AMTLICHER ANZEIGER SAANEN
20.01.2026 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Grabfeldaufhebung auf dem Friedhof Saanen
Im Mai 2026 werden auf dem Friedhof Saanen folgende Gräber abgeräumt:
– Das ganze Feld 8, Erdbestattungen, Grabnummern 1529–1624, Todesjahr 1999–2001
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Gemeinde Saanen
Grabfeldaufhebung auf dem Friedhof Saanen
Im Mai 2026 werden auf dem Friedhof Saanen folgende Gräber abgeräumt:
– Das ganze Feld 8, Erdbestattungen, Grabnummern 1529–1624, Todesjahr 1999–2001
– Feld 13, Urnenbestattungen, zwei Reihen Grabnummern 98–123, Todesjahr 1997 bis teilweise 2001
Sie haben die Möglichkeit, Grabmale, Pflanzen sowie Grabschmuck ab sofort selbst abzuräumen.
Ab dem 1. Mai 2026 werden die Gräber durch die Friedhofgärtnerequipe abgeräumt.
Auskünfte erteilt der Friedhofgärtner, Michael van Polfliet, Blumen Stricker, Saanen, Tel. 033 748 62 72, bitte Herrn van Polfliet verlangen, danke.
Bau- und Ausnahmepublikation
eBau-Nr. 2025-15648
Baugsuchstellerin: Einwohnergemeinde Saanen, Abteilung Infrastrukturen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasserin: Baumann Vermessungen AG, Rübeldorfstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Verlegung des Wanderweges im Bereich Mülisteine auf einer Länge von ca. 500m sowie Aufhebung des bestehenden Wanderweges auf einer Länge von ca. 260m
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Standort: Grund, Flüemadstrasse/ Mülisteine, Parzellen Nrn. 543, 1629 und 2628
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Eingriffe in die Ufervegetation
– Unterschreiten des Gewässerabstandes
– Unterschreiten des Waldabstandes
Schutzgebiete/Schutzzonen/Schutzobjekte:
– Ufervegetation
– Gerinneschutzwald
– Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen, Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachestelle:Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 19. Februar 2026
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie Verpflockung/Spraymarkierung verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: Matthias Matti
Baupublikation eBau-Nr. 2025-15355 Baugesuchsteller: Alterszentrum Saanen AG, v.d. Markus Iseli, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Überdachung des Demenzgartens
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Standort: Saanen, Spitalstrasse, Parzellen Nrn. 4682 und 6572
Baugebiet: Zone für öffentliche Nutzung Zön A 38
Beanspruchte Ausnahmen: keine
Schutzgebiete/Schutzzonen/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen, Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 12. Februar 2026 Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.
Der Regierungsstatthalter-Stv. von Obersimmental-Saanen: Claudius Bigler
Baugesuch Nr. 2025-149 (eBau-Nr. 2025-17744) Baugesuchstellerinnen: Wilma und Ashley Mackie, Chräwelgässli 17, 3780 Gstaad
Vertreter & Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Unterirdische Erweiterung für Nebenräume
Strasse/Ort: Chräwelgässli 17, 3780 Gstaad
Parzelle: 1706
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Unterirdische Erweiterung Nebennutzfläche
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 13. Januar bis 12. Februar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 13. Januar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Gsteig
Diverse Reglemente – Genehmigung
Folgende Reglemente wurden an der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2025 vorbehaltlos genehmigt:
– Kurtaxen-Reglement - Teilrevision Änderungen treten ab 1. Januar 2026 in Kraft
– Reglement über den schulzahnärztlichen Dienst – Teilrevision Änderungen treten ab 1. Januar 2026 in Kraft
– Schulreglement – ersetzt die Schulordnung Inkraftsetzung per 1. Januar 2026
– Reglement über die Bewältigung von besonderen und ausserordentlichen Lagen – Teilrevision Inkraftsetzung per 1. Januar 2026
Gemäss Artikel 45 der Kantonalen Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 werden diese Genehmigungen hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die genehmigten Reglemente können auf der Homepage www.gsteig.ch heruntergeladen oder gegen einen Unkostenbeitrag bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Der Gemeinderat
Bau- und Ausnahmepublikation
eBau-Nr. 2025-16433
Baugesuchstellerin: Wispilengemeinschaft, p.A. Guido Wittwer, Schürliboden, 3852 Ringgenberg
Projektverfasserin: Gobeli Bau AG, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Wiederaufbau des Alpgebäudes «Inneri Wispile» nach Brandfall sowie Sanierung des Fahrweges Längebode–Höji Wispile
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Dach: Satteldach, Trapezblech braun (RAL 8014)
Standort:
– Feutersoey, Längebodeweg Nr. 15, Parzelle Nr. 524
– Saanen, Längebodeweg, Parzelle Nr. 1603 (Fahrweg)
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Befreiung vom winterlichen und sommerlichen Wärmeschutz
– Befreiung von der Pflicht zur Nutzung der Sonnenenergie bei Gebäuden mit einer Gebäudefläche von mehr als 300m2
– Eingriffe in Wildschutzgebiet
– Unterschreiten des Waldabstandes
Schutzgebiete/Schutzzonen/Schutzobjekte:
– Wildschutzgebiet Tschärzis-Wispile
– Wildruhegebiet Tschärzis-Wispile
– Schutzwald
– Gewässerschutzbereich Au und üB
Auflagestelle: Bauverwaltung Gsteig, Gemeindeverwaltung, Gsteigstrasse 9, 3785 Gsteig und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachestelle:Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 19. Februar 2026
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile (Alpgebäude) und die Verpflockungen (Fahrweg) verwiesen.
Hinweis: Gestützt auf Art. 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt (das Bauvorhaben wird voraussichtlich mit einem Bundes-/Kantonsbeitrag unterstützt).
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonstwie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: Matthias Matti
Baugesuch Nr. 1915 eBau-Nr. 2025-1005
Bauherrschaft: Bau und Sanierung GmbH, Gsteigstr. 111A, 3780 Gstaad
Projektverfasserin: atelierilo GmbH, Egglistr. 41, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umbau mit Umnutzung der bestehenden freistehenden Garage zu Nebenräumen inkl. Erhöhung des Dachstocks und Einbau eines Dachgiebels
Nutzungsart: Keine Wohnnutzung
Hauptmasse: Breite und Tiefe unverändert; Erhöhung um 0,90m
Bauart: Beton, Holzkonstruktion, Satteldach, Natursteinschiefer grau
Ort: Gsteig, Müligässli 7a
Flurname: Dorf
Parzelle: 1719
Nutzungszone: Dorfzone
Einsprachefrist: vom 13. Januar bis 12. Februar 2026
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten und Profilierung: Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Gsteig, 9. Januar 2026
Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung
