AMTLICHER ANZEIGER SAANEN
03.02.2026 Amtlicher AnzeigerGEMEINDE SAANEN
Bau- und Ausnahmepublikation
eBau-Nr. 2024-18382
Baugesuchsteller: Wohnbaugenossenschaft Ebnitmatte, c/o T&R Oberland AG, Kirchstrasse 7, 3780 Gstaad
...
GEMEINDE SAANEN
Bau- und Ausnahmepublikation
eBau-Nr. 2024-18382
Baugesuchsteller: Wohnbaugenossenschaft Ebnitmatte, c/o T&R Oberland AG, Kirchstrasse 7, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Reichenbach Architekten AG, Dorfstrasse 4, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau von sieben Mehrfamilienhäuern mit 63 Wohnungen und einer Einstellhalle sowie Verlegung der Ebnitmattestrasse
Nutzungsart: Erstwohnungen
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Dach: Satteldach, Ziegel dunkelbraun/ Photovoltaikanlage
Standort: Gstaad, Ebnitmattestrasse Nrn. 5, 7, 9, 11, 15, 17, 19, 5a und 15a, Parzellen Nrn. 6620, 1486 und 6600
Baugebiet: Wohnzone W3b-100% und Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Unterschreiten des Strassenabstandes gegenüber Parzellen Nrn. 541 und 1486
– Unterschreiten des Strassenabstandes (Parkplätze)
– Unterschreiten des Strassenabstandes (unterirdische Zuleitung des Fernwärmeanschlusses EBL)
Schutzgebiete/Schutz-, zonen/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen, Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachestelle:Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 6. März 2026
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen:
Matthias Matti
Baugesuch Nr. 2025-152
(eBau-Nr. 2024-2897) Baugesuchsteller: Schmid-Früchte, Gemüse & Getränke AG, Dorfstrasse 121, 3792 Saanen
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Umnutzung des Archivs und Sitzungszimmer zu einer Personalwohnung (bereits ausgeführt)
Strasse/Ort: Dorfstrasse 121, 3792 Saanen
Parzelle: 735
Nutzungszone: Gewerbezone
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG (Personalwohnung)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 3. Februar 2026 bis 5. März 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 3. Februar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baupublikation
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasser: Einwohnergemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Rückbau des Gebäudes auf GBB Saanen 721
Standort: Gstaad, Chrützgasse 1, Parzelle Nr. 721, Wohnzone W3b, Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen: keine
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 5. März 2026
Auflagestelle: Gemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/260019 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus – Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen einzureichen.
Regierungsstatthalteramt
Obersimmental-Saanen
Baugesuch Nr. 2026-004 (eBau-Nr. 2026-681) Baugesuchsteller: Verwaltung Stockwerkeigentümer Chalet «La Sarine», Egglistrasse 33, 35, 37, 3780 Gstaad
Vertreter: Jürgen Modrow, Egglistrasse 37, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Reichenbach Architekten AG, Dorfstrasse 4, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch zum Zusammenlegen diverser Wohnungen
Strasse/Ort: Egglistrasse 35 und 37, 3780 Gstaad
Parzelle: 4146
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 3. Februar 2026 bis 5. März 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 3. Februar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2026-002 (eBau-Nr. 2026-254)
Baugesuchsteller: Soulspring Clinic AG, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi®Architektur& Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Aussenbeschriftung auf Südfassade, Einzelbuchstaben hinterleuchtet
Strasse/Ort: Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Parzelle: 2574
Nutzungszone: Kernzone K
Nutzungsart: Reklame
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Schutzgebiet: Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad
Einsprachefrist: vom 3. Februar 2026 bis 5. März 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 3. Februar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-168 (eBau-Nr. 2025-18670)
Baugesuchsteller: Loro Piana Switzerland SA, c/o Lardi & Partners SA, Via Cantonale 19, 6901 Lugano
Projektverfasser: Archpro AG, St. Johanns-Vorstadt 15, 4056 Basel
Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung des Verkaufsgeschäftes Loro Piana Erdgeschoss, 1. OG und 2. OG. Die Verkaufsräume im Erdgeschoss werden um das 1. und 2. Obergeschoss erweitert und mittels einer internen Treppe erschlossen.
