AMTLICHER ANZEIGER SAANEN

  17.03.2026 Amtlicher Anzeiger

Gemeinde Saanen

Baugesuch Nr. 2026-022 (eBau-Nr. 2026-2041)

Baugesuchstellerin: Dora Moser, Oeyetliweg 24, 3792 Saanen
Projektverfasser: Jaggi + Rieder AG, Peter Brand, Dorfstrasse 80, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden ÖIheizung mit aussen aufgestellter Luft-/Wasserwärmepumpe, Umnutzung des ehemaligen Tankraums zum Nebenraum Fahrräder/Ski/Sportgeräte
Strasse/Ort: Oeyetliweg 24, Saanen
Parzelle: 6184
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Technische Anlage
Einsprachefrist: vom 17. März bis 16. April 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 17. März 2026

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-150.001

(eBau-Nr. 2023-22744)

Baugesuchsteller: Thomas Stuber, Elfenaustrasse 65, 3074 Muri bei Bern
Projektverfasser: G. Hauswirth Architekten AG, Gottfried Hauswirth, Saanenmöserstrasse 165, 3777 Saanenmöser
Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung Vorsass
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Teilabbruch und Wiederaufbau Untergeschoss, geringfügige Fassadenveränderung, interne Grundrissanpassungen in allen Geschossen. Verschiebung vom Cheminée mit Kamin, ein Dachfenster aufgehoben
Strasse/Ort: Rosengarten 7, Schönried
Parzellen: 6616, 598
Nutzungszone: LWZ
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe
Einsprachefrist: vom 17. März bis 17. April 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 17. März 2026

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Die Infrastrukturkommission von Saanen verfügt, gestützt auf Art. 3 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 1958 über den Strassenverkehr (SVG) sowie Art. 44 Abs. 1 der Strassenverordnung (SV) vom 29. Oktober 2008, die folgende Verkehrsmassnahme:

Parkieren verboten für Anhänger

Wirkungsbereich: Parking Zentrum (Parkhaus Saanendorf), Dorfstrasse 18b, 3792 Saanen

Die angeordnete Verkehrsmassnahme tritt mit dem Aufstellen der Signale in Kraft.
Gestützt auf Art. 63 Abs. 1, Bst. a und Art. 67 Abs. 1 Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) kann gegen diese Verfügung innert 30 Tagen seit der Veröffentlichung beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Saanen, 5. März 2026

Abteilung Infrastrukturen Saanen


Verkehrserschwerung Kantonsstrasse Nr. 1120 Gstaad– Lauenen Kraftwerk Turbach AG/WKW Turbach, Gstaad

Teilstrecke: Lauenenstrasse 46 bis Krambrücke 2’588’508/1’146’769 bis 2’288’836/1’146’537 (Koord. Y/X)
Dauer: 16. März bis 30. April 2026
Ausnahmen: keine
Grund der Massnahme: Fertigstellungsarbeiten Kraftwerksleitung WKW Turbach
Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung mit Lichtsignalanlage
Einschränkungen: Zufussgehende und Radfahrende können die Baustelle unter erschwerten Verhältnissen passieren.
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Zweisimmen, 6. März 2026

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I


Projektänderung nach Art. 43 BewD 2017-069.002

(eBau-Nr. 2025-2598)

Baugesuchsteller: Thoenen Bauunternehmung AG, Claudio Thoenen, Sportzentrumstrasse 11, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Gehret Design GmbH, Michi Gehret, Gewerbestrasse 19, 3784 Feutersoey
Bauvorhaben: Umnutzung bestehendes Silo (Gebäude 11c) in Büroräume. Umnutzung bestehende Büroräume zu Personalwohnungen. Neubau einer Lagerhalle neben Hauptgebäude mit Parkplätzen und Lagerplätzen auf Flachdach. Abbruch Gebäude 11a (bewilligt am 8. August 2018).
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: diverse Fassaden- und Grundrissanpassungen
Strasse/Ort: Sportzentrumstrasse 11, 3780 Gstaad
Parzelle: 2356
Nutzungzone: ÜO Nr. 20 «Gschwend»
Nutzungsart: Gewerbliche Nutzung, Personalwohnungen
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 10. März bis 9. April 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen

Saanen, 10. März 2026

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Gemeinde Lauenen

Bau- und Ausnahmegesuch 2026-004.000 eBau 2026-3551

Baugesuchsteller: Burri Holzbau AG, Lauenenstrasse 59, 3782 Lauenen b. Gstaad
Projektverfasser: Burri Holzbau AG, Lauenenstrasse 59, 3782 Lauenen b. Gstaad
Parzellen-Nr.: 1862
Adresse/Standort: Hinterseestrasse 27, Lauenen
Bauvorhaben: Ausbau Wohnung und zusätzlicher Einbau Studio im Dachgeschoss
Baugebiet: Überbauungsordnung Gemeindewohnbauland Fang
Schutzzone/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au
Nutzungsart: Erstwohnung
Ausnahmen: Unterschreiten der Raumhöhe
Auflage- und Einsprachefrist: vom 17. März bis 16. April 2026
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsanpsrüche, die der Gemeinde Lauenen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Lauenen, 17. März 2026

Gemeindeverwaltung Lauenen


Gemeinde Gsteig

Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 1936

eBau-Nr. 2026-4095

Bauherrschaft: Perreten David, Gsteigstrasse 193, 3784 Feutersoey
Projektverfasser: Hauswirth Zimmerei AG, Gsteigstrasse 103, 3784 Feutersoey
Bauvorhaben: Neubau eines Laufstalls mit Heuraum und Güllengrube
Nutzungsart: Landwirtschaft
Hauptmasse: Breite: 13,50m; Tiefe: 17,30m; Firsthöhe: 9,40m
Bauart: Beton, Mauerwerk, Holzkonstruktion, Satteldach, Wellblech braun
Ort: Feutersoey, Gsteigstrasse 193b
Flurname: Lädi
Parzelle: 533
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Ausnahmen: Bewilligung nach Art. 34 Baureglement für das Unterschreiten der minimal vorgeschriebenen Masse für die traufseitigen Dachvorsprünge
Einsprachefrist: vom 17. März bis 16. April 2026
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten und Profilierung: Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 Baugesetz): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 Baugesetz sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Gsteig, 13. März 2026

Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung


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