AMTLICHER ANZEIGER SAANEN
19.05.2026 Amtlicher AnzeigerVerwaltungskreis Obersimmental-Saanen
Verkehrserschwerung Kantonsstrasse Nr. 11 Vanel–Saanen–Zweisimmen Erneuerung Saanenmöserstrasse, 3. Prio.
Teilstrecke: Marchgraben- und Bächgrabenbrücke (Koord. ...
Verwaltungskreis Obersimmental-Saanen
Verkehrserschwerung Kantonsstrasse Nr. 11 Vanel–Saanen–Zweisimmen Erneuerung Saanenmöserstrasse, 3. Prio.
Teilstrecke: Marchgraben- und Bächgrabenbrücke (Koord. 2’590’960/ 1’152’610, 1210m ü.M.)
Dauer: Dienstag, 26. Mai, bis 30. Juni 2026
Ausnahmen: keine
Grund der Massnahme: Sanierung Fahrbahnübergänge
Verkehrsführung: Umleitung durch Lichtsignal gesteuert
Einschränkungen: Einspurige Verkehrsführung, Verkehrsregelung von Hand oder mit Lichtsignalanlage.
Rechtliche Hinweise: Gestützt auf Art. 65 und 66 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG, BSG 732.11) und Art. 43 der Strassenverordnung vom 29. Oktober 2008 (SV, BSG 732.111.1), wird auf dieser Kantonsstrasse die Verkehrsabwicklung erschwert.
Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis für die unumgängliche Verkehrserschwerung.
Gwatt, 12. Mai 2026
Tiefbauamt des Kantons Bern, Oberingenieurkreis I
Gemeinde Saanen
Belagsarbeiten Neues Datum
Infolge Erneuerung des Deckbelags ist die Grubenstrasse am 20. und 21. Mai 2026 im Bereich Grubenstrasse 96a bis Grubenstrasse 122 jeweils von 8 bis 18 Uhr für sämtliche Fahrzeuge gesperrt.
Wetterbedingte Verschiebungen vorbehalten.
Auskunft erteilt der Werkhof Saanen, Tel. 033 748 93 99.
Einwohnergemeinde Saanen Abteilung Infrastrukturen
Schwellenkorporation Saanen
Einladung zur Mitgliederversammlung
Donnerstag, 18. Juni 2026, 20.15 Uhr Hotel Landhaus, 3792 Saanen
Traktanden:
1. Protokoll vom 19. Juni 2025
2. Genehmigung der Jahresrechnung 2025
3. Instandstellungsprojekt (ISP) Turbach Unwetter 2024,
A: Bewilligung Projekt ISP Turbach, Unwetter 2024,
B: Bewilligung Krediterhöhung von Fr. 86’000.– um Fr. 1’058’000.– auf neu Fr. 1'144'000.–
4. Verschiedenes
Stimmberechtigt sind alle pflichtigen Grundeigentümer.
Der Vorstand
2. öffentliche Planauflage Überbauungsordnung Nr. 88, «Tourismusgebiet Saanenmöser-Schönried»: Änderung «Seilbahnen und MTB-Trails Horneggli-Hornberg» inkl. Änderung Zonenplan Nr. 2 («Talstation/Parkhaus Schönried») und Baureglement
Der Gemeinderat von Saanen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung Nr. 88, «Tourismusgebiet Saanenmöser-Schönried»: Änderung «Seilbahnen und MTB-Trails Horneggli-Hornberg» inkl. Änderung Zonenplan Nr. 2 («Talstation/ Parkhaus Schönried») und Baureglement zur 2.öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen vom 21. Mai bis 22. Juni 2026 auf der Einwohnergemeinde Saanen, Abteilung BRU, Sekretariat auf. Die Unterlagen sind auch unter www.saanen.ch abrufbar.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Einwohnergemeinde Saanen, Fachbereich Raumplanung, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen einzureichen. Gegenstand der öffentlichen Auflage und damit möglicher Einsprachen und Rechtsverwahrungen bilden ausschliesslich die gegenüber der ersten öffentlichen Auflage vorgenommenen Änderungen.
Saanen, 12. Mai 2026
Der Gemeinderat von Saanen
Kehrichtabfuhr über Pfingsten
Montag, 25. Mai 2026
Die Abfuhr in den Gebieten Saanen, Schönried und Saanenmöser fällt aus.
Infrastrukturen Saanen
Rechtskraftbescheinigung
Ersatz Polleranlagen Gstaad, Gesamtkredit Fr. 215’000.–
Der Gesamtkredit von Fr. 215’000.– für den Ersatz der Polleranlagen in Gstaad lag öffentlich auf. Die Polleranlagen wurden im Jahre 1996 eingesetzt und müssen nun durch zeitgemässe Installationen ersetzt werden.