Strasse/Ort: Promenade 28, 3780 Gstaad
Parzelle: 1483
Nutzungszone: Dorfkernzone DK9
Nutzungsart: Gewerbliche Nutzung
Schutzgebiet: Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad
Schutzobjekt: Erhaltenswert
Einsprachefrist: vom 3. Februar 2026 bis 5. März 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 3. Februar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-151
(eBau-Nr. 2025-14502)
Baugesuchsteller & Vertreter: Miteigentümergemeinschaft Christeller/ Passavant, Marc Christeller, Schlittmoosstrasse 36, 3778 Schönried
Projektverfasser: GLB Thun/Oberland, Beat Flükiger, Moosweg 11, 3645 Gwatt
Bauvorhaben: Ersatz bestehende Ölheizung durch neue Pelletheizung
Strasse/Ort: Schlittmoosstrasse 36, 3778 Schönried
Parzelle: 4643
Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ
Nutzungsart: Heizungswechsel
Ausnahmen: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 3. Februar 2026 bis 6. März 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 3. Februar2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-156 (eBau-Nr. 2025-18282)
Baugesuchsteller: Gary Mischa Fegel, Alpinastrasse 53, 3780 Gstaad
Vertreter: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Versetzen eines neuen Gastanks 6,4 m³
Strasse/Ort: Alpinastrasse 53, 3780 Gstaad
Parzelle: 5156
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Technische Anlage
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen: Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 3. Februar 2026 bis 5. März 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 3. Februar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-139
(eBau-Nr. 2025-3966)
Baugesuchsteller: Chalet le Lion, Oberbortstrasse 53, 3780 Gstaad
Vertreter: Dale Koetser, Oberbortstrasse 53, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Bofor Design GmbH, Francesca Alder- Schweizer, Dorfstrasse 25, 3646 Einigen
Bauvorhaben: Umnutzung Gartenhausanbau zu Schlafzimmer
Strasse/Ort: Oberbortstrasse 53, 3780 Gstaad
Parzelle: 5730
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Umnutzung der Nebenräume in Wohnräume (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen: Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 3. Februar 2026 bis 5. März 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 3. Februar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach
Art. 43 BewD 2017-108.004
(eBau-Nr. 2024-16790)
Baugesuchsteller: E Beteiligungen AG, Mettlenstrasse 49, 3780 Gstaad
Vertreter: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch und verschobener Wiederaufbau des bestehenden Chalets (bewilligt am 14. März 2018)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Geringfügige Grundrissund Fassadenanpassungen, Versetzen des Regenwassertanks Oeystrasse 10, 3792 Saanen
Parzelle: 1604
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Ausnahmen: Art. 24c RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 3. Februar 2026 bis 6. März 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 3. Februar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-157 eBau-Nr. 2025-18140
Baugesuchsteller: Royal Hotel Winter & Gstaad Palace AG, Palacestrasse 28, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi Architektur und Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Aufbau und Anbau Notausgang auf Flachdach und Not-
Strasse/Ort: Palacestrasse 28, 3780
Parzelle: 1853
Nutzungszone: Hotelzone D5
Nutzungsart: Notausgang
Schutzobjekt: K-Objekt schützens-
Einsprachefrist: vom 27. Januar bis 26. Februar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 27. Januar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-162 eBau-Nr. 2025-18455
Baugesuchstellerin: Viviane Schweizer Ronnerström, Chemin de Scex 1, 1820 Veytaux
Vertreter & Projektverfasser: G. Hauswirth Architekten AG, Gottfried Hauswirth, Lauenenstrasse 18, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Interne Anpassungen, Fassadenänderung durch energiethermische Massnahmen und Ergänzung einer Fenstertüre
Strasse/Ort: Alte Strasse 72, 3778 Schönried
Parzelle: 4211
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Wohnnutzung
Ausnahmen:
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
– Art. 48 WBG, Bauten und Anlagen am Gewässer
Einsprachefrist: vom 27. Januar bis 26. Februar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 27. Januar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-145 eBau-Nr. 2025-16983
Baugesuchsteller: Weggenossenschaft Saanenmöser-Wildeneggli, Bernhard Berchten, Schlittmoosstrasse 32, 3778 Schönried
Projektverfasser: Ingenieurbüro Weissen, Peter Weissen, Hinterseestrasse 27, 3782 Lauenen
Bauvorhaben: Befestigung der bestehenden Fahrspuren mit Betonspurplatten, Länge 485,00m, Breite 2×0,90m, Mittelstreifen begrünt 1,00m, Gesamtbreite 2,80m
Strasse/Ort: Wildeneggliweg, 3777 Saanenmöser/3770 Zweisimmen
Parzellen: Saanen: 2072/Zweisimmen: 765
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Erschliessung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich ÜB
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 27. Januar bis 2. März 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen, Zweisimmen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 27. Januar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2024-173 eBau-Nr. 2024-20833
Baugesuchsteller: Dominic Hauswirth, Bissenstrasse 35, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Gehret Design GmbH, Michi Gehret, Gewerbestrasse 19, 3784 Feutersoey
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Wohnhaus mit Carport
Strasse/Ort: Turnelsweg 1, 3781 Turbach
