AMTLICHER ANZEIGER SAANEN
24.03.2026 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin der Grundstücke Gsteig Gbbl-Nrn. 430, 1139 und 1622 (insbesonder Pillonstrasse 29, 29a, 35, 35a und 37, 3785 Gsteig) lässt hiermit die gesamten Grundstücke gegen jede Besitzesstörung ...
Gemeinde Saanen
Richterliches Verbot
Die Eigentümerin der Grundstücke Gsteig Gbbl-Nrn. 430, 1139 und 1622 (insbesonder Pillonstrasse 29, 29a, 35, 35a und 37, 3785 Gsteig) lässt hiermit die gesamten Grundstücke gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.
Verboten sind insbesondere das unbefugte Betreten und Befahren der Grundstücke sowie das Abstellen und Parkieren von Fahrzeugen aller Art.
Bestehende Rechte Dritter bleiben vorbehalten. Das Verbot ist unbefristet.
Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mit einer Busse bis CHF 2000.– bestraft.
Gstaad, 20.Februar 2026
Die Verbotsnehmerin: sig. Tamare Studer
Richterlich bewilligt: Thun, 10. März 2026
Regionalgericht Oberland Zivilabteilung
Die Gerichtspräsidentin: sig. Neuhaus
Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung (Art. 260 Abs. 1 ZPO).
Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Öffentliche Planauflage
S-2610388.1 Transformatorenstation Rübeldorfstr. 100a
– Neubau der Transformatorenstation auf der Parzelle 4143 der Gemeinde Saanen
– Demontage Maststation Ski Rübeldorf S-135815
Koordinaten: 2586840/1147845
L-0108977.5
24 kV-Kabel zwischen den Transformatorenstationen Rübeldorf und Rübeldorfstr. 100a
– Verlängerung und Umlegung einer bestehender MS-Kabelleitung in teilweise bestehender Rohranlage
– Spülbohrung und Grabarbeiten im Bereich der Parzellen 4143, 728, 963, 4722 und 5747 der Gemeinde Saanen
Koordinaten: von 2586437/1148342 bis 2'586840/'1147845
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die
BKW Energie AG
Lauenenstrasse 50
3780 Gstaad
im Namen von
BKW Energie AG
Viktoriaplatz 2
3013 Bern
die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.
Die Gesuchunterlagen betreffend das Projekt werden vom 25. März 2026 bis zum 8. Mai 2026 in der Einwohnergemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen, öffentlich aufgelegt. Das unterbreitete Gesuch umfasst folgendes Ersuchen um Ausnahmegenehmigung/Ausnahmebewilligung:
– Ausnahmebewilligung für Bauten ausserhalb der Bauzone im Sinne von Art. 24 ff. des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700) Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf https://esti-consultation.ch/ pub/6875/315db2078c online zur Einsicht zur Verfügung.
Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Miet- und Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. [Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen. Diese sind im Wesentlichen:
a. Einsprachen gegen die Enteignung;
b. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG
c. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG)
d. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG);
e. die geforderte Enteignungsentschädigung
Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, soweit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.
Eidgenössisches Starkstrominspektorat Planvorlagen Luppmenstrasse 1 8320 Fehraltorf
Öffentliche Planauflage
Änderung Zonenplan Nr. 3, Saanen, Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) A44, GBB 2646 «Altersheim Rübeldorf»
Der Gemeinderat von Saanen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung Zonenplan Nr. 3, Saanen, Zone für öffentliche Nutzung (ZöN) A44, GBB 2646 «Altersheim Rübeldorf» (bestehend aus Ausschnitt Zonenplan, Änderung Baureglement und Erläuterungsbericht) zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 24. März bis 24. April 2026 in der Einwohnergemeinde Saanen, Abteilung BRU, Sekretariat auf. Die Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde Saanen unter www.saanen.ch verfügbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Einwohnergemeinde Saanen, Fachbereich Raumplanung und Umwelt, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen einzureichen.
