AMTLICHER ANZEIGER SAANEN
05.05.2026 Amtlicher AnzeigerGemeinde Saanen
Einladung ordentliche Gemeindeversammlung
vom Freitag, 5. Juni 2026, 20.00 Uhr, Hotel Landhaus Saanen, Türöffnung 19.30 Uhr
Geschäfte
1. Jahresrechnung 2025: Genehmi gung
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Gemeinde Saanen
Einladung ordentliche Gemeindeversammlung
vom Freitag, 5. Juni 2026, 20.00 Uhr, Hotel Landhaus Saanen, Türöffnung 19.30 Uhr
Geschäfte
1. Jahresrechnung 2025: Genehmi gung
Genehmigung der Jahresrechnung 2025 mit einem Ertragsüberschuss Gesamthaushalt von Fr. 573’995.92
2. Neubau Kanalisation Ebnitmatte, Gstaad: Gesamtkrediterhöhung
Zustimmung zur Krediterhöhung von Fr. 1,15 Mio. um Fr. 1,275 Mio. auf Fr. 2,425 Mio.
3. Hochwasserschutz Rübeldorf, Brücken- und Strassenanpassungen: Gesamtkrediterhöhung
Zustimmung zur Krediterhöhung von Fr. 1,78 Mio. um Fr. 0,85 Mio. auf Fr. 2,63 Mio.
4. Verschiedenes
Die Erläuterungen zu den Traktanden erscheinen im «Anzeiger von Saanen» vom 12. Mai 2026. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen in Saanen einzureichen (Art. 63ff. Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Auszug aus dem Abstimmungs- und Wahlreglement (AWR) der Einwohnergemeinde Saanen vom 13. September 2019. Artikel 70, Absatz 1: «Die Stimmberechtigten können sich kurz und sachlich zum Geschäft äussern und Anträge stellen. Wer dazu technische Hilfsmittel einsetzen will, muss dies bis spätestens am Vortag der Verwaltungsdirektion melden und die entsprechenden Datenträger übermitteln.»
Wir laden alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner, welche das 18. Altersjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Einwohnergemeinde Saanen angemeldet sind, herzlich zu dieser Versammlung ein.
Saanen, 5. Mai 2026
Gemeinderat von Saanen
Öffentliche
Bekanntmachung
Neufassung Überbauungsordnung Nr. 27, «Parkhotel Gstaad», inkl. Änderung Zonenplan Nr. 4 und Waldfeststellungsverfahren nach Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 1991 über den Wald (WaG).
Nachträgliche geringfügige Änderung im Rahmen der Genehmigung, nach Beschlussfassung durch die Gemeindeversammlung vom 19. September 2025, nach Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985.
Beschluss des Gemeinderats/Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV
Der Gemeinderat von Saanen hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 28. April 2026 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Ortsund Regionalplanung), Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Unterlagen können auf der Einwohnergemeinde Saanen, Abteilung BRU, Sekretariat eingesehen werden.
Saanen, den 28. April 2026
Der Gemeinderat von Saanen
Auflage Kollokationsplan und Inventar
Ausgeschlagene Erbschaft des: Miedler Heribert, geb. 5. Dezember 1942, von La Verrerie FR, Chalet Maya, Riedhubelstrasse 27, 3780 Gstaad, verstorben am 19. Juni 2021
Auflagefrist Kollokationsplan: 20 Tage
Ablauf der Frist: 19. Mai 2026
Auflagefrist Inventar: 10 Tage
Ablauf der Frist: 9. Mai 2026
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im «Schweizerischen Handelsamtsblatt» sowie im «Amtsblatt des Kantons Bern» vom 29. April 2026.
Konkursamt Oberland Dienststelle Oberland
Verkehrseinschränkungen/Strassensperrung im Gebiet Neueret, Gstaad
Infolge Belagsarbeiten ist die Neueretstrasse an folgenden Daten teilweise nur eingeschränkt befahrbar oder für den gesamten Verkehr gesperrt.
Einbau Deckbelag im Kurvenbereich Neueretstrasse 36:
Am 4. Mai 2026, 8.30–17.00 Uhr, ist der Strassenabschnitt im Kurvenbereich Neueretstrasse 36 für sämtlichen Verkehr gesperrt.
Ausweichtermin: 5. Mai 2026, gleiche Zeiten.