Parzelle: 1179
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich üB
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 27. Januar bis 27. Februar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 27. Januar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-159 eBau-Nr. 2025-3077
Baugesuchsteller: Roberto Almaleh, Lauenenstrasse 91, 3780 Gstaad
Vertreter: Gottfried Hauswirth, G. Hauswirth Architekten AG, Lauenenstrasse 18, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Erweiterung, Anbau Hallenbad
Strasse/Ort: Lauenenstrasse 91, 3780 Gstaad
Parzelle: 1310
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Schutzobjekt: K-Objekt schützenswert
Ausnahme: Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 27. Januar bis 26. Februar 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die Verpflockung/Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 27. Januar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Gsteig
Projektänderung nach Art. 43 BewD Nr. 1928
(eBau-Nr. 2025-9765)
Bauherrschaft: Vananty Dominik, Hanselistrasse 3, 37 85 Gsteig
Projektverfasser: Haldi & Stahl GmbH, Moosfangstrasse 3, 3783 Grund
Bauvorhaben: Diverse Umbauten im Wohnhaus Nr. 6 auf Grundstück Nr. 1248 sowie Neubau einer Vierfachgarage auf den Parzellen Nrn. 1248 und 1395
Projektänderung umfasst: Einbau von drei Fenstern in der Garage
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnung (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Masse Garage: Breite: 10,00 m; Tiefe: 6,00 m; Höhe: 2,53 m
Bauart: Garage Beton, Flachdach begrünt; Wohnhaus analog bestehend
Ort: Gsteig, Pfrüendlistrasse 6
Flurname: Pfrüendli
Parzellen: 1248 und 1395
Nutzungszone: Ferienhauszone
Einsprachefrist: vom 3. Februar bis 5. März 2026
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten und Profilierung: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen. Gsteig, 2. Februar 2026
Einwohnergemeinde Gsteig
Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 1941 eBau-Nr. 2026-899
Bauherrschaft: Swisscom Immobilien AG, Alte Tiefenaustrasse 6, 3084 Worblaufen
Projektverfasserin: Enerplan AG Bern, Obere Zollgasse 76, 3072 Ostermundigen
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Elektroheizung durch eine aussen aufgestellte Luft-/Wasser-Wärmepumpe
Nutzungsart: Technische Anlage
Ort: Feutersoey, Weibelmattestrasse 5
Flurname: Dorf
Parzelle: 1495
Nutzungszone: Wohn-/Gewerbezone WG3
Einsprachefrist: vom 27. Januar bis 26. Februar 2026
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten: Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Gsteig, 22. Januar 2026
Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmepublikation
eBau-Nr. 2025-7063
Baugesuchstellerin: Einfache Gesellschaft Chasperguet, p.A. Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasserin: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Umbau und Sanierung des bestehenden Bauernhauses mit unterirdischer Erweiterung für Nebenräume
Nutzungsart: Wohnung bestehend (Erweiterung ohne Nutzungsbeschränkung)
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Dach: Satteldach, Holzschindeln braun, Photovoltaikanlage
Standort: Feutersoey, Usseri Saalistrasse Nr. 12, Parzelle Nr. 1725
Baugebiet: Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Unterschreiten der minimal erforderlichen Raumhöhen
– Unterschreiten der minimal erforderlichen Fensterflächen
– Unterschreiten der gesetzlich vorgeschriebenen Dachvorsprünge
Schutzgebiete/Schutzzonen/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich üB
Auflagestelle: Bauverwaltung Gsteig, Gemeindeverwaltung, Gsteigstrasse 9, 3785 Gsteig und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 27. Februar 2026
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen:
Matthias Matti
Gemeinde Lauenen
Baugesuch 2025-025.000 eBau 2025-15055
Baugesuchsteller: Stockwerkeigentümerschaft GBB-Nr. 1647, p.A. Herr Paul Rambert, Moosstrasse 23, 3782 Lauenen b. Gstaad
Projektverfasser: FSW Kreatektur AG, Gsteigstrasse 18, 3780 Gstaad
Parzellen-Nr.: 1647
Adresse/Standort: Moosstrasse 23, 3782 Lauenen
Bauvorhaben: Neubau Zugangsweg
Baugebiet: Wohnzone für dreigeschossige Wohnbauten
Schutzzone/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au
Nutzungsart: Zugangsweg
Ausnahmen: Keine
Auflage- und Einsprachefrist: vom 3. Februar 2026 bis 5. März 2026
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lauenen, 3. Februar 2026
Gemeindeverwaltung Lauenen
Bau- und Ausnahmepublikation
eBau-Nr. 2025-16279
Baugesuchstellerin: Einwohnergemeinde Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Projektverfasserin: FSW Kreatektur AG, Gsteigstrasse 18, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Erweiterung des bestehenden Infrastrukturgebäudes
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Dach: Satteldach, Eternit
Standort: Lauenen, Lauenenseestrasse Nr. 92a, Parzelle Nr. 846
Baugebiet: Zone für öffentliche Nutzung, ZöN E
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Befreiung vom winterlichen und sommerlichen Wärmeschutz
– Unterschreiten des Gewässerabstandes
– Unterschreiten des Waldabstandes
– Nichteinhalten der Firsthöhe nach GBR
– Nichteinhalten der Gebäudeproportionen nach GBR
Schutzgebiete/Schutzzonen/Schutzobjekte:
– Moorlandschaft Lauenensee
– Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Lauenen, Gemeindeverwaltung, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachestelle:Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 27. Februar 2026
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen: Matthias Matti
