AMTLICHER ANZEIGER SAANEN
10.02.2026 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Richterliches Verbot
Die Eigentümer des Grundstücks Saanen-Grundbuchblatt Nr. 2054 an der Oberdorfstrasse 11, 3792 Saanen, lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot ...
Gemeinde Saanen
Richterliches Verbot
Die Eigentümer des Grundstücks Saanen-Grundbuchblatt Nr. 2054 an der Oberdorfstrasse 11, 3792 Saanen, lässt hiermit das gesamte Grundstück gegen jede Besitzesstörung mit einem gerichtlichen Verbot belegen.
Verboten sind insbesondere das unbefugte Betreten und Befahren des Grundstücks sowie das unberechtigte Abstellen und Parkieren von Fahrzeugen aller Art auf dem Grundstück.
Berechtigt sind nur die Mieter, deren Besucher, die Wegrechtsberechtigten sowie durch die Wohnzwecke bedingten Zubringerdienste.
Das Verbot ist unbefristet.
Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden gemäss Art. 258 Abs. 1 ZPOauf Antrag mit einer Busse bis Fr. 2000.– bestraft.
Bern, 6. Januar 2026
Für die Eigentümer sig. Markus Lüthi, Richterlich bewilligt: Thun, 2. Februar 2026 Regionalgericht Oberland Zivilabteilung Die Gerichtspräsidentin sig. Pfänder Baumann
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung (Art. 260 Abs. 1 ZPO).
Öffentliche Planauflage Geringfügige Änderung Zonenplan Nr. 5, Grund, Teilparz. 366
Der Gemeinderat von Saanen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen vom 10. Februar bis 13. März 2026 auf der Einwohnergemeinde Saanen, Abteilung BRU, Sekretariat auf. Die Unterlagen sind auch unter www. saanen.ch abrufbar.
Innerhalb der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Einwohnergemeinde Saanen, Fachbereich Raumplanung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Saanen, 3. Februar 2026
Der Gemeinderat von Saanen
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-003
(eBau-Nr. 2026-370)
Baugesuchsteller & Projektverfasser: Alfred Wehren-Perren, Chalberhönistrasse 7, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch, das seit Jahren leerstehende Gebäude wird nicht mehr genutzt und soll abgebrochen werden.
Strasse/Ort: Chalberhönistrasse 7b, 3792 Saanen
Parzelle: GBB 2423
Nutzungszone: Landwirtschaftszone,
LWZ
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich üB
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 10. Februar bis 13. März 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 10. Februar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmepublikation
eBau-Nr. 2024-18382
Baugesuchsteller: Wohnbaugenossenschaft Ebnitmatte, c/o T&R Oberland AG, Kirchstrasse 7, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Reichenbach Architekten AG, Dorfstrasse 4, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau von sieben Mehrfamilienhäuern mit 63 Wohnungen und einer Einstellhalle sowie Verlegung der Ebnitmattestrasse
Nutzungsart: Erstwohnungen
Masse und Bauart: siehe Planunterlagen
Dach: Satteldach, Ziegel dunkelbraun/ Photovoltaikanlage
Standort: Gstaad, Ebnitmattestrasse Nrn. 5, 7, 9, 11, 15, 17, 19, 5a und 15a, Parzellen Nrn. 6620, 1486 und 6600
Baugebiet: Wohnzone W3b-100% und Landwirtschaftszone
Beanspruchte Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Unterschreiten des Strassenabstandes gegenüber Parzellen Nrn. 541 und 1486
– Unterschreiten des Strassenabstandes (Parkplätze)
– Unterschreiten des Strassenabstandes (unterirdische Zuleitung des
Fernwärmeanschlusses EBL)
Schutzgebiete/Schutz-, zonen/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au
Auflagestelle: Bauverwaltung Saanen, Gemeindeverwaltung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen und elektronisch unter www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 6. März 2026
Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsansprüche, die dem Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Der Regierungsstatthalter von Obersimmental-Saanen:
Matthias Matti
Baugesuch Nr. 2025-152 (eBau-Nr. 2024-2897)
Baugesuchsteller: Schmid-Früchte, Gemüse & Getränke AG, Dorfstrasse 121, 3792 Saanen
