AMTLICHER ANZEIGER SAANEN
08.04.2026 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Fakultatives Referendum
Ersatz Polleranlagen Gstaad, Gesamtkredit Fr. 215’000.–
In Gstaad sind die automatischen Polleranlagen bei den Hotels Rössli und Olden sowie bei der MOB-Brücke sanierungsbedürftig. Diese ...
Gemeinde Saanen
Fakultatives Referendum
Ersatz Polleranlagen Gstaad, Gesamtkredit Fr. 215’000.–
In Gstaad sind die automatischen Polleranlagen bei den Hotels Rössli und Olden sowie bei der MOB-Brücke sanierungsbedürftig. Diese Polleranlagen stammen noch aus der ersten Generation seit der Eröffnung der autofreien Zone in Gstaad und wurden 1996 erbaut. Neue Poller sollen nun die bestehenden ersetzen. Dazu werden die Steueranlagen durch individuelle Steuermechanismen ersetzt. Diese sollen jeweils nahe dem einzelnen Poller in begehbaren Steuerschächten in den Boden installiert werden. Das angedachte neue System bringt den erheblichen Vorteil, dass im Falle einer einzelnen Pollerstörung nicht gleich das gesamte System betroffen sein wird. Durch die kurz gehaltene Steuerkabelführung vermindert sich zudem die Störungsanfälligkeit. Es kann somit auch von einer Einsparung von Wartungskosten ausgegangen werden. Die einzelnen Arbeiten wurden durch Offerten als Berechnungsgrundlage in den Kostenfolgen berechnet.
Polleranlagen Fr. 71’453.80 Elektrische Anlagen Fr. 5’194.45 Pflästerungen Fr. 29’289.00 Baumeisterarbeiten Fr. 70’927.05 Reserve,
Unvorhergesehenes Fr. 20’000.00 Total brutto Fr. 196’864.30 Mehrwertsteuer 8,10% und Rundung Fr. 18’135.70
Gesamttotal Kredit Fr. 215’000.00
Nach Antrag durch die Infrastrukturkommission hat der Gemeinderat den Gesamtkredit von Fr. 215’000.– gutgeheissen. Dieser Betrag unterliegt dem fakultativen Finanzreferendum gemäss Art. 33, Abs. 1, Bst. a, des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Saanen (OgR) vom 13. September 2019. Die Akten liegen vom 8. April bis 7. Mai 2026 während 30 Tagen in der Verwaltungsdirektion auf. 5 Prozent der in Gemeindeangelegen heiten Stimm berechtigten, höchstens 200 Unterschriftsberechtigte, können demnach verlangen, das Geschäft sei einer kommenden Gemeindeversammlung zu unterbreiten.
Der Gemeinderat von Saanen
Öffentliche Bekanntmachung
Geringfügige Änderung Zonenplan Nr. 5, Grund, Teilparz. Nr. 366 nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) Beschluss des Gemeinderats/ Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Saanen hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 31. März 2026 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Einwohnergemeinde Saanen, Abteilung BRU, Sekretariat eingesehen werden.
Saanen, 31. März 2026
Der Gemeinderat von Saanen
Baugesuch Nr. 2026-038
(eBau-Nr. 2026-4842)
Baugesuchsteller: Grand Hotel Alpina GmbH, Marcel Bach, Promenade 54, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi Architektur & Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Einbau eines Glasschiebedaches im bestehenden Oblicht der Hotelvorfahrt.
Strasse/Ort: Alpinastrasse 23, 3780 Gstaad
Parzelle: 385
Nutzungszone: Hotelzone
Nutzungsart: Technische Anlage
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 8. April bis 8. Mai 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen. Saanen, 8. April 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Verkehrssperrung Kantonsstrasse Nr. 11 Vanel–Saanen–Wimmis Nordumfahrung Saanen
Teilstrecke: Nordumfahrung Saanen, Abzweigung Oeystrasse–Amtshauskreisel (Koord. 2 585 851 1 148 733/ 2 586 310 1 148 872)
Dauer: Donnerstag, 9. April, 18.00 Uhr, bis Freitag, 10. April, 5.00 Uhr
Ausnahmen: Keine
Grund der Massnahme: Jährliche Tunnelreinigung mit Spezialgeräten und Unterhalt technischer Einrichtungen.
Verkehrsführung: Eine Umleitung wird signalisiert.
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.
3770 Zweisimmen, 27. März 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Verkehrssperrung Kantonsstrasse Nr. 142 Col du Pillon–Gstaad–Saanen Kleine Umfahrung Gstaad
Teilstrecke: Kleine Umfahrung Gstaad, Kreisel Sportzentrum bis Dubikreisel (Koord. 2 588 050 1 146 695/ 2 587 977 1 147 431)
Dauer: Donnerstag, 9. April, 19.30 Uhr, bis Freitag, 10. April, 5.00 Uhr
Ausnahmen: Keine
Grund der Massnahme: Jährliche Tunnelreinigung mit Spezialgeräten und Unterhalt technischer Einrichtungen.
Verkehrsführung: Eine Umleitung wird signalisiert.
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.
3770 Zweisimmen, 27. März 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-026
(eBau-Nr. 2025-17831)
Baugesuchsteller: Andreas von Siebenthal, Hohengasse 5, 3400 Burgdorf
Projektverfasser: AvS Hausdesign GmbH, Andreas von Siebenthal, Hohengasse 5, 3400 Burgdorf
Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Wärmepumpe
Strasse/Ort: Saanenmöserstrasse 161, 3777 Saanenmöser
Parzelle: GBB 2180
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Ausnahme: Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 31. März bis 30. April 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 31. März 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2026-034
(eBau-Nr. 2026-4111)
Baugesuchsteller: STWEG Firona & Nival, Promenade 54, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umstellung der Heizungsanlage von Öl auf Holzpellets
Strasse/Ort: Jomenweg 5, 3780 Gstaad
Parzelle: 1289
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart: Heizungswechsel
Einsprachefrist: vom 31. März bis 30. April 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 31. März 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-028
(eBau-Nr. 2026-3825)
Baugesuchsteller: Swisscom Broadcast AG, Ey 10, 3063 Ittigen/Salt Mobile SA, André Leuenberger, Hardturmstrasse 161, 8005 Zürich
Vertreter: Swisscom Broadcast AG, Ey 10, 3063 Ittigen
Projektverfasser: Hitz und Partner AG, Leonardo Spring, Tiefenaustrasse 2, 3048 Worblaufen
Bauvorhaben: Antennentausch und Frequenzerweiterung für Salt auf dem bestehenden Mobilfunkstandort GSEG
Strasse/Ort: Bergstation Eggli, 3780 Gstaad
Parzelle: 6382
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Mobilfunkanlage
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 25 ff. KWaG, Unterschreitung Waldabstand
Einsprachefrist: vom 31. März bis 1. Mai 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 31. März 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2021-006.002
(eBau-Nr. 2024-6627)
Baugesuchsteller: Marcel Mösching, Oeystrasse 52, 3792 Saanen
Projektverfasser: Gobeli Bau AG, Alex Gobeli, Gstaadstrasse 79, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch Gebäude 41a und 41b, Neubau Scheune mit Jauchegrube (bewilligt 16. August 2022)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Neue Fassadengestaltung, Vergrösserung Vorplatz, Einbau Lüftungsfirst, Vergrösserung Kälberauslauf, Verschieben Mistplatz
Strasse/Ort: Oeystrasse 41a, 3792 Saanen
Parzelle: 3789
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Schutzobjekt: K-Objekt schützenswert auf GBB-Nr. 3411
Ausnahmen:
– Art. 16 RPG, zonenkonforme Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 31. März bis 1. Mai 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 31. März 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-154
(eBau-Nr. 2024-17060)
Baugesuchsteller: Jérôme Dupont, Case Postale 1453, 3084 Wabern
Vertreter/Projektverfasser: Reichenbach Architekten AG, Hanspeter Reichenbach, Dorfstrasse 4, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Umbau und thermische Sanierung des bestehenden Wohnhauses, Abbruch der bestehenden Schuppenanbauten und neuer Anbau sowie eine Erweiterung des Untergeschosses
Strasse/Ort: Bellerivestrasse 14, 3780 Gstaad
Parzelle: 2926
Nutzungszone: Erhaltungszone
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG (bei Abbruch-Wiederaufbau)
Ausnahmen:
– Art. 67 BauV, Unterschreitung Raumhöhe
– Art. 27 BauR, Dachgestaltung
– Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 31. März bis 30. April 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 31. März 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2026-024
(eBau-Nr. 2026-3276)
Baugesuchsteller: Bach Immobilien AG, Promenade 54, 3780 Gstaad
Vertreter/Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch Chalet, Neubau von zwei Mehrfamilienchalets, Anpassen Strassenanschluss
Strasse/Ort: Gstaadstrasse 108, 3780 Gstaad
Parzellen: 6600, 6620
Nutzungszone: Wohnzone W3b
Nutzungsart:
– Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG (bei Abbruch-Wiederaufbau)
– Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG/Erschliessung
Einsprachefrist: vom 31. März bis 30. April 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 31. März 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Gsteig
Schwellenkorporation Gsteig
Ordentliche Mitgliederversammlung Montag, 11. Mai 2026, 20.15 Uhr im Bären Gsteig, Sanetschstübli
Traktanden:
1. Jahresrechnung 2025
2. Budget 2027
3. Wahlen: Wiederwahl Kassier
4. Orientierungen
5. Verschiedenes
Der Vorstand
