AMTLICHER ANZEIGER SAANEN
03.03.2026 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-165 (eBau-Nr. 2025-18508)
Baugesuchsteller: Max Brand Beteiligungen AG, Max Brand, Gschwendmatteweg 48, 3780 Gstaad
Projektverfasser: G.Hauswirth Architekten AG, Gottfried ...
Gemeinde Saanen
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-165 (eBau-Nr. 2025-18508)
Baugesuchsteller: Max Brand Beteiligungen AG, Max Brand, Gschwendmatteweg 48, 3780 Gstaad
Projektverfasser: G.Hauswirth Architekten AG, Gottfried Hauswirth, Lauenenstrasse 18, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Mehrfamilien-Chalet, Untergeschoss mit Einstellhalle für sieben Personenwagen und Nebenräumen
Strasse/Ort: Birkenweg 6, 3780 Gstaad
Parzelle: GBB 4111
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: 3. März bis 2. April 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 3. März 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2024-105.001
(eBau-Nr. 2024-13724)
Baugesuchsteller: Les etablissements du Rosey, Christoph Gudin, Château du Rosey, 1180 Rolle
Vertreter: Jaggi Architektur + Innenarchitektur, Elisabeth Wampfler, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Snøhetta Studio Innsbruck ZT GmbH, Patrick Lüthi, Maria Theresienstrasse 57, 6020 Innsbruck
Bauvorhaben: Abbruch Gebäude der MOB und Neubau Schulgebäude «Campus du Rosey» (bewilligt am 3. Oktober 2025)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Einbau von Auftriebsanker im Grundwasser zu Baugrubensicherung
Strasse/Ort: Gschwendmatteweg, 3780 Gstaad
Parzellen: 3067, 7232
Nutzungszone: ÜO-Nr. 85 «Le Rosey»
Nutzungsart: Baugrubensicherung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Schutzgebiet: Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad
Ausnahme: Art. 26 KGV, Bauten im Grundwasser
Einsprachefrist: vom 3. März bis 7. April 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 3. März 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-005
(eBau-Nr. 2026-908)
Baugesuchsteller: Post Immobilien Management und Services AG, Christoph Hofer, Wankdorfallee 4, 3030 Bern
Projektverfasser: Amstein + Walthert Bern AG, Michel Reuteler, Hodlerstrasse 5, 3001 Bern
Bauvorhaben: Anbau mit Flachdach an Hauptgebäude für Niederspannungs-Hauptverteilung und Ladegleichrichteranlagen für Postautos
Strasse/Ort: Mettlenstrasse 18, 3780 Gstaad
Parzelle: 2707 (BR 5906)
Nutzungszone: Gewerbezone G
Nutzungsart: Erweiterung Nebennutzfläche
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen: Art. 27 BauR, Dachgestaltung
Einsprachefrist: vom 3. März bis 2. April 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 3. März 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-017
(eBau-Nr. 2026-2181)
Baugesuchsteller: Bach Immobilien AG, Promenade 54, 3780 Gstaad
Vertreter: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umbau und Ausbau des bestehenden Einfamilienchalets
Strasse/Ort: Wispilenstrasse 141, 3780 Gstaad
Parzelle: 1036
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen: Art. 24c RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 3. März bis 7. April 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 3. März 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-010
(eBau-Nr. 2025-10778)
Baugesuchsteller: Jürg Romang, Bissenstrasse 19, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Gobeli Bau AG, Alex Gobeli, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch Gebäude Nr. 21a, Neubau Galt- und Jungviehstall mit Güllegrube
Strasse/Ort: Bissenstrasse 21a, 3780 Gstaad
Parzelle: 1833
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 24. Februar bis 27. März 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 24. Februar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-011
(eBau-Nr. 2026-1445)
Baugesuchsteller: Thomas Kohli und Lea Romang, Badweidlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Thomas Kohli, Badweidlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Verbinden zweier Wohneinheiten mittels Deckendurchbruch und Einbau eines Cheminées
Strasse/Ort: Badweidlistrasse 1, 3780 Gstaad
Parzelle: 7231
Nutzungszone: Wohnzone W2
Nutzungsart: Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 24. Februar bis 26. März 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 24. Februar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-163 (eBau-Nr. 2025-18492)
Baugesuchsteller: BKW Energie AG, Viktoriaplatz 2, 3013 Bern
Vertreter: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Teilweise Abbruch Stützmauer, kleine Terrainanpassung für Vergrösserung bestehender Vorplatz (Lagerfläche), Fenstereinbau in Westfassade im Obergeschoss.