Der Gemeinderat stellt fest, dass das fakultative Finanzreferendum ordentlicherweise im «Amtlichen Anzeiger Saanen», Ausgabe Nr. 14 vom 8. April 2026, ausgeschrieben wurde. Innert der angegebenen Frist wurde kein Referendum ergriffen. Der Beschluss des Gemeinderates ist dadurch rechtskräftig geworden.
Der Gemeinderat von Saanen
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-062
(eBau-Nr. 2022-14330)
Baugesuchsteller: Breakthrough SA c/o Fidraco SA, Dimitri Weber, Baarerstrasse 25, 6300 Zug
Vertreter: Gottfried Hauswirth, Lauenenstrasse 18, 3780 Gstaad
Projektverfasser: G. Hauswirth Architekten AG, Lauenenstrasse 18, 3780 Gstaad
Bauvorhaben:Temporäre Bauplatzinstallationsplätze für das baubewilligte Projekt auf GBB Nr. 1637 (bewilligt am 29. Dezember 2024)
Strasse/Ort: Waldmattenstrasse 40, 3778 Schönried
Parzelle: 1637
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: temporäre Bauplatzinstallation
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 19. Mai bis 19. Juni 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 12. Mai 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2025-019.001
(eBau-Nr. 2024-7100)
Baugesuchstellerin: Isabella Hübscher-Stalder und Beat Stalder-Hübscher, Promenadenweg 21, 3777 Saanenmöser
Projektverfasser: Mösching Architektur AG, Dirk Peter Mösching, Bernstrasse 42, 3125 Toffen
Bauvorhaben: Ersatzneubau Terrasse mit Autounterstand und Ersatz der Ölheizung
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Die Ölheizung soll durch eine Pelletheizung ersetzt werden.
Strasse/Ort: Promenadenweg 21, 3777 Saanenmöser
Parzelle: 4674
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erweiterung Nebennutzfläche mit Heizungsersatz
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahmen: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 19. Mai 2026 bis 19. Juni 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 19. Mai 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2025-153 (eBau-Nr. 2025-13404)
Baugesuchsteller: Colombo Nicholas, Via Guidino 29, 6900 Paradiso
Vertreter: Fend & Partner AG, Hindergässli 7, 3792 Saanen
Projektverfasser: Fend & Partner AG, Hindergässli 7, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch bestehendes Wohnhaus und Neubau eines Einfamilienhauses mit Untergeschoss
Strasse/Ort: Lädelistrasse 19, 3778 Saanen
Parzelle: 5158
Nutzungszone: W3a
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Ausnahme: Art. 81 Abs. 1 SG i.V.m. Art. 39 BauR Saanen, Unterschreitung Strassenabstand
Einsprachefrist: vom 19. Mai bis 18. Juni 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 19. Mai 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baugesuch Nr. 2025-143
(eBau-Nr. 2025-11793)
Baugesuchsteller: Ethical Gold Refinery Holding SA, Raresh Granero, Bahnhofstrasse 11, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau eines Lagergebäudes mit Juwelieratelier
Strasse/Ort: Dorfrüttistrasse, 3792 Saanen
Parzelle: 6953
Nutzungszone: Gewerbliche Nutzung
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich üB
Einsprachefrist: vom 19. Mai bis 18. Juni 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 19. Mai 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Bau- und Ausnahmegesuch Nr. 2026-054
eBau-Nr. 2024-17569)
Baugesuchsteller: Nino Adiano Steiner, Meisenweg 1, 3612 Steffisburg
Projektverfasser: Reichenbach Architekten AG, Dorfstrasse 4, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Temporäre Bauplatzinstallation auf Bauernhofzone für Umbau Chalet Steiner auf Parz. GBB 968
Strasse/Ort: Rellersmattenstrasse, 3780 Gstaad
Parzelle: 200
Nutzungszone: Bauernhofzone
Nutzungsart: Temporäre Bauplatzinstallation
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Schutzgebiet: Ortsbildgestaltungsbereich Gstaad
Ausnahme: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 19. Mai bis 19. Juni 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 19. Mai 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Baupublikation
eBau-Nr. 2026-1390
Bauherrschaft: Einwohnergemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Projektverfasser: Germann Architektur AG, Dorfstrasse 60, 3778 Schönried
Bauvorhaben: Umnutzung «Station» für Dienstleistungen und Verwaltung
Standort: Gstaadstrasse 2, Saanen, Parzelle Nr. 3227, Koordinaten:
2’586’624/1’148’653,
Zone: Dorfkernzone DK1, Gewässerschutzbereich Au
Auflage- und Einsprachefrist: 11. Juni 2026
Auflagestelle: Gemeinde Saanen, Schönriedstrasse 8, 3792 Saanen
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/273419
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen einzureichen.
Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2025-091.001
(eBau-Nr. 2025-8832)
Baugesuchsteller: Boris Ivanov, p.A. Gerax SA, Geschwendstrasse 2, 3780 Gstaad
Vertreter und Projektverfasser: Kleger & Koller Architekten AG, Oberdorfstrasse 9, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Abbruch und Neubau eines Mehrfamilienhauses mit unterirdischem Verbindungsbau zu GBB 4208 und Neubau einer Einstallhalle mit Garageneinfahrt
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Anpassungen an der Umgebung
Strasse/Ort: Ebnitbühlweg 21/23, 3780 Gstaad
Parzellen: 4315 und 4208
Nutzungszone: Erhaltungszone
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG)
Einsprachefrist: 12. Mai bis 11. Juni 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die aufgestellten Profile verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Saanen, 12. Mai 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Verlängerung der Gültigkeit des Baugesuchs Nr. 2022-123 (eBau-Nr. 2022-14116) um zwei Jahre nach
Art. 42 Abs. 3 BauG
Baugesuchsteller: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Projektverfasser: Chaletbau Matti Architektur AG, Rotlistrasse 1, 3780 Gstaad
Bauvorhaben: Einbau von Hangsicherungsmassnahmen oberhalb der bestehenden Zufahrtsstrasse
Strasse/Ort: Oberbortstrasse, 3780 Gstaad
Parzelle: 102
Nutzungszone: Landwirtschaftszone
Nutzungsart: Erschliessung
Ausnahme: Art. 24c RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
Einsprachefrist: vom 12. Mai bis 12. Juni 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Verlängerung der Geltungsdauer eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen.
Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Saanen, 12. Mai 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Projektänderung nach Art. 43 BewD 2018-090.002
(eBau-Nr. 2024-12520)
Baugesuchsteller: Fondation Skifuture Saanenland, Christian Hauswirth, Dorfstrasse 14, 3792 Saanen
Projektverfasser: JUMPlan GmbH, Christian Hauswirth, Dorfstrasse 14, 3792 Saanen
Bauvorhaben: Neubau von drei Skisprunganlagen (Sommer- und Winterbetreib) mit dazugehörendem Sprungrichterturm und Infrastrukturgebäude sowie Nebenräumen und Clubhaus (bewilligt am 5. Februar 2024)
Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Geringfügige Grundrissanpassungen, zusätzliche Pumpstation für Beschneiungsanlage, anstelle des Schräglifts Förderbänder
Strasse/Ort: Rübeldorfstrasse 106 und 108, 3792 Saanen
Parzellen: 352, 1638
Nutzungszone: UeO «Schneesportgebiet Eggli Pra-Cluen»
Nutzungsart: Sportanlage
Schutzbereich: Gewässerschutzbereich Au
Einsprachefrist: vom 12. Mai bis 11. Juni 2026
Auflageort: Bauverwaltung Saanen
Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen.
Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen
Saanen, 12. Mai 2026
Einwohnergemeinde Saanen Bauverwaltung
Gemeinde Gsteig
Bau- und Gastgewerbepublikation
eBau Nr. 2025-9736
Bauherrschaft: Angelfischerverein Saanenland, Stefan Romang, Postfach 250, 3780 Gstaad, vertreten durch Gehret Design GmbH, Michi Gehret, Gewerbestrasse 19, 3784 Feutersoey
Projektverfasser: Gehret Design GmbH, Michi Gehret, Gewerbestrasse 19, 3784 Feutersoey
Bauvorhaben: Neugestaltung der Terrasse beim Restaurant Huus am Arnensee, Erhöhung der Anzahl Sitzplätze von 100 auf 120
Nutzung: öffentlicher Gastgewerbebetrieb mit Alkoholausschank, normale Öffnungszeiten
Standort: Hinderi Waligstrasse/Unders Stuedeli 2, Feutersoey, Parzelle Nr. 1397, Koordinaten: 2’583’280/ 1’138’066 Landwirtschaftszone, Gewässerschutzbereich üB, Moorhydrologischer Hinweisperimeter, Umsetzungsperimeter Flachmoor von regionaler Bedeutung
Ausnahmen:
– Bauen ausserhalb der Bauzone Art. 24 RPG
– Bauten in Waldesnähe Art. 25 KWaG
Auflage- und Einsprachefrist: 15. Juni 2026
Auflagestelle: Gemeinde Gsteig b. Gstaad, Gsteigstrasse 9, 3785 Gsteig b. Gstaad
Elektronische Auflage: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/274528 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen, Amthaus, Schönriedstrasse 9, 3792 Saanen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
Regierungsstatthalteramt Obersimmental-Saanen
