AMTLICHER ANZEIGER SAANEN

  12.05.2026 Amtlicher Anzeiger

Verwaltungskreis Obersimmental-Saanen

Verkehrserschwerung Kantonsstrasse Nr. 11 Vanel–Saanen–Zweisimmen Erneuerung Saanenmöserstrasse, 3. Prio.

Teilstrecke: Marchgraben- und Bächgrabenbrücke (Koord. 2’590’960/ 1’152’610, 1210m ü.M.)
Dauer: Dienstag, 26. Mai, bis 30. Juni 2026
Ausnahmen: keine
Grund der Massnahme: Sanierung Fahrbahnübergänge
Verkehrsführung: Umleitung durch Lichtsignal gesteuert
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.

Gwatt, 12. Mai 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I


Gemeinde Saanen

Kehrichtabfuhr über Auffahrt

Donnerstag, 14. Mai 2026
Die Abfuhr in den Gebieten Saanen, Schönried und Saanenmöser fällt aus. Die Abfuhr im Gebiet Gruben wird auf Freitag, 15. Mai 2026 verlegt.

&

Kehrichtabfuhr über Pfingsten

Montag, 25. Mai 2026
Die Abfuhr in den Gebieten Saanen,
Schönried und Saanenmöser fällt aus.

Infrastrukturen Saanen


Römisch-katholische Kirchgemeinde Gstaad

Ordentliche Kirchgemeindeversammlung

Sonntag, 14. Juni 2026, 11.00 Uhr, St. Franziskus, Zweisimmen

Traktanden:
1. Begrüssung, Genehmigung der 
Traktanden
2. Wahl der Stimmenzähler
3. Protokoll der Kirchgemeindever
sammlung vom 16. November 2025
4. Rechnung 2025
5. Verschiedenes

Das Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 16. November 2025 sowie die Rechnung 2025 können an folgenden Orten eingesehen werden:
– Pfarramtssekretariat, Gstaad, Gschwendmatteweg, Tel. 033 744 11 41
– Eva Regli, Zweisimmen, Tel. 033 722 33 23
– Michèle Kuhnen, Lenk, Tel. 033 733 18 27

Gstaad, im Mai 2026
Der Kirchgemeinderat


Verlängerung der Sperrung Hubelstrasse, Schönried

Bereich Untere Hubelbrücke (zwischen Hausnummer 26 und 38)

Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) sowie Art. 42 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1) wird die Gemeindestrasse im Bereich der Unteren Hubelbrücke für sämtlichen Strassen- und Fussgängerverkehr gesperrt.

Koordinaten: 46.50639 / 7.28978
Dauer: Ab Dienstag, 7. April bis voraussichtlich Freitag, 22. Mai 2026
Verkehrsführung: Umfahrungsmöglichkeiten werden vor Ort signalisiert und digital publiziert.
Grund: Die stark sanierungsbedürftige Untere Hubelbrücke muss komplett ersetzt werden. Die dafür benötigten Bauarbeiten bedingen die angezeigte Strassensperrung.

Weitere Informationen und Hinweise zu Umfahrungsmöglichkeiten sind unter saanen.ch/aktuelles einzusehen. Wir bitten die Bevölkerung und Gäste um Verständnis für die Unannehmlichkeiten.

Einwohnergemeinde Saanen Abteilung Infrastrukturen


Einstellung mangels Aktiven

Schuldner: Makobron GmbH, c/o Konstantinos Alexandrakis, Bissenstrasse 35, 3780 Gstaad, CHE- 442.649.303
Datum der Konkurseröffnung: 24. Februar 2026
Datum der Konkurseinstellung: 30. April 2026

Das Konkursverfahren wird mangels Aktiven als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger bis zum 26. Mai 2026 die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten einen Vorschuss von Fr. 5200.– leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten, falls der geleistete Vorschuss nicht ausreichen sollte.
Im Weiteren verweisen wir auf die Publikation im «Schweizerischen Handelsamtsblatt» sowie im «Amtsblatt des Kantons Bern» vom 6. Mai 2026.

Konkursamt Oberland Dienststelle Oberland


Belagsarbeiten

Infolge Erneuerung des Deckbelags ist die Grubenstrasse am 18. und 19. Mai 2026 im Bereich Grubenstrasse 96a bis Grubenstrasse 122 jeweils von 8.00 bis 18.00 Uhr für sämtliche Fahrzeuge gesperrt.
Wetterbedingte Verschiebungen vorbehalten.
Auskunft erteilt der Werkhof Saanen, Tel. 033 748 93 99.