Einbau Deckbelag MOB-Viadukt bis Neueretstrasse 36:
8. Mai 2026, ab 6.00 Uhr, bis 9. Mai 2026, 7.00 Uhr: Zwischen dem MOB-Viadukt und der Neueretstrasse 36 ist die Strasse für sämtlichen Verkehr gesperrt.
Die Zu- und Wegfahrt ist ab 6.00 Uhr bis am darauffolgenden Tag, 7.00 Uhr, für sämtlichen Verkehr gesperrt.
Ausweichtermin: 12. Mai 2026, gleiche Zeiten.
Wir danken den Betroffenen für Ihr Verständnis.
Einwohnergemeinde Saanen Abteilung Infrastrukturen Tel. 033 748 92 40
Verkehrserschwerung Kantonsstrasse Nr. 142 Pillon– Gstaad–Saanen 410.20506/Belagserneuerung KLUMF Süd–Bellerivstrasse
Teilstrecke: Dubikreisel bis Einmündung Alpenruhstrasse bis Dorfkreisel Saanen (Koord. 2587980/1147457 bis 2587336/1148284)
Dauer: 18. Mai bis 30. Juni 2026
Ausnahmen: keine
Grund der Massnahme: Erneuerung Deckbelag auf der Fahrbahn und Gehweg
Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage
Einschränkungen: Zufussgehende und Radfahrende können die Baustelle unter erschwerten Verhältnissen passieren.
Seitliche Einmündungen können vorübergehend gesperrt werden.
Lärmbelästigungen bei nächtlichen Arbeiten (ca. vier bis fünf Nächte).
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung. Zweisimmen, 5. Mai 2026 Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Baupublikation
eBau-Nr. 2026-915
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasser: Baumann Vermessungen AG, Rübeldorfstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau einer temporären Barriere, befristet auf zwei Jahre
Standort: Grubenstrasse, Gstaad, Parzelle Nr. 1684, 2999, Zone: Landwirtschaftszone, Gewässerschutzbereich üB
Ausnahmen:
– Bauen ausserhalb der Bauzone
– Unterschreitung des Strassenabstandes
Auflage- und Einsprachefrist: 4. Juni 2026
Auflagestelle: Gemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/273423 Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profile im Gelände verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-045
(eBau-Nr. 2026-4107)
Baugesuchstellerin: Henriette Ludwig, Moosmühlestrasse 3, 9112 Schachen b.Herisau
Projektverfasser: Roland von Siebenthal, Tromweg 12, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Ersatz von Elektro zu Wärmepumpe
Strasse/Ort: Turbachstrasse 135, 3781 Turbach
Parzelle: 5304
Nutzungszone: Landwirtschsaftszone
Nutzungsart: Technische Anlage
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 5. Mai bis 5. Juni 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 5. Mai 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-037
(eBau-Nr. 2026-4681)
Baugesuchsteller: Swisscom (Schweiz) AG, Hansrudolf Stucki, Alte Tiefenaustrasse 6, 3048 Worblaufen
Projektverfasser: Haldemann Planer AG, Marco Huber, Bollstrasse 61, 3076 Worb
Bauvorhaben: Neubau einer rund 60m langen unterirdischen Rohranlage (Spülbohrung unter Chalberhönibach) inkl. Neubau eines Kontrollschachts (KS) und Umbau eines KS in einen kleinen Einstiegschacht (KES). Anschluss an bestehende Leitung.
