AMTLICHER ANZEIGER SAANEN
17.02.2026 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Öffentliche Auflage Wasserbaugesuch (kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren)
Die Schwellenkorporation Saanen legt gestützt auf Art. 30 ff. des Wasserbaugesetzes vom 14. Februar 1989 (WBG) das Wasserbaugesuch (kommunales ...
Gemeinde Saanen
Öffentliche Auflage Wasserbaugesuch (kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren)
Die Schwellenkorporation Saanen legt gestützt auf Art. 30 ff. des Wasserbaugesetzes vom 14. Februar 1989 (WBG) das Wasserbaugesuch (kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren) für das unten stehende Vorhaben auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.
Gemeinde: Saanen
Wasserbauträger: Schwellenkorporation Saanen
Gewässer: Louwibach, Turpachbach
Ort: Gütscheli/Chrambrügg
Koordinaten: Louwibach: von 2’588’665/ 1’146’678 bis 2’588’687/1’146’526
Turpachbach: von 2’588’820/1’146’535 bis 2’588’908/1’146’539
Vorhaben:
– ISP Sohlensicherung Louwibach–Turpachbach
– Ufer- und Sohlsicherung mit Herstellung Längsvernetzung im Turpachbach oberhalb Chrambrücke und im Louwibach unterhalb Mündung Turpachbach
Beanspruchte Ausnahmen:
– Rodung und Ersatzaufforstung (Art. 5–7 WaG, Art. 19 KWaG)
– Nichtforstliche Kleinbauten/-anlagen (Art. 16 WaG, Art. 35 KWaV)
– Unterschreiten Waldabstand (Art. 17 WaG, Art. 25–27 KWaG)
– Gewässerschutzbewilligung (Art. 11 KGSchG)
– Wasserbaupolizeiliche Ausnahmebewilligung (Art. 48 WBG)
– Fischereirechtliche Bewilligung (Art. 8–10 BGF)
– Eingriffe in die Ufervegetation (Art. 22 Abs. 2 NHG)
– Eingriffe in Bestände geschützter Tiere (Art. 20 NHG, Art. 25–27 NSchV)
– Bauen ausserhalb der Bauzone Art. 24 RPG i.V.m. Art. 5 WGB Art. 30 Abs. 3 WBG
Rodung: Gütscheli 251m2 (temporär 215m2, definitiv 36m2)
Auflage- und Einsprachefrist: 19. Februar bis 23. März 2026
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Saanen Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflage- und Einsprachefrist schriftlich und mit Begründung der Einsprachestelle einzureichen. Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben (Art. 24 WBG). Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder nach der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Gwatt (Thun), 11. Februar 2026
Im Namen der Schwellenkorporation Saanen
Oberingenieurkreis I
Tiefbauamt des Kantons Bern
Fakultatives Referendum Fussgängerlenkung, Signaletik: Krediterhöhung von Fr. 160’000.– um Fr. 70’000.– auf neu Fr. 230’000.–
Vor zwei Jahren startete das Projekt der Fussgängerlenkung und der Signaletik im ganzen Gemeindegebiet. Ziel ist die Vereinheitlichung des Vorgehens und die Verminderung von Tafeln bzw. deren konsequent gleiches Aufstellen und Darstellen. In Saanenmöser und Turbach wurde dazu ein Pilotprojekt gestartet. Der Gemeinderat bewilligte damals einen Kredit von Fr. 65’000.–. Im Jahr 2025 verabschiedete der Gemeinderat das Konzept Signaletik und beschloss eine erste Krediterhöhung um weitere Fr. 65’000.–. Die Ausarbeitung wurde seither angegangen. Die geplanten Stelen sind auf der linken Seite mit saanenlandtypischen Sujets bestückt, während die rechte Seite den ortstypischen vorbehalten bleibt. So besteht auch Raum für Individualität. Gstaad-Saanenland-Tourismus und weitere Partner sind ebenfalls in die Ausarbeitung einbezogen.
Das Projekt muss nun weiter verfeinert und konkretisiert werden, damit erste Prototypen erstellt werden können und später der Gesamtkredit der Gemeindeversammlung zum Beschluss vorgelegt werden kann.
Kostenzusammenstellung
Genehmigter Kredit Fr. 160’000.–
Bisherige Ausgaben Fr. 118’494.30 Ausstehende Beträge Designstudios GmbH gemäss Offerten Fr. 32’477.70 Nachtrag Zusatzleistungen Signaletik/ Konzept Fr. 16’215.– Nachtrag Pilotprojekte Saanenmöser und Turbach Fr. 29’187.– Baumeisterarbeiten Fundamente Saanenmöser und Turbach Fr. 18’000.– Bewilligungen und Entschädigungen Fr. 10’000.–
Saldo Fr. –64’374.–
Krediterhöhung
Genehmigter Kredit Fr. 160’000.– Erforderlicher Kredit Fr. 230’000.–
Krediterhöhung Fr. 70’000.–
Nach Antrag durch die Infrastrukturkommission hat der Gemeinderat die Krediterhöhung von Fr. 160’000.– um Fr. 70’000.– auf neu Fr. 230’000.– gut geheissen. Dieser Betrag unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum gemäss Art. 33, Abs. 1, Bst. a, des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Saanen (OgR) vom 13. September 2019. Die Akten liegen vom 17. Februar bis 18. März während 30 Tagen in der Verwaltungsdirektion auf. 5 Prozent der in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten, höchstens 200 Unterschriftsberechtigte, können demnach verlangen, das Geschäft sei einer kommenden Gemeindeversammlung zu unterbreiten.