Einwohnergemeinde Saanen Abteilung Infrastrukturen


Baupublikation eBau-Nr. 2026-1390

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Umnutzung «Station» für Dienstleistungen und Verwaltung
Standort: Gstaadstrasse 2, Saanen, Parzelle Nr. 3227, Koordinaten: 2’586’624/1’148’653,
Zone: Dorfkernzone DK1, Gewässerschutzbereich Au
Auflage- und Einsprachefrist: 11. Juni 2026
Auflagestelle: Gemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/273419
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen einzureichen.

Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen


Projektänderung nach Art. 43 BewD 2025-091.001

(eBau-Nr. 2025-8832)

Baugesuchsteller: Boris Ivanov, p.A. Gerax SA, Geschwendstrasse 2, 3780 Gstaad
Vertreter und Projektverfasser: Kleger & Koller Architekten AG, Oberdorfstrasse 9, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit unterirdischem Verbindungsbau zu GBB 4208 und Neubau einer Einstallhalle mit Garageneinfahrt
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Anpassungen an der Umgebung
Strasse/Ort: Ebnitbühlweg 21/23, 3780 Gstaad
Parzellen: 4315 und 4208
Nutzungszone: Erhaltungszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Einsprachefrist: 12. Mai bis 11. Juni 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.

Saanen, 12. Mai 2026

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Verlängerung der Gültigkeit des Baugesuchs Nr. 2022-123

(eBau-Nr. 2022-14116) um zwei Jahre nach Art. 42 Abs. 3 BauG

Baugesuchsteller: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Einbau von Hangsicherungsmassnahmen oberhalb der bestehenden Zufahrtsstrasse
Strasse/Ort: Oberbortstrasse, 3780 Gstaad
Parzelle: 102
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erschliessung
Ausnahme: Art. 24c RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 12. Mai bis 12. Juni 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Verlängerung der Geltungsdauer eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.

Saanen, 12. Mai 2026

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Verkehrserschwerung Kantonsstrasse Nr. 142 Pillon– Gstaad–Saanen 410.20506/Belagserneuerung KLUMF Süd–Bellerivstrasse

Teilstrecke: Dubikreisel bis Einmündung Alpenruhstrasse bis Dorfkreisel Saanen (Koord. 2587980/1147457 bis 2587336/1148284)
Dauer: 18. Mai bis 30. Juni 2026
Ausnahmen: keine
Grund der Massnahme: Erneuerung Deckbelag auf der Fahrbahn und Gehweg
Verkehrsführung: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage
Einschränkungen: Zufussgehende und Radfahrende können die Baustelle unter erschwerten Verhältnissen passieren.
Seitliche Einmündungen können vorübergehend gesperrt werden.
Lärmbelästigungen bei nächtlichen Arbeiten (ca. vier bis fünf Nächte).
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.

Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung. Zweisimmen, 5. Mai 2026 Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I


Projektänderung nach Art. 43 BewD 2018-090.002

(eBau-Nr. 2024-12520)

Baugesuchsteller: Fondation Skifuture Saanenland, Christian Hauswirth, Dorfstrasse 14, 3792 Saanen
Projektverfasser: JUMPlan GmbH, Christian Hauswirth, Dorfstrasse 14, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau von drei Skisprunganlagen (Sommer- und Winterbetreib) mit dazugehörendem Sprungrichterturm und Infrastrukturgebäude sowie Nebenräumen und Clubhaus (bewilligt am 5. Februar 2024)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Geringfügige Grundrissanpassungen, zusätzliche Pumpstation für Beschneiungsanlage, anstelle des Schräglifts Förderbänder
Strasse/Ort: Rübeldorfstrasse 106 und 108, 3792 Saanen
Parzellen: 352, 1638
Nutzungszone: UeO «Schneesportgebiet Eggli Pra-Cluen»
Nutzungsart: Sportanlage
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 12. Mai bis 11. Juni 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.

