AMTLICHER ANZEIGER SAANEN
24.02.2026 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-010
(eBau-Nr. 2025-10778)
Baugesuchsteller: Jürg Romang, Bissenstrasse 19, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Gobeli Bau AG, Alex Gobeli, ...
Gemeinde Saanen
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-010
(eBau-Nr. 2025-10778)
Baugesuchsteller: Jürg Romang, Bissenstrasse 19, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Gobeli Bau AG, Alex Gobeli, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Nr. 21a, Neubau Galt- und Jungviehstall mit Güllegrube
Strasse/Ort: Bissenstrasse 21a, 3780 Gstaad
Parzelle: 1833
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 24. Februar bis 27. März 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 24. Februar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-011
(eBau-Nr. 2026-1445)
Baugesuchsteller: Thomas Kohli und Lea Romang, Badweidlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Thomas Kohli, Badweidlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Verbinden zweier Wohneinheiten mittels Deckendurchbruch und Einbau eines Cheminées
Strasse/Ort: Badweidlistrasse 1, 3780 Gstaad
Parzelle: 7231
Nutzungszone: Wohnzone W2
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 24. Februar bis 26. März 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 24. Februar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-163 (eBau-Nr. 2025-18492)
Baugesuchsteller: BKW Energie AG, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern
Vertreter: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Teilweise Abbruch Stützmauer, kleine Terrainanpassung für Vergrösserung bestehender Vorplatz (Lagerfläche), Fenstereinbau in Westfassade im Obergeschoss.
Strasse/Ort: Lauenenstrasse 50, 3780 Gstaad
Parzelle: 3110
Nutzungszone: Wohn-Gewerbezone
Nutzungsart: Gewerbliche Nutzung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 24. Februar bis 26. März 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 24. Februar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-016
(eBau-Nr. 2026-1095)
Baugesuchsteller & Projektverfasser: Claudio Thoenen, Grubenstrasse 151, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung mit Erdsonden-Wärmepumpe
Strasse/Ort: Grubenstrasse 151, 3778 Schönried
Parzelle: GBB 1794
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 24. Februar bis 27. März 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 24. Februar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-001
(eBau-Nr. 2026-17)
Baugesuchsteller: Weggemeinschaft Halten–zum Moos, Roger Kohli-Buchs, Haltenstrasse 30, 3784 Feutersoey
Projektverfasser: RSW AG, Lukas Junker, Rosengasse 35, 3250 Lyss
Bauvorhaben: Verlegung bestehender Alpweg, Aufhebung alter Weg
Strasse/Ort: Moos, 3784 Feutersoey
Parzellen: GBB 236, 347, 1026, 1133, 6928
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Alpwegverlegung
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
– Art. 38 GschG für die Überdeckung eines Gewässers
– Art. 48 WBG, Bauten und Anlagen am Gewässer
Einsprachefrist: vom 24. Februar bis 27. März 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen, gem. Art. 16 Abs.3 BewD wird witterungsbedingt und zugänglichkeitshalber auf eine Profilierung verzichtet.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 24. Februar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-160
(eBau-Nr. 2025-6008)
Baugesuchsteller: Thoenen Bauunternehmung AG, Ueli Thoenen, Sportzenztrumstrasse 11, 3780 Gstaad
Projektverfasser: DeLaval AG, Marco Bönnimann, Bernstrasse 2, 3150 Schwarzenburg
Bauvorhaben: Ersatzneubau Alpstall
Strasse/Ort: Hornbergstrasse 40, 3777 Saanenmöser
Parzelle: 2744 (BR 2807)
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 24. Februar bis 27. März 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die öffentlich aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Profile: Gestützt auf Art. 16 Abs. 3 des Dekrets über das Baubewilligungsverfahren (BewD) werden Erleichterungen für das Stellen der Profile gewährt. Aufgrund der Witterungsverhältnisse wird auf das Stellen der Profile verzichtet.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 24. Februar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Öffentliche Auflage Wasserbaugesuch (kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren)
Die Schwellenkorporation Saanen legt gestützt auf Art. 30 ff. des Wasserbaugesetzes vom 14. Februar 1989 (WBG) das Wasserbaugesuch (kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren) für das unten stehende Vorhaben auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.
Gemeinde: Saanen
Wasserbauträger: Schwellenkorporation Saanen
Gewässer: Louwibach, Turpachbach
Ort: Gütscheli/Chrambrügg
Koordinaten: Louwibach: von 2’588’665/ 1’146’678 bis 2’588’687/1’146’526
Turpachbach: von 2’588’820/1’146’535 bis 2’588’908/1’146’539
Vorhaben:
– ISP Sohlensicherung Louwibach–Turpachbach
– Ufer- und Sohlsicherung mit Herstellung Längsvernetzung im Turpachbach oberhalb Chrambrücke und im Louwibach unterhalb Mündung Turpachbach
Beanspruchte Ausnahmen:
– Rodung und Ersatzaufforstung (Art. 5–7 WaG, Art. 19 KWaG)
– Nichtforstliche Kleinbauten/-anlagen (Art. 16 WaG, Art. 35 KWaV)
– Unterschreiten Waldabstand (Art. 17 WaG, Art. 25–27 KWaG)
– Gewässerschutzbewilligung (Art. 11 KGSchG)
– Wasserbaupolizeiliche Ausnahmebewilligung (Art. 48 WBG)
– Fischereirechtliche Bewilligung (Art. 8–10 BGF)
– Eingriffe in die Ufervegetation (Art. 22 Abs. 2 NHG)
– Eingriffe in Bestände geschützter Tiere (Art. 20 NHG, Art. 25–27 NSchV)
– Bauen ausserhalb der Bauzone Art. 24 RPG i.V.m. Art. 5 WGB Art. 30 Abs. 3 WBG
Rodung: Gütscheli 251m2 (temporär 215m2, definitiv 36m2)
Auflage- und Einsprachefrist: 19. Februar bis 23. März 2026
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Saanen Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflage- und Einsprachefrist schriftlich und mit Begründung der Einsprachestelle einzureichen. Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben (Art. 24 WBG). Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder nach der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Gwatt (Thun), 11. Februar 2026
Im Namen der Schwellenkorporation Saanen Oberingenieurkreis I Tiefbauamt des Kantons Bern
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2021-084.004
(eBau-Nr. 2024-5426)
Baugesuchsteller: Oldenhorn Service AG, Riedhubelstrasse 25, 3780 Gstaad
Vertreter: Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch und Ersatzneubau Dreifamilienchalet mit Hallenbad und Einstellhalle (bewilligt am 14. Juni 2022)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Projektänderung 4 zu BewD 2021-084.003 vom 5. September 2025 umfasst: interne Grundrissanpassungen, Verschiebung Oblichter, Gartenhaus, Anpassungen Umgebungsgestaltung, Gastank 4,3m³, Verschiebung Kamine
Strasse/Ort: Riedhubelstasse 25, Gstaad
Parzelle: 3804
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG (bei Abbruch- Wiederaufbau)
Einsprachefrist: vom 17. Februar bis 19. März 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 17. Februar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-161
(eBau-Nr. 2024-17569)
Baugesuchsteller: Nino Adriano Steiner, Meisenweg 1, 3612 Steffisburg
Projektverfasser: Reichenbach Architekten AG, Dorfstasse 4, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Umbau Wohnhaus mit Einbau von zwei Dachgiebeln
Strasse/Ort: Lauenenstrasse 4, 3780 Gstaad
Parzelle: 968
Nutzungszone: Wohn- und Gewerbezone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 17. Februar bis 19. März 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG
Saanen, 17. Februar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2025-077.001
(eBau-Nr. 2025-397)
Baugesuchsteller: DLC Invest Sarl, Rue du Pré-Bouvier 5, 1242 Satigny
Projektverfasser und Vertreter: Jaggi Architektur + Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Mehrfamilienhaus mit Einstellhalle (baubewilligt am 30. Januar 2026, noch nicht rechtskäftig)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Reduzierung der Gebäudehöhe um 20cm. Das gesamte Gebäude wird um 17cm tiefer gelegt (ausser dem Untergeschoss). Fertigboden Erdgeschoss neu auf 1040,56m ü.M. Neue Raumaufteilung in der Wohnung EG-Ost mit separatem Wohnungseingang, Aufhebung Balkon OG-West, Fenster anstelle Balkontüren, Anpassung der Fenstergrössen im Dachgiebel West und Ost infolge Reduktion der Gebäudehöhe, diverse Grundrissanpassungen im Dachgeschoss.
Strasse/Ort: Schützenweg 7/7a, Gstaad
Parzellen: 6042, 6046
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Ausnahmen:
– Art. 38 BauR, Überbauung Baulinie
– Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR
Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 17. Februar bis 19. März 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 17. Februar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-007
(eBau-Nr. 2026-971)
Baugesuchsteller: Gabriella und Markus Leu, Rheinstrasse 51, 4322 Mumpf
Projektverfasser: Benz Hauswirth AG, Toni Bühler, Gstaadstrasse 72, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden Ölheizung und Einbau einer Luft-/ Wasser-Wärmepumpe. Hornbergstrasse 16, 3777 Saanenmöser
Parzelle: 5002
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Heizungsersatz
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 17. Februar bis 20. März 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 17. Februar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-138 (eBau-Nr. 2024-16769)
Baugesuchsteller: David Byrne, Eisbahnweg 19, 3780 Gstaad
Vertreter: Rieder Bach Architektur AG, Hannes Bach, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Ersatz von bestehendem Holz-Cheminée durch Ethanol-Cheminée (bereits ausgeführt)
Strasse/Ort: Eisbahnweg 19, 3780 Gstaad
Parzelle: 2982
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Ersatz Cheminée
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Schutzgebiet: Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad
Einsprachefrist: vom 17. Februar bis 19. März 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 17. Februar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Gsteig
Baugesuch Nr. 1944 eBau-Nr. 2026-2618
Bauherrschaft: Fair Trade S.A., Luxembourg, Succursale de Gstaad, Bouchet-Pichon Marie-Cécile, Gsteigstrasse 70, 3780 Gstaad
Vertreter: G. Hauswirth Architekten AG, Hauswirth Gottfried, Lauenenstrasse 18, 3780 Gstaad
Projektverfasser: G. Hauswirth Architekten AG, Hauswirth Gottfried, Lauenenstrasse 18, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umnutzung Speisesaal des ehemaligen Hotels Viktoria für die Realisierung von Personalzimmern sowie Anpassung des Brandschutzes
Nutzungsart: Keine Nutzungsbeschränkung
Ort: Gsteig, Gsteigstrasse 35
Flurname: Dorf
Parzelle: 1219
Nutzungszone: Hotelzone
Einsprachefrist: vom 24. Februar bis 26. März 2026
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten: Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Gsteig, 20. Februar 2026
Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 1942
eBau-Nr. 2026-1662
Bauherrschaft: Germann David, Wintergüetlistr. 4, 3785 Gsteig
Projektverfasserin: Germann Architektur AG, Dorfstr. 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Umbau und Sanierung der Wohnung im Obergeschoss mit Einbau eines Dachgiebels sowie Inbetriebnahme einer aussen aufgestellten Luft-Wasser-Wärmepumpe
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnung (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Bauart: analog bestehend
Ort: Gsteig, Wintergüetlistrasse 4
Flurname: Innergsteig
Parzelle: 92
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Ausnahmen:
– Art. 24 Raumplanungsgesetz für das Bauen ausserhalb des Baugebietes
– Bewilligung nach Art. 67 Bauverordnung für das Unterschreiten der minimal vorgeschriebenen Raumhöhe
Einsprachefrist: vom 17. Februar bis 19. März 2026
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten und Profilierung: Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 Baugesetz): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 Baugesetz sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Gsteig, 13. Februar 2026
Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Bestattungs- und Friedhofreglement
Inkraftsetzung Teilrevision
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass gegen die vom Gemeinderat am 8. Dezember 2025 beschlossene und im amtlichen Anzeiger von Saanen Nr. 1 vom 6. Januar 2026 ordnungsgemäss ausgeschriebene Revision des Bestattungs- und Friedhofreglements kein Referendum erhoben wurde. Das revidierte Reglement ist dadurch rechtskräftig geworden.
Die Änderungen treten auf den 1. März 2026 in Kraft.
Lauenen, 24. Februar 2026
Der Gemeinderat