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Umnutzung des Archivs und Sitzungszimmer zu einer Personalwohnung (bereits ausgeführt)
Strasse/Ort: Dorfstrasse 121, 3792 Saanen
Parzelle: 735
Nutzungszone: Gewerbezone
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG (Personalwohnung)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 3. Februar bis 5. März 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 3. Februar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baupublikation Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasser: Einwohnergemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Rückbau des Gebäudes auf GBB Saanen 721
Standort: Gstaad, Chrützgasse 1, Parzelle Nr. 721, Wohnzone W3b, Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen: keine
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 5. März 2026
Auflagestelle: Gemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/260019 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus – Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen
Baugesuch Nr. 2026-004 (eBau-Nr. 2026-681)
Baugesuchsteller: Verwaltung Stockwerkeigentümer Chalet «La Sarine», Egglistrasse 33, 35, 37, 3780 Gstaad
Vertreter: Jürgen Modrow, Egglistrasse 37, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Reichenbach Architekten AG, Dorfstrasse 4, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Nachträgliches Baugesuch zum Zusammenlegen diverser Wohnungen
Strasse/Ort: Egglistrasse 35 und 37, 3780 Gstaad
Parzelle: 4146
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 3. Februar bis 5. März 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 3. Februar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2026-002 (eBau-Nr. 2026-254)
Baugesuchsteller: Soulspring Clinic AG, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi®Architektur& Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Aussenbeschriftung auf Südfassade, Einzelbuchstaben hinterleuchtet
Strasse/Ort: Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Parzelle: 2574
Nutzungszone: Kernzone K
Nutzungsart: Reklame
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Schutzgebiet: Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad
Einsprachefrist: vom 3. Februar bis 5. März 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 3. Februar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-168 (eBau-Nr. 2025-18670)
Baugesuchsteller: Loro Piana Switzerland SA, c/o Lardi & Partners SA, Via Cantonale 19, 6901 Lugano
Projektverfasser: Archpro AG, St. Johanns-Vorstadt 15, 4056 Basel
Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung des Verkaufsgeschäftes Loro Piana Erdgeschoss, 1. OG und 2. OG. Die Verkaufsräume im Erdgeschoss werden um das 1. und 2. Obergeschoss erweitert und mittels einer internen Treppe erschlossen.
Strasse/Ort: Promenade 28, 3780 Gstaad
Parzelle: 1483
Nutzungszone: Dorfkernzone DK9
Nutzungsart: Gewerbliche Nutzung
Schutzgebiet: Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad
Schutzobjekt: Erhaltenswert
Einsprachefrist: vom 3. Februar 2026 bis 5. März 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 3. Februar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-151
(eBau-Nr. 2025-14502)
Baugesuchsteller & Vertreter: Miteigentümergemeinschaft Christeller/ Passavant, Marc Christeller, Schlittmoosstrasse 36, 3778 Schönried
Projektverfasser: GLB Thun/Oberland, Beat Flükiger, Moosweg 11, 3645 Gwatt
Bauvorhaben: Ersatz bestehende Ölheizung durch neue Pelletheizung
Strasse/Ort: Schlittmoosstrasse 36, 3778 Schönried
Parzelle: 4643
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
LWZ
Nutzungsart: Heizungswechsel
Ausnahmen: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 3. Februar 2026 bis 6. März 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 3. Februar2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-156 (eBau-Nr. 2025-18282)
Baugesuchsteller: Gary Mischa Fegel,
Alpinastrasse 53, 3780 Gstaad
Vertreter: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Versetzen eines neuen Gastanks 6,4 m³
Strasse/Ort: Alpinastrasse 53, 3780 Gstaad
Parzelle: 5156
