AMTLICHER ANZEIGER SAANEN
10.03.2026 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Die Infrastrukturkommission von Saanen verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr (SVG) sowie Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung (SV) vom 29. Oktober 2008, die folgende Verkehrsmassnahme:
...Gemeinde Saanen
Die Infrastrukturkommission von Saanen verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr (SVG) sowie Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung (SV) vom 29. Oktober 2008, die folgende Verkehrsmassnahme:
Parkieren verboten für Anhänger
Wirkungsbereich: Parking Zentrum (Parkhaus Saanendorf), Dorfstrasse 18b, 3792 Saanen
Die angeordnete Verkehrsmassnahme tritt mit dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Gestützt auf Art. 63 Abs. 1, Bst. a und Art. 67 Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) kann gegen diese Verfügung innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Saanen, 5. März 2026
Abteilung Infrastrukturen Saanen
Verkehrserschwerung Kantonsstrasse Nr. 1120 Gstaad– Lauenen Kraftwerk Turbach AG/WKW Turbach, Gstaad
Teilstrecke: Lauenenstrasse 46 bis Krambrücke 2’588’508/1’146’769 bis 2’288’836/1’146’537 (Koord. Y/X)
Dauer: 16. März bis 30. April 2026
Ausnahmen: keine
Grund der Massnahme: Fertigstellungsarbeiten Kraftwerksleitung WKW Turbach
Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung mit Lichtsignalanlage
Einschränkungen: Zufussgehende und Radfahrende können die Baustelle unter erschwerten Verhältnissen passieren.
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Zweisimmen, 6. März 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Öffentliche Planauflage
Geringfügige Änderung der Neufassung Überbauungsordnung Nr. 27, «Parkhotel Gstaad», inkl. Änderung Zonenplan Nr. 4 und Waldfeststellungsverfahren nach Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1991 über den Wald (WaG), nachträgliche Auflage der geringfügigen Änderung im Rahmen der Genehmigung, nach Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung vom 19. September 2025, gestützt auf Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985. Der Gemeinderat von Saanen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung im Rahmen der Genehmigung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen vom 10. März bis 10. April 2026 auf der Einwohnergemeinde Saanen, Abteilung BRU, Sekretariat auf.
Die Unterlagen sind auch unter www. saanen.ch abrufbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind nur gegenüber den Änderungen nach der ersten Auflage möglich. Sie sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Einwohnergemeinde Saanen, Fachbereich Raumplanung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen einzureichen. Saanen, 17. Februar 2026
Der Gemeinderat von Saanen
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2017-069.002
(eBau-Nr. 2025-2598)
Baugesuchsteller: Thoenen Bauunternehmung AG, Claudio Thoenen, Sportzentrumstrasse 11, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Gehret Design GmbH, Michi Gehret, Gewerbestrasse 19, 3784 Feutersoey
Bauvorhaben: Umnutzung bestehendes Silo (Gebäude 11c) in Büroräume. Umnutzung bestehende Büroräume zu Personalwohnungen. Neubau einer Lagerhalle neben Hauptgebäude mit Parkplätzen und Lagerplätzen auf Flachdach. Abbruch Gebäude 11a (bewilligt am 8. August 2018).
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: diverse Fassaden- und Grundrissanpassungen
Strasse/Ort: Sportzentrumstrasse 11, 3780 Gstaad
Parzelle: 2356
Nutzungzone: ÜO Nr. 20 «Gschwend»
Nutzungsart: Gewerbliche Nutzung, Personalwohnungen
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 10. März bis 9. April 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Saanen, 10. März 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-165
(eBau-Nr. 2025-18508)
Baugesuchsteller: Max Brand Beteiligungen AG, Max Brand, Gschwendmatteweg 48, 3780 Gstaad
Projektverfasser: G.Hauswirth Architekten AG, Gottfried Hauswirth, Lauenenstrasse 18, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Mehrfamilien-Chalet, Untergeschoss mit Einstellhalle für sieben Personenwagen und Nebenräumen
Strasse/Ort: Birkenweg 6, 3780 Gstaad
Parzelle: GBB 4111
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: 3. März bis 2. April 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 3. März 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2024-105.001
(eBau-Nr. 2024-13724)
Baugesuchsteller: Les etablissements du Rosey, Christoph Gudin, Château du Rosey, 1180 Rolle
Vertreter: Jaggi Architektur + Innenarchitektur, Elisabeth Wampfler, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Snøhetta Studio Innsbruck ZT GmbH, Patrick Lüthi, Maria Theresienstrasse 57, 6020 Innsbruck
Bauvorhaben: Abbruch Gebäude der MOB und Neubau Schulgebäude «Campus du Rosey» (bewilligt am 3. Oktober 2025)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Einbau von Auftriebsanker im Grundwasser zu Baugrubensicherung
Strasse/Ort: Gschwendmatteweg, 3780 Gstaad
Parzellen: 3067, 7232
Nutzungszone: ÜO-Nr. 85 «Le Rosey»
Nutzungsart: Baugrubensicherung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Schutzgebiet: Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad
Ausnahme: Art. 26 KGV, Bauten im Grundwasser
Einsprachefrist: vom 3. März bis 7. April 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 3. März 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-005
(eBau-Nr. 2026-908)
Baugesuchsteller: Post Immobilien Management und Services AG, Christoph Hofer, Wankdorfallee 4, 3030 Bern
Projektverfasser: Amstein + Walthert Bern AG, Michel Reuteler, Hodlerstrasse 5, 3001 Bern
Bauvorhaben: Anbau mit Flachdach an Hauptgebäude für Niederspannungs-Hauptverteilung und Ladegleichrichteranlagen für Postautos
Strasse/Ort: Mettlenstrasse 18, 3780 Gstaad
Parzelle: 2707 (BR 5906)
Nutzungszone: Gewerbezone G
Nutzungsart: Erweiterung Nebennutzfläche
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen: Art. 27 BauR, Dachgestaltung
Einsprachefrist: vom 3. März bis 2. April 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 3. März 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-017
(eBau-Nr. 2026-2181)
Baugesuchsteller: Bach Immobilien AG, Promenade 54, 3780 Gstaad
Vertreter: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umbau und Ausbau des bestehenden Einfamilienchalets
Strasse/Ort: Wispilenstrasse 141, 3780 Gstaad
Parzelle: 1036
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen: Art. 24c RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 3. März bis 7. April 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden. Saanen, 3. März 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Baupublikation Bauherrschaft: Gstaad Saanenland Tourismus, Promenade 41, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jan Brand, Promenade 41, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Ersatz der Spielgeräte auf dem bestehenden Spielplatz sowie Renovierung der bestehenden Grillstelle
Standort: Blatterliweg, Lauenen, Parzelle Nr. 1725
Zone: Landwirtschaftszone LWZ, Gewässerschutzbereich Au
Schutzzone/Schutzobjekt: Wildschutzgebiet
Ausnahmen:
– Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes
– Unterschreiten des Gewässerabstandes
– Unterschreiten des Waldabstandes
– Nichtforstliche Kleinbaute im Wald
Auflage- und Einsprachefrist: bis 7. April 2026
Auflagestelle: Gemeinde Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen b. Gstaad
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/260540 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt
Obersimmental-Saanen