Strasse/Ort: Chalberhönistrasse/Rübeldorfstrasse, 3792 Saanen
Parzellen: 6248, 3518, 219, 4722, 1476
Nutzungszone: Landwirtschaftszone/ Wohnzone W3b
Nutzungsart: Erschliessung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
– Art. 48 WBG, Bauten und Anlagen am Gewässer
Einsprachefrist: vom 5. Mai bis 5. Juni 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die Verpflockung/Markierung verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 5. Mai 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2022-160 (eBau-Nr. 2022-18532)
Verlängerung der Baubewilligung nach Art. 41 BewD um zwei Jahre bis 3. April 2028
Baugesuchsteller: Barbara und Marcel Trachsel, Grubenstrasse 43b, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Laufhof für Rinder (bewilligt am 3. März 2023, rechtskräftig am 3. April 2023)
Strasse/Ort: Grubenstrasse 43a, 3780 Gstaad
Parzelle: 893
Nutzungszone: Landwirtschaft
Nutzungsart: Laufhof
Einsprachefrist: vom 5. Mai bis 5. Juni 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Verlängerung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen Saanen, 5. Mai 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2022-090 (eBau-Nr. 2022-9528)
Verlängerung der Baubewilligung nach Art. 41 BewD um zwei Jahre bis 18. Oktober 2028
Baugesuchsteller: Bach Immobilien AG, Promenade 54, 3780 Gstaad
Vertreter: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch Wohnhaus und Ersatzüberbauung mit zwei Wohnhäusern mit Nebenräumen (bewilligt am 18. September 2023, rechtskräftig am 18. Oktober 2023)
Strasse/Ort: Kirschbaumweg 4, 3778 Schönried
Parzelle: 4046
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG/Erweiterung der Hauptnutzfläche als Erstwohnung
Einsprachefrist: vom 5. Mai bis 4. Juni 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Verlängerung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen Saanen, 5. Mai 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2017-064.002
(eBau-Nr. 2026-6392)
Baugesuchsteller: Anton Bilton, Bortstrasse 17, 3792 Saanen
Vertreter und Projektverfasser:
Beat Wampfler, Solsanastrasse 10, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Umbau und Sanierung des Wohnhauses und unterirdischer Anbau auf der Westseite (bewilligt am 28. November 2017)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: interne Grundrissanpassungen, Einbau von sechs Dachflächenfenstern und Anpassung der Umgebungsgestaltung (bereits ausgeführt)
Strasse/Ort: Bortstrasse 17, 3792 Saanen
Parzelle: 4757
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art.10 ZWG
Ausnahme: Art. 24c RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 5. Mai bis 5. Juni 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 5. Mai 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2026-013 (eBau-Nr. 2026-1647) und Gesuch um vorzeitige Baubewilligung nach Art. 37 Baugesetz
Baugesuchsteller: Grand Hotel Park SA, Wispilenstrasse 29, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi Architektur & Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Erweiterung Restaurant-Terrasse im 1. OG sowie diverse Fassadenänderungen
Strasse/Ort: Wispilenstrasse 29, 3780 Gstaad
Parzellen: 462
Nutzungszone: ÜO-Nr 27 «Park Hotel» (in Überarbeitung)
Nutzungsart: Hotellerie
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 5. Mai bis 4. Juni 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 5. Mai 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2025-021.001
(eBau-Nr. 2024-15091)
Baugesuchstellerin: Ruth Knutti, Farbstrasse 39, 3792 Saanen
Projektverfasser: Reichenbach Architekten AG, Dorfstrasse 4, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung des Chalets (bewilligt am 5. Mai 2025)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: geringfügige Grundrissanpassungen, Anpassung der Umgebungsgestaltung
Strasse/Ort: Farbstrasse 39, 3792 Saanen
Parzelle: 1165
Nutzungszone: Wohnzone W2 70%
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG), Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 5. Mai bis 4. Juni 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 5. Mai 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Verkehrserschwerung Kantonsstrasse Nr. 142 Pillon– Gstaad–Saanen 410.20451/Belagserneuerung Bellerivestrasse-Gstaadstrasse 17
Teilstrecke: Einmündung Alpenruhstrasse bis Dorfkreisel Saanen (Koord. 2 587 336/1 148 284 bis 2 586 643/ 1 148 670)
Dauer: 4. Mai bis 29. Mai 2026
Ausnahmen: keine
Grund der Massnahme: Erneuerung Deckbelag auf der Fahrbahn und Gehweg
Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage
Einschränkungen: Zufussgehende und Radfahrende können die Baustelle unter erschwerten Verhältnissen passieren. Seitliche Einmündungen können vorübergehend gesperrt werden. Lärmbelästigungen bei nächtlichen Arbeiten. (ca. vier bis fünf Nächte)
