AMTLICHER ANZEIGER SAANEN

  10.03.2026 Amtlicher Anzeiger

Gemeinde Saanen

Die Infrastrukturkommission von Saanen verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr (SVG) sowie Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung (SV) vom 29. Oktober 2008, die folgende Verkehrsmassnahme:

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