6. Januar 2026
Der Gemeinderat
Kanton Bern
Berufsmaturität 1 (lehrbegleitend), Typ Wirtschaft
Lernende Kaufleute EFZ/Entwickler:innen digitales Business EFZ
Anmeldeschluss online: Montag, 16. Februar 2026
Aufnahmeprüfung: Samstag, 7. März 2026
Schülerinnen und Schüler der Oberstufenschulen, die im August 2026 die kaufmännische Lehre im Berner Oberland oder die Lehre zum/zur Entwickler:in digitales Business im Kanton Bern beginnen und in die lehrbegleitende Berufsmaturität (= BM 1) eintreten wollen, müssen sich bis am Montag, 16. Februar 2026 definitiv online unter angemeldet haben. Für Schülerinnen und Schüler, die den Kriterien für eine prüfungsfreie Aufnahme in die BM 1, Typ Wirtschaft, nicht entsprechen, findet am Samstag, 7. März 2026 die Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Französisch, Englisch und Mathematik statt.
Schülerinnen und Schüler aus dem 1. Jahr des gymnasialen Bildungsganges (GYM1), die in die Berufsmaturitätsausbildung BM 1 wechseln, können sich ebenfalls online unter demselben Link anmelden. Sie werden prüfungsfrei aufgenommen.