Der Gemeinderat von Saanen
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2021-084.004
(eBau-Nr. 2024-5426)
Baugesuchsteller: Oldenhorn Service AG, Riedhubelstrasse 25, 3780 Gstaad
Vertreter: Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch und Ersatzneubau Dreifamilienchalet mit Hallenbad und Einstellhalle (bewilligt am 14. Juni 2022)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Projektänderung 4 zu BewD 2021-084.003 vom 5. September 2025 umfasst: interne Grundrissanpassungen, Verschiebung Oblichter, Gartenhaus, Anpassungen Umgebungsgestaltung, Gastank 4,3m³, Verschiebung Kamine
Strasse/Ort: Riedhubelstasse 25, Gstaad
Parzelle: 3804
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG (bei Abbruch- Wiederaufbau)
Einsprachefrist: vom 17. Februar bis 19. März 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 17. Februar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-161 (eBau-Nr. 2024-17569)
Baugesuchsteller: Nino Adriano Steiner, Meisenweg 1, 3612 Steffisburg
Projektverfasser: Reichenbach Architekten AG, Dorfstasse 4, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus mit Einbau von zwei Dachgiebeln
Strasse/Ort: Lauenenstrasse 4, 3780 Gstaad
Parzelle: 968
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG) Gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 17. Februar bis 19. März 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG
Saanen, 17. Februar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2025-077.001
(eBau-Nr. 2025-397)
Baugesuchsteller: DLC Invest Sarl, Rue du Pré-Bouvier 5, 1242 Satigny
Projektverfasser und Vertreter: Jaggi Architektur + Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Mehrfamilienhaus mit Einstellhalle (baubewilligt am 30. Januar 2026, noch nicht rechtskäftig)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Reduzierung der Gebäudehöhe um 20cm. Das gesamte Gebäude wird um 17cm tiefer gelegt (ausser dem Untergeschoss). Fertigboden Erdgeschoss neu auf 1040,56m ü.M. Neue Raumaufteilung in der Wohnung EG-Ost mit separatem Wohnungseingang, Aufhebung Balkon OG-West, Fenster anstelle Balkontüren, Anpassung der Fenstergrössen im Dachgiebel West und Ost infolge Reduktion der Gebäudehöhe, diverse Grundrissanpassungen im Dachgeschoss.
Strasse/Ort: Schützenweg 7/7a, Gstaad
Parzellen: 6042, 6046
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Ausnahmen:
– Art. 38 BauR, Überbauung Baulinie
– Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR
Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 17. Februar bis 19. März 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 17. Februar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-007
(eBau-Nr. 2026-971)
Baugesuchsteller: Gabriella und Markus Leu, Rheinstrasse 51, 4322 Mumpf
Projektverfasser: Benz Hauswirth AG, Toni Bühler, Gstaadstrasse 72, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung und Einbau einer Luft-/ Wasser-Wärmepumpe.
Strasse/Ort: Hornbergstrasse 16, 3777 Saanenmöser
Parzelle: 5002
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Heizungsersatz
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 17. Februar bis 20. März 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 17. Februar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-138 (eBau-Nr. 2024-16769)
Baugesuchsteller: David Byrne, Eisbahnweg 19, 3780 Gstaad
Vertreter: Rieder Bach Architektur AG, Hannes Bach, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Ersatz von bestehendem Holz-Cheminée durch Ethanol-Cheminée (bereits ausgeführt)
Strasse/Ort: Eisbahnweg 19, 3780 Gstaad
Parzelle: 2982
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Ersatz Cheminée
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Schutzgebiet: Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad
Einsprachefrist: vom 17. Februar bis 19. März 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 17. Februar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-003
(eBau-Nr. 2026-370)
Baugesuchsteller & Projektverfasser: Alfred Wehren-Perren, Chalberhönistrasse 7, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch, das seit Jahren leerstehende Gebäude wird nicht mehr genutzt und soll abgebrochen werden.
Strasse/Ort: Chalberhönistrasse 7b, 3792 Saanen
Parzelle: GBB 2423
Nutzungszone: Landwirtschaftszone,
LWZ
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich üB
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 10. Februar bis 13. März 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 10. Februar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Baugesuch 2026-001.000 eBau 2026-1207
Baugesuchsteller: Weitnauer Antoinette Béatrice, Tödistrasse 52, 8002 Zürich
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Parzellen-Nr.: 1704
Adresse/Standort: Hintereestrasse 35, 3782 Lauenen
Bauvorhaben: Umstellung Heizungsanlage von Öl auf Holzpellets
Baugebiet: Überbauungsordnung Fang I/Fang II
Schutzzone/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au
Nutzungsart: Zweitwohnung
Ausnahmen: Keine Auflage- und Einsprachefrist: 10. Februar bis 12. März 2026
Auflageort und Einsprachestelle:
Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lauenen, 10. Februar 2026
Gemeindeverwaltung Lauenen
Gemeinde Gsteig
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 1942
eBau-Nr. 2026-1662
Bauherrschaft: Germann David, Wintergüetlistr. 4, 3785 Gsteig
Projektverfasserin: Germann Architektur AG, Dorfstr. 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Umbau und Sanierung der Wohnung im Obergeschoss mit Einbau eines Dachgiebels sowie Inbetriebnahme einer aussen aufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpe
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnung (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Bauart: analog bestehend
Ort: Gsteig, Wintergüetlistrasse 4
Flurname: Innergsteig
Parzelle: 92
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Ausnahmen:
– Art. 24 Raumplanungsgesetz für das Bauen ausserhalb des Baugebietes
– Bewilligung nach Art. 67 Bauverordnung für das Unterschreiten der minimal vorgeschriebenen Raumhöhe
Einsprachefrist: vom 17. Februar bis 19. März 2026
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten und Profilierung: Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 Baugesetz): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 Baugesetz sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Gsteig, 13. Februar 2026
Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung
