AMTLICHER ANZEIGER SAANEN
31.03.2026 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Öffentliche Planauflage
für:
S-2616635.1
Transformatorenstation Mettlenstr. 17d
– Neubau der TS auf der Parzelle 3117 in der Gemeinde ...
Gemeinde Saanen
Plangenehmigungsverfahren für Starkstromanlagen
Öffentliche Planauflage
für:
S-2616635.1
Transformatorenstation Mettlenstr. 17d
– Neubau der TS auf der Parzelle 3117 in der Gemeinde Saanen
Koordinaten: 2587367/1147418
L-2616665.1 24 kV-Kabelleitung zwischen den Transformatorenstationen Bellerive und Mettlenstr. 17d
– Erstellen einer neuen MS-Kabelleitung Koordinaten: 2587354/1147647 nach 2587367/1147418
S-0097443.4 Transformatorenstation Bellerive
– Ersatz Transformator und NS-Verteilung Koordinaten: 2587354/1147647
Beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat hat die
BKW Energie AG
Lauenenstrasse 50
3780 Gstaad
im Namen der
BKW Energie AG
Viktoriaplatz 2
3013 Bern
die oben erwähnten Plangenehmigungsgesuche eingereicht.
Die Gesuchunterlagen betreffend das Projekt werden vom 1. April bis zum 12 Mai 2026 in der Gemeindeverwaltung Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen, öffentlich aufgelegt.
Ausnahmebewilligung(en):
– Ausnahmegenehmigung betreffend Gewässerschutzbereiche im Sinne von Art. 19 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer (GSchG; SR 814.20)
Die aufgelegten Unterlagen stehen während der Auflagefrist ebenfalls auf https://esti-consultation.ch/pub/6933/ ab52158366 online zur Einsicht zur Verfügung.
Massgebend sind allein die in der oben genannten Gemeinde aufgelegten Unterlagen.
Die öffentliche Auflage hat den Enteignungsbann nach den Artikeln 42-44 des Enteignungsgesetzes (EntG; SR 711) zur Folge. Wird durch die Enteignung in Miet- und Pachtverträge eingegriffen, die nicht im Grundbuch vorgemerkt sind, so haben die Vermieter und Verpächter ihren Mietern und Pächtern sofort nach Empfang der persönlichen Anzeige davon Mitteilung zu machen und den Enteigner über solche Mietund Pachtverhältnisse in Kenntnis zu setzen (Art. 32 Abs. 1 EntG).
Wer nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG; SR 172.021) Partei ist, kann während der Auflagefrist beim Eidgenössischen Starkstrominspektorat, Planvorlagen, Luppmenstrasse 1, 8320 Fehraltorf, Einsprache erheben. Diese Einsprache kann entweder schriftlich oder elektronisch eingereicht werden. Im letzteren Fall muss die Einsprache die Vorgaben zu den elektronischen Eingaben erfüllen und unter anderem mit einer qualifizierten elektronischen Unterschrift versehen sein (vgl. Art. 5 bis 7 der Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens [SR 172.021.2]). Wer innert Frist keine Einsprache erhebt, ist vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Während derselben Auflagefrist kann, wer nach den Vorschriften des EntG Partei ist, sämtliche Begehren nach Artikel 33 EntG geltend machen.
Diese sind im Wesentlichen:
a. Einsprachen gegen die Enteignung;
b. Begehren nach den Artikeln 7–10 EntG;
c. Begehren um Sachleistung (Art. 18 EntG);
d. Begehren um Ausdehnung der Enteignung (Art. 12 EntG); e. die geforderte Enteignungsentschädigung.
Zur Anmeldung von Forderungen innerhalb der Einsprachefrist sind auch die Mieter und Pächter sowie die Dienstbarkeitsberechtigten und die Gläubiger aus vorgemerkten persönlichen Rechten verpflichtet. Pfandrechte und Grundlasten, die auf einem in Anspruch genommenen Grundstück haften, sind nicht anzumelden, Nutzniessungsrechte nur, so weit behauptet wird, aus dem Entzuge des Nutzniessungsgegenstandes entstehe Schaden.
Eidgenössisches Starkstrominspektorat
Planvorlagen
Luppmenstrasse 1
8320 Fehraltorf
Verkehrssperrung Kantonsstrasse Nr. 11 Vanel–Saanen–Wimmis Nordumfahrung Saanen
Teilstrecke: Nordumfahrung Saanen, Abzweigung Oeystrasse–Amtshauskreisel (Koord. 2 585 851 1 148 733/ 2 586 310 1 148 872)
Dauer: Donnerstag, 9. April, 18.00 Uhr, bis Freitag, 10. April, 5.00 Uhr
Ausnahmen: Keine
Grund der Massnahme: Jährliche Tunnelreinigung mit Spezialgeräten und Unterhalt technischer Einrichtungen.
Verkehrsführung: Eine Umleitung wird signalisiert.
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.
3770 Zweisimmen, 27. März 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Verkehrssperrung Kantonsstrasse Nr. 142 Col du Pillon–Gstaad–Saanen Kleine Umfahrung Gstaad
Teilstrecke: Kleine Umfahrung Gstaad, Kreisel Sportzentrum bis Dubikreisel (Koord. 2 588 050 1 146 695/ 2 587 977 1 147 431)
Dauer: Donnerstag, 9. April, 19.30 Uhr, bis Freitag, 10. April, 5.00 Uhr
Ausnahmen: Keine
Grund der Massnahme: Jährliche Tunnelreinigung mit Spezialgeräten und Unterhalt technischer Einrichtungen.
Verkehrsführung: Eine Umleitung wird signalisiert.
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.
3770 Zweisimmen, 27. März 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Kehrichtabfuhr über Ostern
Karfreitag, 3. April 2026
Die Abfuhr in den Gebieten Gstaad und Grund fällt aus.
Die Abfuhr in den Gebieten Lauenen und Trom wird auf Donnerstag, 2. April 2026 vorverlegt.
Ostermontag, 6. April 2026
Die Abfuhr in den Gebieten Saanen, Schönried und Saanenmöser fällt aus.
Infrastrukturen Saanen
Beginn Einsammeldienst von Grüngut Mittwoch, 1. April 2026
Was?
Haushaltabfälle: alle kompostierbaren Küchenabfälle Grünabfälle: kompostierbare Gartenabfälle, Rasenschnitt, Laub, Äste, Strauch-, Baum- und Heckenschnitt.
Wie?
In offenen Gefässen, Körben, bis max. 25kg und 60l, in Containern 140l, 240l, 360l und 800l sowie gebündelter Strauch-, Baum- und Heckenschnitt, mit einer Gebührenvignette an gut sichtbarer Stelle versehen.
Bündel, Gefässe und Container ohne Vignette sowie Gefässe mit zu hohem Gewicht (Achtung bei Rasenschnitt) werden nicht angenommen!
Wann?
Jeweils am Mittwoch.
Wo?
Ganzes Gemeindegebiet, ausgenommen Turbach, Chalberhöni und Abländschen.
Das Grüngut ist am Morgen des Abfuhrtages am gleichen Standort wie der Kehricht, spätestens bis um 7.00 Uhr, bereitzustellen. Zwecks Sauberhaltung der Gemeinde bitten wir die Bevölkerung, das Material nicht bereits am Vorabend bereitzustellen.
Gebühren
Gebinde bis 60l Fr. 1.50 Sträucher, Heckenschnitt Fr. 1.50 max. 150cm lang/max. ø50cm pro 240l-Container Fr. 5.00 pro 360l-Container Fr. 10.00 pro 800l-Container Fr. 20.00
SORSAG, Sortiergesellschaft AG
Das Grüngut kann auch weiterhin über die Firma SORSAG, Sortiergesellschaft AG (Kompostierplatz Dorfrüttistrasse 9, 3792 Saanen, neben ARA-Betrieb) entsorgt werden.
Öffnungszeiten: auf Anfrage, Tel. 033 744 83 00; E-Mail: info@sorsag.ch
Abteilung Infrastukturen Saanen
Rechtskraftbescheinigung
Fussgängerlenkung, Signaletik: Krediterhöhung von Fr. 160’000.– um Fr. 70’000.– auf neu Fr. 230’000.–
Das Projekt Fussgängerlenkung und vereinheitlichte Signaletik startete fürs ganze Gemeindegebiet. Zur Weiterarbeit bedarf es einer Erhöhung des Kredits von Fr. 160’000.– um Fr. 70’000.– auf neu Fr. 230’000.–.
Der Gemeinderat stellt fest, dass das fakultative Finanzreferendum ordentlicherweise im «Amtlichen Anzeiger Saanen» Ausgabe Nr. 7 vom 17. Februar 2026 ausgeschrieben wurde. Innert der angegebenen Frist wurde kein Referendum ergriffen. Der Beschluss des Gemeinderates ist dadurch rechtskräftig geworden.
Der Gemeinderat von Saanen
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-026 (eBau-Nr. 2025-17831)
Baugesuchsteller: Andreas von Siebenthal, Hohengasse 5, 3400 Burgdorf
Projektverfasser: AvS Hausdesign GmbH, Andreas von Siebenthal, Hohengasse 5, 3400 Burgdorf
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe
Strasse/Ort: Saanenmöserstrasse 161, 3777 Saanenmöser
Parzelle: GBB 2180
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Ausnahme: Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 31. März bis 30. April 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 31. März 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2026-034 (eBau-Nr. 2026-4111)
Baugesuchsteller: STWEG Firona & Nival, Promenade 54, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umstellung der Heizungsanlage von Öl auf Holzpellets
Strasse/Ort: Jomenweg 5, 3780 Gstaad
Parzelle: 1289
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Heizungswechsel
Einsprachefrist: vom 31. März bis 30. April 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 31. März 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-028 (eBau-Nr. 2026-3825)
Baugesuchsteller: Swisscom Broadcast AG, Ey 10, 3063 Ittigen/Salt Mobile SA, André Leuenberger, Hardturmstrasse 161, 8005 Zürich
Vertreter: Swisscom Broadcast AG, Ey 10, 3063 Ittigen
Projektverfasser: Hitz und Partner AG, Leonardo Spring, Tiefenaustrasse 2, 3048 Worblaufen
Bauvorhaben: Antennentausch und Frequenzerweiterung für Salt auf dem bestehenden Mobilfunkstandort GSEG
Strasse/Ort: Bergstation Eggli, 3780 Gstaad
Parzelle: 6382
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Mobilfunkanlage
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 31. März bis 1. Mai 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 31. März 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2021-006.002
(eBau-Nr. 2024-6627)
Baugesuchsteller: Marcel Mösching, Oeystrasse 52, 3792 Saanen
Projektverfasser: Gobeli Bau AG, Alex Gobeli, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch Gebäude 41a und 41b, Neubau Scheune mit Jauchegrube (bewilligt 16. August 2022)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Neue Fassadengestaltung, Vergrösserung Vorplatz, Einbau Lüftungsfirst, Vergrösserung Kälberauslauf, Verschieben Mistplatz
Strasse/Ort: Oeystrasse 41a, 3792 Saanen
Parzelle: 3789
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Schutzobjekt: K-Objekt schützenswert auf GBB-Nr. 3411
Ausnahmen:
– Art. 16 RPG, zonenkonforme Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 31. März bis 1. Mai 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 31. März 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-154
(eBau-Nr. 2024-17060)
Baugesuchsteller: Jérôme Dupont, Case Postale 1453, 3084 Wabern
Reichenbach Architekten AG, Hanspeter Reichenbach, Dorfstrasse 4, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Umbau und thermische Sanierung des bestehenden Wohnhauses, Abbruch der bestehenden Schuppenanbauten und neuer Anbau sowie eine Erweiterung des Untergeschosses
Strasse/Ort: Bellerivestrasse 14, 3780 Gstaad
Parzelle: 2926
Nutzungszone: Erhaltungszone
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG (bei Abbruch-Wiederaufbau)
Ausnahmen:
– Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe
– Art. 27 BauR, Dachgestaltung
– Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 31. März bis 30. April 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 31. März 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2026-024 (eBau-Nr. 2026-3276)
Baugesuchsteller: Bach Immobilien AG, Promenade 54, 3780 Gstaad
Vertreter/Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch Chalet, Neubau von zwei Mehrfamilienchalets, Anpassen Strassenanschluss
Strasse/Ort: Gstaadstrasse 108, 3780 Gstaad
Parzellen: 6600, 6620
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart:
– Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG (bei Abbruch-Wiederaufbau)
– Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG/ Erschliessung
Einsprachefrist: vom 31. März bis 30. April 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 31. März 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Öffentliche Auflage Wasserbaugesuch (kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren)
Die Schwellenkorporation Saanen legt gestützt auf Art. 30 ff. des Wasserbaugesetzes vom 14. Februar 1989 (WBG) das Wasserbaugesuch (kommunales Wasserbaubewilligungsverfahren) für das untenstehende Vorhaben auf. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflagedauer schriftlich und begründet bei der Auflagestelle einzureichen.
Gemeinde: Saanen
Wasserbauträger: Schwellenkorporation Saanen
Gewässer: Turpachbach
Ort: Chräwel bis Chäle
Koordinaten:
Standort 1: 2590510 /1146887 Standort 2: 2589537 /1146728 Standort 3: 2589219 /1146595
Vorhaben: ISP Turpach nach Unwettern 2024, Chräwel bis Chäle
Als Reaktion auf Schäden, die bei Unwettern 2023 und 2024 entstanden, sind am Turbach zwischen dem Gebiet «Chräwel» und «Chäle» wasserbauliche Massnahmen vorgesehen. Die bestehenden Schutzbauten sollen saniert und um einige Querriegel und Uferverbauungen aus Blocksteinen ergänzt werden.
Beanspruchte Ausnahmen:
– Rodung und Ersatzaufforstung (Art. 5–7 WaG, Art. 19 KWaG)
– Nichtforstliche Kleinbauten/-anlagen (Art. 16 WaG, Art. 35 KWaV)
– Unterschreiten Waldabstand (Art. 17 WaG, Art. 25–27 KWaG)
– Gewässerschutzbewilligung (Art. 11 KGSchG)
– Wasserbaupolizeiliche Ausnahmebewilligung (Art. 48 WBG)
– Fischereirechtliche Bewilligung (Art. 8–10 BGF)
– Eingriffe in die Ufervegetation (Art. 22 Abs. 2 NHG)
– Bauen ausserhalb der Bauzone Art. 24 RPG i.V.m. Art. 5 WGB Art. 30 Abs. 3 WBG
Rodung: Chräwel bis Chäle 1916 m2 (temporär 1655 m², definitiv 261 m²)
Auflage- und Einsprachefrist: 26. März 2026 bis 27. April 2026
Auflage- und Einsprachestelle: Gemeindeverwaltung Saanen Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innert der Auflage- und Einsprachefrist schriftlich und mit Begründung der Einsprachestelle einzureichen. Einspracheberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer oder andere Personen, die ein schutzwürdiges Interesse haben (Art. 24 WBG). Das gleiche Recht kommt den nach der Bundes- oder nach der Baugesetzgebung befugten Organisationen und Behörden zu. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Gwatt (Thun), 20. März 2026
Im Namen der Schwellenkorporation Saanen Oberingenieurkreis I Tiefbauamt des Kantons Bern
Verkehrssperrung Sperrung Hubelstrasse, Schönried Bereich Untere Hubelbrücke (zwischen Hausnummern 26 und 38)
Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) sowie Art. 42 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird die Gemeindestrasse im Bereich der Unteren Hubelbrücke für sämtlichen Strassen- und Fussgängerverkehr gesperrt.
Koordinaten: 46.50639 /7.28978
Dauer: Ab Dienstag, 7. April bis voraussichtlich Freitag, 15. Mai 2026
Verkehrsführung: Umfahrungsmöglichkeiten werden vor Ort signalisiert und digital publiziert.
Grund: Die stark sanierungsbedürftige Untere Hubelbrücke muss komplett ersetzt werden. Die dafür benötigten Bauarbeiten bedingen die angezeigte Strassensperrung.
Weitere Informationen und Hinweise zu Umfahrungsmöglichkeiten sind unter saanen.ch/aktuelles einzusehen. Wir bitten die Bevölkerung und Gäste um Verständnis für die Unannehmlichkeiten.
Einwohnergemeinde Saanen Abteilung Infrastrukturen
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-118.002
(eBau-Nr. 2023-5588)
Baugesuchsteller: Einfache Gesellschaft Brigitte und Beat Matti, v.d. Beat Matti, Underi Märetmattestrasse 1, 3792 Saanen
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umbau der bestehenden Ökonomiebaute, Sanierung/Umbau des bestehenden Wohnhauses und Neubau Scheune
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Im Zuge der Aufstockung des Tierbestands ist einer Vergrösserung der Jauchegrube vorgesehen. Zudem erfolgen geringfügige Anpassungen an der Grundriss- und Fassadengestaltung der Scheune
Strasse/Ort: Chalberhönistrasse 79, 3792 Saanen
Parzelle: 1627
Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWA
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute (nach Art. 16 RPG)
Einsprachefrist: vom 24. März 2026 bis 24. April 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 24. März 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2026-027 (eBau-Nr. 2026-3662)
Baugesuchstellerin: Andrea Wehren, Dorfstrasse 32, 3778 Schönried
Projektverfasser: H+K Planungs AG, Stefan Schär, Kasernenstrasse 17, 3600 Thun
Bauvorhaben: Ersatz bestehende Kälteanlage
Strasse/Ort: Dorfstrasse 32, 3778 Schönried
Parzelle: 4492
Nutzungszone: Kernzone K
Nutzungsart: Technische Installation
Einsprachefrist: vom 24. März 2026 bis 23. April 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 24. März 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-105.001
(eBau-Nr. 2023-18004)
Baugesuchstellerin: Brigitte Frei, Fangweg 1, 3781 Turbach
Projektverfasser/Vertreter: Jaggi Architektur & Innenarchitektur, Klaus Breuninger, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Um- und Anbau des bestehenden Chalets
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: geringfügige Grundrissänderungen im Dachgeschoss/Erdgeschoss und Untergeschoss. Aufhebung von Schutzraum und Fluchtröhre. Neuer Standort Wärmepumpe mit Sichtschutz. Erweiterung Plattenbelag Terrasse, Arealtor.
Strasse/Ort: Waldmattenstrasse 26, 3778 Schönried
Parzelle: 4093
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 3 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich üB
Einsprachefrist: vom 24. März 2026 bis 23. April 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte derProjektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen Saanen, 23. März 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2026-008 (eBau-Nr. 2026-983)
Baugesuchstellerin: Raiffeisenbank Obersimmental- Saanenland, Andreas Poschung, Güterstrasse 6, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Umbau Schalterhalle und Ersatz der Dacheindeckung
Strasse/Ort: Güterstrasse 6, 3780 Gstaad
Parzelle: 1898
Nutzungszone: Dorfkernzone DK 9
Nutzungsart: Gewerbliche Nutzung
Einsprachefrist: vom 24. März 2026 bis 23. April 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 23. März 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2026-029 (eBau-Nr. 2026-4076)
Baugesuchsteller: H.P. Burkhalter + Partner AG, Michael Ming, Bahnhofgässli 27, 3792 Saanen
Projektverfasser: von Allmen Chaletbau AG, Hannes Marmet, Lauenenstrasse 75, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Anbau, Eingangsvordach über bestehendem Hauseingang
Parzelle: 5662
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Fassadengestaltung
Einsprachefrist: vom 24. März 2026 bis 23. April 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 24. März 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baupublikation eBau-Nr 2025-18532
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Saanen, Abteilung Infrastrukturen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasserin: Theiler Ingenieure AG, Hübelistrasse 14, 3770 Zweisimmen
Bauvorhaben: Ausweichstellen Tromweg, Gstaad – Neubau von zwei neuen Ausweichstellen und Ausbau von zwei bestehenden Ausweichstellen am Tromweg sowie bauliche Anpassung der Einmündung in die Lauenenstrasse
Standort: Tromweg, Gstaad, Parzellen Nrn. 1865, 2187, 2208, 2249, 2905, 5786, 6977, 6981, 6983, Zone: UeO 78 Deponie Trom, Landwirtschaftszone (LWZ), Wohnzone W3a,
Schutzzone/Schutzobjekt: Gewässerschutzbereich üB, Au; Moorhydrologisches Einzugsgebiet Senke
Ausnahmen: vorgeschriebener Strassenabstand zu Kantons- und Gemeindestrasse, Bauen ausserhalb Bauzone
Auflage- und Einsprachefrist: 24. April 2026
Auflagestelle: Gemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Elektronische Auflage:
https://www.portal.ebau.apps.be.ch/ public-instances/263573
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profile im Gelände verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus – Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen
Kanton Bern
Sömmerungsvorschriften 2026 im Kanton Bern
Die Sömmerungsvorschriften 2026 des Kantons Bern sind auf der Internetseite des Amtes für Veterinärwesen aufgeschaltet und werden im Amtsblatt der Kalenderwoche 13 publiziert.
Ebenso finden sich auf der Internetseite die Vorschriften betreffend Grenzweidegang, Tierschutz, Umgang mit Tierarzneimitteln und Seuchenhygiene für die Sömmerung 2026.
Internetseite: www.be.ch/soemmerung
Der Kantonstierarzt Dr. med. vet. Reto Wyss