Saanen, 12. Mai 2026

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Baupublikation eBau-Nr. 2026-915

Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasser: Baumann Vermessungen AG, Rübeldorfstrasse 5, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau einer temporären Barriere, befristet auf zwei Jahre
Standort: Grubenstrasse, Gstaad, Parzelle Nr. 1684, 2999, Zone: Landwirtschaftszone, Gewässerschutzbereich üB
Ausnahmen:
– Bauen ausserhalb der Bauzone
– Unterschreitung des Strassenabstandes
Auflage- und Einsprachefrist: 4. Juni 2026
Auflagestelle: Gemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/273423 Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Profile im Gelände verwiesen.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen einzureichen.
Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-045

(eBau-Nr. 2026-4107)

Baugesuchstellerin: Henriette Ludwig, Moosmühlestrasse 3, 9112 Schachen b.Herisau
Projektverfasser: Roland von Siebenthal, Tromweg 12, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Ersatz von Elektro zu Wärmepumpe
Strasse/Ort: Turbachstrasse 135, 3781 Turbach
Parzelle: 5304
Nutzungszone: Landwirtschsaftszone
Nutzungsart: Technische Anlage
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 5. Mai bis 5. Juni 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.

Saanen, 5. Mai 2026

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-037

(eBau-Nr. 2026-4681)

Baugesuchsteller: Swisscom (Schweiz) AG, Hansrudolf Stucki, Alte Tiefenaustrasse 6, 3048 Worblaufen
Projektverfasser: Haldemann Planer AG, Marco Huber, Bollstrasse 61, 3076 Worb
Bauvorhaben: Neubau einer rund 60m langen unterirdischen Rohranlage (Spülbohrung unter Chalberhönibach) inkl. Neubau eines Kontrollschachts (KS) und Umbau eines KS in einen kleinen Einstiegschacht (KES). Anschluss an bestehende Leitung.
Strasse/Ort: Chalberhönistrasse/Rübeldorfstrasse, 3792 Saanen
Parzellen: 6248, 3518, 219, 4722, 1476
Nutzungszone: Landwirtschaftszone/ Wohnzone W3b
Nutzungsart: Erschliessung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen:
– Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
– Art. 80ff SG, Unterschreitung Strassenabstand
– Art. 48 WBG, Bauten und Anlagen am Gewässer
Einsprachefrist: vom 5. Mai bis 5. Juni 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die Verpflockung/Markierung verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.

Saanen, 5. Mai 2026

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Baugesuch Nr. 2022-160

(eBau-Nr. 2022-18532)

Verlängerung der Baubewilligung nach Art. 41 BewD um zwei Jahre bis 3. April 2028

Baugesuchsteller: Barbara und Marcel Trachsel, Grubenstrasse 43b, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Laufhof für Rinder (bewilligt am 3. März 2023, rechtskräftig am 3. April 2023)
Strasse/Ort: Grubenstrasse 43a, 3780 Gstaad
Parzelle: 893
Nutzungszone: Landwirtschaft
Nutzungsart: Laufhof
Einsprachefrist: vom 5. Mai bis 5. Juni 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Verlängerung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen Saanen, 5. Mai 2026

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Baugesuch Nr. 2022-090

(eBau-Nr. 2022-9528)

Verlängerung der Baubewilligung nach Art. 41 BewD um zwei Jahre bis 18. Oktober 2028

Baugesuchsteller: Bach Immobilien AG, Promenade 54, 3780 Gstaad
Vertreter: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Abbruch Wohnhaus und Ersatzüberbauung mit zwei Wohnhäusern mit Nebenräumen (bewilligt am 18. September 2023, rechtskräftig am 18. Oktober 2023)
Strasse/Ort: Kirschbaumweg 4, 3778 Schönried
Parzelle: 4046
Nutzungszone: Wohnzone W3a
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art. 11 Abs. 2 ZWG/Erweiterung der Hauptnutzfläche als Erstwohnung
Einsprachefrist: vom 5. Mai bis 4. Juni 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Verlängerung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen Saanen, 5. Mai 2026

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Projektänderung nach Art. 43 BewD 2017-064.002

(eBau-Nr. 2026-6392)

Baugesuchsteller: Anton Bilton, Bortstrasse 17, 3792 Saanen
Vertreter und Projektverfasser: Beat Wampfler, Solsanastrasse 10, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Umbau und Sanierung des Wohnhauses und unterirdischer Anbau auf der Westseite (bewilligt am 28. November 2017)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: interne Grundrissanpassungen, Einbau von sechs Dachflächenfenstern und Anpassung der Umgebungsgestaltung (bereits ausgeführt)
Strasse/Ort: Bortstrasse 17, 3792 Saanen
Parzelle: 4757
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Altrechtliche Wohnung gemäss Art.10 ZWG
Ausnahme: Art. 24c RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 5. Mai bis 5. Juni 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.

Saanen, 5. Mai 2026

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Baugesuch Nr. 2026-013

(eBau-Nr. 2026-1647) und Gesuch um vorzeitige Baubewilligung nach Art. 37 Baugesetz

Baugesuchsteller: Grand Hotel Park SA, Wispilenstrasse 29, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Jaggi Architektur & Innenarchitektur, Suterstrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Erweiterung Restaurant-Terrasse im 1. OG sowie diverse Fassadenänderungen
Strasse/Ort: Wispilenstrasse 29, 3780 Gstaad
Parzellen: 462
Nutzungszone: ÜO-Nr 27 «Park Hotel» (in Überarbeitung)
Nutzungsart: Hotellerie
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 5. Mai bis 4. Juni 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.

Saanen, 5. Mai 2026

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Projektänderung nach Art. 43 BewD 2025-021.001

(eBau-Nr. 2024-15091)

Baugesuchstellerin: Ruth Knutti, Farbstrasse 39, 3792 Saanen
Projektverfasser: Reichenbach Architekten AG, Dorfstrasse 4, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Umbau und Erweiterung des Chalets (bewilligt am 5. Mai 2025)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: geringfügige Grundrissanpassungen, Anpassung der Umgebungsgestaltung
Strasse/Ort: Farbstrasse 39, 3792 Saanen
Parzelle: 1165
Nutzungszone: Wohnzone W2 70%
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG), Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 5. Mai bis 4. Juni 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.

Saanen, 5. Mai 2026

Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung


Gemeinde Gsteig

Bau- und Gastgewerbepublikation

eBau Nr. 2025-9736

Bauherrschaft: Angelfischerverein Saanenland, Stefan Romang, Postfach 250, 3780 Gstaad, vertreten durch Gehret Design GmbH, Michi Gehret, Gewerbestrasse 19, 3784 Feutersoey
Projektverfasser: Gehret Design GmbH, Michi Gehret, Gewerbestrasse 19, 3784 Feutersoey
Bauvorhaben: Neugestaltung der Terrasse beim Restaurant Huus am Arnensee, Erhöhung der Anzahl Sitzplätze von 100 auf 120
Nutzung: öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank, normale Öffnungszeiten
Standort: Hinderi Waligstrasse/Unders Stuedeli 2, Feutersoey, Parzelle Nr. 1397, Koordinaten: 2’583’280/ 1’138’066 Landwirtschaftszone, Gewässerschutzbereich üB, Moorhydrologischer Hinweisperimeter, Umsetzungsperimeter Flachmoor von regionaler Bedeutung
Ausnahmen:
– Bauen ausserhalb der Bauzone Art. 24 RPG
– Bauten in Waldesnähe Art. 25 KWaG
Auflage- und Einsprachefrist: 15. Juni 2026
Auflagestelle: Gemeinde Gsteig b. Gstaad, Gsteigstrasse 9, 3785 Gsteig b. Gstaad
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/274528 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).

Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen


Verkehrssperrung Kantonsstrasse Nr. 142 Col du Pillon–Gstaad–Saanen 410.20766/Baulicher Kleinunterhalt 2026 SI Oberland West

Teilstrecke: KS 142 Gsteig Schüdeli (Koord. 2586860/1137495 bis 2586855/1138 984)
Dauer: 12. Mai 2026, 19.00 Uhr, bis 13. Mai 2026, 5.00 Uhr Ausweichdatum 13. Mai 2026, 19.00 Uhr, bis 14. Mai 2026, 5.00 Uhr
Ausnahmen: ÖV, Blaulichtorganisationen und Anwohner können die Baustelle bis jeweils 21.00 Uhr passieren.
Grund der Massnahme: Sanierung von Belagsfugen
Verkehrsführung: Eine Umleitung wird signalisiert.
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetz vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird diese Kantonsstrasse für den Verkehr gesperrt.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrssperrung.

Gwatt bei Thun, 30. April 2026

Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I


Gemeinde Lauenen

Baugesuch 2026-005.000

eBau 2026-5202

Baugesuchsteller: Duvernay Guillaume und Ann-Mirjam Lévy, Chemin de la Blonde 39f, 1253 Vandoeuvres
Projektverfasser: Burri Holzbau AG, Lauenenstrasse 59, 3782 Lauenen b. Gstaad
Parzellen-Nr.: 1577
Adresse/Standort: Obere Fangstrasse 19, Lauenen
Bauvorhaben: Zusammenlegung von zwei Wohnungen im EG
Baugebiet: Überbauungsordnung Fang I/Fang II
Schutzzone/Schutzobjekte: Gewässerschutzberei Au
Nutzungsart: Ausbau einer Zweitwohnung innerhalb des erlaubten Masses
Ausnahmen: Keine
Auflage- und Einsprachefrist: 5. Mai bis 4. Juni 2026
Auflageort und Einsprachestelle:
Gemeindeverwaltung Lauenen, Lauenenstrasse 2, 3782 Lauenen
Einsprachen und Rechtsverwahrungen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.

Lauenen, 5. Mai 2026

Gemeindeverwaltung Lauenen


Kanton Bern

Regionen Entwicklungsraum Thun, Kandertal und Obersimmental-Saanenland

Regionales Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept Thun-Oberland West (RGSK TOW) 2025 Genehmigung nach Artikel 61 Baugesetz

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern hat das vom Entwicklungsraum Thun am 14. Mai 2025, von der Planungsregion Kandertal am 12. Mai 2025 und von der Berg- und Planungsregion Obersimmental-Saanenland am 14. Mai 2025 beschlossene RGSK TOW 2025 in Anwendung von Art. 61 Baugesetz am 20. April 2026 genehmigt.
Gemäss Art. 110 der kantonalen Bauverordnung wird die Genehmigung und Inkraftsetzung hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Unterlagen sind im Internet unter: http://www.entwicklungsraum-thun.ch und www.kasisa.ch oder nach Terminvereinbarung bei den Geschäftsstellen der Regionen einsehbar.
Betroffene Gemeinden können gegen den Genehmigungsbeschluss bei der kantonalen Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion, Münstergasse 2, 3011 Bern innert 30 Tagen nach Publikation Beschwerde führen (Art. 61a Abs. 2 Bst. c BauG).


Einladung zur

Ordentlichen Kirchgemeindeversammlung der Christkatholischen Kirchgemeinde Thun

Donnerstag, 4. Juni 2026, 19 Uhr, im röm.-kath. Marienzentrum, Kapellstrasse 7, 3600 Thun

Traktanden
1. Begrüssung, besinnliche Einstimmung, Wahl der Stimmenzähler
2. Protokoll der Kirchgemeindeversammlung vom 10. Juni 2025
3. Jahresberichte 2025 von Kirchgemeinderat und Pfarramt
4. Jahresrechnung 2025 und Bericht der Revisionsstelle
5. Genehmigung Investitionskredit Renovation Sakristei, Vorraum und Fensterbänke
6. Genehmigung Investitionskredit Beleuchtung Treppe
7. Genehmigung Nachkredit Mobiliar und Küchenutensilien für Gemeindesaal
8. Budget 2027 und Steuerfuss 2027
9. Finanzplan 2027–2031
10.
a) Ersatzwahlen Kirchgemeinderat – Gabriela Gschwind, 17. Dezember 1957, Steffisburg – vakant
b) Ersatzwahlen Delegierte Nationalsynode – vakant
c) Ersatzwahl Ersatzdelegierte Nationalsynode – vakant
11. Verschiedenes

Alle Stimmberechtigten sind zur Versammlung freundlich eingeladen. Personen ohne Stimmrecht sind als Gäste ebenfalls willkommen. Unterlagen zu den Finanzen können via E-Mail an finanzverwaltung.thun@christkatholisch.ch oder bei Andrea Cantaluppi, Eggstrasse 1a, 3770 Zweisimmen angefordert werden. Es liegen Exemplare an der Versammlung auf.
Anschliessend sind alle Anwesenden zu einem Imbiss eingeladen.

Für den Kirchgemeinderat: Andrea Cantaluppi, Co-Präsidentin


Regierungstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental und KESB Oberland West bleiben am 15. Mai 2026 geschlossen

Unsere Ämter bleibem am Tag nach der Auffahrt, am Freitag, 15. Mai 2026, geschlossen. Wir sind ab Montag, 18. Mai 2026, gerne wieder für Sie da. Regierungsstatthalteramt
Frutigen-Niedersimmental und Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Oberland West


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