AMTLICHER ANZEIGER SAANEN
28.04.2026 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Freundliche Einladung zur Kirchgemeindeversammlung der Reformierten Kirchgemeinde Saanen-Gsteig
Dienstag, 2. Juni 2026, 20.00 Uhr, in der Kirche Gsteig
Traktanden
1. Protokoll der Versammlung vom 14. Dezember ...
Gemeinde Saanen
Freundliche Einladung zur Kirchgemeindeversammlung der Reformierten Kirchgemeinde Saanen-Gsteig
Dienstag, 2. Juni 2026, 20.00 Uhr, in der Kirche Gsteig
Traktanden
1. Protokoll der Versammlung vom 14. Dezember 2025/Genehmigung
2. Jahresrechnung 2025/Genehmigung
3. Erhöhung eigene Pfarrstellenprozente von 20% auf 50%/Genehmigung
4. 100%-Pfarrstelle ab 1. September 2026; Anstellung Pfr. Ulrich Hossbach/Genehmigung 100%-Pfarrstelle ab 1. Oktober 2026; Anstellung Pfrn. Andrea Flückiger/Genehmigung
5. Kirche Saanen; Anschaffung Sitzkissen; Kreditantrag CHF 60’000.00/Beschluss
6. Kirche Gsteig; Abschluss Sanierung und Umbau Toilettenanlage/Kenntnisnahme(Kreditgenehmigung vom Juni 2023)
7. Verschiedenes
Anschliessend an die Versammlung wird im Hotel Bären ein Umtrunk angeboten.
Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Versammlung öffentlich auf. Einsichtnahme auf dem Sekretariat im Kirchgemeindehaus: Montag + Mittwoch von 13.30–16.30 Uhr/Dienstag + Donnerstag von 8.30–11.30 Uhr
Gstaad, 28. April 2026
Ref. Kirchgemeinderat Saanen-Gsteig
Verkehrserschwerung Kantonsstrasse Nr. 142 Pillon– Gstaad–Saanen 410.20451/Belagserneuerung Bellerivestrasse-Gstaadstrasse 17
Teilstrecke: Einmündung Alpenruhstrasse bis Dorfkreisel Saanen (Koord. 2 587 336/1 148 284 bis 2 586 643/ 1 148 670)
Dauer: 4. Mai bis 29. Mai 2026
Ausnahmen: keine
Grund der Massnahme: Erneuerung Deckbelag auf der Fahrbahn und Gehweg
Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage
Einschränkungen: Zufussgehende und Radfahrende können die Baustelle unter erschwerten Verhältnissen passieren. Seitliche Einmündungen können vorübergehend gesperrt werden. Lärmbelästigungen bei nächtlichen Arbeiten. (ca. 4–5 Nächte)
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert. Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Zweisimmen, 28. April 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Verkehrseinschränkungen/Strassensperrung
im Gebiet Neueret, Gstaad
Infolge Belagsarbeiten ist die Neueretstrasse an folgenden Daten teilweise nur eingeschränkt befahrbar oder für den gesamten Verkehr gesperrt.
Vorbereitungsarbeiten:
30. April 2026, 7–17 Uhr zwischen der Einmündung Ebnitbüelweg und der Neueretstrasse 36 ist die Strasse für sämtlichen Verkehr gesperrt.
Die Zufahrt für Anwohner und den Hotelbetrieb oberhalb der Neueretstrasse 36 kann via Montesanostrasse gewährleistet werden. Die Zufahrt ist jedoch nur mit PWs bis 3,5t gestattet.
Einbau Deckbelag im Kurvenbereich Neueretstrasse 36:
4. Mai 2026, 8.30–17 Uhr, ist der Strassenabschnitt im Kurvenbereich Neueretstrasse 36 für sämtlichen Verkehr gesperrt.
Ausweichtermin: 5. Mai 2026, gleiche Zeiten.
Einbau Deckbelag MOB-Viadukt bis Neueretstrasse 36:
8. Mai 2026, ab 6 Uhr, bis 9. Mai 2026, 7 Uhr, zwischen dem MOB-Viadukt bis zur Neueretstrasse 36 ist die Strasse für sämtlichen Verkehr gesperrt.
Die Zu- und Wegfahrt ist ab 6 Uhr bis am darauffolgenden Tag 7 Uhr für sämtlichen Verkehr gesperrt.
Ausweichtermin: 12. Mai 2026, gleiche Zeiten.
Wir danken den Betroffenen für Ihr Verständnis.
Einwohnergemeinde Saanen Abteilung Infrastrukturen
033 748 92 40
Baupublikation
eBau-Nr. 2026-915
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasser: Baumann Vermessungen AG, Rübeldorfstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau einer temporären Barriere, befristet auf zwei Jahre
Standort: Grubenstrasse, Gstaad, Parzellen Nrn. 1684, 2999, Zone: Landwirtschaftszone, Gewässerschutzbereich üB
Ausnahmen: Unterschreitung des Strassenabstandes
Auflage- und Einsprachefrist: 28. Mai 2026
Auflagestelle: Gemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/publicinstances/273423 Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profile im Gelände verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus – Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen
Baubewilligung an einer Wassernutzungsanlage
Gesuchsteller: Bergbahnen Destination Gstaad AG, p.A. Jannik Sager, Egglistrasse 43, 3780 Gstaad
Gesuch: Die Gesuchstellerin verfügt über das gültige Nutzungsrecht für die Wasserentnahme aus der Saane (Gschwend/Aebnit) im Umfang von 250 l/s zur technischen Beschneiung. Die Gesuchstellerin beabsichtigt im Herbst 2026 bauliche Anpassungen am bestehenden Entnahmebauwerk auf der Parzelle Nr. 4060, Saanen. Durch die Anpassungen soll die Selbstreinigung des Treibgutrechens verbessert und damit der betriebliche Unterhalt reduziert werden. Die Konzessionsbestimmungen werden durch die baulichen Massnahmen nicht verändert.
(Ausnahme-)Bewilligungen:
– Art. 8 BGF
– Art. 48 WBG
– Art. 22 NHG
– Art. 24 RPG
Betroffene Parzelle Nr.: 4060 (Saane)
Koordinaten: E=2 587 581/N=1 147 225 (Entnahmebauwerk)
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 28. Mai 2026
Auflageort: Bauinspektorat, Raumplanung und Umwelt, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Einsprachestelle: Amt für Wasser und Abfall, Reiterstrasse 11, 3013 Bern
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Bern, im April 2026
Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2024-102.001
(eBau-Nr. 2023-4736)
Baugesuchsteller: Römisch-katholische Kirchgemeinde Gstaad, Rialtostrasse 12, 3780 Gstaad
Vertreter: Klaus Breuninger, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi Architektur & Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Pfarrhaus, Umbau und Erweiterung Untergeschoss mit Pfarreisaal
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Geringfügige Fassaden und Grundrissänderungen in allen Geschossen
Strasse/Ort: Rialtostrasse 12, 3780 Gstaad
Parzelle: 3038
Nutzungszone: Dorfkernzone DK9, Zone für öffentliche Nutzung A6
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Schutzgebiet: Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad
Schutzobjekt: K-Objekt, schützenswert
Ausnahmen:
– Art. 38 BauR, Überbauung Baulinie
– Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 28. April 2026 bis 28. Mai 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 28. April 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2026-042
(eBau-Nr. 2024-2064)
Baugesuchstellerin: Andrea Matti, Saanenwaldweg 4, 3777 Saanenmöser
Vertreter/Projektverfasser: Kleger & Koller Architekten AG/SIA, Oberdorfstrasse 9, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Einfamilienhaus mit Anbau
Strasse/Ort: Bergmattenweg 15, 3777 Saanenmöser
Parzellen: 4274, 7237
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich üB
Einsprachefrist: vom 28. April 2026 bis 28. Mai 2026
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 28. April 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2020-071.003
(eBau-Nr. 2020-4476)
Baugesuchsteller: Le Grand Bellevue SA, Untergstaadstrasse 17, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Itten+Brechbühl AG, Markus Ernst, Nordring 4A, 3001 Bern
Bauvorhaben: Erweiterung des bestehenden Hotels Le Grand Bellevue durch den Neubau von zwei Chaletbauten (Residenz «Haus A & B» und Residenz «Haus C») mit insgesamt 41 Einheiten/118 Betten sowie Neubau Petit Chalet (Restaurant) und Neubau Einstellhalle (bewilligt 20. Juli 2021)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Diverse geringfügige Anpassungen des Grundrisses und der Einteilung der Parkfelder im 1. und 2. Untergeschoss
Strasse/Ort: Untergstaadstrasse 17, 3780 Gstaad
Parzellen: 3523, 3046, 4262
Nutzungszone: Hotelzone D8/Kernzone
Nutzungsart: Hotelnutzung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Schutzgebiet: Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad
Einsprachefrist: vom 28. April 2026 bis 28. Mai 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 28. April 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2016-185.002
(eBau-Nr. 2026-5392)
Baugesuchsteller: Peter Johner, Steinerstrasse 47, 3006 Bern
Vertreter: Jaggi Architektur & Innenarchitektur, Urs Kunz, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi Architektur & Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Ersatz Weidestall mit Jauchegrube, Schwemmkanal und Mistplatz (bewilligt am 13. März 2017)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Verzicht auf Abbruch des alten Weidestalls und Nutzung für Kälber und Jungrinder
Strasse/Ort: Heubergweg 1d, 3781 Turbach
Parzelle: 699
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Schutzobjekt: K-Objekt schützenswert/erhaltenswert
Ausnahme: Art. 16ff RPG, zonenkonforme Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 28. April 2026 bis 29. Mai 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 28. April 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-117.003
(eBau-Nr. 2023-19159)
Baugesuchsteller: Christopher und Coraline Mouravieff-Apostol, Litzistrasse 14, 3780 Gstaad
Vertreter: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Projektverfasser: FSW Kreatektur AG, Robert Stutz, Alte Strasse 4, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Umbau und Sanierung bestehendes Wohnhaus
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Interne Grundrissanpassungen sowie Fensteranpassungen
Strasse/Ort: Litzistrasse 14, 3780 Gstaad
Parzellen: 1306
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art.10 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen: Art. 24c RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 28. April 2026 bis 29. Mai 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 28. April 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baupublikation/Projektänderung
eBau-Nr. 2022-13852 (ersetzt die Publikation vom 21. April 2026)
Bauherrschaft: Solsana AG, c/o Bach Immobilien AG, Promenade 54, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umbau des bestehenden Hotels Solsana zum Grand Hotel Sonnenhof Die Projektänderung umfasst diverse Grundriss- und Fassadenanpassungen sowie Anpassungen der Umgebungsgestaltung
Standort: Solsanastrasse 15, 3792 Saanen, Parzellen Nrn. 1612, 7193, 7194, 7195, 7196
Zone: Hotelzone, Überbauungsordnung Nr. 17 «Solsana»
Schutzzone/Schutzobjekt: Gewässerschutzbereich üB/Erhaltenswert
Ausnahmen:
– Eingriffe in Trockenwiesen von nationaler Bedeutung
– Unterschreiten des Waldabstandes
– Unterschreiten des Strassenabstandes zur Gemeindestrasse
Auflage- und Einsprachefrist: 29. Mai 2026
Auflagestelle: Gemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/publicinstances/264003 Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus – Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen
Baupublikation/Projektänderung
eBau-Nr 2023-13829 (ersetzt die Publikation vom 21. April 2026)
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Sanierung des bestehenden Wohnhauses sowie Neubau eines Autounterstandes Die Projektänderung umfasst interne Anpassungen, Anpassungen der Befensterung auf der Westfassade sowie die Anpassung der Zugangssituation zur Dachgeschosswohnung
Standort: Gstaadstrasse 17, Saanen, Parzelle Nr. 1286, Landwirtschaftszone übriges Gebiet
Schutzzone/Schutzobjekt: Gewässerschutzbereich Au/Schützenswert, Baugruppe, K-Objekt, Gebäude unter Denkmalschutz
Ausnahmen:
– Bauen ausserhalb der Bauzone
– Unterschreiten der minimal erforderlichen Raumhöhe
Auflage- und Einsprachefrist: 29. Mai 2026
Auflagestelle: Gemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/publicinstances/268550 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus – Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen
Baupublikation/Projektänderung
eBau-Nr 2024-1092 (ersetzt die Publikation vom 21. April 2026)
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3779 Saanen
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Sanierung des bestehenden Wohnhauses mit aussenstehender Wärmepumpe sowie Neubau eines Autounterstandes
Die Projektänderung umfasst interne Anpassungen sowie kleine Anpassungen an der Befensterung der Nordwestfassade.
Standort: Rübeldorfstrasse 89, Saanen, Parzelle Nr. 6814, Landwirtschaftszone übriges Gebiet
Schutzzone/Schutzobjekt: Gewässerschutzbereich Au/Schützenswert, Baugruppe, K-Objekt
Ausnahme: Bauen ausserhalb des Baugebiets
Auflage- und Einsprachefrist: 29. Mai 2026
Auflagestelle: Gemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/publicinstances/265475
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen
Projektänderung und Ausnahmegesuch nach Art. 43 BewD 2026-041
(eBau-Nr. 2024-9547)
Baugesuchstellerin: Jacqueline Rubin, Niesenweg 10, 3713 Reichenbach im Kandertal BE
Projektverfasser: AvS Hausdesign GmbH, Andreas von Siebenthal, Hohengasse 5, 3400 Burgdorf
Bauvorhaben: Temporäre Bauplatzinstallationsplätze für das baubewilligte Projekt auf Parzelle GBB-Nr. 4163 (baubewilligt 14. Oktober 2025)
Strasse/Ort: Haltenstrasse 10, 3792 Saanen
Parzellen: 4163, 4361, 4752, 1466
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Bauplatzinstallation
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 21. April bis 22. Mai 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 21. April 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2026-039
(eBau-Nr. 2024-9042)
Baugesuchsteller: Expan AG, Benoît Demierre, Seedorffeldstrasse 21, 3302 Moosseedorf
Projektverfasser: Rieder Bach Architektur AG, Bahnhofstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Temporärer Bauplatz/ Kranplatz für Baugesuch 2025-012 (bewilligt am 27. Juni 2025)
Strasse/Ort: Bodmestrasse 11, 3778 Schönried
Parzelle: 1981
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Baustelleninstallation
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 21. April bis 22. Mai 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 21. April 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung und Ausnahmegesuch nach Art. 43 BewD 2020-146.001
(eBau-Nr. 2026-2703)
Baugesuchstellerin: Marlise Aubry, Gurtenweg 4, 3075 Rüfenacht
Projektverfasser: Gerber macht’s GmbH, Gwattbergweg 52, 3506 Grosshöchstetten
Bauvorhaben: Wohnungsänderung, Rückbau Ölheizung, Neu Pellets-Heizung mit Erdtank
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Umgebung, Kamin Schwedenofen und Änderungen an der Kanalisation (bereits ausgeführt)
Strasse/Ort: Simneweg 17, 3777 Saanenmöser
Parzelle: 4776
Nutzungszone: LWZ
Nutzungsart: Umgebungsgestaltung
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 21. April bis 22. Mai 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 21. April 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2026-044
(eBau-Nr. 2026-5683)
Baugesuchstellerin: Petra Matti, Jomenweg 12, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Ruedi Oehrli, Jomenweg 12, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Einbau Luft-/Wasser-Wärmepumpe als Ersatz für bestehende Ölheizung
Strasse/Ort: Jomenweg 12, 3780 Gstaad
Parzelle: 1290
Nutzungszone: Wohhnzone W3a
Nutzungsart: Technische Anlage
Einsprachefrist: vom 21. April bis 21. Mai 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 21. April 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Gsteig
Richterliches Verbot
(ersetzt den Entscheid vom 10. März 2026)
Die Eigentümerin der Grundstücke Gstaig Gbbl-Nrn. 430, 1139 und 1622 (insb. Pillonstrasse 29, 29a, 35, 35a und 37, 3785 Gsteig) lässt hiermit die gesamten Grund stücke gegen jede Besitzesstörung richterlich mit einem Verbot belegen.
Verboten sind insbesondere das unbefugte Betreten und Befahren der Grundstücke sowie das Abstellen und Parkieren von Fahrzeugen aller Art.
Bestehende Rechte Dritter bleiben vorbehalten.
Das Verbot ist unbefristet.
Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mft einer Busse bis CHF 2’000.00 bestraft.
Gstaad, 20.Februar 2026
Die Verbotsnehmerin: sig. Tamara Stuber
Richterlich bewilligt: Thun, 22. April 2026 Regionalgericht Oberland Zivilabteilung Die Gerichtspräsidentin: sig. Neuhaus Wer das Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf den Grundstücken beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung (Art. 260 Abs. 1 ZPO).
Gemeindeversammlung
Einladung zur ordentlichen Versammlung der Einwohnergemeinde am Freitag, 29. Mai 2026, 20.15 Uhr, in der Mehrzweckhalle Gsteig
T raktanden:
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2025
2. Aufhebung folgender Erlasse:
– Reglement über den hauswirtschaftlichen Unterricht
– Waldreglement
– Reglement für die Gemeindeausgleichskasse
– Gebührentarif für die Feuerungskontrolle
3. Sportzentrum Gstaad AG Bewilligung einer Erhöhung des jährlich wiederkehrenden Gemeindebeitrages von bisher 24’000 auf 35’000 Franken
4. Verschiedenes
Die Unterlagen zu den Traktanden 1 und 2 liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.
Detaillierte Informationen über die Traktanden und die Anträge des Gemeinderates können der Botschaft entnommen werden, welche ca. zwei Wochen vor der Versammlung allen Haushaltungen zugestellt wird.
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann gemäss Art. 93ff des Gemeindegesetzes innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalter Obersimmental-Saanen Gemeindebeschwerde erhoben werden. Eine Beschwerde wegen Verletzung von Zuständigkeitsund Verfahrensvorschriften setzt eine Rüge an der Versammlung voraus.
Es werden alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Gsteig angemeldet sind, freundlich zu dieser Versammlung eingeladen.
Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt spätestens sieben Tage nach der Versammlung während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Gsteig öffentlich auf. Interventionen sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat zuhanden der nächsten Versammlung zu richten. Ohne Eingang von Einsprachen genehmigt der Gemeinderat das Protokoll nach der Auflagefrist.
Der Gemeinderat
Baupublikation
eBau-Nr. 2026-2656
Bauherrschaft: Weggenossenschaft Fure – Gründ, 3785 Gsteig, Christian Linder, Achereweg 10, 3782 Gsteig
Projektverfasser: Ingenieurbüro Weissen, Peter Weissen, Hinterseestrasse 27, 3782 Lauenen
Bauvorhaben: Befestigung der Fahrbahn mit Betonfahrspuren auf Schönebodestrasse, Gsteig, Länge 135m (ohne Veränderung der Linienführung im Grund- und Aufriss)
Standort: Schönebodestrasse, Gsteig, Parzelle Nr. 1490, Landwirtschaftszone, Gewässerschutzbereich üB, archäologisches Schutzgebiet, Wildraum 13 – Giferspitz
Ausnahmen:
– Bauen ausserhalb der Bauzone, Art. 24 RPG
– Bauten in Waldesnähe, Art. 25 KWaG
Auflage- und Einsprachefrist: 28. Mai 2026
Auflagestelle: Gemeinde Gsteig b. Gstaad, Gsteigstrasse 9, 3785 Gsteig b. Gstaad
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/publicinstances/273160 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus – Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt.
Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen
Kanton Bern
Mitteilung an die Waldbesitzenden
Waldschäden/Borkenkäfer
Diverse Sturmschäden können im Berner Oberland zu einer Vermehrung des Buchdruckers führen. Das Amt für Wald und Naturgefahren fordert deshalb alle Waldbesitzenden auf, die folgenden Massnahmen zu ergreifen (gestützt auf Art. 12 des kantonalen Waldgesetzes und Art 18 der kantonalen Waldverordnung):
Ausgangslage verbessern
– Bis zum Ausflug der Käfer im Frühling ist die Zeit zu nutzen, um das Angebot an Brutmaterial (liegende Fichten) zu reduzieren. Besonders wichtig ist das Aufrüsten vereinzelter neuer Streuschäden. Aufgerüstetes Nadelholz ist rechtzeitig aus dem Wald abzuführen oder zu entrinden.
Beobachtung der Wälder
– Um einer möglichen Massenvermehrung von Borkenkäfern vorzubeugen, sind die Waldbesitzenden verpflichtet, ihre Parzellen zu kontrollieren und Sturmschäden sowie neu auftretende Käferschäden dem Revierförster zu melden.
Beiträge
– Der Kanton kann im Schutzwald Beiträge für angeordnete Bekämpfungsmassnahmen ausrichten. Die Massnahmen müssen fach- und zeitgerecht erfolgen. Beitragsgesuche und weitere Fragen sind vorgängig an die zuständigen Revierförsterinnen, Revierförster oder die Waldabteilung Alpen zu richten.
Kontakt Revierförster: www.be.ch/ foerstersuche