Saanen, 17. März 2026
Der Gemeinderat von Saanen
Öffentliche Auflage Wasserbaugesuch (kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren)
Die Schwellenkorporation Saanen legt gestützt auf Art. 30 ff. des Wasserbaugesetzes vom 14. Februar 1989 (WBG) das Wasserbaugesuch (kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren) für das untenstehende Vorhaben auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.
Gemeinde: Saanen
Wasserbauträger: Schwellenkorporation Saanen
Gewässer: Turpachbach
Ort: Chräwel bis Chäle
Koordinaten:
Standort 1: 2590510 /1146887 Standort 2: 2589537 /1146728 Standort 3: 2589219 /1146595
Vorhaben: ISP Turpach nach Unwettern 2024, Chräwel bis Chäle
Als Reaktion auf Schäden, die bei Unwettern 2023 und 2024 entstanden, sind am Turbach zwischen dem Gebiet «Chräwel» und «Chäle» wasserbauliche Massnahmen vorgesehen. Die bestehenden Schutzbauten sollen saniert und um einige Querriegel und Uferverbauungen aus Blocksteinen ergänzt werden.
Beanspruchte Ausnahmen:
– Rodung und Ersatzaufforstung (Art. 5–7 WaG, Art. 19 KWaG)
– Nichtforstliche Kleinbauten/-anlagen (Art. 16 WaG, Art. 35 KWaV)
– Unterschreiten Waldabstand (Art. 17 WaG, Art. 25–27 KWaG)
– Gewässerschutzbewilligung (Art. 11 KGSchG)
– Wasserbaupolizeiliche Ausnahmebewilligung (Art. 48 WBG)
– Fischereirechtliche Bewilligung (Art. 8–10 BGF)
– Eingriffe in die Ufervegetation (Art. 22 Abs. 2 NHG)
– Bauen ausserhalb der Bauzone Art. 24 RPG i.V.m. Art. 5 WGB Art. 30 Abs. 3 WBG
Rodung: Chräwel bis Chäle 1916 m2 (temporär 1655 m², definitiv 261 m²)
Auflage- und Einsprachefrist: 26. März 2026 bis 27. April 2026
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Saanen Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflage- und Einsprachefrist schriftlich und mit Begründung der Einsprachestelle einzureichen.
Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben (Art. 24 WBG). Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder nach der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu.
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Gwatt (Thun), 20. März 2026
Im Namen der Schwellenkorporation Saanen Oberingenieurkreis I Tiefbauamt des Kantons Bern
Verkehrssperrung Sperrung Hubelstrasse, Schönried Bereich Untere Hubelbrücke (zwischen Hausnummern 26 und 38)
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) sowie Art. 42 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird die Gemeindestrasse im Bereich der Unteren Hubelbrücke für sämtlichen Strassen- und Fussgängerverkehr gesperrt.
Koordinaten: 46.50639 /7.28978
Dauer: Ab Dienstag, 7. April bis voraussichtlich Freitag, 15. Mai 2026
Verkehrsführung: Umfahrungsmöglichkeiten werden vor Ort signalisiert und digital publiziert.
Grund: Die stark sanierungsbedürftige Untere Hubelbrücke muss komplett ersetzt werden. Die dafür benötigten Bauarbeiten bedingen die angezeigte Strassensperrung.
Weitere Informationen und Hinweise zu Umfahrungsmöglichkeiten sind unter saanen.ch/aktuelles einzusehen. Wir bitten die Bevölkerung und Gäste um Verständnis für die Unannehmlichkeiten.
Einwohnergemeinde Saanen Abteilung Infrastrukturen
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-118.002
(eBau-Nr. 2023-5588)
Baugesuchsteller: Einfache Gesellschaft Brigitte und Beat Matti, v.d. Beat Matti, Underi Märetmattestrasse 1, 3792 Saanen
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umbau der bestehenden Ökonomiebaute, Sanierung/Umbau des bestehenden Wohnhauses und Neubau Scheune
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Im Zuge der Aufstockung des Tierbestands ist einer Vergrösserung der Jauchegrube vorgesehen. Zudem erfolgen geringfügige Anpassungen an der Grundriss- und Fassadengestaltung der Scheune
Strasse/Ort: Chalberhönistrasse 79, 3792 Saanen
Parzelle: 1627
Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWA
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute (nach Art. 16 RPG)
Einsprachefrist: vom 24. März 2026 bis 24. April 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 24. März 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2026-027 (eBau-Nr. 2026-3662)
Baugesuchstellerin: Andrea Wehren, Dorfstrasse 32, 3778 Schönried
Projektverfasser: H+K Planungs AG, Stefan Schär, Kasernenstrasse 17, 3600 Thun
Bauvorhaben: Ersatz bestehende Kälteanlage
Strasse/Ort: Dorfstrasse 32, 3778 Schönried
Parzelle: 4492
Nutzungszone: Kernzone K
Nutzungsart: Technische Installation
Einsprachefrist: vom 24. März 2026 bis 23. April 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 24. März 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-105.001
(eBau-Nr. 2023-18004)
Baugesuchstellerin: Brigitte Frei, Fangweg 1, 3781 Turbach
Projektverfasser/Vertreter: Jaggi Architektur & Innenarchitektur, Klaus Breuninger, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Um- und Anbau des bestehenden Chalets
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: geringfügige Grundrissänderungen im Dachgeschoss/Erdgeschoss und Untergeschoss. Aufhebung von Schutzraum und Fluchtröhre. Neuer Standort Wärmepumpe mit Sichtschutz. Erweiterung Plattenbelag Terrasse, Arealtor.
Strasse/Ort: Waldmattenstrasse 26, 3778 Schönried
Parzelle: 4093
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich üB
Einsprachefrist: vom 24. März 2026 bis 23. April 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen Saanen, 23. März 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2026-008 (eBau-Nr. 2026-983)
Baugesuchstellerin: Raiffeisenbank Obersimmental- Saanenland, Andreas Poschung, Güterstrasse 6, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Umbau Schalterhalle und Ersatz der Dacheindeckung
Strasse/Ort: Güterstrasse 6, 3780 Gstaad
Parzelle: 1898
Nutzungszone: Dorfkernzone DK 9
Nutzungsart: Gewerbliche Nutzung
Einsprachefrist: vom 24. März 2026 bis 23. April 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 23. März 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2026-029 (eBau-Nr. 2026-4076)
Baugesuchsteller: H.P. Burkhalter + Partner AG, Michael Ming, Bahnhofgässli 27, 3792 Saanen
Projektverfasser: von Allmen Chaletbau AG, Hannes Marmet, Lauenenstrasse 75, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Anbau, Eingangsvordach über bestehendem Hauseingang
Parzelle: 5662
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Fassadengestaltung
Einsprachefrist: vom 24. März 2026 bis 23. April 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 24. März 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baupublikation eBau-Nr 2025-18532
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Saanen, Abteilung Infrastrukturen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasserin: Theiler Ingenieure AG, Hübelistrasse 14, 3770 Zweisimmen
Bauvorhaben: Ausweichstellen Tromweg, Gstaad – Neubau von zwei neuen Ausweichstellen und Ausbau von zwei bestehenden Ausweichstellen am Tromweg sowie bauliche Anpassung der Einmündung in die Lauenenstrasse
Standort: Tromweg, Gstaad, Parzellen Nrn. 1865, 2187, 2208, 2249, 2905, 5786, 6977, 6981, 6983, Zone: UeO 78 Deponie Trom, Landwirtschaftszone (LWZ), Wohnzone W3a,
Schutzzone/Schutzobjekt: Gewässerschutzbereich üB, Au; Moorhydrologisches Einzugsgebiet Senke
Ausnahmen: vorgeschriebener Strassenabstand zu Kantons- und Gemeindestrasse, Bauen ausserhalb Bauzone
Auflage- und Einsprachefrist: 24. April 2026
Auflagestelle: Gemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Elektronische Auflage:
https://www.portal.ebau.apps.be.ch/ public-instances/263573 Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profile im Gelände verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus – Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen
Baugesuch Nr. 2026-022 (eBau-Nr. 2026-2041)
Baugesuchstellerin: Dora Moser, Oeyetliweg 24, 3792 Saanen
Projektverfasser: Jaggi + Rieder AG, Peter Brand, Dorfstrasse 80, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Ersatz der bestehenden ÖIheizung mit aussen aufgestellter Luft-/Wasserwärmepumpe, Umnutzung des ehemaligen Tankraums zum Nebenraum Fahrräder/Ski/Sportgeräte
Strasse/Ort: Oeyetliweg 24, Saanen
Parzelle: 6184
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Technische Anlage
Einsprachefrist: vom 17. März bis 16. April 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 17. März 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-150.001
(eBau-Nr. 2023-22744)
Baugesuchsteller: Thomas Stuber, Elfenaustrasse 65, 3074 Muri bei Bern
Projektverfasser: G. Hauswirth Architekten AG, Gottfried Hauswirth, Saanenmöserstrasse 165, 3777 Saanenmöser
Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung Vorsass
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Teilabbruch und Wiederaufbau Untergeschoss, geringfügige Fassadenveränderung, interne Grundrissanpassungen in allen Geschossen. Verschiebung vom Cheminée mit Kamin, ein Dachfenster aufgehoben
Strasse/Ort: Rosengarten 7, Schönried
Parzellen: 6616, 598
Nutzungszone: LWZ
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe
Einsprachefrist: vom 17. März bis 17. April 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 17. März 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Lauenen
Bau- und Ausnahmegesuch 2026-004.000
eBau 2026-3551
Baugesuchsteller: Burri Holzbau AG, Lauenenstrasse 59, 3782 Lauenen b. Gstaad
Projektverfasser: Burri Holzbau AG, Lauenenstrasse 59, 3782 Lauenen b. Gstaad
Parzellen-Nr.: 1862
Adresse/Standort: Hinterseestrasse 27, Lauenen
Bauvorhaben: Ausbau Wohnung und zusätzlicher Einbau Studio im Dachgeschoss
Baugebiet: Überbauungsordnung Gemeindewohnbauland Fang
Schutzzone/Schutzobjekte: Gewässerschutzbereich Au
Nutzungsart: Erstwohnung
Ausnahmen: Unterschreiten der Raumhöhe
Auflage- und Einsprachefrist: vom 17. März bis 16. April 2026
Auflageort und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsansprüche: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Lastenausgleichsanpsrüche, die der Gemeinde Lauenen innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Lauenen, 17. März 2026
Gemeindeverwaltung Lauenen
Gemeinde Gsteig
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 1936
eBau-Nr. 2026-4095
Bauherrschaft: Perreten David, Gsteigstrasse 193, 3784 Feutersoey
Projektverfasser: Hauswirth Zimmerei AG, Gsteigstrasse 103, 3784 Feutersoey
Bauvorhaben: Neubau eines Laufstalls mit Heuraum und Güllengrube
Nutzungsart: Landwirtschaft
Hauptmasse: Breite: 13,50m; Tiefe: 17,30m; Firsthöhe: 9,40m
Bauart: Beton, Mauerwerk, Holzkonstruktion, Satteldach, Wellblech braun
Ort: Feutersoey, Gsteigstrasse 193b
Flurname: Lädi
Parzelle: 533
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Ausnahmen: Bewilligung nach Art. 34 Baureglement für das Unterschreiten der minimal vorgeschriebenen Masse für die traufseitigen Dachvorsprünge
Einsprachefrist: vom 17. März bis 16. April 2026
Auflageort: Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist der Gemeindeschreiberei, 3785 Gsteig, einzureichen.
Gesuchsakten und Profilierung: Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 Baugesetz): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 Baugesetz sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Gsteig, 13. März 2026
Einwohnergemeinde Gsteig Bauverwaltung