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Technische Anlage
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen: Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 3. Februar 2026 bis 5. März 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 3. Februar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-139
(eBau-Nr. 2025-3966)
Baugesuchsteller: Chalet le Lion, Oberbortstrasse 53, 3780 Gstaad
Vertreter: Dale Koetser, Oberbortstrasse 53, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Bofor Design GmbH, Francesca Alder- Schweizer, Dorfstrasse 25, 3646 Einigen
Bauvorhaben: Umnutzung Gartenhausanbau zu Schlafzimmer
Strasse/Ort: Oberbortstrasse 53, 3780 Gstaad
Parzelle: 5730
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Umnutzung der Nebenräume in Wohnräume (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen: Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 3. Februar 2026 bis 5. März 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 3. Februar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2017-108.004
(eBau-Nr. 2024-16790)
Baugesuchsteller: E Beteiligungen AG, Mettlenstrasse 49, 3780 Gstaad
Vertreter: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch und verschobener Wiederaufbau des bestehenden Chalets (bewilligt am 14. März 2018)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Geringfügige Grundrissund Fassadenanpassungen, Versetzen des Regenwassertanks
Strasse/Ort: Oeystrasse 10, 3792 Saanen
Parzelle: 1604
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Ausnahmen: Art. 24c RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 3. Februar 2026 bis 6. März 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 3. Februar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Gsteig
Projektänderung nach Art. 43 BewD Nr. 1928
(eBau-Nr. 2025-9765)
Bauherrschaft: Vananty Dominik, Hanselistrasse 3, 37 85 Gsteig
Projektverfasser: Haldi & Stahl GmbH, Moosfangstrasse 3, 3783 Grund
Bauvorhaben: Diverse Umbauten im Wohnhaus Nr. 6 auf Grundstück Nr. 1248 sowie Neubau einer Vierfachgarage auf den Parzellen Nrn. 1248 und 1395
Projektänderung umfasst: Einbau von drei Fenstern in der Garage
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnung (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Masse Garage: Breite: 10,00 m; Tiefe: 6,00 m; Höhe: 2,53 m
Bauart: Garage Beton, Flachdach begrünt; Wohnhaus analog bestehend
Ort: Gsteig, Pfrüendlistrasse 6
Flurname: Pfrüendli
Parzellen: 1248 und 1395
Nutzungszone: Ferienhauszone
Einsprachefrist: vom 3. Februar bis 5. März 2026
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten und Profilierung: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen. Gsteig, 2. Februar 2026
Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Baugesuch 2026-001.000 eBau 2026-1207
Baugesuchsteller: Weitnauer Antoinette Béatrice, Tödistrasse 52, 8002 Zürich
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Parzellen-Nr.: 1704
Adresse/Standort: Hintereestrasse 35, 3782 Lauenen
Bauvorhaben: Umstellung Heizungsanlage von Öl auf Holzpellets
Baugebiet: Überbauungsordnung Fang I/Fang II
Schutzzone/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au
Nutzungsart: Zweitwohnung
Ausnahmen: Keine Auflage- und Einsprachefrist: 10. Februar bis 12. März 2026
Auflageort und Einsprachestelle:
Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.
Lauenen, 10. Februar 2026
Gemeindeverwaltung Lauenen
Baugesuch 2025-025.000 eBau 2025-15055
Baugesuchsteller: Stockwerkeigentümerschaft GBB-Nr. 1647, p.A. Herr Paul Rambert, Moosstrasse 23, 3782 Lauenen b. Gstaad
Projektverfasser: FSW Kreatektur AG, Gsteigstrasse 18, 3780 Gstaad
Parzellen-Nr.: 1647
Adresse/Standort: Moosstrasse 23, 3782 Lauenen
Bauvorhaben: Neubau Zugangsweg
Baugebiet: Wohnzone für dreigeschossige Wohnbauten
Schutzzone/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au
Nutzungsart: Zugangsweg
Ausnahmen: Keine
Auflage- und Einsprachefrist: vom 3. Februar 2026 bis 5. März 2026
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.
Lauenen, 3. Februar 2026
Gemeindeverwaltung Lauenen