Strasse/Ort: Lauenenstrasse 50, 3780 Gstaad
Parzelle: 3110
Nutzungszone: Wohn-Gewerbezone
Nutzungsart: Gewerbliche Nutzung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 24. Februar bis 26. März 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 24. Februar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-016 (eBau-Nr. 2026-1095)
Baugesuchsteller & Projektverfasser: Claudio Thoenen, Grubenstrasse 151, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung mit Erdsonden-Wärmepumpe
Strasse/Ort: Grubenstrasse 151, 3778 Schönried
Parzelle: GBB 1794
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 24. Februar bis 27. März 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 24. Februar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-001 (eBau-Nr. 2026-17)
Baugesuchsteller: Weggemeinschaft Halten–zum Moos, Roger Kohli-Buchs, Haltenstrasse 30, 3784 Feutersoey
Projektverfasser: RSW AG, Lukas Junker, Rosengasse 35, 3250 Lyss
Bauvorhaben: Verlegung bestehender Alpweg, Aufhebung alter Weg
Strasse/Ort: Moos, 3784 Feutersoey
Parzellen: GBB 236, 347, 1026, 1133, 6928
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Alpwegverlegung
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
– Art. 38 GschG für die Überdeckung eines Gewässers
– Art. 48 WBG, Bauten und Anlagen am Gewässer
Einsprachefrist: vom 24. Februar bis 27. März 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen, gem. Art. 16 Abs.3 BewD wird witterungsbedingt und zugänglichkeitshalber auf eine Profilierung verzichtet.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 24. Februar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-160
(eBau-Nr. 2025-6008)
Baugesuchsteller: Thoenen Bauunternehmung AG, Ueli Thoenen, Sportzenztrumstrasse 11, 3780 Gstaad
Projektverfasser: DeLaval AG, Marco Bönnimann, Bernstrasse 2, 3150 Schwarzenburg
Bauvorhaben: Ersatzneubau Alpstall
Strasse/Ort: Hornbergstrasse 40, 3777 Saanenmöser
Parzelle: 2744 (BR 2807)
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 24. Februar bis 27. März 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die öffentlich aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Profile: Gestützt auf Art. 16 Abs. 3 des Dekrets über das Baubewilligungsverfahren (BewD) werden Erleichterungen für das Stellen der Profile gewährt. Aufgrund der Witterungsverhältnisse wird auf das Stellen der Profile verzichtet.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 24. Februar 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Gsteig
Baugesuch Nr. 1944 eBau-Nr. 2026-2618
Bauherrschaft: Fair Trade S.A., Luxembourg, Succursale de Gstaad, Bouchet-Pichon Marie-Cécile, Gsteigstrasse 70, 3780 Gstaad
Vertreter: G. Hauswirth Architekten AG, Hauswirth Gottfried, Lauenenstrasse 18, 3780 Gstaad
Projektverfasser: G. Hauswirth Architekten AG, Hauswirth Gottfried, Lauenenstrasse 18, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umnutzung Speisesaal des ehemaligen Hotels Viktoria für die Realisierung von Personalzimmern sowie Anpassung des Brandschutzes
Nutzungsart: Keine Nutzungsbeschränkung
Ort: Gsteig, Gsteigstrasse 35
Flurname: Dorf
Parzelle: 1219
Nutzungszone: Hotelzone
Einsprachefrist: vom 24. Februar bis 26. März 2026
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten: Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Gsteig, 20. Februar 2026
Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Baupublikation Bauherrschaft: Gstaad Saanenland Tourismus, Promenade 41, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jan Brand, Promenade 41, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Ersatz der Spielgeräte auf dem bestehenden Spielplatz sowie Renovierung der bestehenden Grillstelle
Standort: Blatterliweg, Lauenen, Parzelle Nr. 1725
Zone: Landwirtschaftszone LWZ, Gewässerschutzbereich Au
Schutzzone/Schutzobjekt: Wildschutzgebiet
Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Unterschreiten des Gewässerabstandes
– Unterschreiten des Waldabstandes
– Nichtforstliche Kleinbaute im Wald
Auflage- und Einsprachefrist: bis 7. April 2026
Auflagestelle: Gemeinde Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen b. Gstaad
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/260540 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen