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert. Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Zweisimmen, 28. April 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Baubewilligung an einer Wassernutzungsanlage
Gesuchsteller: Bergbahnen Destination Gstaad AG, p.A. Jannik Sager, Egglistrasse 43, 3780 Gstaad
Gesuch: Die Gesuchstellerin verfügt über das gültige Nutzungsrecht für die Wasserentnahme aus der Saane (Gschwend/Aebnit) im Umfang von 250 l/s zur technischen Beschneiung. Die Gesuchstellerin beabsichtigt im Herbst 2026 bauliche Anpassungen am bestehenden Entnahmebauwerk auf der Parzelle Nr. 4060, Saanen. Durch die Anpassungen soll die Selbstreinigung des Treibgutrechens verbessert und damit der betriebliche Unterhalt reduziert werden. Die Konzessionsbestimmungen werden durch die baulichen Massnahmen nicht verändert.(Ausnahme-)Bewilligungen:
– Art. 8 BGF
– Art. 48 WBG
– Art. 22 NHG
– Art. 24 RPG
Betroffene Parzelle Nr.: 4060 (Saane)
Koordinaten: E=2 587 581/N=1 147 225 (Entnahmebauwerk)
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Auflage- und Einsprachefrist: bis und mit 28. Mai 2026
Auflageort: Bauinspektorat, Raumplanung und Umwelt, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Einsprachestelle: Amt für Wasser und Abfall, Reiterstrasse 11, 3013 Bern
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind bei der Einsprachestelle schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Bern, im April 2026
Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2024-102.001
(eBau-Nr. 2023-4736)
Baugesuchsteller: Römisch-katholische Kirchgemeinde Gstaad, Rialtostrasse 12, 3780 Gstaad
Vertreter: Klaus Breuninger, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi Architektur & Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Pfarrhaus, Umbau und Erweiterung Untergeschoss mit Pfarreisaal
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Geringfügige Fassaden und Grundrissänderungen in allen Geschossen
Strasse/Ort: Rialtostrasse 12, 3780 Gstaad
Parzelle: 3038
Nutzungszone: Dorfkernzone DK9, Zone für öffentliche Nutzung A6
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Schutzgebiet: Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad
Schutzobjekt: K-Objekt, schützenswert
Ausnahmen:
– Art. 38 BauR, Überbauung Baulinie
– Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR
Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 28. April 2026 bis 28. Mai 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 28. April 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2026-042 (eBau-Nr. 2024-2064)
Baugesuchstellerin: Andrea Matti, Saanenwaldweg 4, 3777 Saanenmöser
Vertreter/Projektverfasser: Kleger & Koller Architekten AG/SIA, Oberdorfstrasse 9, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau Einfamilienhaus mit Anbau
Strasse/Ort: Bergmattenweg 15, 3777 Saanenmöser
Parzellen: 4274, 7237
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich üB
Einsprachefrist: vom 28. April 2026 bis 28. Mai 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 28. April 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2020-071.003
(eBau-Nr. 2020-4476)
Baugesuchsteller: Le Grand Bellevue SA, Untergstaadstrasse 17, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Itten+Brechbühl AG, Markus Ernst, Nordring 4A, 3001 Bern
Bauvorhaben: Erweiterung des bestehenden Hotels Le Grand Bellevue durch den Neubau von zwei Chaletbauten (Residenz «Haus A & B» und Residenz «Haus C») mit insgesamt 41 Einheiten/118 Betten sowie Neubau Petit Chalet (Restaurant) und Neubau Einstellhalle (bewilligt 20. Juli 2021)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Diverse geringfügige Anpassungen des Grundrisses und der Einteilung der Parkfelder im 1. und 2. Untergeschoss
Strasse/Ort: Untergstaadstrasse 17, 3780 Gstaad
Parzellen: 3523, 3046, 4262
Nutzungszone: Hotelzone D8/Kernzone
Nutzungsart: Hotelnutzung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Schutzgebiet: Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad
Einsprachefrist: vom 28. April 2026 bis 28. Mai 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 28. April 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2016-185.002
(eBau-Nr. 2026-5392)
Baugesuchsteller: Peter Johner, Steinerstrasse 47, 3006 Bern
Vertreter: Jaggi Architektur & Innenarchitektur, Urs Kunz, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi Architektur & Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Ersatz Weidestall mit Jauchegrube, Schwemmkanal und Mistplatz (bewilligt am 13. März 2017)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Verzicht auf Abbruch des alten Weidestalls und Nutzung für Kälber und Jungrinder
Strasse/Ort: Heubergweg 1d, 3781 Turbach
Parzelle: 699
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Landwirtschaftliche Ökonomiebaute
Schutzobjekt: K-Objekt schützenswert/erhaltenswert
Ausnahme: Art. 16ff RPG, zonenkonforme Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 28. April 2026 bis 29. Mai 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 28. April 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2023-117.003
(eBau-Nr. 2023-19159)
Baugesuchsteller: Christopher und Coraline Mouravieff-Apostol, Litzistrasse 14, 3780 Gstaad
Vertreter: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Projektverfasser: FSW Kreatektur AG, Robert Stutz, Alte Strasse 4, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Umbau und Sanierung bestehendes Wohnhaus
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Interne Grundrissanpassungen sowie Fensteranpassungen
Strasse/Ort: Litzistrasse 14, 3780 Gstaad
Parzellen: 1306
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art.10 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen: Art. 24c RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 28. April 2026 bis 29. Mai 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 28. April 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bauplublikation/Projektänderung
eBau-Nr. 2022-13852 (ersetzt die Publikation vom 21. April 2026)
Bauherrschaft: Solsana AG, c/o Bach Immobilien AG, Promenade 54, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Umbau des bestehenden Hotels Solsana zum Grand Hotel Sonnenhof Die Projektänderung umfasst diverse Grundriss- und Fassadenanpassungen sowie Anpassungen der Umgebungsgestaltung
Standort: Solsanastrasse 15, 3792 Saanen, Parzellen Nrn. 1612, 7193, 7194, 7195, 7196
Zone: Hotelzone, Überbauungsordnung Nr. 17 «Solsana»
Schutzzone/Schutzobjekt: Gewässerschutzbereich üB/Erhaltenswert
Ausnahmen:
– Eingriffe in Trockenwiesen von nationaler Bedeutung
– Unterschreiten des Waldabstandes
– Unterschreiten des Strassenabstandes zur Gemeindestrasse
Auflage- und Einsprachefrist: 29. Mai 2026
Auflagestelle: Gemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/publicinstances/264003 Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus – Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen
Baupublikation/Projektänderung
eBau-Nr 2023-13829 (ersetzt die Publikation vom 21. April 2026)
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Sanierung des bestehenden Wohnhauses sowie Neubau eines Autounterstandes Die Projektänderung umfasst interne Anpassungen, Anpassungen der Befensterung auf der Westfassade sowie die Anpassung der Zugangssituation zur Dachgeschosswohnung
Standort: Gstaadstrasse 17, Saanen, Parzelle Nr. 1286, Landwirtschaftszone übriges Gebiet
Schutzzone/Schutzobjekt: Gewässerschutzbereich Au/Schützenswert, Baugruppe, K-Objekt, Gebäude unter Denkmalschutz
Ausnahmen:
– Bauen ausserhalb der Bauzone
– Unterschreiten der minimal erforderlichen Raumhöhe
Auflage- und Einsprachefrist: 29. Mai 2026
Auflagestelle: Gemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/publicinstances/268550 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus – Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen
Baupublikation/Projektänderung
eBau-Nr 2024-1092 (ersetzt die Publikation vom 21. April 2026)
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3779 Saanen
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Sanierung des bestehenden Wohnhauses mit aussenstehender Wärmepumpe sowie Neubau eines Autounterstandes Die Projektänderung umfasst interne Anpassungen sowie kleine Anpassungen an der Befensterung der Nordwestfassade.
Standort: Rübeldorfstrasse 89, Saanen, Parzelle Nr. 6814, Landwirtschaftszone übriges Gebiet
Schutzzone/Schutzobjekt: Gewässerschutzbereich Au/Schützenswert, Baugruppe, K-Objekt
Ausnahme: Bauen ausserhalb des Baugebiets
Auflage- und Einsprachefrist: 29. Mai 2026
Auflagestelle: Gemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/publicinstances/265475 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen
Gemeinde Gsteig
Verkehrssperrung Kantonsstrasse Nr. 142 Col du Pillon–Gstaad–Saanen 410.20766/Baulicher Kleinunterhalt 2026 SI Oberland West
Teilstrecke: KS 142 Gsteig Schüdeli
(Koord. 2586860/1137495 bis 2586855/1138 984)
Dauer: 12. Mai 2026, 19.00 Uhr, bis 13. Mai 2026, 5.00 Uhr
Ausweichdatum 13. Mai 2026, 19.00 Uhr, bis 14. Mai 2026, 5.00 Uhr
Ausnahmen: ÖV, Blaulichtorganisationen und Anwohner können die Baustelle bis jeweils 21.00 Uhr passieren.
Grund der Massnahme: Sanierung von Belagsfugen
Verkehrsführung: Eine Umleitung wird signalisiert.
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.
Gwatt bei Thun, 30. April 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Baupublikation
eBau-Nr. 2026-2656
Bauherrschaft: Weggenossenschaft Fure – Gründ, 3785 Gsteig, Christian Linder, Achereweg 10, 3782 Gsteig
Projektverfasser: Ingenieurbüro Weissen, Peter Weissen, Hinterseestrasse 27, 3782 Lauenen
Bauvorhaben: Befestigung der Fahrbahn mit Betonfahrspuren auf Schönebodestrasse, Gsteig, Länge 135m (ohne Veränderung der Linienführung im Grund- und Aufriss)
Standort: Schönebodestrasse, Gsteig, Parzelle Nr. 1490, Landwirtschaftszone, Gewässerschutzbereich üB, archäologisches Schutzgebiet, Wildraum 13 – Giferspitz
Ausnahmen:
– Bauen ausserhalb der Bauzone, Art. 24 RPG
– Bauten in Waldesnähe, Art. 25 KWaG
Auflage- und Einsprachefrist: 28. Mai 2026
Auflagestelle: Gemeinde Gsteig b. Gstaad, Gsteigstrasse 9, 3785 Gsteig b. Gstaad
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/publicinstances/273160
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus – Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt.
Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen
Gemeinde Lauenen
Ordentliche Gemeindeversammlung
5. Juni 2026, 20.15 Uhr, in der Turnund Mehrzweckhalle Lauenen
Alle stimmberechtigten Frauen und Männer sind dazu freundlich eingeladen. In Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind alle seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften urteilsfähigen Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Altersjahr vollendet haben.
Traktanden
1. Jahresrechnung 2025
Genehmigung
2. Abrechnung Verpflichtungskre dite
Kenntnisnahme und Genehmigung Nachkredit
3. Sportzentrum Gstaad AG, Ge meindebeiträge ab 2027
Genehmigung eines jährlich wiederkehrenden Beitrags von Fr. 35’000.–
4. Ersatz Wasserleitung Geltenhorn- Trüttli
Genehmigung eines Verpflichtungskredits von Fr. 511’500.–
5. Anschaffung Atemschutzfahr zeug
Genehmigung eines Verpflichtungskredits von Fr. 150’000.–
6. Verschiedenes
Info über Schule
Die Erläuterungen zu den Traktanden erscheinen ca. zwei Wochen vor der Versammlung in der Informationsbroschüre. Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert zehn Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen in Saanen einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspf legegesetz VRPG). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz GG; Rügepf licht). Wer rechtzeitige Rügen pf lichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Lauenen, 5. Mai 2026
Der Gemeinderat Lauenen
Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Lauenen
Freundliche Einladung zur ordentlichen Kirchgemeindeversammlung vom Sonntag, 7. Juni 2026, zirka 10.45 Uhr (im Anschluss an die Predigt), in der Kirche Lauenen
Traktanden
1. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 30. November 2025
2. Jahresrechnung 2025
3. Antrag Verpflichtungskredit für Innen- und Aussenbeleuchtung und Akustik Kirche Lauenen: Fr.
160’000.–
4. Information Pfarrhaus – Umbau
5. Verschiedenes
Lauenen, 29. April 2026
Der Kirchgemeinderat Lauenen
Baugesuch 2026-005.000
eBau 2026-5202
Baugesuchsteller: Duvernay Guillaume und Ann-Mirjam Lévy, Chemin de la Blonde 39f, 1253 Vandoeuvres
Projektverfasser: Burri Holzbau AG, Lauenenstrasse 59, 3782 Lauenen b. Gstaad
Parzellen-Nr.: 1577
Adresse/Standort: Obere Fangstrasse 19, Lauenen
Bauvorhaben: Zusammenlegung von zwei Wohnungen im EG
Baugebiet: Überbauungsordnung Fang I/Fang II
Schutzzone/Schutzobjekte: Gewässerschutzberei Au
Nutzungsart: Ausbau einer Zweitwohnung innerhalb des erlaubten Masses
Ausnahmen: Keine
Auflage- und Einsprachefrist: 5. Mai bis 4. Juni 2026
Auflageort und Einsprachestelle:
Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lauenen, 5. Mai 2026
Gemeindeverwaltung Lauenen
Kanton Bern
Regierungstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental und KESB Oberland West bleiben am 15. Mai 2026 geschlossen
Unsere Ämter bleibem am Tag nach der Auffahrt, am Freitag, 15. Mai 2026, geschlossen. Wir sind ab Montag, 18. Mai 2026, gerne wieder für Sie da. Regierungsstatthalteramt
Frutigen-Niedersimmental und Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Oberland West
